Für eine Schweizer Landwirtschaft ohne gentechnisch veränderte Organismen. Verlängerung des GVO-Moratoriums

ShortId
13.3649
Id
20133649
Updated
27.07.2023 20:16
Language
de
Title
Für eine Schweizer Landwirtschaft ohne gentechnisch veränderte Organismen. Verlängerung des GVO-Moratoriums
AdditionalIndexing
55;Inlandsproduktion;Moratorium;Verlängerung des Gesetzes;Agrarproduktion und Agrarstrukturen;Gentechnologie;Gentechnikrecht;gentechnisch veränderte Organismen;Frist;landwirtschaftliche Produkte
1
  • L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
  • L07K07060105010403, Gentechnikrecht
  • L04K08020318, Moratorium
  • L06K050301010207, Verlängerung des Gesetzes
  • L03K140104, Agrarproduktion und Agrarstrukturen
  • L06K070601050104, Gentechnologie
  • L04K07060204, Inlandsproduktion
  • L02K1402, landwirtschaftliche Produkte
  • L05K0503020802, Frist
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat schickte eine Vorlage in die Vernehmlassung, die eine Regelung der Koexistenz von gentechnisch veränderten und nicht gentechnisch veränderten Organismen in definierten Gebieten vorsieht. Es wäre schädlich, Produkte auf den Markt zu bringen, gegenüber denen die Mehrheit der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten eine ablehnende Haltung hat. Die Schaffung von zwei Warenflüssen hätte zudem steigende Produktionskosten zur Folge, die von den Landwirtinnen und Landwirten getragen werden müssten.</p><p>Die Schweizer Landwirtschaft, die 60 Prozent unseres Konsums abdeckt, muss frei von gentechnisch veränderten Organismen bleiben, sodass das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten sowie ein hoher Mehrwert der Produkte aufrechterhalten bleiben.</p><p>Für die Konsumentinnen und Konsumenten steht Qualität für Nähe, nachhaltige Produktion und nicht gentechnisch veränderte Kulturen. Ihr Vertrauen in die Schweizer Landwirtschaft darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Sollte der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in der Schweiz erlaubt werden, stünde die gesamte Schweizer Landwirtschaft vor dem Verlust ihres guten Rufs. Wird der Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen erlaubt, wird dies der Schweizer Landwirtschaft weder in finanzieller Hinsicht noch in Bezug auf ihren Ruf einen Vorteil verschaffen.</p>
  • <p>Mit der Annahme der neuen Bundesverfassung im Jahre 1999 hat das Volk der Anwendung der Gentechnologie zugestimmt, Mensch und Umwelt aber vor Missbräuchen geschützt. Am 27. November 2005 befürwortete das Schweizer Stimmvolk ein Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), das in der Bundesverfassung festgeschrieben wurde. Dieses ursprünglich für fünf Jahre geplante Moratorium wurde auf legislativer Ebene ein erstes Mal verlängert (2010-2013), mit der Begründung, dass dem Gesetzgeber die Ergebnisse des NFP 59 (Nationales Forschungsprogramm über Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen) vorliegen müssten, bevor dieser eine Entscheidung bezüglich des Einsatzes von Gentechnik in der Landwirtschaft treffen könne. Diese Ergebnisse wurden im August 2012 veröffentlicht und bestätigen die Resultate zahlreicher internationaler Publikationen. Sie zeigen auf, dass die mittels Gentechnik gewonnenen Pflanzen nicht gefährlicher sind als Pflanzen aus traditionellem Anbau. Darüber hinaus belegt das NFP 59, dass eine Koexistenz zwischen GVO und herkömmlichen Pflanzen in der Schweiz möglich ist. Das NFP 59 kommt zum Schluss, dass die heutigen GVO gegenüber den herkömmlichen Kulturen zwar keine offensichtlichen Vorteile für die Schweizer Landwirtschaft bringen, die Gentechnik in Zukunft aber zur Produktivität und Nachhaltigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft beitragen könne. Die Kosten, welche durch die Koexistenz für die Land- und Ernährungswirtschaft unter Einhaltung der geltenden Standards entstehen, sind noch zu evaluieren.</p><p>Eine zweite Verlängerung des Moratoriums auf Stufe des Gesetzes - diesmal um vier Jahre - wurde vom Parlament im Rahmen der Beratungen zur Agrarpolitik 2014-2017 beschlossen. Mit dieser zweiten Verlängerung wird den eidgenössischen Räten Zeit gegeben, im Gentechnikgesetz die nötigen Grundlagen für die künftigen Herausforderungen zu schaffen.</p><p>Was eine Verlängerung des Moratoriums im Gentechnikgesetz über 2017 hinaus betrifft, kommen sowohl ein externes Rechtsgutachten als auch die zuständigen Bundesämter zum Schluss, dass eine weitere Verlängerung des Moratoriums nicht verfassungskonform wäre. Ausserdem hätte eine unbefristete Verlängerung des Moratoriums Konsequenzen für die Handelspolitik.</p><p>Vom 30. Januar bis zum 15. Mai 2013 gab der Bundesrat eine Vorlage für ein Koexistenz-Regime in die Vernehmlassung. Damit erfüllte er einen Auftrag des Parlamentes aus dem Jahr 2010. Die Bundesverwaltung arbeitet derzeit an verschiedenen Optionen, um diesem Auftrag unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen Folge zu leisten. Der Bundesrat wird demnächst entscheiden, welche Option er dem Parlament unterbreiten möchte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Um das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die Produkte der Schweizer Landwirtschaft aufrechtzuerhalten, wird der Bundesrat beauftragt, das GVO-Moratorium über 2017 hinaus zu verlängern.</p>
  • Für eine Schweizer Landwirtschaft ohne gentechnisch veränderte Organismen. Verlängerung des GVO-Moratoriums
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat schickte eine Vorlage in die Vernehmlassung, die eine Regelung der Koexistenz von gentechnisch veränderten und nicht gentechnisch veränderten Organismen in definierten Gebieten vorsieht. Es wäre schädlich, Produkte auf den Markt zu bringen, gegenüber denen die Mehrheit der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten eine ablehnende Haltung hat. Die Schaffung von zwei Warenflüssen hätte zudem steigende Produktionskosten zur Folge, die von den Landwirtinnen und Landwirten getragen werden müssten.</p><p>Die Schweizer Landwirtschaft, die 60 Prozent unseres Konsums abdeckt, muss frei von gentechnisch veränderten Organismen bleiben, sodass das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten sowie ein hoher Mehrwert der Produkte aufrechterhalten bleiben.</p><p>Für die Konsumentinnen und Konsumenten steht Qualität für Nähe, nachhaltige Produktion und nicht gentechnisch veränderte Kulturen. Ihr Vertrauen in die Schweizer Landwirtschaft darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Sollte der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in der Schweiz erlaubt werden, stünde die gesamte Schweizer Landwirtschaft vor dem Verlust ihres guten Rufs. Wird der Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen erlaubt, wird dies der Schweizer Landwirtschaft weder in finanzieller Hinsicht noch in Bezug auf ihren Ruf einen Vorteil verschaffen.</p>
    • <p>Mit der Annahme der neuen Bundesverfassung im Jahre 1999 hat das Volk der Anwendung der Gentechnologie zugestimmt, Mensch und Umwelt aber vor Missbräuchen geschützt. Am 27. November 2005 befürwortete das Schweizer Stimmvolk ein Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), das in der Bundesverfassung festgeschrieben wurde. Dieses ursprünglich für fünf Jahre geplante Moratorium wurde auf legislativer Ebene ein erstes Mal verlängert (2010-2013), mit der Begründung, dass dem Gesetzgeber die Ergebnisse des NFP 59 (Nationales Forschungsprogramm über Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen) vorliegen müssten, bevor dieser eine Entscheidung bezüglich des Einsatzes von Gentechnik in der Landwirtschaft treffen könne. Diese Ergebnisse wurden im August 2012 veröffentlicht und bestätigen die Resultate zahlreicher internationaler Publikationen. Sie zeigen auf, dass die mittels Gentechnik gewonnenen Pflanzen nicht gefährlicher sind als Pflanzen aus traditionellem Anbau. Darüber hinaus belegt das NFP 59, dass eine Koexistenz zwischen GVO und herkömmlichen Pflanzen in der Schweiz möglich ist. Das NFP 59 kommt zum Schluss, dass die heutigen GVO gegenüber den herkömmlichen Kulturen zwar keine offensichtlichen Vorteile für die Schweizer Landwirtschaft bringen, die Gentechnik in Zukunft aber zur Produktivität und Nachhaltigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft beitragen könne. Die Kosten, welche durch die Koexistenz für die Land- und Ernährungswirtschaft unter Einhaltung der geltenden Standards entstehen, sind noch zu evaluieren.</p><p>Eine zweite Verlängerung des Moratoriums auf Stufe des Gesetzes - diesmal um vier Jahre - wurde vom Parlament im Rahmen der Beratungen zur Agrarpolitik 2014-2017 beschlossen. Mit dieser zweiten Verlängerung wird den eidgenössischen Räten Zeit gegeben, im Gentechnikgesetz die nötigen Grundlagen für die künftigen Herausforderungen zu schaffen.</p><p>Was eine Verlängerung des Moratoriums im Gentechnikgesetz über 2017 hinaus betrifft, kommen sowohl ein externes Rechtsgutachten als auch die zuständigen Bundesämter zum Schluss, dass eine weitere Verlängerung des Moratoriums nicht verfassungskonform wäre. Ausserdem hätte eine unbefristete Verlängerung des Moratoriums Konsequenzen für die Handelspolitik.</p><p>Vom 30. Januar bis zum 15. Mai 2013 gab der Bundesrat eine Vorlage für ein Koexistenz-Regime in die Vernehmlassung. Damit erfüllte er einen Auftrag des Parlamentes aus dem Jahr 2010. Die Bundesverwaltung arbeitet derzeit an verschiedenen Optionen, um diesem Auftrag unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen Folge zu leisten. Der Bundesrat wird demnächst entscheiden, welche Option er dem Parlament unterbreiten möchte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Um das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die Produkte der Schweizer Landwirtschaft aufrechtzuerhalten, wird der Bundesrat beauftragt, das GVO-Moratorium über 2017 hinaus zu verlängern.</p>
    • Für eine Schweizer Landwirtschaft ohne gentechnisch veränderte Organismen. Verlängerung des GVO-Moratoriums

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