Familienzulagen für alle, auch für arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen

ShortId
13.3650
Id
20133650
Updated
25.06.2025 00:06
Language
de
Title
Familienzulagen für alle, auch für arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen
AdditionalIndexing
28;Familienzulage;Versicherungsleistung;Mutterschaftsversicherung;Auslegung des Rechts;Erwerbsersatzordnung;Alleinerziehende/r;Arbeitslosigkeit
1
  • L04K01040108, Familienzulage
  • L04K01040115, Mutterschaftsversicherung
  • L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
  • L04K07020304, Arbeitslosigkeit
  • L04K01030303, Alleinerziehende/r
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K05030201, Auslegung des Rechts
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Am 1. Januar 2013 ist die Änderung des Familienzulagengesetzes (FamZG) in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt gibt es Familienzulagen für jedes Kind. Damit hat jede Person, sei sie angestellt, nicht erwerbstätig oder selbstständigerwerbend, potenziell Anspruch auf eine Familienzulage. Für jedes Kind kann im Prinzip eine Familienzulage ausgerichtet werden. Eine Personenkategorie aber ist trotz dieser neuen Bestimmungen immer noch vom System der Familienzulagen ausgeschlossen, nämlich die arbeitslosen Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen und deren Kind vom Vater nicht anerkannt worden ist oder bei denen der Aufenthaltsort des Vaters unbekannt ist. Weil die andere Person, die Anspruch auf eine Familienzulage hätte (der Vater), nicht gefunden werden kann oder weil sie ganz einfach nicht existiert, haben diese Frauen, egal ob sie angestellt oder nicht erwerbstätig sind, gemäss FamZG keinen Anspruch auf eine Familienzulage. Diese Situation ist stossend, betrifft sie doch Personen in schwierigen Verhältnissen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, ebenfalls Anspruch auf eine Familienzulage haben.</p>
  • Familienzulagen für alle, auch für arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 1. Januar 2013 ist die Änderung des Familienzulagengesetzes (FamZG) in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt gibt es Familienzulagen für jedes Kind. Damit hat jede Person, sei sie angestellt, nicht erwerbstätig oder selbstständigerwerbend, potenziell Anspruch auf eine Familienzulage. Für jedes Kind kann im Prinzip eine Familienzulage ausgerichtet werden. Eine Personenkategorie aber ist trotz dieser neuen Bestimmungen immer noch vom System der Familienzulagen ausgeschlossen, nämlich die arbeitslosen Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen und deren Kind vom Vater nicht anerkannt worden ist oder bei denen der Aufenthaltsort des Vaters unbekannt ist. Weil die andere Person, die Anspruch auf eine Familienzulage hätte (der Vater), nicht gefunden werden kann oder weil sie ganz einfach nicht existiert, haben diese Frauen, egal ob sie angestellt oder nicht erwerbstätig sind, gemäss FamZG keinen Anspruch auf eine Familienzulage. Diese Situation ist stossend, betrifft sie doch Personen in schwierigen Verhältnissen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, ebenfalls Anspruch auf eine Familienzulage haben.</p>
    • Familienzulagen für alle, auch für arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen

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