Präsenz der Schweizer Zusammenarbeit in der Demokratischen Republik Kongo

ShortId
13.3655
Id
20133655
Updated
28.07.2023 13:15
Language
de
Title
Präsenz der Schweizer Zusammenarbeit in der Demokratischen Republik Kongo
AdditionalIndexing
08;Bürgerkrieg;multinationale Truppe;Internationaler Strafgerichtshof;Demokratische Republik Kongo;Kind;sexuelle Gewalt;Opfer unter der Zivilbevölkerung;Hilfe im Gesundheitswesen;Verwendung der Hilfe;Frau
1
  • L04K03040302, Demokratische Republik Kongo
  • L05K1001040210, Verwendung der Hilfe
  • L04K10010408, Hilfe im Gesundheitswesen
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L04K04010404, Opfer unter der Zivilbevölkerung
  • L05K0107010301, Frau
  • L05K0107010205, Kind
  • L05K0401020202, Bürgerkrieg
  • L05K0401030301, multinationale Truppe
  • L05K1504020301, Internationaler Strafgerichtshof
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das Programm der Schweiz in der Region der Grossen Seen (Rwanda, Burundi, Demokratische Republik Kongo) stützt sich auf die koordinierte Umsetzung von Aktivitäten der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe, der Friedenspolitik und der Diplomatie. Im Zentrum stehen die Sicherung von Grunddienstleistungen, Beschäftigung und Einkommen sowie Demokratieförderung.</p><p>1. Das Programm zur Unterstützung des Gesundheitssystems in Süd-Kivu (Pass Sud-Kivu) wurde 2009 lanciert und zählt heute 125 Gesundheitszentren und acht Referenzspitäler. Die Ziele in den Bereichen Infrastruktur, Ausrüstung, Versorgung mit Medikamenten, aber auch in Bezug auf die Verwaltung und Überwachung durch die entsprechenden Behörden konnten erreicht werden. Die Unterstützung der Schweiz, die über die Deza erfolgt, hat zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung beigetragen: Seit 2010 ist die Kinder- und Jugendsterblichkeitsrate im Programmgebiet (rund 1 Million Menschen) von 55 auf 28 Todesfälle pro 100 000 Lebendgeburten gesunken.</p><p>2. Obwohl der Krieg im Osten der Demokratischen Republik Kongo offiziell für beendet erklärt wurde, ist das Ausmass der Fälle sexueller Gewalt nach wie vor besorgniserregend. Die Schweiz schätzt die Zahl der Opfer in Süd-Kivu auf etwa 2500 pro Jahr. In Nord-Kivu sind es noch mehr. Regelmässig wird in den Gebieten, in denen neue Konflikte ausbrechen, ein starker Anstieg der Gewalt beobachtet. Der Trend ist aber im Allgemeinen nicht steigend.</p><p>3./4. Die Schweiz finanziert über die Deza in Süd-Kivu, in Burundi und in Rwanda ein integriertes Programm (medizinische, psychosoziale und rechtliche Betreuung sowie Wiedereingliederung) für Mädchen und Frauen, die Opfer sexueller Gewalt wurden. Umgesetzt wird es von lokalen Einrichtungen, wobei der Schwerpunkt auf einem Ansatz liegt, der die Opfer und ihr Umfeld gleichermassen einbezieht. Seit 2011 konnten 6500 Opfer von sexueller Gewalt von diesem Angebot profitieren, rund 2000 stammten aus Süd-Kivu. Die Reintegration der verstossenen Opfer (einschliesslich ihrer Kinder) ist ein heikler Prozess, der sich über Monate erstrecken kann. Bis heute konnten rund 30 Prozent dieser Opfer erfolgreich in ihre Gemeinschaft integriert werden. Für die übrigen Opfer laufen Vermittlungsbemühungen. Die Schweiz trägt zudem zur Umsetzung der politischen Verpflichtungen der Staatschefs der Mitgliedstaaten der Internationalen Konferenz der Grossen Seen zur Bekämpfung von sexueller Gewalt bei.</p><p>5. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in seiner Resolution Nr. 2098 vom 28. März 2013 entschieden, das Mandat der Uno-Mission in der Demokratischen Republik Kongo (Monusco) zu verstärken. Die Mission umfasst Aufgaben zum Schutz von Zivilpersonen, auch gegen sexuelle Gewalt. Zudem hat sie den Auftrag, die kongolesische Regierung dabei zu unterstützen, die mutmasslichen Straftäter von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht zu stellen, dies in Zusammenarbeit mit den Staaten der Region und dem Internationalen Strafgerichtshof. Die Schweiz ruft die Vereinten Nationen und ihre Mitgliedstaaten regelmässig dazu auf, ihre Massnahmen gegen sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten zu verstärken. Über die Abteilung Menschliche Sicherheit (AMS) des EDA unterstützt sie das Projekt "Profiling", das die Schaffung einer Datenbank für mutmassliche Straftäter von schweren Menschenrechtsverletzungen (einschliesslich sexueller Gewalt) plant, um das Screening von Sicherheitskräften zu unterstützen.</p><p>6. Für die Verfolgung und Bestrafung von sexueller Gewalt als Mittel im Krieg sind primär die nationalen Strafverfolgungsbehörden zuständig. Da die Demokratische Republik Kongo das Römer Statut ratifiziert hat, kann der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ergänzend tätig werden, wenn die lokalen Behörden nicht willens oder in der Lage sind, die Ermittlungen oder die Strafverfolgung ernsthaft durchzuführen. Der IStGH hat 2012 erstmals einen Angeklagten verurteilt, den kongolesischen Milizenführer Lubanga, wegen Rekrutierung von Kindersoldaten. Zurzeit laufen Verfahren gegen vier Personen, denen Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen in der Form von Vergewaltigungen oder sexueller Sklaverei vorgeworfen werden. Aus diesen Gründen ist die Schaffung eines Sondertribunals aus Sicht der Schweiz nicht angezeigt. Zudem sekundiert die AMS einen Ermittler an den Strafgerichtshof, um die laufenden Untersuchungen gegen den ehemaligen Rebellenführer Ntaganda zu unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Demokratischen Republik Kongo (DRK) nimmt die Gewalt gegen Frauen stark zu. Die Zahl der weiblichen Opfer von sexueller Gewalt wird auf 500 000 geschätzt; pro Stunde werden im Osten des Landes durchschnittlich 48 Frauen Opfer einer Vergewaltigung. Die Vereinten Nationen bezeichnen die DRK als "Welthauptstadt der Vergewaltigungen". Für zahlreiche internationale Beobachterinnen und Beobachter steht fest, dass in der DRK die Zivilbevölkerung von den gewalttätigen Übergriffen betroffen ist.</p><p>Die Schweiz entwickelt seit dem Jahr 2000 Hilfsprogramme und Zusammenarbeitsprogramme für die DRK und steuert 10 Millionen Franken für Projekte in der kongolesischen Provinz Süd-Kivu bei. Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Das Programm zur Unterstützung des Gesundheitswesens in der DRK (Programme d'appui au système de santé Sud-Kivu) will die Strukturen des Gesundheitssystems stärken und die Dezentralisierung des Gesundheitssektors fördern. Werden diese Ziele erfüllt?</p><p>2. Können die Schweizer Verantwortlichen des Entwicklungsprogramms und des Zusammenarbeitsprogramms bestätigen, dass die sexuellen Übergriffe gegenüber der lokalen Bevölkerung zugenommen haben? Wie sieht dies im Norden des Landes und im Osten von Kivu aus, Regionen, die unter der Gewalt von bewaffneten ausländischen und nationalen Gruppierungen stehen?</p><p>3. Beteiligt sich die Schweiz direkt oder indirekt finanziell am Aufbau von lokalen Strukturen für Frauen, Kinder und Opfer von sexueller Gewalt?</p><p>4. Beteiligt sich die Schweiz an der Finanzierung von lokalen Programmen zur Unterstützung von Frauen und Kindern, die von ihren Familien verstossen werden, nachdem sie Opfer von sexueller Gewalt geworden sind?</p><p>5. In der DRK stehen 17 000 Blauhelme der Vereinten Nationen im Einsatz, um die Bevölkerung zu schützen. Die Zahl der Vergewaltigungen nimmt jedoch weiterhin zu. Hat die Schweiz bei den Vereinten Nationen ihre Besorgnis diesbezüglich kundgetan?</p><p>6. Könnte die Schweiz die Einsetzung eines internationalen Strafgerichtshofs zur Ahndung von Verbrechen, bei denen Vergewaltigung als Kriegswaffe eingesetzt wird, vorschlagen oder sich für die Einsetzung eines solchen Gerichts starkmachen?</p>
  • Präsenz der Schweizer Zusammenarbeit in der Demokratischen Republik Kongo
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Programm der Schweiz in der Region der Grossen Seen (Rwanda, Burundi, Demokratische Republik Kongo) stützt sich auf die koordinierte Umsetzung von Aktivitäten der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe, der Friedenspolitik und der Diplomatie. Im Zentrum stehen die Sicherung von Grunddienstleistungen, Beschäftigung und Einkommen sowie Demokratieförderung.</p><p>1. Das Programm zur Unterstützung des Gesundheitssystems in Süd-Kivu (Pass Sud-Kivu) wurde 2009 lanciert und zählt heute 125 Gesundheitszentren und acht Referenzspitäler. Die Ziele in den Bereichen Infrastruktur, Ausrüstung, Versorgung mit Medikamenten, aber auch in Bezug auf die Verwaltung und Überwachung durch die entsprechenden Behörden konnten erreicht werden. Die Unterstützung der Schweiz, die über die Deza erfolgt, hat zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung beigetragen: Seit 2010 ist die Kinder- und Jugendsterblichkeitsrate im Programmgebiet (rund 1 Million Menschen) von 55 auf 28 Todesfälle pro 100 000 Lebendgeburten gesunken.</p><p>2. Obwohl der Krieg im Osten der Demokratischen Republik Kongo offiziell für beendet erklärt wurde, ist das Ausmass der Fälle sexueller Gewalt nach wie vor besorgniserregend. Die Schweiz schätzt die Zahl der Opfer in Süd-Kivu auf etwa 2500 pro Jahr. In Nord-Kivu sind es noch mehr. Regelmässig wird in den Gebieten, in denen neue Konflikte ausbrechen, ein starker Anstieg der Gewalt beobachtet. Der Trend ist aber im Allgemeinen nicht steigend.</p><p>3./4. Die Schweiz finanziert über die Deza in Süd-Kivu, in Burundi und in Rwanda ein integriertes Programm (medizinische, psychosoziale und rechtliche Betreuung sowie Wiedereingliederung) für Mädchen und Frauen, die Opfer sexueller Gewalt wurden. Umgesetzt wird es von lokalen Einrichtungen, wobei der Schwerpunkt auf einem Ansatz liegt, der die Opfer und ihr Umfeld gleichermassen einbezieht. Seit 2011 konnten 6500 Opfer von sexueller Gewalt von diesem Angebot profitieren, rund 2000 stammten aus Süd-Kivu. Die Reintegration der verstossenen Opfer (einschliesslich ihrer Kinder) ist ein heikler Prozess, der sich über Monate erstrecken kann. Bis heute konnten rund 30 Prozent dieser Opfer erfolgreich in ihre Gemeinschaft integriert werden. Für die übrigen Opfer laufen Vermittlungsbemühungen. Die Schweiz trägt zudem zur Umsetzung der politischen Verpflichtungen der Staatschefs der Mitgliedstaaten der Internationalen Konferenz der Grossen Seen zur Bekämpfung von sexueller Gewalt bei.</p><p>5. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in seiner Resolution Nr. 2098 vom 28. März 2013 entschieden, das Mandat der Uno-Mission in der Demokratischen Republik Kongo (Monusco) zu verstärken. Die Mission umfasst Aufgaben zum Schutz von Zivilpersonen, auch gegen sexuelle Gewalt. Zudem hat sie den Auftrag, die kongolesische Regierung dabei zu unterstützen, die mutmasslichen Straftäter von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht zu stellen, dies in Zusammenarbeit mit den Staaten der Region und dem Internationalen Strafgerichtshof. Die Schweiz ruft die Vereinten Nationen und ihre Mitgliedstaaten regelmässig dazu auf, ihre Massnahmen gegen sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten zu verstärken. Über die Abteilung Menschliche Sicherheit (AMS) des EDA unterstützt sie das Projekt "Profiling", das die Schaffung einer Datenbank für mutmassliche Straftäter von schweren Menschenrechtsverletzungen (einschliesslich sexueller Gewalt) plant, um das Screening von Sicherheitskräften zu unterstützen.</p><p>6. Für die Verfolgung und Bestrafung von sexueller Gewalt als Mittel im Krieg sind primär die nationalen Strafverfolgungsbehörden zuständig. Da die Demokratische Republik Kongo das Römer Statut ratifiziert hat, kann der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ergänzend tätig werden, wenn die lokalen Behörden nicht willens oder in der Lage sind, die Ermittlungen oder die Strafverfolgung ernsthaft durchzuführen. Der IStGH hat 2012 erstmals einen Angeklagten verurteilt, den kongolesischen Milizenführer Lubanga, wegen Rekrutierung von Kindersoldaten. Zurzeit laufen Verfahren gegen vier Personen, denen Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen in der Form von Vergewaltigungen oder sexueller Sklaverei vorgeworfen werden. Aus diesen Gründen ist die Schaffung eines Sondertribunals aus Sicht der Schweiz nicht angezeigt. Zudem sekundiert die AMS einen Ermittler an den Strafgerichtshof, um die laufenden Untersuchungen gegen den ehemaligen Rebellenführer Ntaganda zu unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Demokratischen Republik Kongo (DRK) nimmt die Gewalt gegen Frauen stark zu. Die Zahl der weiblichen Opfer von sexueller Gewalt wird auf 500 000 geschätzt; pro Stunde werden im Osten des Landes durchschnittlich 48 Frauen Opfer einer Vergewaltigung. Die Vereinten Nationen bezeichnen die DRK als "Welthauptstadt der Vergewaltigungen". Für zahlreiche internationale Beobachterinnen und Beobachter steht fest, dass in der DRK die Zivilbevölkerung von den gewalttätigen Übergriffen betroffen ist.</p><p>Die Schweiz entwickelt seit dem Jahr 2000 Hilfsprogramme und Zusammenarbeitsprogramme für die DRK und steuert 10 Millionen Franken für Projekte in der kongolesischen Provinz Süd-Kivu bei. Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Das Programm zur Unterstützung des Gesundheitswesens in der DRK (Programme d'appui au système de santé Sud-Kivu) will die Strukturen des Gesundheitssystems stärken und die Dezentralisierung des Gesundheitssektors fördern. Werden diese Ziele erfüllt?</p><p>2. Können die Schweizer Verantwortlichen des Entwicklungsprogramms und des Zusammenarbeitsprogramms bestätigen, dass die sexuellen Übergriffe gegenüber der lokalen Bevölkerung zugenommen haben? Wie sieht dies im Norden des Landes und im Osten von Kivu aus, Regionen, die unter der Gewalt von bewaffneten ausländischen und nationalen Gruppierungen stehen?</p><p>3. Beteiligt sich die Schweiz direkt oder indirekt finanziell am Aufbau von lokalen Strukturen für Frauen, Kinder und Opfer von sexueller Gewalt?</p><p>4. Beteiligt sich die Schweiz an der Finanzierung von lokalen Programmen zur Unterstützung von Frauen und Kindern, die von ihren Familien verstossen werden, nachdem sie Opfer von sexueller Gewalt geworden sind?</p><p>5. In der DRK stehen 17 000 Blauhelme der Vereinten Nationen im Einsatz, um die Bevölkerung zu schützen. Die Zahl der Vergewaltigungen nimmt jedoch weiterhin zu. Hat die Schweiz bei den Vereinten Nationen ihre Besorgnis diesbezüglich kundgetan?</p><p>6. Könnte die Schweiz die Einsetzung eines internationalen Strafgerichtshofs zur Ahndung von Verbrechen, bei denen Vergewaltigung als Kriegswaffe eingesetzt wird, vorschlagen oder sich für die Einsetzung eines solchen Gerichts starkmachen?</p>
    • Präsenz der Schweizer Zusammenarbeit in der Demokratischen Republik Kongo

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