Finanzielle Beiträge an die Ausrichtung von Viehschauen

ShortId
13.3657
Id
20133657
Updated
25.06.2025 00:03
Language
de
Title
Finanzielle Beiträge an die Ausrichtung von Viehschauen
AdditionalIndexing
55;Viehbestand;Agrarrecht;Subvention;Rindvieh;Viehhaltung;Veranstaltung;Erhaltung der Landwirtschaft;Tourismus
1
  • L05K1401010209, Viehhaltung
  • L04K01010108, Veranstaltung
  • L04K14010801, Viehbestand
  • L05K1102030202, Subvention
  • L05K1401080101, Rindvieh
  • L05K1401030203, Agrarrecht
  • L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
  • L04K01010103, Tourismus
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Aufgrund einer Verordnungsänderung ist die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung der Ausrichtung von Viehschauen bedauerlicherweise entfallen.</p><p>Viehschauen erfreuen sich sowohl bei traditionsbewussten Viehzüchterinnen und Viehzüchtern als auch bei eher landwirtschaftsfernen Bevölkerungskreisen hoher Beliebtheit.</p><p>Viehschauen sind nicht bloss willkommene Gelegenheiten zum Leistungsvergleich unter Viehzüchterinnen und Viehzüchtern. Sie bieten vielmehr Gelegenheit, die Viehzucht und das gesamte Spektrum landwirtschaftlichen Wirkens den Konsumentinnen und Konsumenten näherzubringen. Sie vermögen ein weitaus authentischeres Bild landwirtschaftlichen Wirkens zu zeichnen als mehr oder weniger originelle Werbekampagnen.</p><p>Viehschauen können bei gekonnter Vermarktung zu veritablen Magneten und Katalysatoren touristischer Aktivitäten werden.</p><p>Die finanzielle Unterstützung und damit verbunden die Aufrechterhaltung traditioneller Viehschauen ist deshalb sowohl aus landwirtschafts- als auch aus tourismuspolitischer Sicht zweifellos zu begrüssen.</p>
  • <p>Am 31. Oktober 2012 hat der Bundesrat die totalrevidierte Verordnung über die Tierzucht (SR 916.310) genehmigt und auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Die Revision will den effizienten Einsatz von Bundesmitteln (die Zuchtförderung soll eine hochstehende eigenständige Zucht gewährleisten) sicherstellen und die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (Fokussierung der Tierzucht auf Kernaufgaben) umsetzen. Weil die an kantonalen Viehschauen erhobenen Daten der subjektiven Exterieurbeurteilung von den zuständigen Zuchtorganisationen nicht mehr zur Zuchtwertschätzung herbeigezogen werden, wurde die staatliche Stützung hierfür gestrichen. Gleichzeitig wurde der Zuchtförderbeitrag für die lineare Beschreibung und Einstufung erhöht. Dadurch konnte diese nach international und wissenschaftlich anerkannten Kriterien durchgeführte Leistungsprüfung stärker gefördert werden. Eine der aktuellen Situation angepasste Verordnung sowie ein effizienter Mitteleinsatz verbessern die Begründung für den Einsatz von Steuergeldern zugunsten der Tierzucht und verfolgen ebenfalls die Interessen der Zuchtorganisationen. Die Gewährung einer zweijährigen Übergangsfrist ermöglicht es den Betroffenen zudem, fristgerecht die notwendigen Vorbereitungen für diese zumutbaren Anpassungen zu treffen. Der Bundesrat anerkennt den Wert der traditionellen Viehschauen, die den Konsumentinnen und Konsumenten das landwirtschaftliche Wirken näherbringen. Er sieht aber keine Möglichkeit, eine Grundlage zu deren finanzieller Unterstützung zu schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Grundlagen zu schaffen, damit im Rahmen des Landwirtschaftskredites auch künftig Beiträge für die Förderung und an die Ausrichtung von Viehschauen geleistet werden können.</p>
  • Finanzielle Beiträge an die Ausrichtung von Viehschauen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund einer Verordnungsänderung ist die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung der Ausrichtung von Viehschauen bedauerlicherweise entfallen.</p><p>Viehschauen erfreuen sich sowohl bei traditionsbewussten Viehzüchterinnen und Viehzüchtern als auch bei eher landwirtschaftsfernen Bevölkerungskreisen hoher Beliebtheit.</p><p>Viehschauen sind nicht bloss willkommene Gelegenheiten zum Leistungsvergleich unter Viehzüchterinnen und Viehzüchtern. Sie bieten vielmehr Gelegenheit, die Viehzucht und das gesamte Spektrum landwirtschaftlichen Wirkens den Konsumentinnen und Konsumenten näherzubringen. Sie vermögen ein weitaus authentischeres Bild landwirtschaftlichen Wirkens zu zeichnen als mehr oder weniger originelle Werbekampagnen.</p><p>Viehschauen können bei gekonnter Vermarktung zu veritablen Magneten und Katalysatoren touristischer Aktivitäten werden.</p><p>Die finanzielle Unterstützung und damit verbunden die Aufrechterhaltung traditioneller Viehschauen ist deshalb sowohl aus landwirtschafts- als auch aus tourismuspolitischer Sicht zweifellos zu begrüssen.</p>
    • <p>Am 31. Oktober 2012 hat der Bundesrat die totalrevidierte Verordnung über die Tierzucht (SR 916.310) genehmigt und auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Die Revision will den effizienten Einsatz von Bundesmitteln (die Zuchtförderung soll eine hochstehende eigenständige Zucht gewährleisten) sicherstellen und die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (Fokussierung der Tierzucht auf Kernaufgaben) umsetzen. Weil die an kantonalen Viehschauen erhobenen Daten der subjektiven Exterieurbeurteilung von den zuständigen Zuchtorganisationen nicht mehr zur Zuchtwertschätzung herbeigezogen werden, wurde die staatliche Stützung hierfür gestrichen. Gleichzeitig wurde der Zuchtförderbeitrag für die lineare Beschreibung und Einstufung erhöht. Dadurch konnte diese nach international und wissenschaftlich anerkannten Kriterien durchgeführte Leistungsprüfung stärker gefördert werden. Eine der aktuellen Situation angepasste Verordnung sowie ein effizienter Mitteleinsatz verbessern die Begründung für den Einsatz von Steuergeldern zugunsten der Tierzucht und verfolgen ebenfalls die Interessen der Zuchtorganisationen. Die Gewährung einer zweijährigen Übergangsfrist ermöglicht es den Betroffenen zudem, fristgerecht die notwendigen Vorbereitungen für diese zumutbaren Anpassungen zu treffen. Der Bundesrat anerkennt den Wert der traditionellen Viehschauen, die den Konsumentinnen und Konsumenten das landwirtschaftliche Wirken näherbringen. Er sieht aber keine Möglichkeit, eine Grundlage zu deren finanzieller Unterstützung zu schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Grundlagen zu schaffen, damit im Rahmen des Landwirtschaftskredites auch künftig Beiträge für die Förderung und an die Ausrichtung von Viehschauen geleistet werden können.</p>
    • Finanzielle Beiträge an die Ausrichtung von Viehschauen

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