Notlösung für die ergänzte Lautsprache
- ShortId
-
13.3659
- Id
-
20133659
- Updated
-
27.07.2023 19:50
- Language
-
de
- Title
-
Notlösung für die ergänzte Lautsprache
- AdditionalIndexing
-
28;Sprache;Versicherungsleistung;Kanton;Invalidenversicherung;Hörbehinderte/r;Therapeutik;Sprachunterricht;Finanzierung
- 1
-
- L06K010402010102, Hörbehinderte/r
- L04K01060103, Sprache
- L04K13020102, Sprachunterricht
- L04K01050214, Therapeutik
- L03K110902, Finanzierung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die ergänzte Lautsprache (ELS) ist ein Kommunikationssystem, das gehörlosen Menschen mit der Verwendung von Handformen den Zugang zur gesprochenen Sprache erleichtert. Sie ist eine sehr effiziente Methode, mit der diese Menschen einen Grossteil der Schwierigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Gehörlosigkeit überwinden können. Diese Methode wurde erst fürs Englische, danach auch fürs Französische entwickelt. ELS wird - je nach individuellen Möglichkeiten - entweder im schulischen Rahmen oder privat erlernt. Bis heute kam der Bund für diese therapeutische Massnahme auf, durch eine mehr als fragwürdige Analogie sollen ELS-Leistungen nun aber der Logopädie zugeordnet werden, obwohl mit ELS keine Sprachbeeinträchtigungen therapiert werden, sondern Gehörlosen die Kommunikation erleichtert wird. Mit der im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen 2006 erfolgten Revision von Artikel 14 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung wurde der Anspruch auf Ersatz der Kosten von logopädischen Therapien gestrichen. Die Subsumierung von ELS-Leistungen unter Logopädie wird also genutzt, um die Kosten solcher Leistungen künftig nicht mehr rückzuvergüten. Das Ende der bisherigen Praxis ist bereits für den 30. Juni 2013 vorgesehen. Die Übernahme der ab diesem Zeitpunkt anfallenden Kosten durch die betroffenen Kantone - vorausgesetzt, sie sind überhaupt dazu verpflichtet - ist bis anhin jedoch in keiner Weise gewährleistet. </p><p>Die dadurch verursachte Finanzierungslücke dürfte für viele Patientinnen und Patienten katastrophale Folgen haben. Die Gefahr für das öffentliche Interesse ist auch nicht unbedeutend, denn ELS garantiert eine bessere soziale und berufliche Integration gehörloser Personen und ist den anderen Methoden, die in diesem Bereich angewendet werden, damit überlegen.</p>
- <p>Die ergänzte Lautsprache (ELS) dient dem besseren Verständnis des Unterrichts und wird ausschliesslich in der Romandie angeboten, in der Deutschschweiz existiert dieses Angebot nicht. Im Jahr 2012 erhielten rund 70 Kinder ELS-Leistungen über A Capella.</p><p>Die Invalidenversicherung hat letztmals im Jahr 2006 im Rahmen der Sonderschulfinanzierung einen Vertrag mit der Fondation A Capella abgeschlossen, um die Leistungen von ELS für Kinder im Volksschulalter zu vergüten. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) im Jahr 2008 wurden alle mit der Schulung in Zusammenhang stehenden Leistungen den Kantonen übertragen, und in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (SR 831.20) wurde die Übernahme der Kosten von logopädischen und psychomotorischen Therapien durch die Invalidenversicherung explizit ausgeschlossen.</p><p>Der entsprechende Vertrag mit A Capella wurde bei der Umsetzung der NFA übersehen, sodass die IV weiterhin Leistungen bezahlte, für welche eigentlich die Kantone zuständig sind. A Capella wurde im Januar 2012 durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) über diese Problematik und die Beendigung des Vertrages auf Ende 2012 informiert. Auf die Bitte von A Capella hin wurde die Kündigungsfrist bis zum 30. Juni 2013 verlängert, damit genügend Zeit für die Verhandlungen mit den Kantonen zur Verfügung stehe. A Capella steht gemäss eigenen Angaben seit Frühjahr 2012 mit der Conférence latine de pédagogie spécialisée (CLPS) in Verhandlung. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass genügend Zeit gewährt wurde, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, und es nun Sache der Verhandlungspartner ist, hier eine Lösung zu suchen.</p><p>Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren wurde ebenfalls über die Sachlage informiert und hat am 17. April 2012 bestätigt, dass sie die Auslegung des BSV teile, es handle sich bei ELS um eine pädagogisch-therapeutische Massnahme, und dass sie die Erziehungsdepartemente entsprechend informieren werde. Zwischen der IV und den Kantonen besteht somit keine Auslegungsdifferenz. Es obliegt den Kantonen, über diese Massnahme zu entscheiden und sie gegebenenfalls zu finanzieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Notlösung auszuarbeiten, um die gravierende Finanzierungslücke zu schliessen, die gehörlose Personen, die mit der sogenannten ergänzten Lautsprache kommunizieren, sehr bald treffen wird.</p>
- Notlösung für die ergänzte Lautsprache
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die ergänzte Lautsprache (ELS) ist ein Kommunikationssystem, das gehörlosen Menschen mit der Verwendung von Handformen den Zugang zur gesprochenen Sprache erleichtert. Sie ist eine sehr effiziente Methode, mit der diese Menschen einen Grossteil der Schwierigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Gehörlosigkeit überwinden können. Diese Methode wurde erst fürs Englische, danach auch fürs Französische entwickelt. ELS wird - je nach individuellen Möglichkeiten - entweder im schulischen Rahmen oder privat erlernt. Bis heute kam der Bund für diese therapeutische Massnahme auf, durch eine mehr als fragwürdige Analogie sollen ELS-Leistungen nun aber der Logopädie zugeordnet werden, obwohl mit ELS keine Sprachbeeinträchtigungen therapiert werden, sondern Gehörlosen die Kommunikation erleichtert wird. Mit der im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen 2006 erfolgten Revision von Artikel 14 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung wurde der Anspruch auf Ersatz der Kosten von logopädischen Therapien gestrichen. Die Subsumierung von ELS-Leistungen unter Logopädie wird also genutzt, um die Kosten solcher Leistungen künftig nicht mehr rückzuvergüten. Das Ende der bisherigen Praxis ist bereits für den 30. Juni 2013 vorgesehen. Die Übernahme der ab diesem Zeitpunkt anfallenden Kosten durch die betroffenen Kantone - vorausgesetzt, sie sind überhaupt dazu verpflichtet - ist bis anhin jedoch in keiner Weise gewährleistet. </p><p>Die dadurch verursachte Finanzierungslücke dürfte für viele Patientinnen und Patienten katastrophale Folgen haben. Die Gefahr für das öffentliche Interesse ist auch nicht unbedeutend, denn ELS garantiert eine bessere soziale und berufliche Integration gehörloser Personen und ist den anderen Methoden, die in diesem Bereich angewendet werden, damit überlegen.</p>
- <p>Die ergänzte Lautsprache (ELS) dient dem besseren Verständnis des Unterrichts und wird ausschliesslich in der Romandie angeboten, in der Deutschschweiz existiert dieses Angebot nicht. Im Jahr 2012 erhielten rund 70 Kinder ELS-Leistungen über A Capella.</p><p>Die Invalidenversicherung hat letztmals im Jahr 2006 im Rahmen der Sonderschulfinanzierung einen Vertrag mit der Fondation A Capella abgeschlossen, um die Leistungen von ELS für Kinder im Volksschulalter zu vergüten. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) im Jahr 2008 wurden alle mit der Schulung in Zusammenhang stehenden Leistungen den Kantonen übertragen, und in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (SR 831.20) wurde die Übernahme der Kosten von logopädischen und psychomotorischen Therapien durch die Invalidenversicherung explizit ausgeschlossen.</p><p>Der entsprechende Vertrag mit A Capella wurde bei der Umsetzung der NFA übersehen, sodass die IV weiterhin Leistungen bezahlte, für welche eigentlich die Kantone zuständig sind. A Capella wurde im Januar 2012 durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) über diese Problematik und die Beendigung des Vertrages auf Ende 2012 informiert. Auf die Bitte von A Capella hin wurde die Kündigungsfrist bis zum 30. Juni 2013 verlängert, damit genügend Zeit für die Verhandlungen mit den Kantonen zur Verfügung stehe. A Capella steht gemäss eigenen Angaben seit Frühjahr 2012 mit der Conférence latine de pédagogie spécialisée (CLPS) in Verhandlung. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass genügend Zeit gewährt wurde, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, und es nun Sache der Verhandlungspartner ist, hier eine Lösung zu suchen.</p><p>Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren wurde ebenfalls über die Sachlage informiert und hat am 17. April 2012 bestätigt, dass sie die Auslegung des BSV teile, es handle sich bei ELS um eine pädagogisch-therapeutische Massnahme, und dass sie die Erziehungsdepartemente entsprechend informieren werde. Zwischen der IV und den Kantonen besteht somit keine Auslegungsdifferenz. Es obliegt den Kantonen, über diese Massnahme zu entscheiden und sie gegebenenfalls zu finanzieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Notlösung auszuarbeiten, um die gravierende Finanzierungslücke zu schliessen, die gehörlose Personen, die mit der sogenannten ergänzten Lautsprache kommunizieren, sehr bald treffen wird.</p>
- Notlösung für die ergänzte Lautsprache
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