Live-Stream-Direktübertragung öffentlicher Urteilsberatungen des Bundesgerichtes
- ShortId
-
13.3660
- Id
-
20133660
- Updated
-
28.07.2023 15:03
- Language
-
de
- Title
-
Live-Stream-Direktübertragung öffentlicher Urteilsberatungen des Bundesgerichtes
- AdditionalIndexing
-
12;34;Gerichtsverfahren;Online-Medium;Transparenz;audiovisuelles Programm;Informationsverbreitung;Bundesgericht
- 1
-
- L05K0505010301, Bundesgericht
- L03K050404, Gerichtsverfahren
- L05K1201020203, Transparenz
- L06K120202010503, Online-Medium
- L05K1202030103, audiovisuelles Programm
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Entscheidungen des Bundesgerichtes sind immer wieder Kritik und teilweise erheblichem Unverständnis ausgesetzt. Das hängt damit zusammen, dass die Entscheidfindung nur wenigen Kreisen zugänglich und es interessierten Bürgerinnen und Bürgern in der Regel nicht möglich ist, persönlich bei öffentlichen Beratungen des Bundesgerichtes vor Ort anwesend zu sein. Auch die Medien können in vielen Fällen keine vollständige Transparenz mit der Wiedergabe von Mehr- oder Minderheitsmeinungen schaffen, und es bleibt - auch für die Rechtswissenschaft - allein die Konsultation des veröffentlichten Urteils, welches wiederum in vielen Fällen geäusserte Minderheitsmeinungen nicht im Detail wiedergibt. </p><p>Demgegenüber können die Beratungen des Nationalrates und des Ständerates heute schon per Direktübertragung der Debatten von allen Bürgerinnen und Bürgern live im Internet verfolgt und gleichzeitig sämtliche Wortmeldungen im Amtlichen Bulletin nachgelesen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat grundsätzlich Verständnis für das Anliegen des Motionärs. Transparenz und Öffentlichkeit sind nicht nur in der Exekutive, sondern ebenso sehr in der Justiz bedeutende Prinzipien. Eine Direktübertragung öffentlicher Urteilsberatungen über ein Web-TV könnte namentlich in gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Fällen einem breiteren Publikum einen besonderen Einblick in die Argumentationsweise und Entscheidfindung des Bundesgerichtes verschaffen.</p><p>Das Bundesgericht hat sich nun allerdings aus verschiedenen Gründen gegen die Annahme der Motion ausgesprochen. Ungeachtet der vorerwähnten Anliegen gesteigerter Transparenz und Öffentlichkeit der Justiz besteht aus Sicht des Bundesrates ebenfalls keine Notwendigkeit, öffentliche Beratungen des Bundesgerichtes über ein Web-TV zu ermöglichen. Die Transparenz der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird bereits durch das geltende Prozessrecht, welches dem Öffentlichkeitsprinzip grosse Bedeutung zumisst, substanziell gewährleistet. Die vom Motionär geforderte Direktübertragung lässt kaum eine signifikante Steigerung der Transparenz erwarten, zumal das Bundesgericht ohnehin die meisten Fälle nicht an einer öffentlichen Sitzung erörtert, sondern über diese auf dem Weg der Aktenzirkulation entscheidet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Mit der Motion wird verlangt, den Mangel an Transparenz bei der Entscheidfindung des Bundesgerichtes zu beseitigen und in Zukunft öffentliche Beratungen analog der Lösung zur Übertragung der Debatten des Nationalrates und des Ständerates über ein Web-TV zu ermöglichen. </p>
- Live-Stream-Direktübertragung öffentlicher Urteilsberatungen des Bundesgerichtes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Entscheidungen des Bundesgerichtes sind immer wieder Kritik und teilweise erheblichem Unverständnis ausgesetzt. Das hängt damit zusammen, dass die Entscheidfindung nur wenigen Kreisen zugänglich und es interessierten Bürgerinnen und Bürgern in der Regel nicht möglich ist, persönlich bei öffentlichen Beratungen des Bundesgerichtes vor Ort anwesend zu sein. Auch die Medien können in vielen Fällen keine vollständige Transparenz mit der Wiedergabe von Mehr- oder Minderheitsmeinungen schaffen, und es bleibt - auch für die Rechtswissenschaft - allein die Konsultation des veröffentlichten Urteils, welches wiederum in vielen Fällen geäusserte Minderheitsmeinungen nicht im Detail wiedergibt. </p><p>Demgegenüber können die Beratungen des Nationalrates und des Ständerates heute schon per Direktübertragung der Debatten von allen Bürgerinnen und Bürgern live im Internet verfolgt und gleichzeitig sämtliche Wortmeldungen im Amtlichen Bulletin nachgelesen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat grundsätzlich Verständnis für das Anliegen des Motionärs. Transparenz und Öffentlichkeit sind nicht nur in der Exekutive, sondern ebenso sehr in der Justiz bedeutende Prinzipien. Eine Direktübertragung öffentlicher Urteilsberatungen über ein Web-TV könnte namentlich in gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Fällen einem breiteren Publikum einen besonderen Einblick in die Argumentationsweise und Entscheidfindung des Bundesgerichtes verschaffen.</p><p>Das Bundesgericht hat sich nun allerdings aus verschiedenen Gründen gegen die Annahme der Motion ausgesprochen. Ungeachtet der vorerwähnten Anliegen gesteigerter Transparenz und Öffentlichkeit der Justiz besteht aus Sicht des Bundesrates ebenfalls keine Notwendigkeit, öffentliche Beratungen des Bundesgerichtes über ein Web-TV zu ermöglichen. Die Transparenz der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird bereits durch das geltende Prozessrecht, welches dem Öffentlichkeitsprinzip grosse Bedeutung zumisst, substanziell gewährleistet. Die vom Motionär geforderte Direktübertragung lässt kaum eine signifikante Steigerung der Transparenz erwarten, zumal das Bundesgericht ohnehin die meisten Fälle nicht an einer öffentlichen Sitzung erörtert, sondern über diese auf dem Weg der Aktenzirkulation entscheidet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Mit der Motion wird verlangt, den Mangel an Transparenz bei der Entscheidfindung des Bundesgerichtes zu beseitigen und in Zukunft öffentliche Beratungen analog der Lösung zur Übertragung der Debatten des Nationalrates und des Ständerates über ein Web-TV zu ermöglichen. </p>
- Live-Stream-Direktübertragung öffentlicher Urteilsberatungen des Bundesgerichtes
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