Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen und Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Instrumente

ShortId
13.3668
Id
20133668
Updated
25.06.2025 00:19
Language
de
Title
Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen und Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Instrumente
AdditionalIndexing
15;Beziehungen zwischen den Sozialpartnern;flankierende Massnahmen;Arbeitnehmerschutz;Lohndumping;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Arbeitsmarkt (speziell);Gewerbeaufsicht;Kanton;Arbeitsrecht;Gesamtarbeitsvertrag;Normalarbeitsvertrag
1
  • L04K08020343, flankierende Massnahmen
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L04K07020401, Beziehungen zwischen den Sozialpartnern
  • L05K0702010303, Lohndumping
  • L05K0702040204, Gewerbeaufsicht
  • L04K07020203, Arbeitsmarkt (speziell)
  • L06K080701020108, Kanton
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
  • L05K0702040106, Gesamtarbeitsvertrag
  • L05K0702040109, Normalarbeitsvertrag
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die flankierenden Massnahmen zum Freizügigkeitsabkommen (Flam) wurden seit deren Einführung mehrfach evaluiert und angepasst, sei es auf gesetzlicher Stufe oder im Bereich des Vollzugs. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) evaluierte 2010-2011 die Umsetzung und die Wirksamkeit der Flam und überwies dem Bundesrat Empfehlungen, deren Umsetzung von der GPK überwacht wird.</p><p>Die Verbesserung des Vollzugs der Flam ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Sozialpartnern. Die Motion bestätigt den Bundesrat in seiner Politik, dem Flam-Vollzug besondere Aufmerksamkeit zu schenken. In den letzten Jahren wurde viel unternommen, um die Vollzugsorgane in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Der Vollzug in den Kantonen zeigt mittlerweile durchaus Wirkung. Aufgrund der sich laufend verändernden wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen bestehen im Vollzug jedoch weiterhin Optimierungsmöglichkeiten. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) führt derzeit mit den Sozialpartnern Gespräche, um die flankierenden Massnahmen sowie Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich des Vollzugs derselben zu prüfen. Die in der Motion erwähnten Bereiche sind Gegenstand der Diskussionen in dieser Arbeitsgruppe.</p><p>Der Erlass eines Normalarbeitsvertrages mit zwingenden Mindestlöhnen (NAV) erfolgt auf Antrag einer tripartiten Kommission durch die Kantonsregierung auf kantonaler Ebene und durch den Bundesrat auf nationaler Ebene. Ein NAV wird in Form einer kantonalen oder bundesrätlichen Verordnung erlassen, womit kaum Spielraum für eine Beschleunigung des Verfahrens vorhanden ist. Bezüglich AVE-Verfahren ist der Bundesrat jedoch bereit, Massnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens vorzulegen, hält aber fest, dass das Verfahren um AVE von GAV ein Rechtssetzungsverfahren besonderer Art ist. Um den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit gerecht zu bleiben, wird deshalb dieses Verfahren immer eine gewisse Mindestdauer haben.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>- die Vollzugsdefizite bei den flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarktbereich detailliert aufzuzeigen;</p><p>- einen Massnahmenplan (mit Zeitplan) zu deren zügiger Behebung beim Bund und in den Kantonen vorzulegen;</p><p>- Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren im Zusammenhang mit den GAV und den NAV vorzulegen.</p>
  • Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen und Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Instrumente
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20130014
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die flankierenden Massnahmen zum Freizügigkeitsabkommen (Flam) wurden seit deren Einführung mehrfach evaluiert und angepasst, sei es auf gesetzlicher Stufe oder im Bereich des Vollzugs. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) evaluierte 2010-2011 die Umsetzung und die Wirksamkeit der Flam und überwies dem Bundesrat Empfehlungen, deren Umsetzung von der GPK überwacht wird.</p><p>Die Verbesserung des Vollzugs der Flam ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Sozialpartnern. Die Motion bestätigt den Bundesrat in seiner Politik, dem Flam-Vollzug besondere Aufmerksamkeit zu schenken. In den letzten Jahren wurde viel unternommen, um die Vollzugsorgane in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Der Vollzug in den Kantonen zeigt mittlerweile durchaus Wirkung. Aufgrund der sich laufend verändernden wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen bestehen im Vollzug jedoch weiterhin Optimierungsmöglichkeiten. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) führt derzeit mit den Sozialpartnern Gespräche, um die flankierenden Massnahmen sowie Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich des Vollzugs derselben zu prüfen. Die in der Motion erwähnten Bereiche sind Gegenstand der Diskussionen in dieser Arbeitsgruppe.</p><p>Der Erlass eines Normalarbeitsvertrages mit zwingenden Mindestlöhnen (NAV) erfolgt auf Antrag einer tripartiten Kommission durch die Kantonsregierung auf kantonaler Ebene und durch den Bundesrat auf nationaler Ebene. Ein NAV wird in Form einer kantonalen oder bundesrätlichen Verordnung erlassen, womit kaum Spielraum für eine Beschleunigung des Verfahrens vorhanden ist. Bezüglich AVE-Verfahren ist der Bundesrat jedoch bereit, Massnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens vorzulegen, hält aber fest, dass das Verfahren um AVE von GAV ein Rechtssetzungsverfahren besonderer Art ist. Um den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit gerecht zu bleiben, wird deshalb dieses Verfahren immer eine gewisse Mindestdauer haben.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>- die Vollzugsdefizite bei den flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarktbereich detailliert aufzuzeigen;</p><p>- einen Massnahmenplan (mit Zeitplan) zu deren zügiger Behebung beim Bund und in den Kantonen vorzulegen;</p><p>- Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren im Zusammenhang mit den GAV und den NAV vorzulegen.</p>
    • Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen und Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Instrumente

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