Tabakkonsum, E-Zigaretten, Gesundheit und Besteuerung. Was ist die Strategie des Bundesrates?
- ShortId
-
13.3675
- Id
-
20133675
- Updated
-
28.07.2023 07:28
- Language
-
de
- Title
-
Tabakkonsum, E-Zigaretten, Gesundheit und Besteuerung. Was ist die Strategie des Bundesrates?
- AdditionalIndexing
-
2841;Gesundheitsförderung;Suchtprävention;Tabakkonsum;Substitutionserzeugnis;Nikotinsucht;Tabak;Tabaksteuer
- 1
-
- L05K1402020104, Tabak
- L04K11070108, Tabaksteuer
- L06K140202010401, Tabakkonsum
- L06K010505070201, Suchtprävention
- L05K0705070305, Substitutionserzeugnis
- L05K0101020104, Nikotinsucht
- L04K01050507, Gesundheitsförderung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-4./7. Im Mai 2011 hat der Bundesrat einen Entwurf zur Totalrevision des Lebensmittelgesetzes vorgelegt, nach dem die Tabakerzeugnisse vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen werden sollen. Die laufende Beratung zu diesem Gesetzentwurf hat gezeigt, dass das Parlament die Auslagerung der Tabakwaren aus dem Anwendungsbereich des Lebensmittelgesetzes gutheisst. Folglich hat das Eidgenössische Departement des Innern die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Entwurfes für ein Tabakproduktegesetz beauftragt. In diesem Rahmen wird die Frage der E-Zigaretten unter Berücksichtigung der reglementarischen Entwicklungen auf internationaler Ebene geprüft (vgl. Antwort auf die Interpellation Comte 13.3997). Es gibt zahlreiche Unbekannten in Bezug auf den Nutzen und die Risiken dieser Art von Produkten. Die verschiedenen vom Interpellanten gestellten Fragen werden geprüft, und das Ergebnis dieser Erwägungen wird gegebenenfalls in die Gesetzesvorlage aufgenommen. Der Bundesrat wird den Entwurf zum neuen Gesetz bis Sommer 2014 in die Vernehmlassung schicken.</p><p>5. E-Zigaretten und deren Bestandteile dürfen nur vermarktet werden, wenn sie kein Nikotin enthalten. Der Import von solchen Produkten, die Nikotin enthalten, ist für den persönlichen Bedarf möglich. Im Anschluss an die Motion Zanetti 11.3178, welche die Befreiung der E-Zigaretten von der Tabaksteuer verlangte, wurde die Tabaksteuerverordnung revidiert (AS 2012 1477). Seit dem 1. April 2012 gelten E-Zigaretten und deren Bestandteile, mit oder ohne Nikotin, nicht mehr als Ersatzprodukte und unterliegen somit nicht mehr der Tabaksteuer.</p><p>6. Angesichts des Parlamentsentscheids, E-Zigaretten von der Tabaksteuer zu befreien, ist sich der Bundesrat bewusst, dass eine Verbreitung der E-Zigaretten auf Kosten der klassischen Zigaretten zu geringeren Einnahmen aus der Tabakwarenbesteuerung führen könnte. Die Verringerung des Konsums von Tabakerzeugnissen bleibt jedoch für den Bundesrat ein vorrangiges Ziel. In den letzten Jahren konnten der abnehmende Zigarettenkonsum und die zunehmenden Einkäufe in den Nachbarländern einnahmenseitig abgefedert werden, dies namentlich dank Steuererhöhungen.</p><p>Die Sozialversicherungen sind von sinkenden Einnahmen aus der Tabakwarenbesteuerung nicht betroffen. Diese Einnahmen sind zwar für eine besondere Aufgabe des Bundes bestimmt und ermöglichen ihm, einen Teil seiner Beiträge an die AHV, die IV und die Ergänzungsleistungen dieser Versicherungen zu finanzieren, aber ein Rückgang dieser Einnahmen führt nicht zu tieferen Einnahmen der Sozialversicherungen. Um seine gesetzliche Pflicht bezüglich Finanzierung der Sozialversicherungen zu erfüllen, bezieht der Bund in der Folge einen höheren Anteil an Mitteln aus der Bundeskasse. 2012 machten die Einnahmen aus der Tabaksteuer 22 Prozent des vom Bund entrichteten Gesamtbeitrages an diese Versicherungen aus.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir erleben derzeit einen weltweiten Boom bei der Entwicklung neuer Nikotin- oder Tabakprodukte (E-Zigaretten). Es wird - insbesondere in den angelsächsischen Ländern, aber auch in Frankreich und anderswo in der EU - eine intensive Debatte darüber geführt, ob diese Produkte tatsächlich weniger schädlich seien als traditionelle Zigaretten und ob sie deshalb die Gesundheitsrisiken des Tabakkonsums deutlich reduzieren könnten. Wenn dem so ist, könnten diese Produkte entzugsresistenten Rauchenden dabei helfen, ihren Gesundheitszustand langfristig zu verbessern. Angesichts des Erfolgs solcher Produkte und der gesundheitlichen und steuerlichen Konsequenzen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Strategie gedenkt der Bundesrat angesichts dieser neuen Entwicklungen anzuwenden?</p><p>2. Würde er - sollte eine Reduktion der gesundheitlichen Risiken wissenschaftlich bewiesen werden können - dem angelsächsischen Beispiel folgen und Rauchende darin bestärken, traditionelle Zigaretten durch die neuen Produkte zu ersetzen?</p><p>3. Für diese neuen Produkte existieren heute keinerlei Anforderungen bezüglich Gesundheitsrisiken. Welche konkreten Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um zu verhindern, dass neue Probleme auftauchen, die die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten auf andere Art und Weise gefährden könnten?</p><p>4. Wenn die Verwendung der neuen Produkte infolge des damit einhergehenden Verzichts auf traditionelle Zigaretten langfristig wirklich zu einer gesundheitlichen Verbesserung der Tabakabhängigen führen kann: Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um zu verhindern, dass solche Produkte nicht umgekehrt neue Personengruppen zur Sucht verführen, insbesondere Jugendliche?</p><p>5. Wie will der Bundesrat diese Produktegruppe besteuern?</p><p>6. Im Falle einer mittel- und langfristigen starken Reduzierung des traditionellen Tabakkonsums als Folge der Beliebtheit dieser neuen Produkte könnte es passieren, dass die AHV teilweise mit deutlichen Mindereinnahmen zu rechnen hat. Ist dem Bundesrat diese mögliche Konsequenz bewusst, und welche realistischen alternativen Massnahmen könnte er umsetzen?</p><p>7. Hat der Bundesrat vor, diese neuen Entwicklungen bei einer nächsten Revision der Tabakgesetzgebung zu berücksichtigen und zu integrieren? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, was sieht der Bundesrat vor?</p>
- Tabakkonsum, E-Zigaretten, Gesundheit und Besteuerung. Was ist die Strategie des Bundesrates?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-4./7. Im Mai 2011 hat der Bundesrat einen Entwurf zur Totalrevision des Lebensmittelgesetzes vorgelegt, nach dem die Tabakerzeugnisse vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen werden sollen. Die laufende Beratung zu diesem Gesetzentwurf hat gezeigt, dass das Parlament die Auslagerung der Tabakwaren aus dem Anwendungsbereich des Lebensmittelgesetzes gutheisst. Folglich hat das Eidgenössische Departement des Innern die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Entwurfes für ein Tabakproduktegesetz beauftragt. In diesem Rahmen wird die Frage der E-Zigaretten unter Berücksichtigung der reglementarischen Entwicklungen auf internationaler Ebene geprüft (vgl. Antwort auf die Interpellation Comte 13.3997). Es gibt zahlreiche Unbekannten in Bezug auf den Nutzen und die Risiken dieser Art von Produkten. Die verschiedenen vom Interpellanten gestellten Fragen werden geprüft, und das Ergebnis dieser Erwägungen wird gegebenenfalls in die Gesetzesvorlage aufgenommen. Der Bundesrat wird den Entwurf zum neuen Gesetz bis Sommer 2014 in die Vernehmlassung schicken.</p><p>5. E-Zigaretten und deren Bestandteile dürfen nur vermarktet werden, wenn sie kein Nikotin enthalten. Der Import von solchen Produkten, die Nikotin enthalten, ist für den persönlichen Bedarf möglich. Im Anschluss an die Motion Zanetti 11.3178, welche die Befreiung der E-Zigaretten von der Tabaksteuer verlangte, wurde die Tabaksteuerverordnung revidiert (AS 2012 1477). Seit dem 1. April 2012 gelten E-Zigaretten und deren Bestandteile, mit oder ohne Nikotin, nicht mehr als Ersatzprodukte und unterliegen somit nicht mehr der Tabaksteuer.</p><p>6. Angesichts des Parlamentsentscheids, E-Zigaretten von der Tabaksteuer zu befreien, ist sich der Bundesrat bewusst, dass eine Verbreitung der E-Zigaretten auf Kosten der klassischen Zigaretten zu geringeren Einnahmen aus der Tabakwarenbesteuerung führen könnte. Die Verringerung des Konsums von Tabakerzeugnissen bleibt jedoch für den Bundesrat ein vorrangiges Ziel. In den letzten Jahren konnten der abnehmende Zigarettenkonsum und die zunehmenden Einkäufe in den Nachbarländern einnahmenseitig abgefedert werden, dies namentlich dank Steuererhöhungen.</p><p>Die Sozialversicherungen sind von sinkenden Einnahmen aus der Tabakwarenbesteuerung nicht betroffen. Diese Einnahmen sind zwar für eine besondere Aufgabe des Bundes bestimmt und ermöglichen ihm, einen Teil seiner Beiträge an die AHV, die IV und die Ergänzungsleistungen dieser Versicherungen zu finanzieren, aber ein Rückgang dieser Einnahmen führt nicht zu tieferen Einnahmen der Sozialversicherungen. Um seine gesetzliche Pflicht bezüglich Finanzierung der Sozialversicherungen zu erfüllen, bezieht der Bund in der Folge einen höheren Anteil an Mitteln aus der Bundeskasse. 2012 machten die Einnahmen aus der Tabaksteuer 22 Prozent des vom Bund entrichteten Gesamtbeitrages an diese Versicherungen aus.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir erleben derzeit einen weltweiten Boom bei der Entwicklung neuer Nikotin- oder Tabakprodukte (E-Zigaretten). Es wird - insbesondere in den angelsächsischen Ländern, aber auch in Frankreich und anderswo in der EU - eine intensive Debatte darüber geführt, ob diese Produkte tatsächlich weniger schädlich seien als traditionelle Zigaretten und ob sie deshalb die Gesundheitsrisiken des Tabakkonsums deutlich reduzieren könnten. Wenn dem so ist, könnten diese Produkte entzugsresistenten Rauchenden dabei helfen, ihren Gesundheitszustand langfristig zu verbessern. Angesichts des Erfolgs solcher Produkte und der gesundheitlichen und steuerlichen Konsequenzen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Strategie gedenkt der Bundesrat angesichts dieser neuen Entwicklungen anzuwenden?</p><p>2. Würde er - sollte eine Reduktion der gesundheitlichen Risiken wissenschaftlich bewiesen werden können - dem angelsächsischen Beispiel folgen und Rauchende darin bestärken, traditionelle Zigaretten durch die neuen Produkte zu ersetzen?</p><p>3. Für diese neuen Produkte existieren heute keinerlei Anforderungen bezüglich Gesundheitsrisiken. Welche konkreten Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um zu verhindern, dass neue Probleme auftauchen, die die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten auf andere Art und Weise gefährden könnten?</p><p>4. Wenn die Verwendung der neuen Produkte infolge des damit einhergehenden Verzichts auf traditionelle Zigaretten langfristig wirklich zu einer gesundheitlichen Verbesserung der Tabakabhängigen führen kann: Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um zu verhindern, dass solche Produkte nicht umgekehrt neue Personengruppen zur Sucht verführen, insbesondere Jugendliche?</p><p>5. Wie will der Bundesrat diese Produktegruppe besteuern?</p><p>6. Im Falle einer mittel- und langfristigen starken Reduzierung des traditionellen Tabakkonsums als Folge der Beliebtheit dieser neuen Produkte könnte es passieren, dass die AHV teilweise mit deutlichen Mindereinnahmen zu rechnen hat. Ist dem Bundesrat diese mögliche Konsequenz bewusst, und welche realistischen alternativen Massnahmen könnte er umsetzen?</p><p>7. Hat der Bundesrat vor, diese neuen Entwicklungen bei einer nächsten Revision der Tabakgesetzgebung zu berücksichtigen und zu integrieren? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, was sieht der Bundesrat vor?</p>
- Tabakkonsum, E-Zigaretten, Gesundheit und Besteuerung. Was ist die Strategie des Bundesrates?
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