Nationaler Finanzausgleich. Berücksichtigung der strukturellen und punktuellen Schwierigkeiten bestimmter Kantone
- ShortId
-
13.3680
- Id
-
20133680
- Updated
-
28.07.2023 07:28
- Language
-
de
- Title
-
Nationaler Finanzausgleich. Berücksichtigung der strukturellen und punktuellen Schwierigkeiten bestimmter Kantone
- AdditionalIndexing
-
24;04;Sprache;sprachliche Diskriminierung;Kanton;Evaluation;Finanzausgleich;Tessin;interkantonale Zusammenarbeit;Regionalpolitik;Grenzgebiet
- 1
-
- L04K11080202, Finanzausgleich
- L04K08020302, Evaluation
- L06K080701020108, Kanton
- L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
- L04K01060103, Sprache
- L05K0704030103, Grenzgebiet
- L05K0301010117, Tessin
- L04K08020335, Regionalpolitik
- L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich war eines der wichtigsten Ziele der Reform des NFA. Heute findet man in der Schweiz verschiedene Arten der Zusammenarbeit, mit denen es den lokalen Gemeinschaften gelingt, wichtige Synergien zu erzeugen und die Lasten der Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen im Rahmen zu halten.</p><p>Leider sind periphere Kantone wie etwa das Tessin von dieser Möglichkeit der Zusammenarbeit teilweise ausgeschlossen. Wegen geografischer und sprachlicher Hürden ist das Tessin gezwungen, in bestimmten Bereichen, in denen andere Kantone wirkungsvolle Zusammenarbeiten aufbauen können, die Leistungen allein zu erbringen.</p><p>In der heutigen Struktur des Finanzausgleichs sind die Besonderheiten der Grenzkantone nicht genügend berücksichtigt, insbesondere angesichts der tiefgreifenden wirtschaftlichen Veränderungen, die durch das Inkrafttreten der bilateralen Verträge ausgelöst wurden. Man denke an die besondere Arbeitsmarktsituation in den Grenzregionen. Deshalb halten wir es für wichtig, sich Gedanken zu machen über die besonderen Umstände dieser Kantone, die Schwierigkeiten haben, eine interkantonale Zusammenarbeit auf die Beine zu stellen.</p><p>Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat, eine Ergänzung der heutigen Indikatoren zu prüfen, damit die benachteiligten Kantone entschädigt werden könnten, für ihre periphere Lage einerseits, für den Druck auf den Arbeitsmarkt, den sie als Grenzkantone zu spüren bekommen, andererseits.</p>
- <p>Als Antwort auf die Anliegen des Interpellanten ist vorab zu erwähnen, dass der Kanton Tessin sich mehreren interkantonalen Vereinbarungen angeschlossen hat. Dazu gehören u. a. zwei Konkordate mit Westschweizer Kantonen im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs, zwei interkantonale Vereinbarungen auf Ebene Erziehungsdirektoren sowie drei interkantonale Vereinbarungen im Bereich der kantonalen Fachhochschulen. Der Kanton Tessin hat somit trotz der Hürden, die es zu überwinden galt, mehrere interkantonale Vereinbarungen, die er als realisierbar und sinnvoll erachtete, abgeschlossen.</p><p>Zu den Nachteilen für Randkantone allgemein ist anzumerken, dass der Ressourcenausgleich dieser Problematik bereits Rechnung trägt. Beim Ressourcenausgleich ist das Ressourcenpotenzial pro Einwohner der Kantone massgebend. Tieflöhne, beispielsweise als Folge des Drucks auf den Arbeitsmarkt infolge der peripheren Lage, wirken sich direkt auf die Einkommen der natürlichen Personen aus, die ihrerseits ein Element bei der Ermittlung des Ressourcenpotenzials sind. Das Ressourcenpotenzial berücksichtigt zudem die Mehrkosten, die für Grenzkantone anfallen, indem seit 2012 nur noch 75 Prozent des Bruttoeinkommens der quellenbesteuerten Personen in die Berechnung einfliessen. Damit wird den von den Grenzgängerinnen und Grenzgängern verursachten Kosten Rechnung getragen.</p><p>Das Anliegen des Interpellanten bezüglich der Entschädigung der Lasten, die der Überwindung geografischer und sprachlicher Hürden beim Abschluss interkantonaler Rahmenvereinbarungen dienen, gehört in den Bereich des Lastenausgleichs, insbesondere in den Lastenausgleich für geografisch-topografische Faktoren. Dieses Instrument zielt jedoch darauf ab, die effektiv anfallenden Mehrkosten der Kantone auszugleichen. Dazu ist anzumerken, dass der Finanzausgleich nicht alle Schwierigkeiten, mit denen die Kantone im Besonderen konfrontiert sind, erfassen kann. Die Zielsetzungen des Finanzausgleichs sind in Artikel 135 Absatz 2 der Bundesverfassung aufgezählt; unter Buchstabe c wird festgehalten, dass der Finanzausgleich den Ausgleich "übermässiger finanzieller Lasten" der Kantone anstrebt. Gemeint sind direkte Lasten, die für die Kantone in den erwähnten Bereichen anfallen, nicht aber indirekte Lasten wie beispielsweise Hindernisse bei der interkantonalen Zusammenarbeit. Die Indikatoren des Lastenausgleichs wurden von den NFA-Organen in der Entwurfsphase gestützt auf einfache und transparente Regeln festgelegt. Sie gelten für alle Kantone und beruhen auf einem politischen Konsens zwischen Bund und Kantonen. Ausserdem wurde die Angemessenheit der bestehenden Indikatoren zur Beschreibung der übermässigen Lasten im Rahmen der Entwurfsphase durch eine externe Studie geprüft, die beim ersten Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs aktualisiert wurde. Die Untersuchungen haben die statistische Inzidenz der verwendeten Indikatoren auf die Kosten bestätigt. Eine weitere Aktualisierung ist beim zweiten Wirksamkeitsbericht vorgesehen.</p><p>Der zweite Evaluationsbericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs steht kurz vor dem Abschluss und dürfte im Frühling 2014 in die Vernehmlassung kommen. Der Bericht misst den Grad der Zielerreichung beim Finanzausgleich im Zeitraum 2012-2015 und prüft insbesondere den Lastenausgleich. Zudem ist im Bericht eine Berichterstattung der Konferenz der Kantonsregierungen und der Eidgenössischen Finanzverwaltung zur Frage der Gewährleistung einer angemessenen interkantonalen Zusammenarbeit enthalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit dieser Interpellation frage ich den Bundesrat, ob er es für richtig hielte, im nächsten Bericht über die Wirksamkeit des NFA eine Analyse der strukturellen und punktuellen Schwierigkeiten aufzunehmen, die einige Kantone aufgrund ihrer geografischen und sprachlichen Situation antreffen. Diese Schwierigkeiten verhindern eine wirkungsvolle interkantonale Zusammenarbeit, und die heutigen Ausgleichsinstrumente tragen dem nicht Rechnung.</p>
- Nationaler Finanzausgleich. Berücksichtigung der strukturellen und punktuellen Schwierigkeiten bestimmter Kantone
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich war eines der wichtigsten Ziele der Reform des NFA. Heute findet man in der Schweiz verschiedene Arten der Zusammenarbeit, mit denen es den lokalen Gemeinschaften gelingt, wichtige Synergien zu erzeugen und die Lasten der Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen im Rahmen zu halten.</p><p>Leider sind periphere Kantone wie etwa das Tessin von dieser Möglichkeit der Zusammenarbeit teilweise ausgeschlossen. Wegen geografischer und sprachlicher Hürden ist das Tessin gezwungen, in bestimmten Bereichen, in denen andere Kantone wirkungsvolle Zusammenarbeiten aufbauen können, die Leistungen allein zu erbringen.</p><p>In der heutigen Struktur des Finanzausgleichs sind die Besonderheiten der Grenzkantone nicht genügend berücksichtigt, insbesondere angesichts der tiefgreifenden wirtschaftlichen Veränderungen, die durch das Inkrafttreten der bilateralen Verträge ausgelöst wurden. Man denke an die besondere Arbeitsmarktsituation in den Grenzregionen. Deshalb halten wir es für wichtig, sich Gedanken zu machen über die besonderen Umstände dieser Kantone, die Schwierigkeiten haben, eine interkantonale Zusammenarbeit auf die Beine zu stellen.</p><p>Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat, eine Ergänzung der heutigen Indikatoren zu prüfen, damit die benachteiligten Kantone entschädigt werden könnten, für ihre periphere Lage einerseits, für den Druck auf den Arbeitsmarkt, den sie als Grenzkantone zu spüren bekommen, andererseits.</p>
- <p>Als Antwort auf die Anliegen des Interpellanten ist vorab zu erwähnen, dass der Kanton Tessin sich mehreren interkantonalen Vereinbarungen angeschlossen hat. Dazu gehören u. a. zwei Konkordate mit Westschweizer Kantonen im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs, zwei interkantonale Vereinbarungen auf Ebene Erziehungsdirektoren sowie drei interkantonale Vereinbarungen im Bereich der kantonalen Fachhochschulen. Der Kanton Tessin hat somit trotz der Hürden, die es zu überwinden galt, mehrere interkantonale Vereinbarungen, die er als realisierbar und sinnvoll erachtete, abgeschlossen.</p><p>Zu den Nachteilen für Randkantone allgemein ist anzumerken, dass der Ressourcenausgleich dieser Problematik bereits Rechnung trägt. Beim Ressourcenausgleich ist das Ressourcenpotenzial pro Einwohner der Kantone massgebend. Tieflöhne, beispielsweise als Folge des Drucks auf den Arbeitsmarkt infolge der peripheren Lage, wirken sich direkt auf die Einkommen der natürlichen Personen aus, die ihrerseits ein Element bei der Ermittlung des Ressourcenpotenzials sind. Das Ressourcenpotenzial berücksichtigt zudem die Mehrkosten, die für Grenzkantone anfallen, indem seit 2012 nur noch 75 Prozent des Bruttoeinkommens der quellenbesteuerten Personen in die Berechnung einfliessen. Damit wird den von den Grenzgängerinnen und Grenzgängern verursachten Kosten Rechnung getragen.</p><p>Das Anliegen des Interpellanten bezüglich der Entschädigung der Lasten, die der Überwindung geografischer und sprachlicher Hürden beim Abschluss interkantonaler Rahmenvereinbarungen dienen, gehört in den Bereich des Lastenausgleichs, insbesondere in den Lastenausgleich für geografisch-topografische Faktoren. Dieses Instrument zielt jedoch darauf ab, die effektiv anfallenden Mehrkosten der Kantone auszugleichen. Dazu ist anzumerken, dass der Finanzausgleich nicht alle Schwierigkeiten, mit denen die Kantone im Besonderen konfrontiert sind, erfassen kann. Die Zielsetzungen des Finanzausgleichs sind in Artikel 135 Absatz 2 der Bundesverfassung aufgezählt; unter Buchstabe c wird festgehalten, dass der Finanzausgleich den Ausgleich "übermässiger finanzieller Lasten" der Kantone anstrebt. Gemeint sind direkte Lasten, die für die Kantone in den erwähnten Bereichen anfallen, nicht aber indirekte Lasten wie beispielsweise Hindernisse bei der interkantonalen Zusammenarbeit. Die Indikatoren des Lastenausgleichs wurden von den NFA-Organen in der Entwurfsphase gestützt auf einfache und transparente Regeln festgelegt. Sie gelten für alle Kantone und beruhen auf einem politischen Konsens zwischen Bund und Kantonen. Ausserdem wurde die Angemessenheit der bestehenden Indikatoren zur Beschreibung der übermässigen Lasten im Rahmen der Entwurfsphase durch eine externe Studie geprüft, die beim ersten Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs aktualisiert wurde. Die Untersuchungen haben die statistische Inzidenz der verwendeten Indikatoren auf die Kosten bestätigt. Eine weitere Aktualisierung ist beim zweiten Wirksamkeitsbericht vorgesehen.</p><p>Der zweite Evaluationsbericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs steht kurz vor dem Abschluss und dürfte im Frühling 2014 in die Vernehmlassung kommen. Der Bericht misst den Grad der Zielerreichung beim Finanzausgleich im Zeitraum 2012-2015 und prüft insbesondere den Lastenausgleich. Zudem ist im Bericht eine Berichterstattung der Konferenz der Kantonsregierungen und der Eidgenössischen Finanzverwaltung zur Frage der Gewährleistung einer angemessenen interkantonalen Zusammenarbeit enthalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit dieser Interpellation frage ich den Bundesrat, ob er es für richtig hielte, im nächsten Bericht über die Wirksamkeit des NFA eine Analyse der strukturellen und punktuellen Schwierigkeiten aufzunehmen, die einige Kantone aufgrund ihrer geografischen und sprachlichen Situation antreffen. Diese Schwierigkeiten verhindern eine wirkungsvolle interkantonale Zusammenarbeit, und die heutigen Ausgleichsinstrumente tragen dem nicht Rechnung.</p>
- Nationaler Finanzausgleich. Berücksichtigung der strukturellen und punktuellen Schwierigkeiten bestimmter Kantone
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