Wehrt sich der Bundesrat gegen Homophobie in Russland, auch in Anbetracht der baldigen Sport-Grossveranstaltungen in Russland?

ShortId
13.3686
Id
20133686
Updated
28.07.2023 07:26
Language
de
Title
Wehrt sich der Bundesrat gegen Homophobie in Russland, auch in Anbetracht der baldigen Sport-Grossveranstaltungen in Russland?
AdditionalIndexing
12;28;08;sexuelle Freiheit;diplomatische Beziehungen;sexuelle Diskriminierung;Russland;Olympische Spiele;Europäische Menschenrechtskonvention;Aufhebung einer Bestimmung;sexuelle Minderheit;Finanzhilfe
1
  • L04K05020408, sexuelle Diskriminierung
  • L05K0502040802, sexuelle Minderheit
  • L04K05020510, sexuelle Freiheit
  • L05K0301040201, Russland
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
  • L04K10020102, diplomatische Beziehungen
  • L05K0502020201, Europäische Menschenrechtskonvention
  • L05K0101010205, Olympische Spiele
  • L04K11020302, Finanzhilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im russischen Sotschi werden im Jahr 2014 die Olympischen Winterspiele stattfinden. Jedoch hat das russische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das mit der EMRK nicht zu vereinbaren ist. Das Gesetz über die "nichttraditionellen sexuellen Beziehungen" schürt die Homophobie, und es kommt in Russland immer wieder zu gewalttätigen Übergriffen aufgrund der sexuellen Orientierung. Der Umgang der russischen Behörden mit homosexuellen Bürgerinnen und Bürgern erinnert an dunkle Zeiten in der Geschichte. In unserem Verständnis von Gleichberechtigung und Menschenrechten ist dieses Gesetz ein schlimmes Verbrechen.</p><p>Auch Schweizer Sportlerinnen und Sportler kämpfen bereits heute dafür, dass sie dank ihren sportlichen Leistungen an den Sportveranstaltungen in Russland teilnehmen können.</p><p>Wir leben in einer offenen, liberalen Gesellschaft und setzen uns dafür ein, Grund- und Menschenrechte auf der ganzen Welt durchzusetzen. Die sexuelle Ausrichtung darf nie ein Grund für Diskriminierung sein - egal wo und in welchem Zusammenhang.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat ist klar gegen jede Form der Diskriminierung und Stigmatisierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen Menschen (LGBTI). Er ist daher besorgt über das neue russische Gesetz, das "Propaganda" für "nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" verbietet. Konkret hat die Schweiz Anfang September 2013 die Gelegenheit der jüngsten Menschenrechtskonsultationen mit Russland genutzt, um ihre Missbilligung über dieses Gesetz zum Ausdruck zu bringen, das die Meinungsäusserungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit solcher Menschen einschränkt. Der Bundesrat ist besorgt über den äusserst vagen Propagandabegriff in diesem Gesetz und wird dessen Umsetzung deshalb aufmerksam verfolgen.</p><p>2. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich mehrmals und in unterschiedlichen Zusammenhängen zu Eingriffen im Bereich der sexuellen Identität oder Orientierung geäussert. Was die Vereinbarkeit des russischen Gesetzes mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) betrifft, ist es Sache der russischen Behörden und gegebenenfalls des Gerichtshofs selbst, diese Frage zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich einer allfälligen Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäusserung). Die Schweiz hat sich an der letzten Tagung des Menschenrechtsrates gegen die Stigmatisierung homosexueller Menschen ausgesprochen und in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die neue russische Gesetzgebung hingewiesen.</p><p>3./4. Die Olympischen Winterspiele in Sotschi werden nicht - auch nicht indirekt - mit öffentlichen Geldern der Schweiz finanziert. Die einzige Ausgabe der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen betrifft das Schweizer Haus im olympischen Dorf (House of Switzerland). Für dieses Projekt, für das ein Budget von drei Millionen Franken gesprochen wurde, ist Präsenz Schweiz zuständig. Für die Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme der Schweiz an den Olympischen Spielen stehen Swiss Olympic lediglich Lotteriegelder und Beiträge von privaten Sponsoren zur Verfügung.</p><p>5. Der Bund unterstützt die Sportverbände im Rahmen der Vorgaben des Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung. Gemäss Artikel 32 des Gesetzes können Finanzhilfen zurückgefordert werden. Die Gründe für eine Rückforderung sind abschliessend im Gesetz aufgeführt. Ein potenzieller Verstoss gegen die EMRK durch das Gastland befindet sich nicht in diesem Katalog. Die aktuelle Leistungsvereinbarung zwischen dem VBS und Swiss Olympic sieht ebenfalls keine Sanktionen vor, falls ein Sportverband Wettkämpfe beschickt, die in Staaten stattfinden, die sich womöglich nicht an alle eingegangenen Verpflichtungen gemäss EMRK halten. Der Bundesrat sieht auch keine Veranlassung, künftig eine solche Verpflichtung in die Leistungsvereinbarungen einzuschliessen. In diesem Zusammenhang gilt es zu bedenken, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für alle Staaten des Europarates - auch für die Schweiz - bereits mehrfach Verletzungen der EMRK festgestellt hat.</p><p>6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Sport im Allgemeinen und die Teilnahme an den Olympischen Spielen im Besonderen nicht für politische Äusserungen missbraucht werden dürfen. Diese Haltung entspricht der Position, die der Bundesrat schon 1980 vertreten hatte, als kurz nach der sowjetischen Invasion in Afghanistan in mehreren parlamentarischen Vorstössen zum Boykott der Olympischen Spiele in Moskau aufgerufen wurde (Dringliche Interpellation Guntern 80.315 vom 18. März 1980, "Afghanistan. Besetzung durch die UdSSR", und Dringliche Einfache Anfrage Steiner 80.618 vom 5. März 1980, "Olympische Spiele in Moskau 1980"). Nach Ansicht des Bundesrates sollten die Sportverbände unabhängig und frei von jeglichen politischen Überlegungen über ihr Verhalten entscheiden können.</p><p>7. Bei den vor Kurzem durchgeführten Konsultationen zu diesem Thema haben die russischen Behörden versichert, dass alle Sportlerinnen und Sportler, die sich für die Olympischen Spiele qualifiziert haben, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, in Sotschi willkommen sind. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass der russische Staat gegenüber den Sportlerinnen und Sportlern, die an den Olympischen Spielen teilnehmen, keine Einschränkungen aufgrund dieses Gesetzes erlässt. Wie bei jeder olympischen Veranstaltung sind die teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler an die Olympische Charta gebunden. Sie werden vom Nationalen Olympischen Komitee mit Sanktionen bestraft, wenn sie gegen die Grundsätze der Charta, insbesondere gegen das Verbot jeder Form der politischen Äusserung, verstossen. Die Schweizer Sportlerinnen und Sportler wurden von Swiss Olympic hinsichtlich dieses Themas informiert und sensibilisiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Setzt er sich in Russland dafür ein, dass das neue russische Gesetz zu "nichttraditionellen sexuellen Beziehungen" aufgehoben wird?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) durch dieses Gesetz in Russland nicht eingehalten wird?</p><p>3. Welche öffentlichen Gelder fliessen direkt und indirekt in die Olympischen Winterspiele in Sotschi?</p><p>4. Wie hoch ist dieser finanzielle Beitrag?</p><p>5. Sieht er eine Möglichkeit, Sportverbänden öffentliche Gelder zu entziehen, wenn sich diese mit Delegationen an Wettkämpfen in Ländern beteiligen, in denen die EMRK nicht eingehalten wird?</p><p>6. Kann er sich Schritte vorstellen, um, beispielsweise über Sportveranstaltungen, Druck auf Russland mit dem Ziel einer Aufhebung dieses Gesetzes auszuüben?</p><p>7. Sieht er Massnahmen vor, um schweizerische Sportlerinnen und Sportler, die an den Winterspielen in Sotschi teilnehmen, vor Übergriffen und Anfeindungen durch den russischen Staat aufgrund dieses Gesetzes zu schützen?</p>
  • Wehrt sich der Bundesrat gegen Homophobie in Russland, auch in Anbetracht der baldigen Sport-Grossveranstaltungen in Russland?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im russischen Sotschi werden im Jahr 2014 die Olympischen Winterspiele stattfinden. Jedoch hat das russische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das mit der EMRK nicht zu vereinbaren ist. Das Gesetz über die "nichttraditionellen sexuellen Beziehungen" schürt die Homophobie, und es kommt in Russland immer wieder zu gewalttätigen Übergriffen aufgrund der sexuellen Orientierung. Der Umgang der russischen Behörden mit homosexuellen Bürgerinnen und Bürgern erinnert an dunkle Zeiten in der Geschichte. In unserem Verständnis von Gleichberechtigung und Menschenrechten ist dieses Gesetz ein schlimmes Verbrechen.</p><p>Auch Schweizer Sportlerinnen und Sportler kämpfen bereits heute dafür, dass sie dank ihren sportlichen Leistungen an den Sportveranstaltungen in Russland teilnehmen können.</p><p>Wir leben in einer offenen, liberalen Gesellschaft und setzen uns dafür ein, Grund- und Menschenrechte auf der ganzen Welt durchzusetzen. Die sexuelle Ausrichtung darf nie ein Grund für Diskriminierung sein - egal wo und in welchem Zusammenhang.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat ist klar gegen jede Form der Diskriminierung und Stigmatisierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen Menschen (LGBTI). Er ist daher besorgt über das neue russische Gesetz, das "Propaganda" für "nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" verbietet. Konkret hat die Schweiz Anfang September 2013 die Gelegenheit der jüngsten Menschenrechtskonsultationen mit Russland genutzt, um ihre Missbilligung über dieses Gesetz zum Ausdruck zu bringen, das die Meinungsäusserungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit solcher Menschen einschränkt. Der Bundesrat ist besorgt über den äusserst vagen Propagandabegriff in diesem Gesetz und wird dessen Umsetzung deshalb aufmerksam verfolgen.</p><p>2. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich mehrmals und in unterschiedlichen Zusammenhängen zu Eingriffen im Bereich der sexuellen Identität oder Orientierung geäussert. Was die Vereinbarkeit des russischen Gesetzes mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) betrifft, ist es Sache der russischen Behörden und gegebenenfalls des Gerichtshofs selbst, diese Frage zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich einer allfälligen Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäusserung). Die Schweiz hat sich an der letzten Tagung des Menschenrechtsrates gegen die Stigmatisierung homosexueller Menschen ausgesprochen und in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die neue russische Gesetzgebung hingewiesen.</p><p>3./4. Die Olympischen Winterspiele in Sotschi werden nicht - auch nicht indirekt - mit öffentlichen Geldern der Schweiz finanziert. Die einzige Ausgabe der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen betrifft das Schweizer Haus im olympischen Dorf (House of Switzerland). Für dieses Projekt, für das ein Budget von drei Millionen Franken gesprochen wurde, ist Präsenz Schweiz zuständig. Für die Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme der Schweiz an den Olympischen Spielen stehen Swiss Olympic lediglich Lotteriegelder und Beiträge von privaten Sponsoren zur Verfügung.</p><p>5. Der Bund unterstützt die Sportverbände im Rahmen der Vorgaben des Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung. Gemäss Artikel 32 des Gesetzes können Finanzhilfen zurückgefordert werden. Die Gründe für eine Rückforderung sind abschliessend im Gesetz aufgeführt. Ein potenzieller Verstoss gegen die EMRK durch das Gastland befindet sich nicht in diesem Katalog. Die aktuelle Leistungsvereinbarung zwischen dem VBS und Swiss Olympic sieht ebenfalls keine Sanktionen vor, falls ein Sportverband Wettkämpfe beschickt, die in Staaten stattfinden, die sich womöglich nicht an alle eingegangenen Verpflichtungen gemäss EMRK halten. Der Bundesrat sieht auch keine Veranlassung, künftig eine solche Verpflichtung in die Leistungsvereinbarungen einzuschliessen. In diesem Zusammenhang gilt es zu bedenken, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für alle Staaten des Europarates - auch für die Schweiz - bereits mehrfach Verletzungen der EMRK festgestellt hat.</p><p>6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Sport im Allgemeinen und die Teilnahme an den Olympischen Spielen im Besonderen nicht für politische Äusserungen missbraucht werden dürfen. Diese Haltung entspricht der Position, die der Bundesrat schon 1980 vertreten hatte, als kurz nach der sowjetischen Invasion in Afghanistan in mehreren parlamentarischen Vorstössen zum Boykott der Olympischen Spiele in Moskau aufgerufen wurde (Dringliche Interpellation Guntern 80.315 vom 18. März 1980, "Afghanistan. Besetzung durch die UdSSR", und Dringliche Einfache Anfrage Steiner 80.618 vom 5. März 1980, "Olympische Spiele in Moskau 1980"). Nach Ansicht des Bundesrates sollten die Sportverbände unabhängig und frei von jeglichen politischen Überlegungen über ihr Verhalten entscheiden können.</p><p>7. Bei den vor Kurzem durchgeführten Konsultationen zu diesem Thema haben die russischen Behörden versichert, dass alle Sportlerinnen und Sportler, die sich für die Olympischen Spiele qualifiziert haben, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, in Sotschi willkommen sind. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass der russische Staat gegenüber den Sportlerinnen und Sportlern, die an den Olympischen Spielen teilnehmen, keine Einschränkungen aufgrund dieses Gesetzes erlässt. Wie bei jeder olympischen Veranstaltung sind die teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler an die Olympische Charta gebunden. Sie werden vom Nationalen Olympischen Komitee mit Sanktionen bestraft, wenn sie gegen die Grundsätze der Charta, insbesondere gegen das Verbot jeder Form der politischen Äusserung, verstossen. Die Schweizer Sportlerinnen und Sportler wurden von Swiss Olympic hinsichtlich dieses Themas informiert und sensibilisiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Setzt er sich in Russland dafür ein, dass das neue russische Gesetz zu "nichttraditionellen sexuellen Beziehungen" aufgehoben wird?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) durch dieses Gesetz in Russland nicht eingehalten wird?</p><p>3. Welche öffentlichen Gelder fliessen direkt und indirekt in die Olympischen Winterspiele in Sotschi?</p><p>4. Wie hoch ist dieser finanzielle Beitrag?</p><p>5. Sieht er eine Möglichkeit, Sportverbänden öffentliche Gelder zu entziehen, wenn sich diese mit Delegationen an Wettkämpfen in Ländern beteiligen, in denen die EMRK nicht eingehalten wird?</p><p>6. Kann er sich Schritte vorstellen, um, beispielsweise über Sportveranstaltungen, Druck auf Russland mit dem Ziel einer Aufhebung dieses Gesetzes auszuüben?</p><p>7. Sieht er Massnahmen vor, um schweizerische Sportlerinnen und Sportler, die an den Winterspielen in Sotschi teilnehmen, vor Übergriffen und Anfeindungen durch den russischen Staat aufgrund dieses Gesetzes zu schützen?</p>
    • Wehrt sich der Bundesrat gegen Homophobie in Russland, auch in Anbetracht der baldigen Sport-Grossveranstaltungen in Russland?

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