Zu viel und zu wenig bezahlte Prämien. Aufschlüsselung nach Krankenversicherungen und Kantonen
- ShortId
-
13.3690
- Id
-
20133690
- Updated
-
28.07.2023 07:27
- Language
-
de
- Title
-
Zu viel und zu wenig bezahlte Prämien. Aufschlüsselung nach Krankenversicherungen und Kantonen
- AdditionalIndexing
-
2841;Krankenkassenprämie;Kanton;Krankenkasse;Fakturierung;Statistik
- 1
-
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- L03K020218, Statistik
- L06K080701020108, Kanton
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L05K0703020203, Fakturierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 61 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) kann der Versicherer die Prämien nach ausgewiesenen Kostenunterschieden kantonal abstufen. Die kantonalen Prämien müssen somit den kantonalen Kosten entsprechen. Da Prämien im Voraus basierend auf Schätzungen zur Entwicklung von Kosten und Beständen festgelegt werden, sind leichte Abweichungen zu den im Nachhinein festgestellten effektiven Kosten möglich. Die Unterschiede sollten sich aber im Verlaufe der Zeit ausgleichen. Berechnungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) haben gezeigt, dass sich seit Inkrafttreten des KVG in den einzelnen Kantonen grosse Unterschiede zwischen den bezahlten Prämien und den damit gedeckten Versicherungsleistungen ergeben haben.</p><p>Das Parlament und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren haben verlangt, dass die Versicherten derjenigen Kantone, in welchen in der Vergangenheit zu viel Prämien bezahlt wurden, einen Ausgleich erhalten. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vorlage erarbeitet, welche zurzeit im Parlament behandelt wird. In der Vorlage wird ein Ausgleich der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien zwischen den Kantonen vorgeschlagen. Ein Ausgleich der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien bei jedem Krankenversicherer wurde aus mehreren Gründen nicht weiterverfolgt.</p><p>Die Versicherten können jedes Jahr ihre Krankenkasse wechseln, und es gilt das Versicherungsprinzip, welches besagt, dass ein Kollektiv mit seinen Prämien die Risiken dieses Kollektivs gemeinsam trägt.</p><p>Zudem gibt es für kleine Bestände eines Versicherers in einem Kanton spezielle Regelungen zur Prämienbestimmung, wie die Minimalprämie, die vom BAG empfohlen wird. Es darf des Weiteren nicht ausser Acht gelassen werden, dass sogar in den Kantonen, in welchen in der Vergangenheit zu viel Prämien bezahlt wurden, nicht sämtliche Prämien im Vergleich zu den Kosten zu hoch waren. Bei einer Auswertung der Situation pro Krankenkasse müsste auch den gewählten Franchisen und den verschiedenen Versicherungsmodellen Rechnung getragen werden.</p><p>Aus diesen Überlegungen hat das BAG eine Methode zur Berechnung der zu viel oder zu wenig bezahlten Prämien entwickelt, die explizit auf einer kantonalen Sicht basiert, nicht auf einer Sicht pro Versicherer. Die Berechnungsmethode ist im Internet vollständig dokumentiert (<a href="http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00261/">http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00261/</a>), eingeschlossen die Berechnungsgrundlage.</p><p>Die Kalkulation der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien lässt sich mit der gewählten Methode jedoch nicht einfach auf die Ebene des einzelnen Versicherers übertragen, denn bei einem Ausweis für jeden einzelnen Krankenversicherer wäre beispielsweise die Höhe der Risikoausgleichszahlungen pro Kanton zu berücksichtigen: Da der Risikoausgleich kantonal berechnet wird, ergibt die Summe der Zahlungen über alle Versicherer in jedem Kanton null, weshalb diese Zahlungen in den Berechnungen des BAG nicht berücksichtigt werden. Für die Prämienhöhe des einzelnen Versicherers sind die Risikoabgaben und Ausgleichsbeiträge dagegen von grosser Bedeutung, weshalb die gewählte Berechnungsmethode für die Beurteilung der Angemessenheit von Prämien einzelner Versicherer nicht sachgerecht ist. Es ist des Weiteren hinzuzufügen, dass seit Inkrafttreten des KVG viele KVG-Versicherer fusioniert oder andere Versicherer übernommen haben. Einige der heute zwanzig grössten Versicherer existierten zudem 1996 noch gar nicht oder waren noch viel kleiner als heute.</p><p>Aus den dargelegten Problemen, welche eine solche Berechnung bringen würde, verfügt der Bundesrat über keine Tabelle der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien der zwanzig grössten Versicherer nach Kanton.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Als Anhang zum Geschäft 12.026, "KVG. Änderung", hat der Bundesrat auch eine Liste mit den zu viel oder zu wenig bezahlten Krankenkassenprämien nach Kanton veröffentlicht.</p><p>Der Interpellant findet diese Liste sehr interessant, wäre jedoch um ergänzende Informationen dankbar und fragt den Bundesrat daher, wie viel Krankenkassenprämien nach Kanton und Krankenversicherung zu viel oder zu wenig bezahlt wurden (für die zwanzig grössten Krankenversicherer).</p>
- Zu viel und zu wenig bezahlte Prämien. Aufschlüsselung nach Krankenversicherungen und Kantonen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss Artikel 61 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) kann der Versicherer die Prämien nach ausgewiesenen Kostenunterschieden kantonal abstufen. Die kantonalen Prämien müssen somit den kantonalen Kosten entsprechen. Da Prämien im Voraus basierend auf Schätzungen zur Entwicklung von Kosten und Beständen festgelegt werden, sind leichte Abweichungen zu den im Nachhinein festgestellten effektiven Kosten möglich. Die Unterschiede sollten sich aber im Verlaufe der Zeit ausgleichen. Berechnungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) haben gezeigt, dass sich seit Inkrafttreten des KVG in den einzelnen Kantonen grosse Unterschiede zwischen den bezahlten Prämien und den damit gedeckten Versicherungsleistungen ergeben haben.</p><p>Das Parlament und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren haben verlangt, dass die Versicherten derjenigen Kantone, in welchen in der Vergangenheit zu viel Prämien bezahlt wurden, einen Ausgleich erhalten. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vorlage erarbeitet, welche zurzeit im Parlament behandelt wird. In der Vorlage wird ein Ausgleich der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien zwischen den Kantonen vorgeschlagen. Ein Ausgleich der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien bei jedem Krankenversicherer wurde aus mehreren Gründen nicht weiterverfolgt.</p><p>Die Versicherten können jedes Jahr ihre Krankenkasse wechseln, und es gilt das Versicherungsprinzip, welches besagt, dass ein Kollektiv mit seinen Prämien die Risiken dieses Kollektivs gemeinsam trägt.</p><p>Zudem gibt es für kleine Bestände eines Versicherers in einem Kanton spezielle Regelungen zur Prämienbestimmung, wie die Minimalprämie, die vom BAG empfohlen wird. Es darf des Weiteren nicht ausser Acht gelassen werden, dass sogar in den Kantonen, in welchen in der Vergangenheit zu viel Prämien bezahlt wurden, nicht sämtliche Prämien im Vergleich zu den Kosten zu hoch waren. Bei einer Auswertung der Situation pro Krankenkasse müsste auch den gewählten Franchisen und den verschiedenen Versicherungsmodellen Rechnung getragen werden.</p><p>Aus diesen Überlegungen hat das BAG eine Methode zur Berechnung der zu viel oder zu wenig bezahlten Prämien entwickelt, die explizit auf einer kantonalen Sicht basiert, nicht auf einer Sicht pro Versicherer. Die Berechnungsmethode ist im Internet vollständig dokumentiert (<a href="http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00261/">http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00261/</a>), eingeschlossen die Berechnungsgrundlage.</p><p>Die Kalkulation der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien lässt sich mit der gewählten Methode jedoch nicht einfach auf die Ebene des einzelnen Versicherers übertragen, denn bei einem Ausweis für jeden einzelnen Krankenversicherer wäre beispielsweise die Höhe der Risikoausgleichszahlungen pro Kanton zu berücksichtigen: Da der Risikoausgleich kantonal berechnet wird, ergibt die Summe der Zahlungen über alle Versicherer in jedem Kanton null, weshalb diese Zahlungen in den Berechnungen des BAG nicht berücksichtigt werden. Für die Prämienhöhe des einzelnen Versicherers sind die Risikoabgaben und Ausgleichsbeiträge dagegen von grosser Bedeutung, weshalb die gewählte Berechnungsmethode für die Beurteilung der Angemessenheit von Prämien einzelner Versicherer nicht sachgerecht ist. Es ist des Weiteren hinzuzufügen, dass seit Inkrafttreten des KVG viele KVG-Versicherer fusioniert oder andere Versicherer übernommen haben. Einige der heute zwanzig grössten Versicherer existierten zudem 1996 noch gar nicht oder waren noch viel kleiner als heute.</p><p>Aus den dargelegten Problemen, welche eine solche Berechnung bringen würde, verfügt der Bundesrat über keine Tabelle der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien der zwanzig grössten Versicherer nach Kanton.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Als Anhang zum Geschäft 12.026, "KVG. Änderung", hat der Bundesrat auch eine Liste mit den zu viel oder zu wenig bezahlten Krankenkassenprämien nach Kanton veröffentlicht.</p><p>Der Interpellant findet diese Liste sehr interessant, wäre jedoch um ergänzende Informationen dankbar und fragt den Bundesrat daher, wie viel Krankenkassenprämien nach Kanton und Krankenversicherung zu viel oder zu wenig bezahlt wurden (für die zwanzig grössten Krankenversicherer).</p>
- Zu viel und zu wenig bezahlte Prämien. Aufschlüsselung nach Krankenversicherungen und Kantonen
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