Mikrochip auch für Katzen

ShortId
13.3698
Id
20133698
Updated
28.07.2023 07:25
Language
de
Title
Mikrochip auch für Katzen
AdditionalIndexing
28;52;tierärztliche Überwachung;Haustier;elektronisches Bauteil;Verzeichnis;Tierschutz
1
  • L05K0705060103, elektronisches Bauteil
  • L04K01010307, Haustier
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L06K140103021001, tierärztliche Überwachung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit Ende 2006 müssen Hunde in der Schweiz einen Mikrochip tragen, mit dem sie eindeutig identifizierbar sind.</p><p>In einigen Ländern, insbesondere solchen, die von Tollwut betroffen sind, wurde diese Pflicht auch auf Katzen und Frettchen ausgedehnt.</p><p>Die Einführung eines Mikrochips für Katzen hätte zahlreiche Vorteile. Zunächst könnten Halterinnen und Halter einer vermissten Katze diese einfacher wiederfinden, da diese, wenn sie einen Mikrochip trägt, sofort identifizierbar ist. Die Ausgaben der Gemeinden im Zusammenhang mit herumstreunenden Tieren und der (erfolglosen) Suche nach ihren Besitzern könnten eingespart werden. Weiter wäre die Einführung eines Mikrochips für Katzen nützlich im Falle einer Epidemie (Tollwut) sowie für Haftpflichtfragen bei Unfällen.</p>
  • <p>Die Schweiz ist seit 1999 tollwutfrei. Zwar kann das Auftreten sporadischer Fälle in unserem Land nicht ausgeschlossen werden, insbesondere durch illegale Importe von Hunden aus nichtseuchenfreien Ländern. Das Risiko einer Tollwutepidemie ist heute jedoch gering. Zudem stellt die Katze in Europa epidemiologisch nur ein geringfügiges Risiko dar, weshalb es in der Schweiz und in der EU bei den Katzen nie ein Impfobligatorium gegen die Tollwut gab.</p><p>Der Bundesrat hält daher die Einführung eines obligatorischen Mikrochips für Katzen zur Identifizierung der Katzen aus tierseuchenpolizeilichen Gründen nicht für notwendig.</p><p>Unbestritten hätte die Einführung eines solchen Chips den Vorteil, dass die Halterin oder der Halter einer Katze leichter aufgefunden werden könnte. Doch das Chippen allein genügt nicht, denn die Daten zur Identifizierung der Katzen und ihrer Halter müssten registriert und sämtliche Mutationen (neuer Halter bzw. neue Halterin, neue Adresse usw.) an eine Datenbank gemeldet werden. Die von den Kantonen beauftragte zentrale Hundedatenbank (Anis) bietet den Katzenhaltern heute bereits die Möglichkeit, ihr Tier registrieren zu lassen. Die Katzenhalter, die dies wünschen, können also schon heute ihre Katze auf freiwilliger Basis chippen und registrieren lassen.</p><p>Aus diesen Gründen ist aus Sicht des Bundesrates ein Bericht über die Einführung eines obligatorischen Chips nicht notwendig und besteht diesbezüglich kein Regelungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob es angezeigt wäre, einen Erlassentwurf zur Einführung eines obligatorischen Mikrochips für Katzen, wie er bereits für Hunde vorgesehen ist, vorzulegen.</p>
  • Mikrochip auch für Katzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Ende 2006 müssen Hunde in der Schweiz einen Mikrochip tragen, mit dem sie eindeutig identifizierbar sind.</p><p>In einigen Ländern, insbesondere solchen, die von Tollwut betroffen sind, wurde diese Pflicht auch auf Katzen und Frettchen ausgedehnt.</p><p>Die Einführung eines Mikrochips für Katzen hätte zahlreiche Vorteile. Zunächst könnten Halterinnen und Halter einer vermissten Katze diese einfacher wiederfinden, da diese, wenn sie einen Mikrochip trägt, sofort identifizierbar ist. Die Ausgaben der Gemeinden im Zusammenhang mit herumstreunenden Tieren und der (erfolglosen) Suche nach ihren Besitzern könnten eingespart werden. Weiter wäre die Einführung eines Mikrochips für Katzen nützlich im Falle einer Epidemie (Tollwut) sowie für Haftpflichtfragen bei Unfällen.</p>
    • <p>Die Schweiz ist seit 1999 tollwutfrei. Zwar kann das Auftreten sporadischer Fälle in unserem Land nicht ausgeschlossen werden, insbesondere durch illegale Importe von Hunden aus nichtseuchenfreien Ländern. Das Risiko einer Tollwutepidemie ist heute jedoch gering. Zudem stellt die Katze in Europa epidemiologisch nur ein geringfügiges Risiko dar, weshalb es in der Schweiz und in der EU bei den Katzen nie ein Impfobligatorium gegen die Tollwut gab.</p><p>Der Bundesrat hält daher die Einführung eines obligatorischen Mikrochips für Katzen zur Identifizierung der Katzen aus tierseuchenpolizeilichen Gründen nicht für notwendig.</p><p>Unbestritten hätte die Einführung eines solchen Chips den Vorteil, dass die Halterin oder der Halter einer Katze leichter aufgefunden werden könnte. Doch das Chippen allein genügt nicht, denn die Daten zur Identifizierung der Katzen und ihrer Halter müssten registriert und sämtliche Mutationen (neuer Halter bzw. neue Halterin, neue Adresse usw.) an eine Datenbank gemeldet werden. Die von den Kantonen beauftragte zentrale Hundedatenbank (Anis) bietet den Katzenhaltern heute bereits die Möglichkeit, ihr Tier registrieren zu lassen. Die Katzenhalter, die dies wünschen, können also schon heute ihre Katze auf freiwilliger Basis chippen und registrieren lassen.</p><p>Aus diesen Gründen ist aus Sicht des Bundesrates ein Bericht über die Einführung eines obligatorischen Chips nicht notwendig und besteht diesbezüglich kein Regelungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob es angezeigt wäre, einen Erlassentwurf zur Einführung eines obligatorischen Mikrochips für Katzen, wie er bereits für Hunde vorgesehen ist, vorzulegen.</p>
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