Jährliche Kosten der Pflegeleistungen im Krankheitsfall für Personen, die Schwarz- oder Grauarbeit nachgehen und über keine Versicherung im Sinne des KVG verfügen
- ShortId
-
13.3700
- Id
-
20133700
- Updated
-
16.05.2024 13:12
- Language
-
de
- Title
-
Jährliche Kosten der Pflegeleistungen im Krankheitsfall für Personen, die Schwarz- oder Grauarbeit nachgehen und über keine Versicherung im Sinne des KVG verfügen
- AdditionalIndexing
-
2841;Schwarzarbeiter/in;Spitalkosten;Versicherungsvertrag;Versicherungsleistung;Kostenrechnung;Krankenversicherung;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Papierlose/r;Kosten des Gesundheitswesens
- 1
-
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L05K0702020116, Schwarzarbeiter/in
- L05K0506010402, Papierlose/r
- L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
- L05K0105050102, Spitalkosten
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L04K11100113, Versicherungsvertrag
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz leben Personen, die einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, ohne über einen Aufenthaltstitel zu verfügen - ein Umstand, den die Sozialpartner einstimmig bedauern. Neben Schwarzarbeiterinnen und Schwarzarbeitern, für die die Arbeitgeber keinerlei Sozialabgaben entrichten, gibt es heute eine neue Kategorie - die der sogenannten Grauarbeiterinnen und Grauarbeiter, von deren Lohn der Arbeitgeber Sozialabgaben abzieht und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil entrichtet.</p><p>Obwohl Grauarbeit im Widerspruch zu unserem Rechtssystem steht, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in diesem Falle für Pflegeleistungen infolge eines Unfalls versichert.</p><p>Für den Abschluss einer Krankenversicherung sind in beiden Fällen (Schwarz- und Grauarbeit) aber allein die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuständig. Sie müssen sich selbst einen Krankenversicherer suchen, der die Leistungen der sozialen Krankenversicherung anbieten darf.</p><p>Auch wenn es zu diesem Thema keine Statistiken gibt, ist es sehr wahrscheinlich, dass sich die betreffenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei keinem Krankenversicherer melden und folglich über keine Krankenversicherung verfügen.</p><p>Im Krankheitsfalle kommen diese Personen, insofern sie ihren Wohnsitz gemäss Artikel 23 des Zivilgesetzbuches in der Schweiz haben, de facto dennoch in den Genuss der Leistungen nach dem KVG - zulasten der Allgemeinheit.</p><p>In Anbetracht dieser Sachlage sollen die Gesamtkosten solcher Fälle auf Bundesebene berechnet sowie Lösungsansätze vorgebracht werden. So könnte man Arbeitgeber, die solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anstellen, dazu verpflichten, solidarisch für die Zahlung der Krankenkassenprämien zu haften, solange der Arbeitsvertrag gilt.</p>
- <p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 14. September 2012 zur vom Nationalrat abgelehnten Motion Poggia 12.3461, "Schwarzarbeit und Krankenversicherungsdeckung. Arbeitgeber in die Verantwortung nehmen", betont hat, beruht die Krankenpflegeversicherungspflicht auf dem Wohnsitz und nicht auf der Arbeitsstelle. Die Beschäftigungssituation ist kein Aspekt, der von der sozialen Krankenversicherung berücksichtigt wird, und weder die Leistungserbringer noch die Krankenversicherer haben das Recht, die Beschäftigungssituation eines Patienten oder einer versicherten Person in Erfahrung bringen zu wollen. Ausserdem ist hervorzuheben, dass die illegale Beschäftigung einer Person kein ausreichendes Indiz dafür ist, dass diese zwingend ohne Krankenversicherung ist, und dass eine Person ohne Krankenversicherung nicht unbedingt illegal beschäftigt sein muss.</p><p>In Erfüllung des Postulates Heim 09.3484, "Sans-Papiers. Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung", hat der Bundesrat einen ausführlichen Bericht verfasst (www.bag.admin.ch/Themen/Krankenversicherung/Publikationen/Berichte), in dem festgehalten wird, dass keine Informationen zur Anzahl Sans-Papiers ohne Krankenversicherungsdeckung oder zu den durch diese Personen im Gesundheitswesen verursachten Kosten für die ganze Schweiz vorliegen.</p><p>Da kein Zusammenhang zwischen dem Anschluss an die soziale Krankenversicherung und der Beschäftigungssituation besteht, können zudem auch die medizinischen Kosten von Personen, die in der Schweiz wohnen und arbeiten, aber über keinen Aufenthaltstitel und keine Krankenversicherungsdeckung verfügen, nicht beziffert werden. Es ist somit nicht möglich, einen Bericht zu den von diesen Personen verursachten Kosten zu erstellen.</p><p>Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Erstellung eines weiteren Berichtes keine neuen Erkenntnisse bringt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Kosten, insbesondere im Spitalbereich (ambulant und stationär), vorzulegen, die jährlich auf Bundesebene entstehen, wenn Kosten von medizinischen Leistungen für Personen übernommen werden, die sich in der Schweiz aufhalten und dort arbeiten, aber über keinen Aufenthaltstitel verfügen und nicht nach dem KVG versichert sind. Im Bericht sollen alle Personen berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber für sie Sozialabgaben, die vom Lohn abgezogen werden, entrichtet oder nicht. Der Bericht soll auch Lösungsvorschläge für diese Situation liefern.</p>
- Jährliche Kosten der Pflegeleistungen im Krankheitsfall für Personen, die Schwarz- oder Grauarbeit nachgehen und über keine Versicherung im Sinne des KVG verfügen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Schweiz leben Personen, die einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, ohne über einen Aufenthaltstitel zu verfügen - ein Umstand, den die Sozialpartner einstimmig bedauern. Neben Schwarzarbeiterinnen und Schwarzarbeitern, für die die Arbeitgeber keinerlei Sozialabgaben entrichten, gibt es heute eine neue Kategorie - die der sogenannten Grauarbeiterinnen und Grauarbeiter, von deren Lohn der Arbeitgeber Sozialabgaben abzieht und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil entrichtet.</p><p>Obwohl Grauarbeit im Widerspruch zu unserem Rechtssystem steht, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in diesem Falle für Pflegeleistungen infolge eines Unfalls versichert.</p><p>Für den Abschluss einer Krankenversicherung sind in beiden Fällen (Schwarz- und Grauarbeit) aber allein die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuständig. Sie müssen sich selbst einen Krankenversicherer suchen, der die Leistungen der sozialen Krankenversicherung anbieten darf.</p><p>Auch wenn es zu diesem Thema keine Statistiken gibt, ist es sehr wahrscheinlich, dass sich die betreffenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei keinem Krankenversicherer melden und folglich über keine Krankenversicherung verfügen.</p><p>Im Krankheitsfalle kommen diese Personen, insofern sie ihren Wohnsitz gemäss Artikel 23 des Zivilgesetzbuches in der Schweiz haben, de facto dennoch in den Genuss der Leistungen nach dem KVG - zulasten der Allgemeinheit.</p><p>In Anbetracht dieser Sachlage sollen die Gesamtkosten solcher Fälle auf Bundesebene berechnet sowie Lösungsansätze vorgebracht werden. So könnte man Arbeitgeber, die solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anstellen, dazu verpflichten, solidarisch für die Zahlung der Krankenkassenprämien zu haften, solange der Arbeitsvertrag gilt.</p>
- <p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 14. September 2012 zur vom Nationalrat abgelehnten Motion Poggia 12.3461, "Schwarzarbeit und Krankenversicherungsdeckung. Arbeitgeber in die Verantwortung nehmen", betont hat, beruht die Krankenpflegeversicherungspflicht auf dem Wohnsitz und nicht auf der Arbeitsstelle. Die Beschäftigungssituation ist kein Aspekt, der von der sozialen Krankenversicherung berücksichtigt wird, und weder die Leistungserbringer noch die Krankenversicherer haben das Recht, die Beschäftigungssituation eines Patienten oder einer versicherten Person in Erfahrung bringen zu wollen. Ausserdem ist hervorzuheben, dass die illegale Beschäftigung einer Person kein ausreichendes Indiz dafür ist, dass diese zwingend ohne Krankenversicherung ist, und dass eine Person ohne Krankenversicherung nicht unbedingt illegal beschäftigt sein muss.</p><p>In Erfüllung des Postulates Heim 09.3484, "Sans-Papiers. Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung", hat der Bundesrat einen ausführlichen Bericht verfasst (www.bag.admin.ch/Themen/Krankenversicherung/Publikationen/Berichte), in dem festgehalten wird, dass keine Informationen zur Anzahl Sans-Papiers ohne Krankenversicherungsdeckung oder zu den durch diese Personen im Gesundheitswesen verursachten Kosten für die ganze Schweiz vorliegen.</p><p>Da kein Zusammenhang zwischen dem Anschluss an die soziale Krankenversicherung und der Beschäftigungssituation besteht, können zudem auch die medizinischen Kosten von Personen, die in der Schweiz wohnen und arbeiten, aber über keinen Aufenthaltstitel und keine Krankenversicherungsdeckung verfügen, nicht beziffert werden. Es ist somit nicht möglich, einen Bericht zu den von diesen Personen verursachten Kosten zu erstellen.</p><p>Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Erstellung eines weiteren Berichtes keine neuen Erkenntnisse bringt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Kosten, insbesondere im Spitalbereich (ambulant und stationär), vorzulegen, die jährlich auf Bundesebene entstehen, wenn Kosten von medizinischen Leistungen für Personen übernommen werden, die sich in der Schweiz aufhalten und dort arbeiten, aber über keinen Aufenthaltstitel verfügen und nicht nach dem KVG versichert sind. Im Bericht sollen alle Personen berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber für sie Sozialabgaben, die vom Lohn abgezogen werden, entrichtet oder nicht. Der Bericht soll auch Lösungsvorschläge für diese Situation liefern.</p>
- Jährliche Kosten der Pflegeleistungen im Krankheitsfall für Personen, die Schwarz- oder Grauarbeit nachgehen und über keine Versicherung im Sinne des KVG verfügen
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