Berücksichtigung staatlicher Beihilfen durch Drittländer bei internationalen Verhandlungen der Schweiz

ShortId
13.3701
Id
20133701
Updated
25.06.2025 00:00
Language
de
Title
Berücksichtigung staatlicher Beihilfen durch Drittländer bei internationalen Verhandlungen der Schweiz
AdditionalIndexing
15;24;Unternehmensbeihilfe;Unternehmenssteuer;ausländisches Unternehmen;Wettbewerb;Subvention;Standort des Betriebes;Gleichbehandlung;Ausland;Finanzhilfe
1
  • L05K1102030202, Subvention
  • L05K0704010111, Unternehmensbeihilfe
  • L03K100103, Ausland
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L05K0703040302, Standort des Betriebes
  • L04K11020302, Finanzhilfe
  • L03K070301, Wettbewerb
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L05K0703060101, ausländisches Unternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz steht unter starkem Druck, insbesondere ausgeübt durch die EU. Diese fordert, dass kantonale Besteuerungsmodalitäten, die auf bestimmte ausländische Unternehmen (Holdinggesellschaften, Sitzgesellschaften und gemischte Gesellschaften) angewandt werden, eingestellt werden. Die EU begründet dies damit, dass diese Modalitäten einen "schädlichen Wettbewerb" schafften.</p><p>In bestimmten Staaten - u. a. in der EU - gelten für Unternehmen, die sich auf dem jeweiligen Staatsgebiet niederlassen, steuerliche Sonderregelungen. Daneben gibt es in zahlreichen Ländern auch staatliche Beihilfen, die letztlich den Wettbewerb verfälschen, ganz zu schweigen von Innovationszuschlägen, Abwrackprämien für die Automobilindustrie, direkten Beihilfen für Werften usw.</p><p>Die Praxis direkter oder indirekter staatlicher Beihilfen führt ebenfalls zu ungleicher Behandlung und verfälscht den Grundsatz des Wettbewerbs. Sie bewirkt also genau das, wofür die spezifischen kantonalen Besteuerungsmodalitäten kritisiert werden, die in der Schweiz bei bestimmten ausländischen Unternehmen angewandt werden.</p><p>Angesichts der Debatte über die dritte Unternehmenssteuerreform soll der Bundesrat darlegen, wie er gedenkt, die Auswirkungen der in vielen Ländern praktizierten staatlichen Beihilfen bei den internationalen Verhandlungen (mit der OECD, den G-20-Staaten, der EU usw.) einzubringen, sowie welche Ergebnisse bislang dazu vorliegen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Zahlreiche Länder gewähren Unternehmen staatliche Beihilfen. Solche Beihilfen verzerren den Wettbewerb. Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über folgende Punkte zu erstellen:</p><p>1. wie er die Auswirkungen dieser staatlichen Beihilfen bei internationalen Verhandlungen über die Unternehmensbesteuerung geltend macht;</p><p>2. über die bis heute erzielten Ergebnisse in dieser Sache.</p>
  • Berücksichtigung staatlicher Beihilfen durch Drittländer bei internationalen Verhandlungen der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz steht unter starkem Druck, insbesondere ausgeübt durch die EU. Diese fordert, dass kantonale Besteuerungsmodalitäten, die auf bestimmte ausländische Unternehmen (Holdinggesellschaften, Sitzgesellschaften und gemischte Gesellschaften) angewandt werden, eingestellt werden. Die EU begründet dies damit, dass diese Modalitäten einen "schädlichen Wettbewerb" schafften.</p><p>In bestimmten Staaten - u. a. in der EU - gelten für Unternehmen, die sich auf dem jeweiligen Staatsgebiet niederlassen, steuerliche Sonderregelungen. Daneben gibt es in zahlreichen Ländern auch staatliche Beihilfen, die letztlich den Wettbewerb verfälschen, ganz zu schweigen von Innovationszuschlägen, Abwrackprämien für die Automobilindustrie, direkten Beihilfen für Werften usw.</p><p>Die Praxis direkter oder indirekter staatlicher Beihilfen führt ebenfalls zu ungleicher Behandlung und verfälscht den Grundsatz des Wettbewerbs. Sie bewirkt also genau das, wofür die spezifischen kantonalen Besteuerungsmodalitäten kritisiert werden, die in der Schweiz bei bestimmten ausländischen Unternehmen angewandt werden.</p><p>Angesichts der Debatte über die dritte Unternehmenssteuerreform soll der Bundesrat darlegen, wie er gedenkt, die Auswirkungen der in vielen Ländern praktizierten staatlichen Beihilfen bei den internationalen Verhandlungen (mit der OECD, den G-20-Staaten, der EU usw.) einzubringen, sowie welche Ergebnisse bislang dazu vorliegen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Zahlreiche Länder gewähren Unternehmen staatliche Beihilfen. Solche Beihilfen verzerren den Wettbewerb. Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über folgende Punkte zu erstellen:</p><p>1. wie er die Auswirkungen dieser staatlichen Beihilfen bei internationalen Verhandlungen über die Unternehmensbesteuerung geltend macht;</p><p>2. über die bis heute erzielten Ergebnisse in dieser Sache.</p>
    • Berücksichtigung staatlicher Beihilfen durch Drittländer bei internationalen Verhandlungen der Schweiz

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