Unternehmenssteuerreform III. Steuereinbussen für die Städte

ShortId
13.3704
Id
20133704
Updated
28.07.2023 07:20
Language
de
Title
Unternehmenssteuerreform III. Steuereinbussen für die Städte
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;Gemeinde;Gemeindesteuer;Interessenkonflikt;Steuereinnahmen;Reform;Stadt
1
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K08020310, Reform
  • L04K11020505, Steuereinnahmen
  • L05K0102020102, Stadt
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L04K11070205, Gemeindesteuer
  • L04K08020339, Interessenkonflikt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Mit Bundesratsbeschluss vom 1. Juni 2012 hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Konsultation der interessierten Wirtschaftskreise Massnahmen im Bereich des Unternehmenssteuerrechts zu erarbeiten. Hintergrund dieser Reformbestrebungen sind internationale Entwicklungen, die Anpassungen des schweizerischen Unternehmenssteuersystems erforderlich machen. In der Folge hat das EFD gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren eine paritätische Projektorganisation eingesetzt. Ansprechpartner für den Bund sind die Kantone, basierend auf den Grundsätzen gemäss den Artikeln 44 und 45 der Bundesverfassung.</p><p>Das Steuerungsorgan, als oberstes Organ der Projektorganisation, hat im Mai 2013 einen Zwischenbericht mit der Empfehlung einer strategischen Stossrichtung für die Unternehmenssteuerreform III (USR III) herausgegeben. Der Bundesrat hat von diesem Zwischenbericht Kenntnis genommen und mit Bundesratsbeschluss vom 8. Mai 2013 unter anderem das EFD beauftragt, in der bestehenden Projektorganisation die Reform weiter zu konkretisieren. Inhaltlich hat sich der Bundesrat noch nicht zu der empfohlenen Stossrichtung geäussert. Zudem enthält der Zwischenbericht noch keine konkreten Massnahmen für die USR III. Erste allgemeine Ausführungen zu den möglichen finanziellen Folgen der USR III für die Gemeinden sind in den Überlegungen zu den Kantonen enthalten. Erst mit dem Schlussbericht des Steuerungsorgans, welcher im Dezember 2013 vorliegen soll, werden die Massnahmen konkretisiert und damit genauere Aussagen zu deren Auswirkungen möglich sein. Diese Aussagen werden sich aber weiterhin auf Kantone und Gemeinden insgesamt beschränken. Die Lastenverteilung innerhalb der Kantone wird nicht Gegenstand des Berichtes sein. Der Bund respektiert die verfassungsrechtlich garantierte Finanzautonomie der Kantone.</p><p>4./5. Dem Bundesrat ist bewusst, dass die Städte unmittelbar von den Auswirkungen einer Reform betroffen sind. Grundsätzlich gilt dies aber für alle Gemeinden. Aus diesem Grund hat er die "Sicherstellung ausreichender Einnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden zur Finanzierung staatlicher Tätigkeiten" als eines der Ziele der USR III formuliert.</p><p>Nach Vorliegen der Empfehlungen der Projektorganisation wird der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren durchführen, in dessen Rahmen alle interessierten Kreise Gelegenheit zur Stellungnahme haben werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Schweizerische Städteverband hat kürzlich bekanntgegeben, dass Städte und Gemeinden infolge der geplanten Unternehmenssteuerreform III (USR III) mit Steuereinbussen im Umfang von mehr als 1,5 Milliarden Franken rechnen.</p><p>1. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung?</p><p>2. Artikel 50 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund, "bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden" zu beachten und "Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete" zu nehmen. Inwiefern hat er die Interessen von Städten und Gemeinden bei der USR III bislang berücksichtigt, bzw. wie gedenkt er, auf diese einzugehen?</p><p>3. Ist er bereit, Eckwerte festzulegen, wie die Mindereinnahmen der Städte kompensiert werden sollen?</p><p>4. Die voraussichtlichen Mindereinnahmen haben massive Auswirkungen auf die Finanzhoheit der Städte und Gemeinden. Wie beurteilt er die staatspolitische Tragweite dieses Umstandes?</p><p>5. Mehr als 80 Prozent der wirtschaftlichen Leistung unseres Landes werden in Städten und urbanen Gemeinden erbracht. Welche Massnahmen sieht der Bund vor, damit Städte und Gemeinden auch in Zukunft über genügend finanzielle Ressourcen verfügen, um als Wirtschaftsstandorte und Wohnorte attraktiv zu bleiben?</p>
  • Unternehmenssteuerreform III. Steuereinbussen für die Städte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Mit Bundesratsbeschluss vom 1. Juni 2012 hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Konsultation der interessierten Wirtschaftskreise Massnahmen im Bereich des Unternehmenssteuerrechts zu erarbeiten. Hintergrund dieser Reformbestrebungen sind internationale Entwicklungen, die Anpassungen des schweizerischen Unternehmenssteuersystems erforderlich machen. In der Folge hat das EFD gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren eine paritätische Projektorganisation eingesetzt. Ansprechpartner für den Bund sind die Kantone, basierend auf den Grundsätzen gemäss den Artikeln 44 und 45 der Bundesverfassung.</p><p>Das Steuerungsorgan, als oberstes Organ der Projektorganisation, hat im Mai 2013 einen Zwischenbericht mit der Empfehlung einer strategischen Stossrichtung für die Unternehmenssteuerreform III (USR III) herausgegeben. Der Bundesrat hat von diesem Zwischenbericht Kenntnis genommen und mit Bundesratsbeschluss vom 8. Mai 2013 unter anderem das EFD beauftragt, in der bestehenden Projektorganisation die Reform weiter zu konkretisieren. Inhaltlich hat sich der Bundesrat noch nicht zu der empfohlenen Stossrichtung geäussert. Zudem enthält der Zwischenbericht noch keine konkreten Massnahmen für die USR III. Erste allgemeine Ausführungen zu den möglichen finanziellen Folgen der USR III für die Gemeinden sind in den Überlegungen zu den Kantonen enthalten. Erst mit dem Schlussbericht des Steuerungsorgans, welcher im Dezember 2013 vorliegen soll, werden die Massnahmen konkretisiert und damit genauere Aussagen zu deren Auswirkungen möglich sein. Diese Aussagen werden sich aber weiterhin auf Kantone und Gemeinden insgesamt beschränken. Die Lastenverteilung innerhalb der Kantone wird nicht Gegenstand des Berichtes sein. Der Bund respektiert die verfassungsrechtlich garantierte Finanzautonomie der Kantone.</p><p>4./5. Dem Bundesrat ist bewusst, dass die Städte unmittelbar von den Auswirkungen einer Reform betroffen sind. Grundsätzlich gilt dies aber für alle Gemeinden. Aus diesem Grund hat er die "Sicherstellung ausreichender Einnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden zur Finanzierung staatlicher Tätigkeiten" als eines der Ziele der USR III formuliert.</p><p>Nach Vorliegen der Empfehlungen der Projektorganisation wird der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren durchführen, in dessen Rahmen alle interessierten Kreise Gelegenheit zur Stellungnahme haben werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Schweizerische Städteverband hat kürzlich bekanntgegeben, dass Städte und Gemeinden infolge der geplanten Unternehmenssteuerreform III (USR III) mit Steuereinbussen im Umfang von mehr als 1,5 Milliarden Franken rechnen.</p><p>1. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung?</p><p>2. Artikel 50 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund, "bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden" zu beachten und "Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete" zu nehmen. Inwiefern hat er die Interessen von Städten und Gemeinden bei der USR III bislang berücksichtigt, bzw. wie gedenkt er, auf diese einzugehen?</p><p>3. Ist er bereit, Eckwerte festzulegen, wie die Mindereinnahmen der Städte kompensiert werden sollen?</p><p>4. Die voraussichtlichen Mindereinnahmen haben massive Auswirkungen auf die Finanzhoheit der Städte und Gemeinden. Wie beurteilt er die staatspolitische Tragweite dieses Umstandes?</p><p>5. Mehr als 80 Prozent der wirtschaftlichen Leistung unseres Landes werden in Städten und urbanen Gemeinden erbracht. Welche Massnahmen sieht der Bund vor, damit Städte und Gemeinden auch in Zukunft über genügend finanzielle Ressourcen verfügen, um als Wirtschaftsstandorte und Wohnorte attraktiv zu bleiben?</p>
    • Unternehmenssteuerreform III. Steuereinbussen für die Städte

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