Die Arbeit mit unversteuerten Geldern verbieten
- ShortId
-
13.3709
- Id
-
20133709
- Updated
-
28.07.2023 07:32
- Language
-
de
- Title
-
Die Arbeit mit unversteuerten Geldern verbieten
- AdditionalIndexing
-
24;Vermögensverwaltung;Bankgeschäft;Kapitalflucht;Wirtschaftsstrafrecht;Bankrecht;Finanzberuf;Steuerhinterziehung;Finanzinstitution;Bank
- 1
-
- L04K11070604, Steuerhinterziehung
- L04K11060108, Finanzberuf
- L03K110401, Finanzinstitution
- L03K110402, Bankgeschäft
- L06K110602010103, Vermögensverwaltung
- L04K11040101, Bank
- L04K11040209, Bankrecht
- L06K050102010208, Wirtschaftsstrafrecht
- L05K1106020106, Kapitalflucht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit Jahrzehnten und bis auf den heutigen Tag wird auf dem Schweizer Finanzplatz mit einem Geschäftsmodell gearbeitet, das sich auf unversteuerte Gelder stützt. Dieses Geschäftsmodell hat die Schweiz in den letzten Jahren zunehmend unter Druck gebracht. Immer mehr Länder nehmen es nicht mehr weiter hin, dass wichtige Teile ihres Steuersubstrats ins Ausland verschoben und damit der Besteuerung vor Ort entzogen werden.</p><p>Der Bundesrat hat mit einer Weissgeldstrategie auf die Pressionen reagiert. Was bislang darin fehlt: Die Arbeit mit unversteuertem Geld ist in der Schweiz nach wie vor nicht verboten. Das bedeutet, dass noch über viele Jahre zahlreiche und grosse Vermögenswerte in der Schweiz lagern können, die nicht versteuert sind. So wird die Schweiz den Druck nie los.</p><p>Es ist deshalb nötig, weiter gehende Sorgfaltspflichten von den Finanzintermediären zu verlangen. Die zentrale Forderung muss sein, dass generell die Arbeit mit unversteuerten Vermögenswerten verboten und bestraft wird. Es reicht nicht, nur die Entgegennahme von unversteuerten Geldern zu untersagen. Es ist unabdingbar, auch die bereits in der Schweiz liegenden Vermögenswerte mit einzubeziehen und die Arbeit mit ihnen einem Verbot zu unterstellen.</p><p>Das Halten und die Arbeit mit Schwarzgeld sind schädlich für den Finanzplatz Schweiz und damit für die Volkswirtschaft. Ohne ein generelles Verbot macht sich der Staat Schweiz zum Komplizen jener, die ihre Steuern nicht ordnungsgemäss entrichten. Das ist der Reputation des Landes nicht dienlich. Es ist deshalb angezeigt, fehlbare Finanzintermediäre nicht nur aufsichtsrechtlich zu belangen, sondern sie auch zu bestrafen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 19. Dezember 2012 zur Finanzmarktpolitik des Bundes bekräftigt, dass ein steuerlich konformer Finanzplatz unabdingbares Ziel sein muss. Dieses soll u. a. mit erweiterten Sorgfaltspflichten im Steuerbereich erreicht werden, welche im Frühling dieses Jahres Gegenstand einer Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates waren. Sie haben als komplementärer Baustein für einen steuerkonformen Finanzplatz auch vor dem Hintergrund der Bereitschaft des Bundesrates, im Rahmen der OECD aktiv an der Entwicklung eines globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) zur Sicherung der Steuerkonformität mitzuwirken, nach wie vor ihre Berechtigung. In ihrer Ausgestaltung werden sie wesentlich zur Steuerkonformität des schweizerischen Finanzplatzes beitragen. Die geplanten erweiterten Sorgfaltspflichten sollen dabei nicht nur Massnahmen enthalten, um die Annahme von nichtversteuerten Geldern zu verhindern, sondern auch um Kunden mit unversteuerten Altgeldern zur Bereinigung ihrer steuerrechtlichen Situation zu verpflichten. Es ist vorgesehen, dem Bundesrat einen Antrag zur Ausgestaltung der erweiterten Sorgfaltspflichten vorzulegen, wenn mit den wichtigsten Partnerstaaten Abkommen über einen AIA nach internationalem Standard abgeschlossen werden oder wenn feststeht, dass in absehbarer Zeit kein Abkommen zu einem AIA vereinbart werden kann. Ein förmliches Verbot des Arbeitens mit unversteuerten Vermögenswerten ist nicht nötig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament den Entwurf eines Gesetzes, das Finanzintermediären nicht nur die Entgegennahme, sondern grundsätzlich das Arbeiten mit unversteuerten Geldern verbietet und unter Strafe stellt.</p>
- Die Arbeit mit unversteuerten Geldern verbieten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit Jahrzehnten und bis auf den heutigen Tag wird auf dem Schweizer Finanzplatz mit einem Geschäftsmodell gearbeitet, das sich auf unversteuerte Gelder stützt. Dieses Geschäftsmodell hat die Schweiz in den letzten Jahren zunehmend unter Druck gebracht. Immer mehr Länder nehmen es nicht mehr weiter hin, dass wichtige Teile ihres Steuersubstrats ins Ausland verschoben und damit der Besteuerung vor Ort entzogen werden.</p><p>Der Bundesrat hat mit einer Weissgeldstrategie auf die Pressionen reagiert. Was bislang darin fehlt: Die Arbeit mit unversteuertem Geld ist in der Schweiz nach wie vor nicht verboten. Das bedeutet, dass noch über viele Jahre zahlreiche und grosse Vermögenswerte in der Schweiz lagern können, die nicht versteuert sind. So wird die Schweiz den Druck nie los.</p><p>Es ist deshalb nötig, weiter gehende Sorgfaltspflichten von den Finanzintermediären zu verlangen. Die zentrale Forderung muss sein, dass generell die Arbeit mit unversteuerten Vermögenswerten verboten und bestraft wird. Es reicht nicht, nur die Entgegennahme von unversteuerten Geldern zu untersagen. Es ist unabdingbar, auch die bereits in der Schweiz liegenden Vermögenswerte mit einzubeziehen und die Arbeit mit ihnen einem Verbot zu unterstellen.</p><p>Das Halten und die Arbeit mit Schwarzgeld sind schädlich für den Finanzplatz Schweiz und damit für die Volkswirtschaft. Ohne ein generelles Verbot macht sich der Staat Schweiz zum Komplizen jener, die ihre Steuern nicht ordnungsgemäss entrichten. Das ist der Reputation des Landes nicht dienlich. Es ist deshalb angezeigt, fehlbare Finanzintermediäre nicht nur aufsichtsrechtlich zu belangen, sondern sie auch zu bestrafen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 19. Dezember 2012 zur Finanzmarktpolitik des Bundes bekräftigt, dass ein steuerlich konformer Finanzplatz unabdingbares Ziel sein muss. Dieses soll u. a. mit erweiterten Sorgfaltspflichten im Steuerbereich erreicht werden, welche im Frühling dieses Jahres Gegenstand einer Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates waren. Sie haben als komplementärer Baustein für einen steuerkonformen Finanzplatz auch vor dem Hintergrund der Bereitschaft des Bundesrates, im Rahmen der OECD aktiv an der Entwicklung eines globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) zur Sicherung der Steuerkonformität mitzuwirken, nach wie vor ihre Berechtigung. In ihrer Ausgestaltung werden sie wesentlich zur Steuerkonformität des schweizerischen Finanzplatzes beitragen. Die geplanten erweiterten Sorgfaltspflichten sollen dabei nicht nur Massnahmen enthalten, um die Annahme von nichtversteuerten Geldern zu verhindern, sondern auch um Kunden mit unversteuerten Altgeldern zur Bereinigung ihrer steuerrechtlichen Situation zu verpflichten. Es ist vorgesehen, dem Bundesrat einen Antrag zur Ausgestaltung der erweiterten Sorgfaltspflichten vorzulegen, wenn mit den wichtigsten Partnerstaaten Abkommen über einen AIA nach internationalem Standard abgeschlossen werden oder wenn feststeht, dass in absehbarer Zeit kein Abkommen zu einem AIA vereinbart werden kann. Ein förmliches Verbot des Arbeitens mit unversteuerten Vermögenswerten ist nicht nötig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament den Entwurf eines Gesetzes, das Finanzintermediären nicht nur die Entgegennahme, sondern grundsätzlich das Arbeiten mit unversteuerten Geldern verbietet und unter Strafe stellt.</p>
- Die Arbeit mit unversteuerten Geldern verbieten
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