Trisomie 21 auf der Liste der Geburtsgebrechen aufführen

ShortId
13.3720
Id
20133720
Updated
25.06.2025 00:03
Language
de
Title
Trisomie 21 auf der Liste der Geburtsgebrechen aufführen
AdditionalIndexing
28;Versicherungsleistung;medizinische Untersuchung;Krankheit;Kind;Behinderte/r;Invalidenversicherung;angeborene Krankheit
1
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L04K01040201, Behinderte/r
  • L05K0107010205, Kind
  • L06K010401030201, angeborene Krankheit
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L03K010501, Krankheit
  • L04K01050209, medizinische Untersuchung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Trisomie 21 figuriert nicht auf der Liste der Geburtsgebrechen gemäss GgV (SR 831.232.21). Dies erstaunt und ist nicht nachvollziehbar.</p><p>Gemäss Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (SR 830.1) ist eine Krankheit "jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalls ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat".</p><p>Gemäss Absatz 2 des genannten Artikels gelten als Geburtsgebrechen diejenigen Krankheiten, die bei vollendeter Geburt bestehen.</p><p>Es kann davon ausgegangen werden, dass Trisomie 21 eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit darstellt, medizinische Untersuchungen erfordert und/oder künftig eine (Teil-)Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben wird. Weiter ist unbestritten, dass Trisomie 21 bei vollendeter Geburt besteht.</p><p>Trisomie 21 erfüllt demnach alle Voraussetzungen zur Aufnahme in die Liste der Geburtsgebrechen gemäss entsprechender Verordnung.</p><p>Neben dieser eher formalistischen Sichtweise gilt es auch eine gesamtgesellschaftliche Betrachtung anzustellen.</p><p>Aufgrund neuerer pränataler Diagnosemethoden lässt sich Trisomie 21 während der Schwangerschaft diagnostizieren. Dies hat dann wohl auch dazu geführt, dass Geburten von Kindern mit Trisomie 21 massiv zurückgegangen sind (offenbar gehen Schätzungen von einem Rückgang von bis zu 90 Prozent aus!). Viele Eltern entscheiden sich aus nachvollziehbaren und zu respektierenden Gründen für einen Abbruch einer Schwangerschaft.</p><p>Daneben gibt es aber Eltern, die bewusst auf entsprechende pränatale Abklärungen verzichten oder sich trotz Trisomie-21-Diagnose bewusst für die Geburt des Kindes entscheiden.</p><p>Diese Eltern haben Anspruch auf gesellschaftliche Anerkennung und Solidarität, die über das Deklamatorische hinausgeht. Ein erster Schritt zu tätiger Solidarität kann die Anerkennung von Trisomie 21 als Geburtsgebrechen sein. Mit der Anerkennung von Trisomie 21 als Geburtsgebrechen werden nicht automatisch Ansprüche gegenüber der IV ausgelöst. Es wird lediglich gewissermassen die Beweislast für die Auslösung von Leistungen der IV umgekehrt. Dies müssen uns Menschen mit Trisomie 21 und ihre Eltern wert sein.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Anliegen des Motionärs. Der Bereich der medizinischen Massnahmen der IV wird derzeit überprüft, um den Schlussfolgerungen der Berichte Folge zu leisten, die die Eidgenössische Finanzkontrolle und das Bundesamt für Sozialversicherungen zu den medizinischen Massnahmen erarbeitet haben. Die Konkretisierung der Motion wird somit im Rahmen dieser Arbeiten erfolgen können. Das bedeutet, dass Trisomie 21 entweder als solche auf die Liste im Anhang zur Verordnung über die Geburtsgebrechen aufgenommen wird, oder es werden deren Komponenten integriert, die noch nicht auf dieser Liste stehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, umgehend dafür zu sorgen, dass Trisomie 21 (Down-Syndrom) auf der Liste der Geburtsgebrechen gemäss Verordnung vom 9. Dezember 1985 über Geburtsgebrechen (GgV; SR 831.232.21) aufgeführt wird.</p>
  • Trisomie 21 auf der Liste der Geburtsgebrechen aufführen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Trisomie 21 figuriert nicht auf der Liste der Geburtsgebrechen gemäss GgV (SR 831.232.21). Dies erstaunt und ist nicht nachvollziehbar.</p><p>Gemäss Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (SR 830.1) ist eine Krankheit "jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalls ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat".</p><p>Gemäss Absatz 2 des genannten Artikels gelten als Geburtsgebrechen diejenigen Krankheiten, die bei vollendeter Geburt bestehen.</p><p>Es kann davon ausgegangen werden, dass Trisomie 21 eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit darstellt, medizinische Untersuchungen erfordert und/oder künftig eine (Teil-)Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben wird. Weiter ist unbestritten, dass Trisomie 21 bei vollendeter Geburt besteht.</p><p>Trisomie 21 erfüllt demnach alle Voraussetzungen zur Aufnahme in die Liste der Geburtsgebrechen gemäss entsprechender Verordnung.</p><p>Neben dieser eher formalistischen Sichtweise gilt es auch eine gesamtgesellschaftliche Betrachtung anzustellen.</p><p>Aufgrund neuerer pränataler Diagnosemethoden lässt sich Trisomie 21 während der Schwangerschaft diagnostizieren. Dies hat dann wohl auch dazu geführt, dass Geburten von Kindern mit Trisomie 21 massiv zurückgegangen sind (offenbar gehen Schätzungen von einem Rückgang von bis zu 90 Prozent aus!). Viele Eltern entscheiden sich aus nachvollziehbaren und zu respektierenden Gründen für einen Abbruch einer Schwangerschaft.</p><p>Daneben gibt es aber Eltern, die bewusst auf entsprechende pränatale Abklärungen verzichten oder sich trotz Trisomie-21-Diagnose bewusst für die Geburt des Kindes entscheiden.</p><p>Diese Eltern haben Anspruch auf gesellschaftliche Anerkennung und Solidarität, die über das Deklamatorische hinausgeht. Ein erster Schritt zu tätiger Solidarität kann die Anerkennung von Trisomie 21 als Geburtsgebrechen sein. Mit der Anerkennung von Trisomie 21 als Geburtsgebrechen werden nicht automatisch Ansprüche gegenüber der IV ausgelöst. Es wird lediglich gewissermassen die Beweislast für die Auslösung von Leistungen der IV umgekehrt. Dies müssen uns Menschen mit Trisomie 21 und ihre Eltern wert sein.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Anliegen des Motionärs. Der Bereich der medizinischen Massnahmen der IV wird derzeit überprüft, um den Schlussfolgerungen der Berichte Folge zu leisten, die die Eidgenössische Finanzkontrolle und das Bundesamt für Sozialversicherungen zu den medizinischen Massnahmen erarbeitet haben. Die Konkretisierung der Motion wird somit im Rahmen dieser Arbeiten erfolgen können. Das bedeutet, dass Trisomie 21 entweder als solche auf die Liste im Anhang zur Verordnung über die Geburtsgebrechen aufgenommen wird, oder es werden deren Komponenten integriert, die noch nicht auf dieser Liste stehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, umgehend dafür zu sorgen, dass Trisomie 21 (Down-Syndrom) auf der Liste der Geburtsgebrechen gemäss Verordnung vom 9. Dezember 1985 über Geburtsgebrechen (GgV; SR 831.232.21) aufgeführt wird.</p>
    • Trisomie 21 auf der Liste der Geburtsgebrechen aufführen

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