Zertifizierte Berufsausbildung in Teilzeit
- ShortId
-
13.3724
- Id
-
20133724
- Updated
-
28.07.2023 07:28
- Language
-
de
- Title
-
Zertifizierte Berufsausbildung in Teilzeit
- AdditionalIndexing
-
32;Lehre;Teilzeitarbeit;berufliche Bildung;berufliche Eignung
- 1
-
- L03K130202, berufliche Bildung
- L04K13020204, Lehre
- L05K0702030213, Teilzeitarbeit
- L05K0702020106, berufliche Eignung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es ist eine Tatsache, dass heute Menschen ohne Berufsausbildung grosse Schwierigkeiten haben, eine Anstellung zu finden. Sie sollten daher in ihren Bemühungen, eine Ausbildung zu absolvieren, unterstützt werden, damit sie finanziell unabhängig werden oder bleiben können. Nicht allen Personen ist es jedoch möglich, vollzeitlich (100 Prozent) eine zertifizierte Ausbildung zu absolvieren: Es sind dies z. B. Familien, Eltern oder Alleinerziehende, welche sich um ein oder mehrere Kinder kümmern müssen. Eine vollzeitliche Berufsausbildung ist für diese namentlich nicht möglich, wenn ausserfamiliäre Kinderbetreuungsmöglichkeiten fehlen, wenn sich die Stundenpläne der schulpflichtigen Kinder nicht mit den Arbeits- oder Berufsschulzeiten vereinbaren lassen oder wenn der Gesundheitszustand der Kinder eine grössere Anwesenheit der Eltern (Mutter oder Vater) erfordert. Offenbar bestehen für behinderte Personen bereits Möglichkeiten, eine Berufsbildung in Teilzeit zu absolvieren. Gleiches sollte möglich sein, wenn es einer Person aus anderen objektiven Gründen nicht möglich ist, eine vollzeitliche Ausbildung zu absolvieren.</p>
- <p>Die Möglichkeit für Erwachsene, einen Berufsabschluss nachzuholen oder erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten anrechnen zu lassen, nimmt an Bedeutung zu, dies nicht zuletzt angesichts steigender Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt und zunehmend heterogener Bildungslaufbahnen.</p><p>Erwachsene ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss sind weniger gut in den Arbeitsmarkt integriert als solche mit abgeschlossener Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe. Gemäss Berufseinstiegsbarometer 2012, das im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) durch die Universität Zürich erhoben wurde, lag die Arbeitslosenquote von 26- bis 54-Jährigen ohne nachobligatorische Ausbildung im langjährigen Mittel (2004-2012) 2,6-mal höher als bei gleichaltrigen Fachkräften.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1.-3. Die Nach- und Höherqualifizierung sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind wichtige Anliegen des Bundesrates. Dies unterstreichen insbesondere die Fachkräfteinitiative des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung sowie das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut des Eidgenössischen Departementes des Innern mit entsprechenden Handlungsfeldern.</p><p>Das Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) lässt unterschiedlichste Wege für Erwachsene zur Erlangung eines Berufsabschlusses zu. Derzeit haben sich vier Wege etabliert: die reguläre und die verkürzte berufliche Grundbildung, der direkte Zugang zum Qualifikationsverfahren sowie die Validierung von Bildungsleistungen. Im Rahmen dieser Bildungswege steht es den Kantonen frei, Teilzeit-Bildungsangebote zu ermöglichen.</p><p>In einer Bestandsaufnahme erfasst das SBFI derzeit alle erwachsenengerechten Angebote der Kantone im Bereich Berufsbildung. Aufgrund dieser Auslegeordnung wird das SBFI zusammen mit den Verbundpartnern den Bedarf für eine Ausweitung der verschiedenen Angebote (auch der Teilzeitausbildungen) prüfen.</p><p>4. Die Förderung der Durchlässigkeit gehört zu den Grundsätzen des BBG. So hält Artikel 9 Absatz 2 BBG fest, dass ausserhalb üblicher Bildungsgänge erworbene Kompetenzen (Praxiserfahrung, Fach- und Allgemeinwissen) angemessen anzurechnen sind. Dies gilt - abgesehen von der regulären beruflichen Grundbildung - für alle obengenannten Wege zur Erlangung eines Berufsabschlusses für Erwachsene. Kantonale Beratungsstellen bieten Unterstützung bei der Zusammenstellung von Qualifikationsnachweisen, die für die Anrechnung erbracht werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass es Ausbildungswilligen ermöglicht werden muss, ihre Berufsausbildung in Teilzeit absolvieren zu können?</p><p>2. Sind allenfalls sogar bereits Bestrebungen im Gange, und wenn ja, welche?</p><p>3. Welche Voraussetzungen oder Rahmenbedingungen müssten nach Ansicht des Bundesrates gegeben sein, damit solche in Teilzeit absolvierte Berufsausbildungen anerkannt werden (Verlängerung der Gesamtausbildungszeit)?</p><p>4. Wie können bei einer solchen Ausbildung die bereits erworbenen Arbeits- und Lebenserfahrungen validiert werden (validation des acquis de l'expérience)?</p>
- Zertifizierte Berufsausbildung in Teilzeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Es ist eine Tatsache, dass heute Menschen ohne Berufsausbildung grosse Schwierigkeiten haben, eine Anstellung zu finden. Sie sollten daher in ihren Bemühungen, eine Ausbildung zu absolvieren, unterstützt werden, damit sie finanziell unabhängig werden oder bleiben können. Nicht allen Personen ist es jedoch möglich, vollzeitlich (100 Prozent) eine zertifizierte Ausbildung zu absolvieren: Es sind dies z. B. Familien, Eltern oder Alleinerziehende, welche sich um ein oder mehrere Kinder kümmern müssen. Eine vollzeitliche Berufsausbildung ist für diese namentlich nicht möglich, wenn ausserfamiliäre Kinderbetreuungsmöglichkeiten fehlen, wenn sich die Stundenpläne der schulpflichtigen Kinder nicht mit den Arbeits- oder Berufsschulzeiten vereinbaren lassen oder wenn der Gesundheitszustand der Kinder eine grössere Anwesenheit der Eltern (Mutter oder Vater) erfordert. Offenbar bestehen für behinderte Personen bereits Möglichkeiten, eine Berufsbildung in Teilzeit zu absolvieren. Gleiches sollte möglich sein, wenn es einer Person aus anderen objektiven Gründen nicht möglich ist, eine vollzeitliche Ausbildung zu absolvieren.</p>
- <p>Die Möglichkeit für Erwachsene, einen Berufsabschluss nachzuholen oder erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten anrechnen zu lassen, nimmt an Bedeutung zu, dies nicht zuletzt angesichts steigender Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt und zunehmend heterogener Bildungslaufbahnen.</p><p>Erwachsene ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss sind weniger gut in den Arbeitsmarkt integriert als solche mit abgeschlossener Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe. Gemäss Berufseinstiegsbarometer 2012, das im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) durch die Universität Zürich erhoben wurde, lag die Arbeitslosenquote von 26- bis 54-Jährigen ohne nachobligatorische Ausbildung im langjährigen Mittel (2004-2012) 2,6-mal höher als bei gleichaltrigen Fachkräften.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1.-3. Die Nach- und Höherqualifizierung sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind wichtige Anliegen des Bundesrates. Dies unterstreichen insbesondere die Fachkräfteinitiative des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung sowie das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut des Eidgenössischen Departementes des Innern mit entsprechenden Handlungsfeldern.</p><p>Das Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) lässt unterschiedlichste Wege für Erwachsene zur Erlangung eines Berufsabschlusses zu. Derzeit haben sich vier Wege etabliert: die reguläre und die verkürzte berufliche Grundbildung, der direkte Zugang zum Qualifikationsverfahren sowie die Validierung von Bildungsleistungen. Im Rahmen dieser Bildungswege steht es den Kantonen frei, Teilzeit-Bildungsangebote zu ermöglichen.</p><p>In einer Bestandsaufnahme erfasst das SBFI derzeit alle erwachsenengerechten Angebote der Kantone im Bereich Berufsbildung. Aufgrund dieser Auslegeordnung wird das SBFI zusammen mit den Verbundpartnern den Bedarf für eine Ausweitung der verschiedenen Angebote (auch der Teilzeitausbildungen) prüfen.</p><p>4. Die Förderung der Durchlässigkeit gehört zu den Grundsätzen des BBG. So hält Artikel 9 Absatz 2 BBG fest, dass ausserhalb üblicher Bildungsgänge erworbene Kompetenzen (Praxiserfahrung, Fach- und Allgemeinwissen) angemessen anzurechnen sind. Dies gilt - abgesehen von der regulären beruflichen Grundbildung - für alle obengenannten Wege zur Erlangung eines Berufsabschlusses für Erwachsene. Kantonale Beratungsstellen bieten Unterstützung bei der Zusammenstellung von Qualifikationsnachweisen, die für die Anrechnung erbracht werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass es Ausbildungswilligen ermöglicht werden muss, ihre Berufsausbildung in Teilzeit absolvieren zu können?</p><p>2. Sind allenfalls sogar bereits Bestrebungen im Gange, und wenn ja, welche?</p><p>3. Welche Voraussetzungen oder Rahmenbedingungen müssten nach Ansicht des Bundesrates gegeben sein, damit solche in Teilzeit absolvierte Berufsausbildungen anerkannt werden (Verlängerung der Gesamtausbildungszeit)?</p><p>4. Wie können bei einer solchen Ausbildung die bereits erworbenen Arbeits- und Lebenserfahrungen validiert werden (validation des acquis de l'expérience)?</p>
- Zertifizierte Berufsausbildung in Teilzeit
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