Hat die Post ihre Buchhaltung manipuliert, um die Ausdünnung des Poststellennetzes zu rechtfertigen?

ShortId
13.3727
Id
20133727
Updated
28.07.2023 07:27
Language
de
Title
Hat die Post ihre Buchhaltung manipuliert, um die Ausdünnung des Poststellennetzes zu rechtfertigen?
AdditionalIndexing
34;Post;Buchführung;Stellenabbau;Zweigniederlassung;Betriebseinstellung;Rechnung
1
  • L04K12020202, Post
  • L04K11020208, Rechnung
  • L04K07030201, Buchführung
  • L06K070304010207, Zweigniederlassung
  • L05K0703040201, Betriebseinstellung
  • L05K0702030106, Stellenabbau
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Ergebnisse des Bereichs "Poststellen und Verkauf" wurden jeweils im Geschäfts- und Finanzbericht der Post ausgewiesen, von der Revisionsgesellschaft KPMG im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung der Post testiert und von der Postregulationsbehörde (PostReg) in ihrem Tätigkeitsbericht gewürdigt.</p><p>2./3. Unter dem alten Postgesetz waren die Kosten der Grundversorgung als "Infrastrukturbeitrag" des Poststellennetzes definiert und wurden vom Monopol getragen. Dabei handelte es sich um die Kosten, die über denjenigen des optimalen (d. h. betriebsnotwendigen) Poststellennetzes lagen. Unter diesen Voraussetzungen betrug das Betriebsergebnis des Geschäftsbereichs Poststellen und Verkauf im Jahr 2010 minus 108 Millionen Franken, im Jahr 2011 minus 151 Millionen und im Jahr 2012 minus 120 Millionen Franken .</p><p>Mit der neuen Postgesetzgebung, welche am 1. Oktober 2012 in Kraft getreten ist, wird die Last der Grundversorgung als "Nettokosten" definiert und die Finanzierung neu geregelt. Die Nettokosten ergeben sich aus dem Vergleich zwischen dem Ergebnis, das die Post und die Postkonzerngesellschaften mit der Grundversorgungsverpflichtung erzielen, und dem Ergebnis, das sie ohne diese Verpflichtung erzielen würden. Die Post erwartet unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben für das Jahr 2013 ein Betriebsergebnis von Poststellen und Verkauf von minus 105 Millionen Franken.</p><p>Trotz Anpassung der regulatorischen Grundlagen mit der neuen Postgesetzgebung ergibt sich damit keine wesentliche Veränderung beim Ergebnis des Bereichs Poststellen und Verkauf.</p><p>4.-6. Mit der Revision des Postgesetzes im Jahr 2003 hat die Post einen gesetzlichen Auftrag zur Führung eines flächendeckenden Poststellennetzes erhalten. Bei der Revision der Postverordnung im gleichen Jahr wurde die Post beauftragt, im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten für eine kundenorientierte Weiterentwicklung des Poststellennetzes zu sorgen. Dabei musste sie der bundesrätlichen Vorgabe nachkommen, wonach 90 Prozent der Bevölkerung innert 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr Zugang zu einer Poststelle haben müssen.</p><p>Weil die Post in den Poststellen einen deutlichen Rückgang von Briefen, Paketen und Einzahlungen feststellen musste, hat sie in den vergangenen Jahren Poststellenstandorte überprüft und Poststellen in Agenturen umgewandelt oder einen Hausservice eingerichtet. Vor der Verlegung oder Schliessung einer Poststelle hatte die Post die Behörden der betroffenen Gemeinde anzuhören und eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Falls die Gemeinde mit einem Entscheid der Post nicht einverstanden war, konnte sie die unabhängige Kommission Poststellen anrufen. Diese beurteilte unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten den Zugang der betroffenen Bevölkerung zum Universaldienst und gab eine Empfehlung ab. Während ihrer Tätigkeit in den Jahren 2004 bis 2012 hat die Kommission Poststellen bei insgesamt 57 beurteilten Fällen 7 vom Entscheid der Post abweichende Empfehlungen abgegeben. Die Post ist diesen Empfehlungen jeweils gefolgt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kürzlich hat die Post mit Inkrafttreten der neuen Bundesgesetzgebung ihre Rechnungslegung geändert. Laut "Le Matin Dimanche" vom 25. August 2013 haben sich dadurch die Umsatzverluste im Bereich "Poststellen und Verkauf" verändert, insbesondere durch eine Neuregelung der Entschädigung von Leistungen, die dieser Bereich gegenüber anderen Konzernbereichen erbringt. Nun sind es gerade die wiederholten Umsatzverluste des Bereichs "Poststellen und Verkauf", die in den vergangenen Jahren die Rechtfertigung für die Schliessung zahlreicher Poststellen lieferten. Sollten sich diese Behauptungen bewahrheiten, hiesse das, dass die Bevölkerung, besonders in kleineren Gemeinden, eine Verschlechterung des Service public erfahren hat, deren wirtschaftliche Rechtfertigung nicht stichhaltig oder gar fehlerhaft, zumindest aber das Ergebnis einer "kreativen" Buchhaltung war.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die verbuchten Verluste im Bereich "Poststellen und Verkauf" der vergangenen Jahre korrekt ausgewiesen wurden?</p><p>2. Kann er garantieren, dass alle Leistungen, die von diesem Bereich gegenüber anderen Konzernbereichen erbracht wurden, ihrem effektiven Wert entsprechend abgerechnet wurden?</p><p>3. Wenn nicht, wie gedenkt der Bundesrat einzugreifen?</p><p>4. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die von der Post angegebenen wirtschaftlichen Gründe für die Schliessung von Poststellen in den vergangenen Jahren gerechtfertigt waren?</p><p>5. Wenn nicht, kann er angeben, in welchen Gemeinden die Poststellen aus den von der Post angegebenen Gründen nicht hätten geschlossen werden dürfen? Wie viele Arbeitsplätze betrifft dies?</p><p>6. Welche Erklärung kann der Bundesrat gegenüber der Bevölkerung der betreffenden Gemeinden und den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgeben?</p>
  • Hat die Post ihre Buchhaltung manipuliert, um die Ausdünnung des Poststellennetzes zu rechtfertigen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Ergebnisse des Bereichs "Poststellen und Verkauf" wurden jeweils im Geschäfts- und Finanzbericht der Post ausgewiesen, von der Revisionsgesellschaft KPMG im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung der Post testiert und von der Postregulationsbehörde (PostReg) in ihrem Tätigkeitsbericht gewürdigt.</p><p>2./3. Unter dem alten Postgesetz waren die Kosten der Grundversorgung als "Infrastrukturbeitrag" des Poststellennetzes definiert und wurden vom Monopol getragen. Dabei handelte es sich um die Kosten, die über denjenigen des optimalen (d. h. betriebsnotwendigen) Poststellennetzes lagen. Unter diesen Voraussetzungen betrug das Betriebsergebnis des Geschäftsbereichs Poststellen und Verkauf im Jahr 2010 minus 108 Millionen Franken, im Jahr 2011 minus 151 Millionen und im Jahr 2012 minus 120 Millionen Franken .</p><p>Mit der neuen Postgesetzgebung, welche am 1. Oktober 2012 in Kraft getreten ist, wird die Last der Grundversorgung als "Nettokosten" definiert und die Finanzierung neu geregelt. Die Nettokosten ergeben sich aus dem Vergleich zwischen dem Ergebnis, das die Post und die Postkonzerngesellschaften mit der Grundversorgungsverpflichtung erzielen, und dem Ergebnis, das sie ohne diese Verpflichtung erzielen würden. Die Post erwartet unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben für das Jahr 2013 ein Betriebsergebnis von Poststellen und Verkauf von minus 105 Millionen Franken.</p><p>Trotz Anpassung der regulatorischen Grundlagen mit der neuen Postgesetzgebung ergibt sich damit keine wesentliche Veränderung beim Ergebnis des Bereichs Poststellen und Verkauf.</p><p>4.-6. Mit der Revision des Postgesetzes im Jahr 2003 hat die Post einen gesetzlichen Auftrag zur Führung eines flächendeckenden Poststellennetzes erhalten. Bei der Revision der Postverordnung im gleichen Jahr wurde die Post beauftragt, im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten für eine kundenorientierte Weiterentwicklung des Poststellennetzes zu sorgen. Dabei musste sie der bundesrätlichen Vorgabe nachkommen, wonach 90 Prozent der Bevölkerung innert 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr Zugang zu einer Poststelle haben müssen.</p><p>Weil die Post in den Poststellen einen deutlichen Rückgang von Briefen, Paketen und Einzahlungen feststellen musste, hat sie in den vergangenen Jahren Poststellenstandorte überprüft und Poststellen in Agenturen umgewandelt oder einen Hausservice eingerichtet. Vor der Verlegung oder Schliessung einer Poststelle hatte die Post die Behörden der betroffenen Gemeinde anzuhören und eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Falls die Gemeinde mit einem Entscheid der Post nicht einverstanden war, konnte sie die unabhängige Kommission Poststellen anrufen. Diese beurteilte unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten den Zugang der betroffenen Bevölkerung zum Universaldienst und gab eine Empfehlung ab. Während ihrer Tätigkeit in den Jahren 2004 bis 2012 hat die Kommission Poststellen bei insgesamt 57 beurteilten Fällen 7 vom Entscheid der Post abweichende Empfehlungen abgegeben. Die Post ist diesen Empfehlungen jeweils gefolgt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kürzlich hat die Post mit Inkrafttreten der neuen Bundesgesetzgebung ihre Rechnungslegung geändert. Laut "Le Matin Dimanche" vom 25. August 2013 haben sich dadurch die Umsatzverluste im Bereich "Poststellen und Verkauf" verändert, insbesondere durch eine Neuregelung der Entschädigung von Leistungen, die dieser Bereich gegenüber anderen Konzernbereichen erbringt. Nun sind es gerade die wiederholten Umsatzverluste des Bereichs "Poststellen und Verkauf", die in den vergangenen Jahren die Rechtfertigung für die Schliessung zahlreicher Poststellen lieferten. Sollten sich diese Behauptungen bewahrheiten, hiesse das, dass die Bevölkerung, besonders in kleineren Gemeinden, eine Verschlechterung des Service public erfahren hat, deren wirtschaftliche Rechtfertigung nicht stichhaltig oder gar fehlerhaft, zumindest aber das Ergebnis einer "kreativen" Buchhaltung war.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die verbuchten Verluste im Bereich "Poststellen und Verkauf" der vergangenen Jahre korrekt ausgewiesen wurden?</p><p>2. Kann er garantieren, dass alle Leistungen, die von diesem Bereich gegenüber anderen Konzernbereichen erbracht wurden, ihrem effektiven Wert entsprechend abgerechnet wurden?</p><p>3. Wenn nicht, wie gedenkt der Bundesrat einzugreifen?</p><p>4. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die von der Post angegebenen wirtschaftlichen Gründe für die Schliessung von Poststellen in den vergangenen Jahren gerechtfertigt waren?</p><p>5. Wenn nicht, kann er angeben, in welchen Gemeinden die Poststellen aus den von der Post angegebenen Gründen nicht hätten geschlossen werden dürfen? Wie viele Arbeitsplätze betrifft dies?</p><p>6. Welche Erklärung kann der Bundesrat gegenüber der Bevölkerung der betreffenden Gemeinden und den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgeben?</p>
    • Hat die Post ihre Buchhaltung manipuliert, um die Ausdünnung des Poststellennetzes zu rechtfertigen?

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