Keine Zivildienstleistenden in Schweizer Volksschulen

ShortId
13.3730
Id
20133730
Updated
28.07.2023 07:23
Language
de
Title
Keine Zivildienstleistenden in Schweizer Volksschulen
AdditionalIndexing
32;09;Leistungsauftrag;Volksschule;Zivildienst;Lehrkraft
1
  • L04K04020301, Zivildienst
  • L04K13020506, Volksschule
  • L05K1301020102, Lehrkraft
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den Schweizer Volksschulen wurde in den letzten Jahren, vor allem wegen der Integration von Sonderschülerinnen und Sonderschülern in Regelklassen, der Stütz- und Förderunterricht massiv ausgebaut. Diese zusätzlichen Lehrpersonen gehen in den Regelklassen ein und aus, sodass in den Regelklassen Unruhe entsteht. Es ist keine Seltenheit, dass die Hälfte der Kinder einer Schulklasse diesen Stütz- oder Förderunterricht in Anspruch nimmt. In einigen Kantonen wird nun Gegensteuer gegeben, also eine Reduktion der Anzahl Lehrpersonen pro Klasse verlangt. Gerade für kleine Kinder bedeuten verschiedene Bezugspersonen eine zusätzliche Herausforderung. Deshalb dürfen wir es nicht zulassen, dass nun auch noch Zivildienstleistende auf die Kinder "losgelassen" werden.</p><p>Das Anforderungsprofil des Lehrerberufs ist anspruchsvoll, und das ist auch richtig so. Deshalb kann es nicht sein, dass Zivildienstleistende ohne entsprechende Ausbildung im Unterricht mitwirken. Das wäre ein Affront gegenüber den an einer PH ausgebildeten Pädagogen.</p><p>Im Übrigen ist ein Einsatz im Schulbereich meiner Ansicht nach nicht zu vereinbaren mit den Einsatzbedingungen des Zivildienstes und mit den heutigen rechtlichen Bestimmungen nach Artikel 4 des Zivilschutzgesetzes. Gemäss dem Pflichtenheft der Zivildienstleistenden sind unter anderem eine Mindestdauer von sechs Monaten, fixe Arbeitszeiten und eine 42-Stunden-Woche Bedingung. Wie will nun ein Zivildienstleistender dieses Anforderungsprofil der Arbeitszeit erfüllen, wenn eine 100-prozentige Stelle einer Lehrperson 28 Lektionen pro Woche beträgt und eine Lektion 45 Minuten dauert?</p><p>Aus bildungspolitischen Gründen darf das Vorhaben des Bundesrates nicht umgesetzt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 4. September 2013 das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Zivildienstgesetzes eröffnet. Er schlägt darin den neuen Tätigkeitsbereich "Schulwesen: Vorschulstufe bis und mit Sekundarstufe II" vor. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 13. Dezember 2013.</p><p>Der Bundesrat hat im Vorfeld der Vernehmlassung verschiedene Abklärungen gemacht: Eine Studie der Erziehungsdirektion des Kantons Bern empfiehlt aufgrund der positiven Beurteilung aller betroffenen Verbände und Interessengruppen den neuen Tätigkeitsbereich. Elternorganisationen aller Landesteile begrüssen die Möglichkeit, Zivildienstleistende ("Zivis") in Schulen einzusetzen. Auch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren befürwortet, dass das Schulwesen in die Vernehmlassungsvorlage aufgenommen wurde.</p><p>Viele Gemeinden und Kantone sind interessiert an der Möglichkeit, "Zivis" in der Schule einzusetzen, sei es zur Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht oder in Schullagern, zur Pausenaufsicht, zur Betreuung am Mittagstisch oder in der Aufgabenhilfe, zur Unterstützung der Schuladministration oder des technischen Dienstes. Gemeinden und Kantone werden in jedem Fall frei bleiben im Entscheid, "Zivis" einzusetzen oder nicht. Wenn sie "Zivis" einsetzen wollen, werden sie weitgehend selber bestimmen können, welche Aufgaben die "Zivis" wahrnehmen werden, wie lange deren Einsatz mindestens dauern soll und welche Voraussetzungen sie dazu mitbringen müssen. Schliesslich werden die Schulen auch den einzelnen "Zivi" für den Einsatz selber auswählen. Diese "Zivis" werden sich in einer durch den Zivildienst angebotenen Ausbildung auf die Betreuung von Kindern und Jugendlichen vorbereiten müssen. Da "Zivis" nicht nur zur Unterstützung im Unterricht, sondern in allen Bereichen der Schule eingesetzt werden können, ist deren Vollzeitbeschäftigung durchaus möglich. Der Einsatz von "Zivis" in Schulen ist ohne Vorbehalt mit den Normen des Zivildienstgesetzes vereinbar.</p><p>"Zivis" leisten seit Jahren in der Pflege und Betreuung von Menschen - insbesondere von älteren Menschen, von Menschen mit Behinderungen oder von Kindern und Jugendlichen - qualitativ hochstehenden Dienst im öffentlichen Interesse. Gestützt auf diese Erfahrungen ist zu erwarten, dass sie auch in Schulen eine wertvolle Unterstützung bieten können.</p><p>Der Bundesrat sieht deshalb keinen Anlass, dem Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens vorzugreifen und auf sein Vorhaben, den Einsatz von "Zivis" in der Schule zu ermöglichen, zu verzichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sein Vorhaben, Zivildienstleistende in den Schweizer Volksschulen einzusetzen, zu stoppen.</p>
  • Keine Zivildienstleistenden in Schweizer Volksschulen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den Schweizer Volksschulen wurde in den letzten Jahren, vor allem wegen der Integration von Sonderschülerinnen und Sonderschülern in Regelklassen, der Stütz- und Förderunterricht massiv ausgebaut. Diese zusätzlichen Lehrpersonen gehen in den Regelklassen ein und aus, sodass in den Regelklassen Unruhe entsteht. Es ist keine Seltenheit, dass die Hälfte der Kinder einer Schulklasse diesen Stütz- oder Förderunterricht in Anspruch nimmt. In einigen Kantonen wird nun Gegensteuer gegeben, also eine Reduktion der Anzahl Lehrpersonen pro Klasse verlangt. Gerade für kleine Kinder bedeuten verschiedene Bezugspersonen eine zusätzliche Herausforderung. Deshalb dürfen wir es nicht zulassen, dass nun auch noch Zivildienstleistende auf die Kinder "losgelassen" werden.</p><p>Das Anforderungsprofil des Lehrerberufs ist anspruchsvoll, und das ist auch richtig so. Deshalb kann es nicht sein, dass Zivildienstleistende ohne entsprechende Ausbildung im Unterricht mitwirken. Das wäre ein Affront gegenüber den an einer PH ausgebildeten Pädagogen.</p><p>Im Übrigen ist ein Einsatz im Schulbereich meiner Ansicht nach nicht zu vereinbaren mit den Einsatzbedingungen des Zivildienstes und mit den heutigen rechtlichen Bestimmungen nach Artikel 4 des Zivilschutzgesetzes. Gemäss dem Pflichtenheft der Zivildienstleistenden sind unter anderem eine Mindestdauer von sechs Monaten, fixe Arbeitszeiten und eine 42-Stunden-Woche Bedingung. Wie will nun ein Zivildienstleistender dieses Anforderungsprofil der Arbeitszeit erfüllen, wenn eine 100-prozentige Stelle einer Lehrperson 28 Lektionen pro Woche beträgt und eine Lektion 45 Minuten dauert?</p><p>Aus bildungspolitischen Gründen darf das Vorhaben des Bundesrates nicht umgesetzt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 4. September 2013 das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Zivildienstgesetzes eröffnet. Er schlägt darin den neuen Tätigkeitsbereich "Schulwesen: Vorschulstufe bis und mit Sekundarstufe II" vor. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 13. Dezember 2013.</p><p>Der Bundesrat hat im Vorfeld der Vernehmlassung verschiedene Abklärungen gemacht: Eine Studie der Erziehungsdirektion des Kantons Bern empfiehlt aufgrund der positiven Beurteilung aller betroffenen Verbände und Interessengruppen den neuen Tätigkeitsbereich. Elternorganisationen aller Landesteile begrüssen die Möglichkeit, Zivildienstleistende ("Zivis") in Schulen einzusetzen. Auch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren befürwortet, dass das Schulwesen in die Vernehmlassungsvorlage aufgenommen wurde.</p><p>Viele Gemeinden und Kantone sind interessiert an der Möglichkeit, "Zivis" in der Schule einzusetzen, sei es zur Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht oder in Schullagern, zur Pausenaufsicht, zur Betreuung am Mittagstisch oder in der Aufgabenhilfe, zur Unterstützung der Schuladministration oder des technischen Dienstes. Gemeinden und Kantone werden in jedem Fall frei bleiben im Entscheid, "Zivis" einzusetzen oder nicht. Wenn sie "Zivis" einsetzen wollen, werden sie weitgehend selber bestimmen können, welche Aufgaben die "Zivis" wahrnehmen werden, wie lange deren Einsatz mindestens dauern soll und welche Voraussetzungen sie dazu mitbringen müssen. Schliesslich werden die Schulen auch den einzelnen "Zivi" für den Einsatz selber auswählen. Diese "Zivis" werden sich in einer durch den Zivildienst angebotenen Ausbildung auf die Betreuung von Kindern und Jugendlichen vorbereiten müssen. Da "Zivis" nicht nur zur Unterstützung im Unterricht, sondern in allen Bereichen der Schule eingesetzt werden können, ist deren Vollzeitbeschäftigung durchaus möglich. Der Einsatz von "Zivis" in Schulen ist ohne Vorbehalt mit den Normen des Zivildienstgesetzes vereinbar.</p><p>"Zivis" leisten seit Jahren in der Pflege und Betreuung von Menschen - insbesondere von älteren Menschen, von Menschen mit Behinderungen oder von Kindern und Jugendlichen - qualitativ hochstehenden Dienst im öffentlichen Interesse. Gestützt auf diese Erfahrungen ist zu erwarten, dass sie auch in Schulen eine wertvolle Unterstützung bieten können.</p><p>Der Bundesrat sieht deshalb keinen Anlass, dem Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens vorzugreifen und auf sein Vorhaben, den Einsatz von "Zivis" in der Schule zu ermöglichen, zu verzichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sein Vorhaben, Zivildienstleistende in den Schweizer Volksschulen einzusetzen, zu stoppen.</p>
    • Keine Zivildienstleistenden in Schweizer Volksschulen

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