Gesundheitliche Chancengleichheit. Was tun?
- ShortId
-
13.3732
- Id
-
20133732
- Updated
-
28.07.2023 07:23
- Language
-
de
- Title
-
Gesundheitliche Chancengleichheit. Was tun?
- AdditionalIndexing
-
2841;Lebensbedingungen;Gesundheitsrisiko;Gesundheitszustand;Gleichbehandlung;Gesundheitspolitik;sozio-ökonomische Verhältnisse
- 1
-
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L04K01090402, sozio-ökonomische Verhältnisse
- L05K0109040201, Lebensbedingungen
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L04K01050523, Gesundheitszustand
- L03K010505, Gesundheitspolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass bei der Lebenserwartung und bezüglich verschiedener Aspekte des Gesundheitszustandes auch in der Schweiz ein soziales Gefälle besteht. Er ist deshalb kontinuierlich bestrebt, die in Artikel 2 Absatz 3 der Bundesverfassung verankerte Chancengleichheit im Rahmen der öffentlichen Gesundheit umzusetzen und dabei auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Auch in der gesundheitspolitischen Strategie Gesundheit 2020 des Bundesrates vom Januar 2013 ist die gesundheitliche Chancengleichheit darum ein wichtiges Element.</p><p>Im Handlungsfeld "Chancengleichheit und Selbstverantwortung stärken" der Strategie Gesundheit 2020 geht es u. a. um die Beantwortung der Frage, wie die Gesundheitschancen der verletzbarsten Bevölkerungsgruppen verbessert und ihre Risiken minimiert werden können. Als eine erste Umsetzungsmassnahme hat der Bundesrat im April 2013 das Nationale Programm Migration und Gesundheit bis Ende 2017 verlängert. Dieses Programm richtet sich hauptsächlich an Migrantinnen und Migranten mit niedrigem sozialem Status und geringer Gesundheitskompetenz, welche zum Teil auch grössere gesundheitliche Risiken als die einheimische Bevölkerung aufweisen. Zudem soll durch weitere Massnahmen sichergestellt werden, dass die Leistungen des Gesundheitssystems auch für kranke, behinderte und für sozial schwächere Personen bezahlbar und zugänglich bleiben. Deshalb soll geprüft werden, wie in Zukunft noch besser sichergestellt werden kann, dass sich Menschen mit tiefem Einkommen oder Bildungsstand im Gesundheitssystem zurechtfinden und Zugang zu den notwendigen Versorgungsleistungen haben.</p><p>3. Mit den aktuell vorliegenden Studien zur gesundheitlichen Ungleichheit in der Schweiz ist es nicht möglich, die Entwicklung von sozioökonomisch bedingten Ungleichheiten bei den gesundheitsrelevanten Lebensbedingungen, dem individuellen Gesundheitsverhalten wie auch beim Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verfolgen. Ausgehend von einer bereits erstellten Konzeptstudie des Bundesamtes für Gesundheit, die mit Unterstützung des Bundesamtes für Statistik und des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums erstellt wurde, soll jedoch bis Ende 2014 geklärt werden, wie ein Monitoring über gesundheitliche Ungleichheit basierend auf routinemässig erfassten Daten und Informationen umgesetzt werden kann.</p><p>4. Der Gesundheitszustand der Bevölkerung wird zu einem grossen Teil durch Faktoren beeinflusst, die ausserhalb des Gesundheitssystems liegen. Der Bund unterstützt deshalb eine Reihe von sektorübergreifenden Politiken, welche bei den sozialen Determinanten der Gesundheit ansetzen. Zur Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit in der Bildung unterstützt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beispielsweise seit mehreren Jahren das Programm "Bildung und Gesundheit Netzwerk Schweiz", welches die Abteilung Nationale Präventionsprogramme leitet. Mit dem bereits erwähnten Programm Migration und Gesundheit leistet das BAG seinen Beitrag an die sektorübergreifende Integrationspolitik, welche unter der Federführung des Bundesamtes für Migration und in Koordination mit diversen weiteren zuständigen Bundes- und Kantonsstellen integrationsfördernde Massnahmen zu Bildung, Arbeit, Gesundheit und sozialer Integration vorsieht. Zudem sollen im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit Massnahmen in den Bereichen Bildung, Arbeitslosen- und Invalidenversicherung, Sozialhilfe sowie Migration/Integration besser aufeinander abgestimmt werden. Dazu wird seit 2010 die Zusammenarbeit der öffentlichen Stellen auf allen drei politischen Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) verstärkt koordiniert. Im Bereich Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz legt zudem das Arbeitsgesetz (SR 822.11) minimale Standards fest und schützt vorwiegend schwächere Personen in der Arbeitswelt. Schliesslich wird die gesundheitliche Chancengleichheit in der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates behandelt und ist als Massnahme 7c, "Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten", im dazugehörigen Aktionsplan 2012-2015 verankert. Im Weiteren wird der interdepartementale Ausschuss Nachhaltige Entwicklung im Rahmen der Vorarbeiten zur Erarbeitung der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates für die Jahre 2016 bis 2019 prüfen, ob weitere Massnahmen im Bereich der sozialen Dimension der nachhaltigen Entwicklung notwendig sein werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es ist ein weltweites Phänomen, dass frühzeitige Sterblichkeit und die Lebenserwartung sozial ungleich verteilt sind. Das gilt auch für die Schweiz. Auch hier spielt der sozioökonomische Status eine Rolle und beeinflusst den Gesundheitszustand. Diverse Studien zeigen dies auf (WHO/OECD, 2nd Review of Health Systems in Switzerland, 2011, oder Obsan, Dossier 25: Regionale Unterschiede bei der Belastung durch die obligatorischen Gesundheitsausgaben, 2013). Gesundheitliche Ungleichheit lässt sich demzufolge nicht ausschliesslich mit dem Gesundheitsverhalten erklären, sondern ist auch eine Folge der materiellen respektive psychosozialen Situation.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gedenkt er auf neuere Studienergebnisse einzugehen, welche auf die Gefährdung der gesundheitlichen Chancengleichheit hinweisen?</p><p>2. Werden diese Ergebnisse in die Entwicklung der Strategie Gesundheit 2020 einbezogen?</p><p>3. Wie gedenkt er die Entwicklung der gesundheitlichen Ungleichheiten innerhalb der Schweiz zu verfolgen und besser zu verstehen?</p><p>4. Wenn der Gesundheitszustand nicht ausschliesslich eine Konsequenz des Gesundheitsverhaltens ist, sondern auch der materiellen und psychosozialen Lebensbedingungen, ergeben sich daraus Fragestellungen, welche nicht ausschliesslich das Bundesamt für Gesundheit betreffen. Wird abteilungs- oder gar departementsübergreifend an diesem Thema gearbeitet?</p>
- Gesundheitliche Chancengleichheit. Was tun?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass bei der Lebenserwartung und bezüglich verschiedener Aspekte des Gesundheitszustandes auch in der Schweiz ein soziales Gefälle besteht. Er ist deshalb kontinuierlich bestrebt, die in Artikel 2 Absatz 3 der Bundesverfassung verankerte Chancengleichheit im Rahmen der öffentlichen Gesundheit umzusetzen und dabei auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Auch in der gesundheitspolitischen Strategie Gesundheit 2020 des Bundesrates vom Januar 2013 ist die gesundheitliche Chancengleichheit darum ein wichtiges Element.</p><p>Im Handlungsfeld "Chancengleichheit und Selbstverantwortung stärken" der Strategie Gesundheit 2020 geht es u. a. um die Beantwortung der Frage, wie die Gesundheitschancen der verletzbarsten Bevölkerungsgruppen verbessert und ihre Risiken minimiert werden können. Als eine erste Umsetzungsmassnahme hat der Bundesrat im April 2013 das Nationale Programm Migration und Gesundheit bis Ende 2017 verlängert. Dieses Programm richtet sich hauptsächlich an Migrantinnen und Migranten mit niedrigem sozialem Status und geringer Gesundheitskompetenz, welche zum Teil auch grössere gesundheitliche Risiken als die einheimische Bevölkerung aufweisen. Zudem soll durch weitere Massnahmen sichergestellt werden, dass die Leistungen des Gesundheitssystems auch für kranke, behinderte und für sozial schwächere Personen bezahlbar und zugänglich bleiben. Deshalb soll geprüft werden, wie in Zukunft noch besser sichergestellt werden kann, dass sich Menschen mit tiefem Einkommen oder Bildungsstand im Gesundheitssystem zurechtfinden und Zugang zu den notwendigen Versorgungsleistungen haben.</p><p>3. Mit den aktuell vorliegenden Studien zur gesundheitlichen Ungleichheit in der Schweiz ist es nicht möglich, die Entwicklung von sozioökonomisch bedingten Ungleichheiten bei den gesundheitsrelevanten Lebensbedingungen, dem individuellen Gesundheitsverhalten wie auch beim Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verfolgen. Ausgehend von einer bereits erstellten Konzeptstudie des Bundesamtes für Gesundheit, die mit Unterstützung des Bundesamtes für Statistik und des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums erstellt wurde, soll jedoch bis Ende 2014 geklärt werden, wie ein Monitoring über gesundheitliche Ungleichheit basierend auf routinemässig erfassten Daten und Informationen umgesetzt werden kann.</p><p>4. Der Gesundheitszustand der Bevölkerung wird zu einem grossen Teil durch Faktoren beeinflusst, die ausserhalb des Gesundheitssystems liegen. Der Bund unterstützt deshalb eine Reihe von sektorübergreifenden Politiken, welche bei den sozialen Determinanten der Gesundheit ansetzen. Zur Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit in der Bildung unterstützt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beispielsweise seit mehreren Jahren das Programm "Bildung und Gesundheit Netzwerk Schweiz", welches die Abteilung Nationale Präventionsprogramme leitet. Mit dem bereits erwähnten Programm Migration und Gesundheit leistet das BAG seinen Beitrag an die sektorübergreifende Integrationspolitik, welche unter der Federführung des Bundesamtes für Migration und in Koordination mit diversen weiteren zuständigen Bundes- und Kantonsstellen integrationsfördernde Massnahmen zu Bildung, Arbeit, Gesundheit und sozialer Integration vorsieht. Zudem sollen im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit Massnahmen in den Bereichen Bildung, Arbeitslosen- und Invalidenversicherung, Sozialhilfe sowie Migration/Integration besser aufeinander abgestimmt werden. Dazu wird seit 2010 die Zusammenarbeit der öffentlichen Stellen auf allen drei politischen Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) verstärkt koordiniert. Im Bereich Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz legt zudem das Arbeitsgesetz (SR 822.11) minimale Standards fest und schützt vorwiegend schwächere Personen in der Arbeitswelt. Schliesslich wird die gesundheitliche Chancengleichheit in der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates behandelt und ist als Massnahme 7c, "Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten", im dazugehörigen Aktionsplan 2012-2015 verankert. Im Weiteren wird der interdepartementale Ausschuss Nachhaltige Entwicklung im Rahmen der Vorarbeiten zur Erarbeitung der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates für die Jahre 2016 bis 2019 prüfen, ob weitere Massnahmen im Bereich der sozialen Dimension der nachhaltigen Entwicklung notwendig sein werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es ist ein weltweites Phänomen, dass frühzeitige Sterblichkeit und die Lebenserwartung sozial ungleich verteilt sind. Das gilt auch für die Schweiz. Auch hier spielt der sozioökonomische Status eine Rolle und beeinflusst den Gesundheitszustand. Diverse Studien zeigen dies auf (WHO/OECD, 2nd Review of Health Systems in Switzerland, 2011, oder Obsan, Dossier 25: Regionale Unterschiede bei der Belastung durch die obligatorischen Gesundheitsausgaben, 2013). Gesundheitliche Ungleichheit lässt sich demzufolge nicht ausschliesslich mit dem Gesundheitsverhalten erklären, sondern ist auch eine Folge der materiellen respektive psychosozialen Situation.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gedenkt er auf neuere Studienergebnisse einzugehen, welche auf die Gefährdung der gesundheitlichen Chancengleichheit hinweisen?</p><p>2. Werden diese Ergebnisse in die Entwicklung der Strategie Gesundheit 2020 einbezogen?</p><p>3. Wie gedenkt er die Entwicklung der gesundheitlichen Ungleichheiten innerhalb der Schweiz zu verfolgen und besser zu verstehen?</p><p>4. Wenn der Gesundheitszustand nicht ausschliesslich eine Konsequenz des Gesundheitsverhaltens ist, sondern auch der materiellen und psychosozialen Lebensbedingungen, ergeben sich daraus Fragestellungen, welche nicht ausschliesslich das Bundesamt für Gesundheit betreffen. Wird abteilungs- oder gar departementsübergreifend an diesem Thema gearbeitet?</p>
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