Bankensicherheitsmotion. Swissness-Trennbankensystem

ShortId
13.3743
Id
20133743
Updated
28.07.2023 15:03
Language
de
Title
Bankensicherheitsmotion. Swissness-Trennbankensystem
AdditionalIndexing
24;Vermögensverwaltung;Bankgeschäft;Staatsgarantie;Geschäftsbank;Grossbank;Aufgabenteilung
1
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L06K050702010102, Staatsgarantie
  • L03K110402, Bankgeschäft
  • L06K110602010103, Vermögensverwaltung
  • L06K080701020101, Aufgabenteilung
  • L05K1104010103, Geschäftsbank
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die Sicherheit des Landes ist es entscheidend, dass es keine Firmen gibt, welche zu gross sind, um im Notfall fallengelassen zu werden ("too big to fail", TBTF). Mit verschiedenen Massnahmen wurde seit der Finanzkrise 2008 zwar versucht, die Risiken, welche von angeschlagenen, systemrelevanten Banken ausgehen, zu minimieren. Noch immer würde aber ein solches Bankinstitut, sollte es in gravierende Schwierigkeiten geraten, die Volkswirtschaft mitreissen, und der Staat wäre damit gezwungen, diese Banken zu retten, was wiederum im schlimmsten Fall zu einem Staatsbankrott führen könnte. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass das TBTF-Problem gelöst wird. Die vorgeschlagene Motion verpflichtet die Banken, dass die Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken einerseits von den Banken mit Eigenhandel andererseits getrennt werden. Die vorliegende Motion beauftragt darum den Bundesrat, das TBTF-Problem nach den obenaufgeführten Grundsätzen zu lösen.</p>
  • <p>Basierend auf dem Schlussbericht der Expertenkommission und der Vorlage des Bundesrates hat das Parlament am 30. September 2011 ein umfassendes, inhaltlich abgestimmtes Massnahmenpaket zur Stärkung der Stabilität im Finanzsektor ("too big to fail", TBTF) verabschiedet. Entsprechend gelten für systemrelevante Banken seit dem 1. März 2012 nebst strengeren Vorgaben zur Liquidität und Risikoverteilung verschärfte Eigenmittelanforderungen und organisatorische Massnahmen, die auch im Krisenfall unverzichtbare systemrelevante Funktionen im Zahlungsverkehr sowie im Einlagen- und Kreditgeschäft sicherstellen. Diese Kernfunktionen sind gegenüber risikoreicheren Aktivitäten der Banken, wie dem Investmentbanking, abzugrenzen. In der Folge haben beide Grossbanken ihr Investmentbanking bedeutenden Restrukturierungen und Redimensionierungen unterzogen.</p><p>Das Parlament hat damals auch die Idee eines Trennbankensystems geprüft. Hinsichtlich eines Verbots des Eigenhandels für Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken hat sich gezeigt, dass die Definition des Eigenhandels und damit die Durchsetzbarkeit des Verbots schwierig wären. Auch könnte es zu Verlagerungen solcher Tätigkeiten in nicht oder weniger regulierte Sektoren kommen. Die Einführung eines Trennbankensystems würde vollkommen selbstständige Organisationseinheiten mit selbstständiger Firma, betrieblicher Führung und Finanzierung ohne anderweitige Verbindungen innerhalb des Konzerns bedingen und einen massiven Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit bedeuten. Selbst eine Holdingstruktur (Stammhaus im Inland, Eigenhandel im Ausland) könnte nicht verhindern, dass die abgetrennten schweizerischen Einheiten im Krisenfall durch Länder, welche von einem Konkurs einer Tochtergesellschaft betroffen wären, zur Rettung angehalten würden. Das Parlament ist daher wie schon die Expertenkommission und der Bundesrat zur Auffassung gelangt, dass über die beschlossenen Massnahmen hinausgehende Organisationszwänge - wie eine Trennbankenvorschrift oder ein Verbot des Eigenhandels - nicht zielführend seien.</p><p>Der Bundesrat erachtet es als verfrüht, bereits jetzt aufgrund einer Motion zu einzelnen Aspekten selektiv Gesetzesbestimmungen zu entwerfen, bevor das gesamte TBTF-Massnahmenpaket evaluiert und ein Anpassungsbedarf umfassend geprüft ist. Spätestens im Februar 2015 muss der Bundesrat nach Artikel 52 des Bankengesetzes das Massnahmenpaket ein erstes Mal im Hinblick auf die Vergleichbarkeit und den Grad der Umsetzung der internationalen Standards im Ausland prüfen und dem Parlament Bericht erstatten. Weiter ist er am 9. September 2013 beauftragt worden, dem Parlament einen Bericht zum Trennbankensystem zu unterbreiten und dessen verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen (Postulat 11.4185). Er anerkennt die Wichtigkeit dieser Berichte; sie sind abzuwarten, bevor spezifische Gesetzesvorlagen in Auftrag gegeben werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage zur Lösung des "Too big to fail"-Problems nach folgenden Grundsätzen vorzulegen:</p><p>1. Grundsätzliche Trennung der Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken einerseits von den Banken mit Eigenhandel andererseits.</p><p>2. Die Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken betreiben das Spar-, Kredit, Handels- und Vermögensverwaltungsgeschäft.</p><p>3. Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken dürfen keinen Eigenhandel betreiben, können jedoch Emissionen von Aktien und klassischen Obligationen zum Zwecke der Unternehmensfinanzierung sowie Schuldverschreibungen von Bund, Kantonen und Gemeinden auflegen.</p><p>4. Die Schweizer Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken dürfen keine Kreditbeziehung zu ihren ausländischen Tochtergesellschaften, welche Eigenhandel betreiben, unterhalten.</p>
  • Bankensicherheitsmotion. Swissness-Trennbankensystem
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Sicherheit des Landes ist es entscheidend, dass es keine Firmen gibt, welche zu gross sind, um im Notfall fallengelassen zu werden ("too big to fail", TBTF). Mit verschiedenen Massnahmen wurde seit der Finanzkrise 2008 zwar versucht, die Risiken, welche von angeschlagenen, systemrelevanten Banken ausgehen, zu minimieren. Noch immer würde aber ein solches Bankinstitut, sollte es in gravierende Schwierigkeiten geraten, die Volkswirtschaft mitreissen, und der Staat wäre damit gezwungen, diese Banken zu retten, was wiederum im schlimmsten Fall zu einem Staatsbankrott führen könnte. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass das TBTF-Problem gelöst wird. Die vorgeschlagene Motion verpflichtet die Banken, dass die Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken einerseits von den Banken mit Eigenhandel andererseits getrennt werden. Die vorliegende Motion beauftragt darum den Bundesrat, das TBTF-Problem nach den obenaufgeführten Grundsätzen zu lösen.</p>
    • <p>Basierend auf dem Schlussbericht der Expertenkommission und der Vorlage des Bundesrates hat das Parlament am 30. September 2011 ein umfassendes, inhaltlich abgestimmtes Massnahmenpaket zur Stärkung der Stabilität im Finanzsektor ("too big to fail", TBTF) verabschiedet. Entsprechend gelten für systemrelevante Banken seit dem 1. März 2012 nebst strengeren Vorgaben zur Liquidität und Risikoverteilung verschärfte Eigenmittelanforderungen und organisatorische Massnahmen, die auch im Krisenfall unverzichtbare systemrelevante Funktionen im Zahlungsverkehr sowie im Einlagen- und Kreditgeschäft sicherstellen. Diese Kernfunktionen sind gegenüber risikoreicheren Aktivitäten der Banken, wie dem Investmentbanking, abzugrenzen. In der Folge haben beide Grossbanken ihr Investmentbanking bedeutenden Restrukturierungen und Redimensionierungen unterzogen.</p><p>Das Parlament hat damals auch die Idee eines Trennbankensystems geprüft. Hinsichtlich eines Verbots des Eigenhandels für Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken hat sich gezeigt, dass die Definition des Eigenhandels und damit die Durchsetzbarkeit des Verbots schwierig wären. Auch könnte es zu Verlagerungen solcher Tätigkeiten in nicht oder weniger regulierte Sektoren kommen. Die Einführung eines Trennbankensystems würde vollkommen selbstständige Organisationseinheiten mit selbstständiger Firma, betrieblicher Führung und Finanzierung ohne anderweitige Verbindungen innerhalb des Konzerns bedingen und einen massiven Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit bedeuten. Selbst eine Holdingstruktur (Stammhaus im Inland, Eigenhandel im Ausland) könnte nicht verhindern, dass die abgetrennten schweizerischen Einheiten im Krisenfall durch Länder, welche von einem Konkurs einer Tochtergesellschaft betroffen wären, zur Rettung angehalten würden. Das Parlament ist daher wie schon die Expertenkommission und der Bundesrat zur Auffassung gelangt, dass über die beschlossenen Massnahmen hinausgehende Organisationszwänge - wie eine Trennbankenvorschrift oder ein Verbot des Eigenhandels - nicht zielführend seien.</p><p>Der Bundesrat erachtet es als verfrüht, bereits jetzt aufgrund einer Motion zu einzelnen Aspekten selektiv Gesetzesbestimmungen zu entwerfen, bevor das gesamte TBTF-Massnahmenpaket evaluiert und ein Anpassungsbedarf umfassend geprüft ist. Spätestens im Februar 2015 muss der Bundesrat nach Artikel 52 des Bankengesetzes das Massnahmenpaket ein erstes Mal im Hinblick auf die Vergleichbarkeit und den Grad der Umsetzung der internationalen Standards im Ausland prüfen und dem Parlament Bericht erstatten. Weiter ist er am 9. September 2013 beauftragt worden, dem Parlament einen Bericht zum Trennbankensystem zu unterbreiten und dessen verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen (Postulat 11.4185). Er anerkennt die Wichtigkeit dieser Berichte; sie sind abzuwarten, bevor spezifische Gesetzesvorlagen in Auftrag gegeben werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage zur Lösung des "Too big to fail"-Problems nach folgenden Grundsätzen vorzulegen:</p><p>1. Grundsätzliche Trennung der Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken einerseits von den Banken mit Eigenhandel andererseits.</p><p>2. Die Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken betreiben das Spar-, Kredit, Handels- und Vermögensverwaltungsgeschäft.</p><p>3. Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken dürfen keinen Eigenhandel betreiben, können jedoch Emissionen von Aktien und klassischen Obligationen zum Zwecke der Unternehmensfinanzierung sowie Schuldverschreibungen von Bund, Kantonen und Gemeinden auflegen.</p><p>4. Die Schweizer Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken dürfen keine Kreditbeziehung zu ihren ausländischen Tochtergesellschaften, welche Eigenhandel betreiben, unterhalten.</p>
    • Bankensicherheitsmotion. Swissness-Trennbankensystem

Back to List