Stärkung der Sozialversicherungen und Entlastung der Sozialhilfe dank Mindestlöhnen

ShortId
13.3747
Id
20133747
Updated
28.07.2023 07:00
Language
de
Title
Stärkung der Sozialversicherungen und Entlastung der Sozialhilfe dank Mindestlöhnen
AdditionalIndexing
28;15;Kostenrechnung;Sozialabgabe;Niedriglohn;working poor;Rechnung;Sozialversicherung;Sozialhilfe;Mindestlohn
1
  • L05K0702010309, Mindestlohn
  • L04K01040117, Sozialabgabe
  • L03K010401, Sozialversicherung
  • L04K11020208, Rechnung
  • L04K01040408, Sozialhilfe
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L05K0101020301, working poor
  • L06K070201010302, Niedriglohn
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Volksinitiative "für den Schutz fairer Löhne" (Mindestlohn-Initiative) verlangt die Einführung eines nationalen gesetzlichen Mindestlohns von 22 Franken pro Stunde. In seiner Botschaft vom 16. Januar 2013 empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten, mit der Empfehlung, die Initiative abzulehnen.</p><p>Der Bundesrat hat in der Botschaft darauf verzichtet, mögliche Auswirkungen einer Annahme der Initiative auf die Sozialversicherungen und die Sozialbudgets der Städte und Gemeinden abzuschätzen. Allerdings hat er dargelegt, dass er die Initiative als Instrument zur Bekämpfung der Armut für ungeeignet erachtet. Die dabei angestellten Überlegungen sind auch für die Beantwortung der vorliegenden Interpellation relevant.</p><p>Die Auswirkungen auf die Einnahmen der Sozialversicherungen hängen im Wesentlichen davon ab, wie die sozialleistungspflichtige Lohnsumme bei Annahme der Initiative in der Schweiz insgesamt beeinflusst würde. Dabei sind verschiedene, teils gegenläufige Effekte zu berücksichtigen. Einerseits würden auf Lohneinkommen von Erwerbstätigen, deren Lohn aufgrund der Initiative angehoben werden müsste, zusätzliche Sozialabgaben für die AHV, IV, EO, ALV, UV und die Familienzulagen generiert werden. Anderseits wäre bei Annahme der Initiative mit einem Abbau von Arbeitsplätzen und einer erschwerten Arbeitsmarktintegration von Niedrigqualifizierten zu rechnen. Dies würde Einnahmenausfälle bei allen Sozialversicherungen und Mehrausgaben in der ALV oder in der Sozialhilfe bewirken.</p><p>Für die Auswirkungen einer Annahme der Initiative auf die Sozialhilfebudgets der Städte und Gemeinden ist relevant, inwieweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 22 Franken die Lohneinkommen von Haushalten mit Sozialhilfebezug erhöht. Auch hier sind zwei gegenläufige Effekte zu berücksichtigen. Einerseits könnte die Einführung eines Mindestlohnes das Haushaltseinkommen in gewissen Fällen anheben und die Abhängigkeit von Sozialhilfe verringern. Es ist aber daran zu erinnern, dass der Bezug zwischen einer tief entlohnten Erwerbstätigkeit und der Armut relativ lose ist. Dies liegt daran, dass nicht der individuelle Lohn, sondern das verfügbare Haushaltseinkommen und die Zusammensetzung des Haushaltes die entscheidenden Faktoren für Armut darstellen. Eine Auswertung der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2012 zeigt, dass 80 Prozent der Erwerbstätigen, die einen Stundenlohn unter 22 Franken erzielen, in einem Haushalt leben, in dem mindestens eine weitere Person erwerbstätig ist. Die positiven Effekte auf die Sozialhilfe sollten aus diesem Grund begrenzt sein. Andererseits würde die Einführung eines Mindestlohns die Arbeitsmarktintegration gewisser Personen erschweren, somit das Armutsrisiko und das Risiko eines Sozialhilfebezugs erhöhen. Eine Erwerbstätigkeit - sogar eine relativ tief entlohnte - bietet einen Schutz gegen Armut. Generell weisen Personen in Haushalten mit hoher Erwerbspartizipation die tiefsten Armutsquoten auf. Wie die Bilanz für die Sozialhilfe genau ausfallen würde, lässt sich gestützt auf die heute verfügbaren Datenquellen zwar nicht ermitteln, aus den obenerwähnten Gründen ist eher davon auszugehen, dass diese Bilanz negativ ausfallen würde. Aufgrund solcher unerwünschter Folgewirkungen der Mindestlohn-Initiative sowie wegen der fehlenden Zielgenauigkeit eines Mindestlohnes legt der Bund sein Engagement bei der Bekämpfung der Armut auf Massnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt in Verbindung mit Präventions- und Kompensationsmassnahmen. Nach Einschätzung des Bundesrates stellt auch die bedarfsabhängige Sozialhilfe von Städten und Gemeinden gegenüber einem Mindestlohn ein insgesamt deutlich gezielteres und wirksameres Instrument der Armutsbekämpfung dar.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Voraussichtlich am 9. Februar 2014 stimmen wir über die Mindestlohn-Initiative ab. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie hoch schätzt er die Zusatzeinnahmen für die Sozialversicherungen (aufgeschlüsselt nach Versicherung), wenn in der Schweiz niemand weniger als 22 Franken pro Stunde verdienen würde?</p><p>2. Wie hoch schätzt er die Entlastung der Sozialhilfebudgets der Städte und Gemeinden, wenn die Lohnsubventionen der nichtexistenzsichernden Tiefstlöhne durch die Sozialhilfe (Working Poor) nach Annahme der Mindestlohn-Initiative wegfallen würden?</p>
  • Stärkung der Sozialversicherungen und Entlastung der Sozialhilfe dank Mindestlöhnen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Volksinitiative "für den Schutz fairer Löhne" (Mindestlohn-Initiative) verlangt die Einführung eines nationalen gesetzlichen Mindestlohns von 22 Franken pro Stunde. In seiner Botschaft vom 16. Januar 2013 empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten, mit der Empfehlung, die Initiative abzulehnen.</p><p>Der Bundesrat hat in der Botschaft darauf verzichtet, mögliche Auswirkungen einer Annahme der Initiative auf die Sozialversicherungen und die Sozialbudgets der Städte und Gemeinden abzuschätzen. Allerdings hat er dargelegt, dass er die Initiative als Instrument zur Bekämpfung der Armut für ungeeignet erachtet. Die dabei angestellten Überlegungen sind auch für die Beantwortung der vorliegenden Interpellation relevant.</p><p>Die Auswirkungen auf die Einnahmen der Sozialversicherungen hängen im Wesentlichen davon ab, wie die sozialleistungspflichtige Lohnsumme bei Annahme der Initiative in der Schweiz insgesamt beeinflusst würde. Dabei sind verschiedene, teils gegenläufige Effekte zu berücksichtigen. Einerseits würden auf Lohneinkommen von Erwerbstätigen, deren Lohn aufgrund der Initiative angehoben werden müsste, zusätzliche Sozialabgaben für die AHV, IV, EO, ALV, UV und die Familienzulagen generiert werden. Anderseits wäre bei Annahme der Initiative mit einem Abbau von Arbeitsplätzen und einer erschwerten Arbeitsmarktintegration von Niedrigqualifizierten zu rechnen. Dies würde Einnahmenausfälle bei allen Sozialversicherungen und Mehrausgaben in der ALV oder in der Sozialhilfe bewirken.</p><p>Für die Auswirkungen einer Annahme der Initiative auf die Sozialhilfebudgets der Städte und Gemeinden ist relevant, inwieweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 22 Franken die Lohneinkommen von Haushalten mit Sozialhilfebezug erhöht. Auch hier sind zwei gegenläufige Effekte zu berücksichtigen. Einerseits könnte die Einführung eines Mindestlohnes das Haushaltseinkommen in gewissen Fällen anheben und die Abhängigkeit von Sozialhilfe verringern. Es ist aber daran zu erinnern, dass der Bezug zwischen einer tief entlohnten Erwerbstätigkeit und der Armut relativ lose ist. Dies liegt daran, dass nicht der individuelle Lohn, sondern das verfügbare Haushaltseinkommen und die Zusammensetzung des Haushaltes die entscheidenden Faktoren für Armut darstellen. Eine Auswertung der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2012 zeigt, dass 80 Prozent der Erwerbstätigen, die einen Stundenlohn unter 22 Franken erzielen, in einem Haushalt leben, in dem mindestens eine weitere Person erwerbstätig ist. Die positiven Effekte auf die Sozialhilfe sollten aus diesem Grund begrenzt sein. Andererseits würde die Einführung eines Mindestlohns die Arbeitsmarktintegration gewisser Personen erschweren, somit das Armutsrisiko und das Risiko eines Sozialhilfebezugs erhöhen. Eine Erwerbstätigkeit - sogar eine relativ tief entlohnte - bietet einen Schutz gegen Armut. Generell weisen Personen in Haushalten mit hoher Erwerbspartizipation die tiefsten Armutsquoten auf. Wie die Bilanz für die Sozialhilfe genau ausfallen würde, lässt sich gestützt auf die heute verfügbaren Datenquellen zwar nicht ermitteln, aus den obenerwähnten Gründen ist eher davon auszugehen, dass diese Bilanz negativ ausfallen würde. Aufgrund solcher unerwünschter Folgewirkungen der Mindestlohn-Initiative sowie wegen der fehlenden Zielgenauigkeit eines Mindestlohnes legt der Bund sein Engagement bei der Bekämpfung der Armut auf Massnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt in Verbindung mit Präventions- und Kompensationsmassnahmen. Nach Einschätzung des Bundesrates stellt auch die bedarfsabhängige Sozialhilfe von Städten und Gemeinden gegenüber einem Mindestlohn ein insgesamt deutlich gezielteres und wirksameres Instrument der Armutsbekämpfung dar.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Voraussichtlich am 9. Februar 2014 stimmen wir über die Mindestlohn-Initiative ab. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie hoch schätzt er die Zusatzeinnahmen für die Sozialversicherungen (aufgeschlüsselt nach Versicherung), wenn in der Schweiz niemand weniger als 22 Franken pro Stunde verdienen würde?</p><p>2. Wie hoch schätzt er die Entlastung der Sozialhilfebudgets der Städte und Gemeinden, wenn die Lohnsubventionen der nichtexistenzsichernden Tiefstlöhne durch die Sozialhilfe (Working Poor) nach Annahme der Mindestlohn-Initiative wegfallen würden?</p>
    • Stärkung der Sozialversicherungen und Entlastung der Sozialhilfe dank Mindestlöhnen

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