Externes Audit der schweizerischen Post
- ShortId
-
13.3752
- Id
-
20133752
- Updated
-
28.07.2023 07:36
- Language
-
de
- Title
-
Externes Audit der schweizerischen Post
- AdditionalIndexing
-
34;Post;Personalverwaltung;Arbeitnehmerschutz;Partnergesellschaft;Unternehmenspolitik;Evaluation;Arbeitsbedingungen;service public
- 1
-
- L04K12020202, Post
- L04K07030403, Unternehmenspolitik
- L04K08020302, Evaluation
- L04K08060111, service public
- L04K07020102, Personalverwaltung
- L06K070304010204, Partnergesellschaft
- L04K07020502, Arbeitsbedingungen
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Post hat vor Kurzem mit Inkrafttreten der neuen Bundesgesetzgebung ihre Rechnungslegung geändert. Mehreren Medienberichten zufolge haben sich dadurch die Umsatzverluste des Bereichs "Poststellen und Verkauf" verändert. Nun hat die Post in den letzten Jahren die Schliessung von Poststellen gerade mit den Umsatzeinbussen in diesem Konzernbereich begründet. In vielen Regionen hat also offensichtlich aus zweifelhaften wirtschaftlichen Motiven eine Verschlechterung des Service public stattgefunden. Es gilt nun aufzuklären, ob diese Vorwürfe begründet sind.</p><p>Die Post verfolgt darüber hinaus ihre Strategie der Umwandlung von Poststellen in Postagenturen und der Förderung des Hausservice. Diese Aktion erfolgt äusserst diskret. Die Post weigert sich, die Liste mit den von solchen Massnahmen betroffenen Gemeinden herauszugeben, und soll mit den kommunalen Exekutivmitgliedern Verhandlungen führen, wobei sie diesen verbietet, sich mit der Bevölkerung oder anderen Gemeinden darüber auszutauschen. In mehreren Fällen hat die Post den Willen der Bevölkerung, ihre Poststelle zu behalten, überhaupt nicht beachtet. Ausserdem soll die Post sich weigern, den Gemeinden die relevanten Zahlen offenzulegen.</p><p>Zudem wurde von Fällen von Erpressung berichtet, wonach die Post Gemeinden gedroht hat, jegliche Postdienstleistungen zu streichen, wenn sie sich weigerten, einer Reduzierung des Angebots zuzustimmten. Solche Praktiken sind der Schweizerischen Post nicht würdig. </p><p>Mit der unabhängigen Untersuchung soll ebenfalls überprüft werden, ob die Post tatsächlich eine "sozialverantwortliche Personalpolitik" betreibt, beispielsweise auch im Krankheitsfall von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.</p><p>Als letzter Punkt soll mit der Untersuchung geprüft werden, ob die derzeitige Praxis des Outsourcings von Postautos an Subunternehmen, die die branchenüblichen Arbeitsbedingungen nicht einhalten, im Widerspruch zu Artikel 4.5 der strategischen Ziele steht.</p>
- <p>Der Bundesrat führt die Schweizerische Post AG über die Vorgabe von strategischen Zielen (aktuell für die Jahre 2013 bis 2016). Der Verwaltungsrat hat für die Umsetzung dieser Ziele zu sorgen und dem Bundesrat über deren Erreichung jährlich Bericht zu erstatten. Dieser beurteilt die Zielerfüllung und entscheidet über die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung sowie die Entlastung des Verwaltungsrates. Das Parlament beurteilt im Rahmen seiner Oberaufsicht, ob der Bundesrat seine Eigentümerfunktion richtig wahrnimmt.</p><p>Unter dem alten Postgesetz waren die Kosten der Grundversorgung als "Infrastrukturbeitrag" des Poststellennetzes definiert und wurden vom Monopol getragen. Dabei handelte es sich um die Kosten, die über denjenigen des optimalen (d. h. betriebsnotwendigen) Poststellennetzes lagen. Unter diesen Voraussetzungen betrug das Betriebsergebnis des Geschäftsbereichs Poststellen und Verkauf im Jahr 2010 minus 108 Millionen Franken, im Jahr 2011 minus 151 Millionen und im Jahr 2012 minus 120 Millionen Franken.</p><p>Mit der neuen Postgesetzgebung, welche am 1. Oktober 2012 in Kraft getreten ist, wird die Last der Grundversorgung als "Nettokosten" definiert und die Finanzierung neu geregelt. Die Nettokosten ergeben sich aus dem Vergleich zwischen dem Ergebnis, das die Post und die Postkonzerngesellschaften mit der Grundversorgungsverpflichtung erzielen, und dem Ergebnis, das sie ohne diese Verpflichtung erzielen würden. Die Post erwartet unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben für das Jahr 2013 ein Betriebsergebnis von Poststellen und Verkauf von minus 105 Millionen Franken.</p><p>Trotz Anpassung der regulatorischen Grundlagen mit der neuen Postgesetzgebung ergibt sich damit keine wesentliche Veränderung beim Ergebnis des Bereichs Poststellen und Verkauf.</p><p>Die Post ist gemäss Postgesetz (PG; SR 783.0) verpflichtet, ein landesweit flächendeckendes Poststellen- und Postagenturennetz sicherzustellen, damit die Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Distanz zugänglich ist. Vor der Schliessung oder Verlegung einer Poststelle oder Postagentur hat die Post die Behörden der betroffenen Gemeinde anzuhören und eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Ist eine Gemeinde mit dem Entscheid der Post nicht einverstanden, kann sie die Eidgenössische Postkommission (Postcom) anrufen, welche eine Empfehlung abgibt.</p><p>Die Netzentwicklung der Post erfolgt situativ (z. B. bei anstehenden Investitionen, auslaufenden Mietverträgen, Pensionierung eines Poststellenleiters, hohem Volumenrückgang). Bei der geplanten Veränderung eines Zugangspunktes erstellt die Post für die betroffene Gemeinde ein ausführliches Dossier, in welchem sie ihre Absicht begründet und mit Zahlen hinterlegt. Diese unterliegen jedoch dem Geschäftsgeheimnis der Post.</p><p>Der Bundesrat konnte der Post in den vergangenen Jahren bei der Überprüfung der strategischen Ziele bezüglich ihrer Personalpolitik jeweils ein gutes Zeugnis ausstellen. Grundlage für diese Beurteilung ist auch die Personalzufriedenheitsumfrage, welche die Post jährlich durchführt. Dabei erzielte sie im Jahr 2013 (wie auch in den beiden Jahren zuvor) 75 von 100 möglichen Indexpunkten.</p><p>Nach Angaben der Post erwarten die Gewerkschaften, dass die Mitarbeiter der Postauto-Unternehmer von den gleichen Anstellungsbedingungen profitieren wie die Mitarbeiter der Post. Es handelt sich damit um eine Forderung nach Gleichbehandlung von Angestellten und nicht um die Einhaltung branchenüblicher Arbeitsbedingungen durch Subunternehmer der Post wie von den strategischen Zielen vorgesehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine unabhängige Stelle damit zu beauftragen, ein externes Audit der schweizerischen Post durchzuführen, um die Praktiken des Unternehmens und deren Übereinstimmung mit den vom Bundesrat verabschiedeten strategischen Zielen zu prüfen. Bei dieser externen Untersuchung liegt das Augenmerk insbesondere auf den folgenden in den strategischen Zielen 2013-2016 festgelegten Punkten:</p><p>1. die Gewährleistung einer "Grundversorgung ... in guter Qualität" (Art. 2.1);</p><p>2. die Betreibung einer "transparenten Kommunikationspolitik" (Art. 2.8);</p><p>3. die Verfolgung einer "fortschrittlichen und sozialverantwortlichen Personalpolitik" (Art. 4.1);</p><p>4. die Gewährleistung der "Einhaltung branchenüblicher Arbeitsbedingungen durch ihre Subunternehmer" (Art. 4.5).</p>
- Externes Audit der schweizerischen Post
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Post hat vor Kurzem mit Inkrafttreten der neuen Bundesgesetzgebung ihre Rechnungslegung geändert. Mehreren Medienberichten zufolge haben sich dadurch die Umsatzverluste des Bereichs "Poststellen und Verkauf" verändert. Nun hat die Post in den letzten Jahren die Schliessung von Poststellen gerade mit den Umsatzeinbussen in diesem Konzernbereich begründet. In vielen Regionen hat also offensichtlich aus zweifelhaften wirtschaftlichen Motiven eine Verschlechterung des Service public stattgefunden. Es gilt nun aufzuklären, ob diese Vorwürfe begründet sind.</p><p>Die Post verfolgt darüber hinaus ihre Strategie der Umwandlung von Poststellen in Postagenturen und der Förderung des Hausservice. Diese Aktion erfolgt äusserst diskret. Die Post weigert sich, die Liste mit den von solchen Massnahmen betroffenen Gemeinden herauszugeben, und soll mit den kommunalen Exekutivmitgliedern Verhandlungen führen, wobei sie diesen verbietet, sich mit der Bevölkerung oder anderen Gemeinden darüber auszutauschen. In mehreren Fällen hat die Post den Willen der Bevölkerung, ihre Poststelle zu behalten, überhaupt nicht beachtet. Ausserdem soll die Post sich weigern, den Gemeinden die relevanten Zahlen offenzulegen.</p><p>Zudem wurde von Fällen von Erpressung berichtet, wonach die Post Gemeinden gedroht hat, jegliche Postdienstleistungen zu streichen, wenn sie sich weigerten, einer Reduzierung des Angebots zuzustimmten. Solche Praktiken sind der Schweizerischen Post nicht würdig. </p><p>Mit der unabhängigen Untersuchung soll ebenfalls überprüft werden, ob die Post tatsächlich eine "sozialverantwortliche Personalpolitik" betreibt, beispielsweise auch im Krankheitsfall von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.</p><p>Als letzter Punkt soll mit der Untersuchung geprüft werden, ob die derzeitige Praxis des Outsourcings von Postautos an Subunternehmen, die die branchenüblichen Arbeitsbedingungen nicht einhalten, im Widerspruch zu Artikel 4.5 der strategischen Ziele steht.</p>
- <p>Der Bundesrat führt die Schweizerische Post AG über die Vorgabe von strategischen Zielen (aktuell für die Jahre 2013 bis 2016). Der Verwaltungsrat hat für die Umsetzung dieser Ziele zu sorgen und dem Bundesrat über deren Erreichung jährlich Bericht zu erstatten. Dieser beurteilt die Zielerfüllung und entscheidet über die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung sowie die Entlastung des Verwaltungsrates. Das Parlament beurteilt im Rahmen seiner Oberaufsicht, ob der Bundesrat seine Eigentümerfunktion richtig wahrnimmt.</p><p>Unter dem alten Postgesetz waren die Kosten der Grundversorgung als "Infrastrukturbeitrag" des Poststellennetzes definiert und wurden vom Monopol getragen. Dabei handelte es sich um die Kosten, die über denjenigen des optimalen (d. h. betriebsnotwendigen) Poststellennetzes lagen. Unter diesen Voraussetzungen betrug das Betriebsergebnis des Geschäftsbereichs Poststellen und Verkauf im Jahr 2010 minus 108 Millionen Franken, im Jahr 2011 minus 151 Millionen und im Jahr 2012 minus 120 Millionen Franken.</p><p>Mit der neuen Postgesetzgebung, welche am 1. Oktober 2012 in Kraft getreten ist, wird die Last der Grundversorgung als "Nettokosten" definiert und die Finanzierung neu geregelt. Die Nettokosten ergeben sich aus dem Vergleich zwischen dem Ergebnis, das die Post und die Postkonzerngesellschaften mit der Grundversorgungsverpflichtung erzielen, und dem Ergebnis, das sie ohne diese Verpflichtung erzielen würden. Die Post erwartet unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben für das Jahr 2013 ein Betriebsergebnis von Poststellen und Verkauf von minus 105 Millionen Franken.</p><p>Trotz Anpassung der regulatorischen Grundlagen mit der neuen Postgesetzgebung ergibt sich damit keine wesentliche Veränderung beim Ergebnis des Bereichs Poststellen und Verkauf.</p><p>Die Post ist gemäss Postgesetz (PG; SR 783.0) verpflichtet, ein landesweit flächendeckendes Poststellen- und Postagenturennetz sicherzustellen, damit die Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Distanz zugänglich ist. Vor der Schliessung oder Verlegung einer Poststelle oder Postagentur hat die Post die Behörden der betroffenen Gemeinde anzuhören und eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Ist eine Gemeinde mit dem Entscheid der Post nicht einverstanden, kann sie die Eidgenössische Postkommission (Postcom) anrufen, welche eine Empfehlung abgibt.</p><p>Die Netzentwicklung der Post erfolgt situativ (z. B. bei anstehenden Investitionen, auslaufenden Mietverträgen, Pensionierung eines Poststellenleiters, hohem Volumenrückgang). Bei der geplanten Veränderung eines Zugangspunktes erstellt die Post für die betroffene Gemeinde ein ausführliches Dossier, in welchem sie ihre Absicht begründet und mit Zahlen hinterlegt. Diese unterliegen jedoch dem Geschäftsgeheimnis der Post.</p><p>Der Bundesrat konnte der Post in den vergangenen Jahren bei der Überprüfung der strategischen Ziele bezüglich ihrer Personalpolitik jeweils ein gutes Zeugnis ausstellen. Grundlage für diese Beurteilung ist auch die Personalzufriedenheitsumfrage, welche die Post jährlich durchführt. Dabei erzielte sie im Jahr 2013 (wie auch in den beiden Jahren zuvor) 75 von 100 möglichen Indexpunkten.</p><p>Nach Angaben der Post erwarten die Gewerkschaften, dass die Mitarbeiter der Postauto-Unternehmer von den gleichen Anstellungsbedingungen profitieren wie die Mitarbeiter der Post. Es handelt sich damit um eine Forderung nach Gleichbehandlung von Angestellten und nicht um die Einhaltung branchenüblicher Arbeitsbedingungen durch Subunternehmer der Post wie von den strategischen Zielen vorgesehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine unabhängige Stelle damit zu beauftragen, ein externes Audit der schweizerischen Post durchzuführen, um die Praktiken des Unternehmens und deren Übereinstimmung mit den vom Bundesrat verabschiedeten strategischen Zielen zu prüfen. Bei dieser externen Untersuchung liegt das Augenmerk insbesondere auf den folgenden in den strategischen Zielen 2013-2016 festgelegten Punkten:</p><p>1. die Gewährleistung einer "Grundversorgung ... in guter Qualität" (Art. 2.1);</p><p>2. die Betreibung einer "transparenten Kommunikationspolitik" (Art. 2.8);</p><p>3. die Verfolgung einer "fortschrittlichen und sozialverantwortlichen Personalpolitik" (Art. 4.1);</p><p>4. die Gewährleistung der "Einhaltung branchenüblicher Arbeitsbedingungen durch ihre Subunternehmer" (Art. 4.5).</p>
- Externes Audit der schweizerischen Post
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