Dubiose Beratungsangebote von Anti-Abtreibungs-Organisationen
- ShortId
-
13.3766
- Id
-
20133766
- Updated
-
28.07.2023 07:28
- Language
-
de
- Title
-
Dubiose Beratungsangebote von Anti-Abtreibungs-Organisationen
- AdditionalIndexing
-
2841;Abtreibung;Vereinigung;Mutterschaft;Qualitätssicherung;Finanzhilfe;Beratung
- 1
-
- L05K0103020101, Abtreibung
- L05K0101030204, Vereinigung
- L06K070106020203, Beratung
- L05K0107030401, Mutterschaft
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L04K11020302, Finanzhilfe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist auch heute noch von der Wichtigkeit der Schwangerschaftsberatungsstellen überzeugt, wie er bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Meier-Schatz 02.3221 am 16. Oktober 2002 geschrieben hat. Nach dem Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen vom 9. Oktober 1981 (SR 857.5) und der dazugehörigen Verordnung vom 12. Dezember 1983 (SR 857.51) unterliegen jedoch Organisation und Anerkennung der Beratungsstellen ausschliesslich kantonaler Zuständigkeit. Der Bund hat weder spezifische Aufsichtsfunktionen, noch trägt er zur Finanzierung der Stellen bei. Seine Aufgaben beschränken sich im Wesentlichen auf die jährliche Herausgabe eines Verzeichnisses der anerkannten Beratungsstellen. Gemäss Gesetz haben die Beteiligten bei Schwangerschaft Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Hilfe. Sie werden über die privaten und öffentlichen Hilfen, auf die sie bei der Fortsetzung der Schwangerschaft zählen können, über die medizinische Bedeutung des Schwangerschaftsabbruchs und über die Schwangerschaftsverhütung orientiert (Art. 1 Abs. 1 und 2). Auch nach Artikel 119 Absatz 4 StGB sind die Kantone dafür verantwortlich, grundlegende Beratung für schwangere Frauen anzubieten.</p><p>Die Kantone müssen den Bund über die Anerkennungen von Beratungsstellen informieren. Das BAG hat Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGS) damit beauftragt, das Gesamtverzeichnis der anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen zu führen. SGS tut dies mittels der öffentlich und unentgeltlich zugänglichen Website www.isis-info.ch. Damit ist sichergestellt, dass sich Beratungssuchende an eine anerkannte Beratungsstelle wenden können.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:</p><p>1. Verschiedene Gruppierungen von Abtreibungsgegnern betreiben private Angebote der Schwangerschaftsberatung, dazu gehören insbesondere die Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) und der Verein Mamma (www.mamma.ch). Ein Überblick fehlt beim Bund, weil es keine Meldepflicht gibt für Beratungsstellen, die sich nicht um Anerkennung bemühen, und weil das Gesetz dem Bund diesbezüglich auch keine Aufsichtspflicht zuweist.</p><p>2.-4. Es besteht ein grosses und flächendeckendes Angebot an öffentlichen bzw. anerkannten Stellen, deren Angebote gratis, professionell und anonym zugänglich sind. Die Bundesbehörden haben aber weder über diese Beratungsstellen noch über die Qualitätssicherungssysteme der Kantone eine Aufsichtsfunktion und keine Kenntnis zur Frage, ob und wie die Kantone die Qualität der Beratungen sicherstellen. Die Verordnung über die Schwangerschaftsberatungsstellen sieht diesbezüglich einzig vor, dass die Kantone die Anerkennung bestehender und neuer Schwangerschaftsberatungsstellen, deren Finanzierung und Aufsicht regeln müssen (Art. 1 Abs. 2).</p><p>5./7. Gemäss eigenem Bekunden (www.shmk.ch) zielt die private Hilfe der SHMK darauf ab, das Leben des Embryos zu erhalten und Abtreibungen zu verhindern. Für die Ausübung dieser Tätigkeit kann sie sich im Wesentlichen auf die Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV) sowie der Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV) abstützen. Einschränkungen von Grundrechten bedürfen (neben der Rechtfertigung durch ein öffentliches Interesse und der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit) insbesondere einer gesetzlichen Grundlage (Art. 36 BV).</p><p>Es besteht keine Rechtsgrundlage, privaten Hilfsorganisationen und Beratungsstellen die Tätigkeit zu verbieten; das Bundesgesetz über Schwangerschaftsberatungsstellen sieht es nicht vor, dass die Beratungstätigkeit in diesem Bereich nur von anerkannten Beratungsstellen vorgenommen werden darf. Grundsätzlich hat der Staat eine Schutzpflicht wahrzunehmen - insbesondere gegenüber verletzlichen Gruppen. Wird aufgrund allfälliger strafbarer Handlungen der Organisation SMHK Anzeige erstattet (z. B. Nötigung nach Art. 181 StGB), wird diese geprüft.</p><p>6. Praktisch alle anerkannten Fachstellen sind Mitglied von SGS und anerkennen deren fachliche Vorgaben. Die Einführung gesetzlicher Mindeststandards ändert nichts daran, dass weiterhin nichtanerkannte Beratungsangebote von privater Seite angeboten werden können.</p><p>8./9. Frauen in Notlagen werden durch die Sozialhilfe unterstützt. In einzelnen Kantonen bestehen spezielle Unterstützungsprogramme für bedürftige Mütter mit kleinen Kindern. Wenn sich eine betroffene Frau an eine anerkannte Beratungsstelle wendet, wird sie auf die bestehenden öffentlichen Hilfsangebote verwiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) bietet schweizweit dubiose Beratungsangebote für schwangere Frauen an. Die Organisation gehört zum ultrareaktionären Verein Mamma. Eine Recherche der "Zeit" deckte auf, dass die Organisation entgegen ihrer eigenen Werbung keine objektive Beratung anbietet. Die Beratungen bestehen vielmehr darin, die Frauen mit Geldgeschenken und Druck dazu zu bringen, auf Abtreibungen zu verzichten. Dabei schreckt die Organisation auch nicht davor zurück, veraltete und zweifelhafte medizinische Informationen zu verbreiten. Die Folgen für die betroffenen Frauen können fatal sein.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche privaten Organisationen, die nicht auf isis-info.ch aufgeführt sind, bieten heute in grösserem Stil Beratungen in Sachen Schwangerschaftsabbruch an? </p><p>2. Beurteilt er das heutige Beratungsangebot öffentlicher oder anerkannter Stellen als ausreichend?</p><p>3. Wenn ja, sind diese Angebote kostenfrei und auch anonym respektive vertraulich zugänglich? </p><p>4. Wird die Qualität dieser Beratungen von den Kantonen oder dem Bund kontrolliert? Wenn ja, wie?</p><p>5. Das "Beratungsangebot" der SHMK ist offensichtlich grob unsachlich, hoch ideologisiert und irreführend. Welche gesetzlichen Möglichkeiten bestehen heute für Bund und Kantone, solche dubiosen Angebote zu verhindern respektive aus dem Markt zu nehmen?</p><p>6. Hält er die Einführung gesetzlicher Mindeststandards (evtl. auf Bundesebene) in Sachen Professionalität, Objektivität der Beratung, medizinische Fachkunde der Berater und Beraterinnen und finanzielle Transparenz für einen zweckmässigen Weg, dubiose Beratungsangebote zu verhindern?</p><p>7. Die SHMK bietet abtreibungswilligen Frauen finanzielle Unterstützung an, wenn sie auf eine Abtreibung verzichten. Ist dieses Angebot legal? Wenn ja, ist es das auch, wenn dadurch eine schwangere Frau dazu gebracht wird, medizinische Risiken für sich oder ihr Kind in Kauf zu nehmen?</p><p>8. Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung im Falle einer ungewollten Schwangerschaft bestehen heute seitens der öffentlichen Hand?</p><p>9. Wie beurteilt er generell die finanzielle Situation schwangerer Frauen in besonderen Situationen? Sieht er Handlungsbedarf, damit ungeplante Schwangerschaften nicht zu finanziellen Problemen führen?</p>
- Dubiose Beratungsangebote von Anti-Abtreibungs-Organisationen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat ist auch heute noch von der Wichtigkeit der Schwangerschaftsberatungsstellen überzeugt, wie er bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Meier-Schatz 02.3221 am 16. Oktober 2002 geschrieben hat. Nach dem Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen vom 9. Oktober 1981 (SR 857.5) und der dazugehörigen Verordnung vom 12. Dezember 1983 (SR 857.51) unterliegen jedoch Organisation und Anerkennung der Beratungsstellen ausschliesslich kantonaler Zuständigkeit. Der Bund hat weder spezifische Aufsichtsfunktionen, noch trägt er zur Finanzierung der Stellen bei. Seine Aufgaben beschränken sich im Wesentlichen auf die jährliche Herausgabe eines Verzeichnisses der anerkannten Beratungsstellen. Gemäss Gesetz haben die Beteiligten bei Schwangerschaft Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Hilfe. Sie werden über die privaten und öffentlichen Hilfen, auf die sie bei der Fortsetzung der Schwangerschaft zählen können, über die medizinische Bedeutung des Schwangerschaftsabbruchs und über die Schwangerschaftsverhütung orientiert (Art. 1 Abs. 1 und 2). Auch nach Artikel 119 Absatz 4 StGB sind die Kantone dafür verantwortlich, grundlegende Beratung für schwangere Frauen anzubieten.</p><p>Die Kantone müssen den Bund über die Anerkennungen von Beratungsstellen informieren. Das BAG hat Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGS) damit beauftragt, das Gesamtverzeichnis der anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen zu führen. SGS tut dies mittels der öffentlich und unentgeltlich zugänglichen Website www.isis-info.ch. Damit ist sichergestellt, dass sich Beratungssuchende an eine anerkannte Beratungsstelle wenden können.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:</p><p>1. Verschiedene Gruppierungen von Abtreibungsgegnern betreiben private Angebote der Schwangerschaftsberatung, dazu gehören insbesondere die Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) und der Verein Mamma (www.mamma.ch). Ein Überblick fehlt beim Bund, weil es keine Meldepflicht gibt für Beratungsstellen, die sich nicht um Anerkennung bemühen, und weil das Gesetz dem Bund diesbezüglich auch keine Aufsichtspflicht zuweist.</p><p>2.-4. Es besteht ein grosses und flächendeckendes Angebot an öffentlichen bzw. anerkannten Stellen, deren Angebote gratis, professionell und anonym zugänglich sind. Die Bundesbehörden haben aber weder über diese Beratungsstellen noch über die Qualitätssicherungssysteme der Kantone eine Aufsichtsfunktion und keine Kenntnis zur Frage, ob und wie die Kantone die Qualität der Beratungen sicherstellen. Die Verordnung über die Schwangerschaftsberatungsstellen sieht diesbezüglich einzig vor, dass die Kantone die Anerkennung bestehender und neuer Schwangerschaftsberatungsstellen, deren Finanzierung und Aufsicht regeln müssen (Art. 1 Abs. 2).</p><p>5./7. Gemäss eigenem Bekunden (www.shmk.ch) zielt die private Hilfe der SHMK darauf ab, das Leben des Embryos zu erhalten und Abtreibungen zu verhindern. Für die Ausübung dieser Tätigkeit kann sie sich im Wesentlichen auf die Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV) sowie der Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV) abstützen. Einschränkungen von Grundrechten bedürfen (neben der Rechtfertigung durch ein öffentliches Interesse und der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit) insbesondere einer gesetzlichen Grundlage (Art. 36 BV).</p><p>Es besteht keine Rechtsgrundlage, privaten Hilfsorganisationen und Beratungsstellen die Tätigkeit zu verbieten; das Bundesgesetz über Schwangerschaftsberatungsstellen sieht es nicht vor, dass die Beratungstätigkeit in diesem Bereich nur von anerkannten Beratungsstellen vorgenommen werden darf. Grundsätzlich hat der Staat eine Schutzpflicht wahrzunehmen - insbesondere gegenüber verletzlichen Gruppen. Wird aufgrund allfälliger strafbarer Handlungen der Organisation SMHK Anzeige erstattet (z. B. Nötigung nach Art. 181 StGB), wird diese geprüft.</p><p>6. Praktisch alle anerkannten Fachstellen sind Mitglied von SGS und anerkennen deren fachliche Vorgaben. Die Einführung gesetzlicher Mindeststandards ändert nichts daran, dass weiterhin nichtanerkannte Beratungsangebote von privater Seite angeboten werden können.</p><p>8./9. Frauen in Notlagen werden durch die Sozialhilfe unterstützt. In einzelnen Kantonen bestehen spezielle Unterstützungsprogramme für bedürftige Mütter mit kleinen Kindern. Wenn sich eine betroffene Frau an eine anerkannte Beratungsstelle wendet, wird sie auf die bestehenden öffentlichen Hilfsangebote verwiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) bietet schweizweit dubiose Beratungsangebote für schwangere Frauen an. Die Organisation gehört zum ultrareaktionären Verein Mamma. Eine Recherche der "Zeit" deckte auf, dass die Organisation entgegen ihrer eigenen Werbung keine objektive Beratung anbietet. Die Beratungen bestehen vielmehr darin, die Frauen mit Geldgeschenken und Druck dazu zu bringen, auf Abtreibungen zu verzichten. Dabei schreckt die Organisation auch nicht davor zurück, veraltete und zweifelhafte medizinische Informationen zu verbreiten. Die Folgen für die betroffenen Frauen können fatal sein.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche privaten Organisationen, die nicht auf isis-info.ch aufgeführt sind, bieten heute in grösserem Stil Beratungen in Sachen Schwangerschaftsabbruch an? </p><p>2. Beurteilt er das heutige Beratungsangebot öffentlicher oder anerkannter Stellen als ausreichend?</p><p>3. Wenn ja, sind diese Angebote kostenfrei und auch anonym respektive vertraulich zugänglich? </p><p>4. Wird die Qualität dieser Beratungen von den Kantonen oder dem Bund kontrolliert? Wenn ja, wie?</p><p>5. Das "Beratungsangebot" der SHMK ist offensichtlich grob unsachlich, hoch ideologisiert und irreführend. Welche gesetzlichen Möglichkeiten bestehen heute für Bund und Kantone, solche dubiosen Angebote zu verhindern respektive aus dem Markt zu nehmen?</p><p>6. Hält er die Einführung gesetzlicher Mindeststandards (evtl. auf Bundesebene) in Sachen Professionalität, Objektivität der Beratung, medizinische Fachkunde der Berater und Beraterinnen und finanzielle Transparenz für einen zweckmässigen Weg, dubiose Beratungsangebote zu verhindern?</p><p>7. Die SHMK bietet abtreibungswilligen Frauen finanzielle Unterstützung an, wenn sie auf eine Abtreibung verzichten. Ist dieses Angebot legal? Wenn ja, ist es das auch, wenn dadurch eine schwangere Frau dazu gebracht wird, medizinische Risiken für sich oder ihr Kind in Kauf zu nehmen?</p><p>8. Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung im Falle einer ungewollten Schwangerschaft bestehen heute seitens der öffentlichen Hand?</p><p>9. Wie beurteilt er generell die finanzielle Situation schwangerer Frauen in besonderen Situationen? Sieht er Handlungsbedarf, damit ungeplante Schwangerschaften nicht zu finanziellen Problemen führen?</p>
- Dubiose Beratungsangebote von Anti-Abtreibungs-Organisationen
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