Schweizer Arbeits- und Steuerrecht auf dem Flughafen Basel-Mülhausen

ShortId
13.3769
Id
20133769
Updated
28.07.2023 07:29
Language
de
Title
Schweizer Arbeits- und Steuerrecht auf dem Flughafen Basel-Mülhausen
AdditionalIndexing
24;15;Unternehmenssitz;Flughafen;Rechtssicherheit;Auslegung des Rechts;Exterritorialität;Arbeitsrecht;Frankreich;Basel-Stadt;bilaterale Verhandlungen;Steuerrecht
1
  • L04K18040101, Flughafen
  • L06K070304010206, Unternehmenssitz
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L04K05030201, Auslegung des Rechts
  • L06K030101010302, Basel-Stadt
  • L04K03010106, Frankreich
  • L06K100202010201, bilaterale Verhandlungen
  • L05K0506020302, Exterritorialität
  • L04K05030207, Rechtssicherheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat verweist auf seine schriftliche Antwort vom 23. September 2013 auf die Frage Hurter 13.5429 (http: www.parlament.ch/f/suche/pages/geschaefte.aspx?gesch id=29135429). In Bezug auf die in der vorliegenden Interpellation gestellten Fragen äussert sich der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die Schweiz und Frankreich setzen sich gemeinsam dafür ein, die Rechtssicherheit für die im Schweizer Sektor des Flughafens Basel-Mülhausen tätigen Unternehmen zu erhöhen. Fragen des Arbeitsrechts und Fragen des Steuerrechts müssen separat betrachtet werden: Für das anwendbare Arbeitsrecht haben die Schweiz und Frankreich mit dem sogenannten "Accord de méthode" 2012 eine Lösung gefunden, weswegen dieses Thema nicht mehr Gegenstand von bilateralen Gesprächen mit Frankreich bildet. Über steuerrechtliche Fragen (Unternehmens- und Mehrwertsteuern sowie Steuern des Flughafens Basel-Mülhausen) finden aktuell technische Gespräche zwischen der Schweiz und Frankreich statt. Dabei bilden die Schweizer Lösungsvorschläge auch Grundlage der Diskussionen. Da diese Vorschläge noch zu keinem konkreten Vertrag geführt haben, können keine präzisen Angaben zu einer Lösung der Fiskalfragen am Flughafen Basel-Mülhausen gemacht werden.</p><p>2. Es ist Ziel sowohl des Bundesrates als auch der französischen Seite, die Rechtssicherheit für die im Schweizer Sektor des Flughafens ansässigen Unternehmen zu gewährleisten. Von diesem Ziel lassen sich die beiden Delegationen bei ihren Gesprächen leiten.</p><p>3. Die Ergebnisse der technischen Gespräche sollen die Grundlage bilden für die Gespräche auf Ebene Staats-/Generalsekretäre der beiden Aussenministerien, welche noch diesen Herbst stattfinden sollen. Mit den im Schweizer Sektor des Flughafens Basel-Mülhausen tätigen Unternehmen werden vorgängig Gespräche geführt. Im Rahmen des Fiskaldialogs zwischen der Schweiz und Frankreich wird der Flughafen Basel-Mülhausen ebenfalls erwähnt.</p><p>4. Die Unterzeichnung des Erbschaftssteuerabkommens durch den Bundesrat trägt zu einem besseren bilateralen Klima für andere Steuerdossiers bei, welche die Schweiz und Frankreich behandeln möchten. Betreffend den Flughafen Basel-Mülhausen setzen sich die Schweiz und Frankreich seit mehreren Jahren dafür ein, Lösungen für die Fragen im Bereich Arbeits- und Steuerrecht zu finden, wobei die Frage des anwendbaren Arbeitsrechts von den Unternehmen als dringlicheres Problem betrachtet und deswegen prioritär behandelt wurde. Nach Unterzeichnung des "Accord de méthode" stehen nun Steuerfragen im Vordergrund. Die Schweiz und Frankreich haben ein gemeinsames Interesse, die Attraktivität der wichtigen Verkehrsinfrastruktur und den dynamischen Wirtschaftsplatz für die gesamte trinationale Region Oberrhein zu erhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit 1949 wenden die im schweizerischen Zollbereich des Flughafens angesiedelten Unternehmen das Schweizer Arbeits- und Steuerrecht an. Im Jahre 2006 stellte ein französisches Gericht die Anwendbarkeit des schweizerischen Rechts infrage. Trotz Beratungsgruppe und Gesprächen setzt sich Frankreich über den geltenden Staatsvertrag hinweg. In der Fragestunde vom 23. September 2013 wurde leider nicht auf die gestellten Fragen eingegangen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Hat sich Frankreich im Rahmen der französisch-schweizerischen Arbeitsgruppe zum Schweizer Vorschlag geäussert und in welcher Form?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Rechtssicherheit wiederherzustellen? </p><p>3. Welche Massnahmen sind in Zukunft geplant?</p><p>4. Hat die Diskussion um eine Änderung der Erbschaftssteuern französischer Staatsangehörigen Einfluss auf die Situation auf dem Flughafen Basel-Mülhausen?</p>
  • Schweizer Arbeits- und Steuerrecht auf dem Flughafen Basel-Mülhausen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat verweist auf seine schriftliche Antwort vom 23. September 2013 auf die Frage Hurter 13.5429 (http: www.parlament.ch/f/suche/pages/geschaefte.aspx?gesch id=29135429). In Bezug auf die in der vorliegenden Interpellation gestellten Fragen äussert sich der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die Schweiz und Frankreich setzen sich gemeinsam dafür ein, die Rechtssicherheit für die im Schweizer Sektor des Flughafens Basel-Mülhausen tätigen Unternehmen zu erhöhen. Fragen des Arbeitsrechts und Fragen des Steuerrechts müssen separat betrachtet werden: Für das anwendbare Arbeitsrecht haben die Schweiz und Frankreich mit dem sogenannten "Accord de méthode" 2012 eine Lösung gefunden, weswegen dieses Thema nicht mehr Gegenstand von bilateralen Gesprächen mit Frankreich bildet. Über steuerrechtliche Fragen (Unternehmens- und Mehrwertsteuern sowie Steuern des Flughafens Basel-Mülhausen) finden aktuell technische Gespräche zwischen der Schweiz und Frankreich statt. Dabei bilden die Schweizer Lösungsvorschläge auch Grundlage der Diskussionen. Da diese Vorschläge noch zu keinem konkreten Vertrag geführt haben, können keine präzisen Angaben zu einer Lösung der Fiskalfragen am Flughafen Basel-Mülhausen gemacht werden.</p><p>2. Es ist Ziel sowohl des Bundesrates als auch der französischen Seite, die Rechtssicherheit für die im Schweizer Sektor des Flughafens ansässigen Unternehmen zu gewährleisten. Von diesem Ziel lassen sich die beiden Delegationen bei ihren Gesprächen leiten.</p><p>3. Die Ergebnisse der technischen Gespräche sollen die Grundlage bilden für die Gespräche auf Ebene Staats-/Generalsekretäre der beiden Aussenministerien, welche noch diesen Herbst stattfinden sollen. Mit den im Schweizer Sektor des Flughafens Basel-Mülhausen tätigen Unternehmen werden vorgängig Gespräche geführt. Im Rahmen des Fiskaldialogs zwischen der Schweiz und Frankreich wird der Flughafen Basel-Mülhausen ebenfalls erwähnt.</p><p>4. Die Unterzeichnung des Erbschaftssteuerabkommens durch den Bundesrat trägt zu einem besseren bilateralen Klima für andere Steuerdossiers bei, welche die Schweiz und Frankreich behandeln möchten. Betreffend den Flughafen Basel-Mülhausen setzen sich die Schweiz und Frankreich seit mehreren Jahren dafür ein, Lösungen für die Fragen im Bereich Arbeits- und Steuerrecht zu finden, wobei die Frage des anwendbaren Arbeitsrechts von den Unternehmen als dringlicheres Problem betrachtet und deswegen prioritär behandelt wurde. Nach Unterzeichnung des "Accord de méthode" stehen nun Steuerfragen im Vordergrund. Die Schweiz und Frankreich haben ein gemeinsames Interesse, die Attraktivität der wichtigen Verkehrsinfrastruktur und den dynamischen Wirtschaftsplatz für die gesamte trinationale Region Oberrhein zu erhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit 1949 wenden die im schweizerischen Zollbereich des Flughafens angesiedelten Unternehmen das Schweizer Arbeits- und Steuerrecht an. Im Jahre 2006 stellte ein französisches Gericht die Anwendbarkeit des schweizerischen Rechts infrage. Trotz Beratungsgruppe und Gesprächen setzt sich Frankreich über den geltenden Staatsvertrag hinweg. In der Fragestunde vom 23. September 2013 wurde leider nicht auf die gestellten Fragen eingegangen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Hat sich Frankreich im Rahmen der französisch-schweizerischen Arbeitsgruppe zum Schweizer Vorschlag geäussert und in welcher Form?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Rechtssicherheit wiederherzustellen? </p><p>3. Welche Massnahmen sind in Zukunft geplant?</p><p>4. Hat die Diskussion um eine Änderung der Erbschaftssteuern französischer Staatsangehörigen Einfluss auf die Situation auf dem Flughafen Basel-Mülhausen?</p>
    • Schweizer Arbeits- und Steuerrecht auf dem Flughafen Basel-Mülhausen

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