EU-Marktzugang für Schweizer Banken. Intervention bei der WTO

ShortId
13.3777
Id
20133777
Updated
28.07.2023 07:27
Language
de
Title
EU-Marktzugang für Schweizer Banken. Intervention bei der WTO
AdditionalIndexing
24;10;Gemeinschaftsrecht;WTO;Europäischer Wirtschaftsraum;wirtschaftliche Diskriminierung;Finanzrecht;Marktzugang;Auslandgeschäft;Finanzplatz;Bank
1
  • L04K11060112, Finanzplatz
  • L03K090101, Gemeinschaftsrecht
  • L04K11060115, Finanzrecht
  • L05K0701030311, Marktzugang
  • L04K11040101, Bank
  • L06K070402020101, Auslandgeschäft
  • L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
  • L03K090205, Europäischer Wirtschaftsraum
  • L05K0701020401, WTO
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Schweiz ist weltweit nach wie vor mit Abstand der bedeutendste Standort für das grenzüberschreitende Vermögensverwaltungsgeschäft. Auch wenn in jüngster Vergangenheit Märkte in Asien und im Nahen Osten für Schweizer Finanzdienstleister in einigen Bereichen an Bedeutung gewonnen haben, so bleibt der Zugang zum europäischen Finanzdienstleistungsmarkt für diese Anbieter eine Priorität. Da beinahe die Hälfte der in der Schweiz verwalteten ausländischen Vermögenswerte aus Westeuropa stammt, ist es ein grosses Anliegen der Schweiz, dass die entsprechenden regulatorischen Rahmenbedingungen in der EU dieses grenzüberschreitende Geschäft nicht behindern oder gar unterbinden. Eine potenzielle Marktzutrittsbeschränkung für Finanzdienstleister aus der Schweiz in Bezug auf den europäischen Markt zeichnet sich derzeit mit der vom Interpellanten angesprochenen Revision von Mifid und der Implementierung der entsprechenden Ausführungsverordnung Mifir (zusammen Mifid II) ab. Mit dieser Richtlinie soll der Kundenschutz erhöht und sollen die bestehenden nationalen Marktzutrittsregelungen harmonisiert werden. Die Schweiz wäre aufgrund ihrer herausragenden Stellung bei der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung von einer protektionistisch ausgestalteten Drittstaatenregelung in Mifid II wirtschaftlich besonders betroffen.</p><p>Für die Schweiz geht es bei Mifid II nicht um eine mögliche Verbesserung des Marktzugangs in der EU, sondern um das Verhindern verstärkter Marktabschottung. Das EFD und andere Bundesstellen setzen sich seit Ende 2011 in Absprache mit der Finanzindustrie aktiv bei den EU-Behörden, bei einzelnen Mitgliedländern und beim EU-Parlament gegen Einschränkungen der Geschäftstätigkeit aus der Schweiz heraus ein. Der Bundesrat und die verantwortlichen Bundesbehörden sind auch in der Schlussphase der EU-internen Verhandlungen (dem sogenannten Trilog) bestrebt, eine möglichst offene Drittstaatenregelung zu erreichen. Ferner hat der Bundesrat am 9. Oktober 2013 beschlossen, dass eine Anpassung des Zinsbesteuerungsabkommens nur vereinbart werden soll, wenn im Rahmen von Mifid II eine befriedigende Lösung bei der Ausgestaltung der Drittstaatenregelung gefunden wird. Der Marktzugang für die Erbringung grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen in der EU soll gewahrt werden.</p><p>Der Erhalt beziehungsweise die Verbesserung des Marktzutritts für Schweizer Finanzdienstleister zu ausländischen Märkten ist eines der zentralen Ziele der Finanzmarktpolitik des Bundes. Die vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie wird sich unter anderem mit der Frage befassen, wie sich die Schweiz im Finanzbereich künftig gegenüber der EU positionieren soll.</p><p>2. Im Rahmen des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services, Gats) ist die EU u. a. auch im Bereich Finanzdienstleistungen spezifische Verpflichtungen betreffend Marktzugang eingegangen, welche individuell Geltung für die einzelnen Mitgliedstaaten haben. Bei der Erarbeitung der Drittlandbestimmungen in Mifid II hat die EU-Kommission ihre multilateralen vertraglichen Verpflichtungen berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Intervention der Schweiz gegenüber der EU im Rahmen der WTO als nicht erfolgversprechend und daher nicht zielführend.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das grenzüberschreitende Geschäft ist ein wichtiger Pfeiler für die Schweizer Banken. Im Rahmen der Revision der EU-Finanzdienstleistungsrichtlinie Mifid II werden Drittländer wie die Schweiz massiv von der EU diskriminiert; dies beispielsweise im Widerspruch mit dem jüngsten Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland, in welchem der gegenseitige Marktzutritt für Finanzinstitute verbessert wurde.</p><p>Das diesbezügliche Verhalten der EU steht in krassem Widerspruch zu den Zielsetzungen der WTO, nämlich dem Abbau von Handelshemmnissen sowie der Liberalisierung des internationalen Handels. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen sieht er vor, um den Marktzugang für Schweizer Banken zu ermöglichen bzw. zu verbessern?</p><p>2. Ist er bereit, diesbezüglich bei der WTO zu intervenieren?</p>
  • EU-Marktzugang für Schweizer Banken. Intervention bei der WTO
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Schweiz ist weltweit nach wie vor mit Abstand der bedeutendste Standort für das grenzüberschreitende Vermögensverwaltungsgeschäft. Auch wenn in jüngster Vergangenheit Märkte in Asien und im Nahen Osten für Schweizer Finanzdienstleister in einigen Bereichen an Bedeutung gewonnen haben, so bleibt der Zugang zum europäischen Finanzdienstleistungsmarkt für diese Anbieter eine Priorität. Da beinahe die Hälfte der in der Schweiz verwalteten ausländischen Vermögenswerte aus Westeuropa stammt, ist es ein grosses Anliegen der Schweiz, dass die entsprechenden regulatorischen Rahmenbedingungen in der EU dieses grenzüberschreitende Geschäft nicht behindern oder gar unterbinden. Eine potenzielle Marktzutrittsbeschränkung für Finanzdienstleister aus der Schweiz in Bezug auf den europäischen Markt zeichnet sich derzeit mit der vom Interpellanten angesprochenen Revision von Mifid und der Implementierung der entsprechenden Ausführungsverordnung Mifir (zusammen Mifid II) ab. Mit dieser Richtlinie soll der Kundenschutz erhöht und sollen die bestehenden nationalen Marktzutrittsregelungen harmonisiert werden. Die Schweiz wäre aufgrund ihrer herausragenden Stellung bei der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung von einer protektionistisch ausgestalteten Drittstaatenregelung in Mifid II wirtschaftlich besonders betroffen.</p><p>Für die Schweiz geht es bei Mifid II nicht um eine mögliche Verbesserung des Marktzugangs in der EU, sondern um das Verhindern verstärkter Marktabschottung. Das EFD und andere Bundesstellen setzen sich seit Ende 2011 in Absprache mit der Finanzindustrie aktiv bei den EU-Behörden, bei einzelnen Mitgliedländern und beim EU-Parlament gegen Einschränkungen der Geschäftstätigkeit aus der Schweiz heraus ein. Der Bundesrat und die verantwortlichen Bundesbehörden sind auch in der Schlussphase der EU-internen Verhandlungen (dem sogenannten Trilog) bestrebt, eine möglichst offene Drittstaatenregelung zu erreichen. Ferner hat der Bundesrat am 9. Oktober 2013 beschlossen, dass eine Anpassung des Zinsbesteuerungsabkommens nur vereinbart werden soll, wenn im Rahmen von Mifid II eine befriedigende Lösung bei der Ausgestaltung der Drittstaatenregelung gefunden wird. Der Marktzugang für die Erbringung grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen in der EU soll gewahrt werden.</p><p>Der Erhalt beziehungsweise die Verbesserung des Marktzutritts für Schweizer Finanzdienstleister zu ausländischen Märkten ist eines der zentralen Ziele der Finanzmarktpolitik des Bundes. Die vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie wird sich unter anderem mit der Frage befassen, wie sich die Schweiz im Finanzbereich künftig gegenüber der EU positionieren soll.</p><p>2. Im Rahmen des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services, Gats) ist die EU u. a. auch im Bereich Finanzdienstleistungen spezifische Verpflichtungen betreffend Marktzugang eingegangen, welche individuell Geltung für die einzelnen Mitgliedstaaten haben. Bei der Erarbeitung der Drittlandbestimmungen in Mifid II hat die EU-Kommission ihre multilateralen vertraglichen Verpflichtungen berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Intervention der Schweiz gegenüber der EU im Rahmen der WTO als nicht erfolgversprechend und daher nicht zielführend.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das grenzüberschreitende Geschäft ist ein wichtiger Pfeiler für die Schweizer Banken. Im Rahmen der Revision der EU-Finanzdienstleistungsrichtlinie Mifid II werden Drittländer wie die Schweiz massiv von der EU diskriminiert; dies beispielsweise im Widerspruch mit dem jüngsten Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland, in welchem der gegenseitige Marktzutritt für Finanzinstitute verbessert wurde.</p><p>Das diesbezügliche Verhalten der EU steht in krassem Widerspruch zu den Zielsetzungen der WTO, nämlich dem Abbau von Handelshemmnissen sowie der Liberalisierung des internationalen Handels. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen sieht er vor, um den Marktzugang für Schweizer Banken zu ermöglichen bzw. zu verbessern?</p><p>2. Ist er bereit, diesbezüglich bei der WTO zu intervenieren?</p>
    • EU-Marktzugang für Schweizer Banken. Intervention bei der WTO

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