Italien. Ist die Einhaltung internationaler Abkommen fakultativ?

ShortId
13.3780
Id
20133780
Updated
28.07.2023 07:07
Language
de
Title
Italien. Ist die Einhaltung internationaler Abkommen fakultativ?
AdditionalIndexing
15;Nutzfahrzeug;Wettbewerbsbeschränkung;Führerschein;internationales Abkommen;Vollzug von Beschlüssen;Italien;wirtschaftliche Diskriminierung;Tessin;gegenseitige Anerkennung
1
  • L04K03010503, Italien
  • L04K10020201, internationales Abkommen
  • L05K0301010117, Tessin
  • L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
  • L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L04K18020401, Führerschein
  • L05K0506020501, gegenseitige Anerkennung
  • L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse garantiert, durch die Verpflichtung der Anwendung in ihren gegenseitigen Beziehungen der der Richtlinie 2003/59/EG äquivalenten Rechte und Pflichten (übernommen in Anhang 1 des Abkommens), die gegenseitige Anerkennung der Befähigungsausweise der Chauffeurinnen und Chauffeure von Lastwagen über 3,5 Tonnen in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Die gleiche Richtlinie sieht für die betroffenen Chauffeurinnen und Chauffeure zudem die Möglichkeit vor, in dem Mitgliedstaat, in dem sie arbeiten, Weiterbildungen zu durchlaufen.</p><p>Die Bestimmungen des bilateralen Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gelten auch für die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien.</p><p>3. Die zuständigen italienischen Behörden wurden über die Fälle mutmasslicher Nichtanerkennung informiert. Zudem wurde das Thema beim letzten Treffen des Gemischten Landverkehrsausschusses im Juni 2013 mit der Europäischen Kommission erörtert. Das Bundesamt für Strassen hat in einem Schreiben an das italienische Verkehrsministerium (Ministero delle infrastrutture e dei trasporti) von Juli 2013 daran erinnert, dass die Anerkennung der schweizerischen Befähigungsausweise durch Italien gemäss dem Landverkehrsabkommen vorgesehen ist. Bundesrätin Doris Leuthard hat bei ihrem Besuch in Rom vom 5. und 6. September 2013 den italienischen Verkehrsminister Lupi ebenfalls auf das Thema angesprochen. Schliesslich steht die Schweizer Botschaft in Rom in regelmässigem Kontakt mit dem Verkehrsministerium. Seit der letzten Intervention von Frau Leuthard in Rom wurde der Bundesverwaltung kein weiterer Vorfall gemeldet.</p><p>4. Allgemein sind die Staaten, darunter die Schweiz und Italien, verpflichtet, die internationalen Abkommen, welche sie unterzeichnet haben, einzuhalten. Die guten Beziehungen und der regelmässige Austausch mit Italien in allen Bereichen erlauben bei allfällig auftretenden Fragen eine effiziente Reaktion. Falls erforderlich, kann die Schweiz die Europäische Kommission anfragen, gegenüber Italien zu intervenieren, damit das Land die Verträge Schweiz-EU korrekt anwendet. Sollte das neue institutionelle Abkommen gemäss den Vorstellungen der Schweiz abgeschlossen werden, könnte diese den Europäischen Gerichtshof anfragen, die Bestimmungen des Acquis der EU zu interpretieren, sodass sich der Gemischte Ausschuss zur Anwendung der Bestimmungen des Abkommens durch Italien äussern könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Unser Nachbarland Italien verletzt in einem fort den Grundsatz der Gegenseitigkeit und internationale Abkommen - dieselben Abkommen notabene, die die Schweiz mit selbstverstümmelnder Gewissenhaftigkeit einhält, obwohl sie damit ihrer Wirtschaft schadet und ganz besonders dem Arbeitsmarkt in den Grenzregionen.</p><p>Zum Beispiel anerkennt Italien offenbar plötzlich die schweizerischen Führerausweise der Chauffeurinnen und Chauffeure von Lastwagen über 3,5 Tonnen nicht mehr, trotz der entsprechenden Abkommen mit der EU in diesem Bereich. Obwohl Italien von der Nähe zur Schweiz und von deren Bereitschaft, "sich zu öffnen" (auf Kosten der eigenen Arbeitnehmenden, Firmen und Handwerksbetriebe), stark profitiert, scheint es allgemein unübersehbar, dass das Land gleichzeitig keine Gelegenheit auslässt, um zu seinem Vorteil die Schweizer Wirtschaft zu sabotieren - und das bedeutet in der Regel: die Tessiner Wirtschaft.</p><p>Nachdem die Region Lombardei erst kürzlich eine Erhöhung der Rabatte auf dem Benzinpreis an den Tankstellen der italienischen Grenzzonen beschlossen hat, um dem Benzintourismus, von dem das Mendrisiotto profitierte, den Riegel zu schieben, folgt nun eine neuerliche lombardische Offensive. Diesmal soll der Wegzug von italienischen Firmen ins Tessin verhindert werden. </p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist ihm bekannt, dass Italien die erwähnten Chauffeurführerausweise nicht mehr anerkennt?</p><p>2. Falls ja, wie erklärt er sich diese Situation, die eine neuerliche Verletzung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit darzustellen scheint?</p><p>3. Sind Verhandlungen im Gange, um einen Ausweg aus dieser Situation zu finden? Falls ja, an welchem Punkt stehen sie?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat generell Italiens Umgang mit den internationalen Abkommen? Findet er nicht, dass die Schweiz angesichts eines solchen Nachbars die internationalen Abkommen nach italienischem Vorbild umsetzen sollte, um das Tessin vor gravierenden Schäden zu bewahren?</p>
  • Italien. Ist die Einhaltung internationaler Abkommen fakultativ?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse garantiert, durch die Verpflichtung der Anwendung in ihren gegenseitigen Beziehungen der der Richtlinie 2003/59/EG äquivalenten Rechte und Pflichten (übernommen in Anhang 1 des Abkommens), die gegenseitige Anerkennung der Befähigungsausweise der Chauffeurinnen und Chauffeure von Lastwagen über 3,5 Tonnen in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Die gleiche Richtlinie sieht für die betroffenen Chauffeurinnen und Chauffeure zudem die Möglichkeit vor, in dem Mitgliedstaat, in dem sie arbeiten, Weiterbildungen zu durchlaufen.</p><p>Die Bestimmungen des bilateralen Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gelten auch für die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien.</p><p>3. Die zuständigen italienischen Behörden wurden über die Fälle mutmasslicher Nichtanerkennung informiert. Zudem wurde das Thema beim letzten Treffen des Gemischten Landverkehrsausschusses im Juni 2013 mit der Europäischen Kommission erörtert. Das Bundesamt für Strassen hat in einem Schreiben an das italienische Verkehrsministerium (Ministero delle infrastrutture e dei trasporti) von Juli 2013 daran erinnert, dass die Anerkennung der schweizerischen Befähigungsausweise durch Italien gemäss dem Landverkehrsabkommen vorgesehen ist. Bundesrätin Doris Leuthard hat bei ihrem Besuch in Rom vom 5. und 6. September 2013 den italienischen Verkehrsminister Lupi ebenfalls auf das Thema angesprochen. Schliesslich steht die Schweizer Botschaft in Rom in regelmässigem Kontakt mit dem Verkehrsministerium. Seit der letzten Intervention von Frau Leuthard in Rom wurde der Bundesverwaltung kein weiterer Vorfall gemeldet.</p><p>4. Allgemein sind die Staaten, darunter die Schweiz und Italien, verpflichtet, die internationalen Abkommen, welche sie unterzeichnet haben, einzuhalten. Die guten Beziehungen und der regelmässige Austausch mit Italien in allen Bereichen erlauben bei allfällig auftretenden Fragen eine effiziente Reaktion. Falls erforderlich, kann die Schweiz die Europäische Kommission anfragen, gegenüber Italien zu intervenieren, damit das Land die Verträge Schweiz-EU korrekt anwendet. Sollte das neue institutionelle Abkommen gemäss den Vorstellungen der Schweiz abgeschlossen werden, könnte diese den Europäischen Gerichtshof anfragen, die Bestimmungen des Acquis der EU zu interpretieren, sodass sich der Gemischte Ausschuss zur Anwendung der Bestimmungen des Abkommens durch Italien äussern könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Unser Nachbarland Italien verletzt in einem fort den Grundsatz der Gegenseitigkeit und internationale Abkommen - dieselben Abkommen notabene, die die Schweiz mit selbstverstümmelnder Gewissenhaftigkeit einhält, obwohl sie damit ihrer Wirtschaft schadet und ganz besonders dem Arbeitsmarkt in den Grenzregionen.</p><p>Zum Beispiel anerkennt Italien offenbar plötzlich die schweizerischen Führerausweise der Chauffeurinnen und Chauffeure von Lastwagen über 3,5 Tonnen nicht mehr, trotz der entsprechenden Abkommen mit der EU in diesem Bereich. Obwohl Italien von der Nähe zur Schweiz und von deren Bereitschaft, "sich zu öffnen" (auf Kosten der eigenen Arbeitnehmenden, Firmen und Handwerksbetriebe), stark profitiert, scheint es allgemein unübersehbar, dass das Land gleichzeitig keine Gelegenheit auslässt, um zu seinem Vorteil die Schweizer Wirtschaft zu sabotieren - und das bedeutet in der Regel: die Tessiner Wirtschaft.</p><p>Nachdem die Region Lombardei erst kürzlich eine Erhöhung der Rabatte auf dem Benzinpreis an den Tankstellen der italienischen Grenzzonen beschlossen hat, um dem Benzintourismus, von dem das Mendrisiotto profitierte, den Riegel zu schieben, folgt nun eine neuerliche lombardische Offensive. Diesmal soll der Wegzug von italienischen Firmen ins Tessin verhindert werden. </p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist ihm bekannt, dass Italien die erwähnten Chauffeurführerausweise nicht mehr anerkennt?</p><p>2. Falls ja, wie erklärt er sich diese Situation, die eine neuerliche Verletzung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit darzustellen scheint?</p><p>3. Sind Verhandlungen im Gange, um einen Ausweg aus dieser Situation zu finden? Falls ja, an welchem Punkt stehen sie?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat generell Italiens Umgang mit den internationalen Abkommen? Findet er nicht, dass die Schweiz angesichts eines solchen Nachbars die internationalen Abkommen nach italienischem Vorbild umsetzen sollte, um das Tessin vor gravierenden Schäden zu bewahren?</p>
    • Italien. Ist die Einhaltung internationaler Abkommen fakultativ?

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