Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung. Teilindikator "Siedlungshöhe" des geografisch-topografischen Lastenausgleichs ergänzen

ShortId
13.3781
Id
20133781
Updated
28.07.2023 07:24
Language
de
Title
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung. Teilindikator "Siedlungshöhe" des geografisch-topografischen Lastenausgleichs ergänzen
AdditionalIndexing
24;04;Kanton;Auslegung des Rechts;Berggebiet;Finanzausgleich;Tessin;interkantonale Zusammenarbeit;Geologie;Regionalpolitik
1
  • L04K11080202, Finanzausgleich
  • L06K080701020108, Kanton
  • L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
  • L04K06030102, Berggebiet
  • L04K05030201, Auslegung des Rechts
  • L05K0301010117, Tessin
  • L04K08020335, Regionalpolitik
  • L04K16010402, Geologie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Indikatoren des geografisch-topografischen Lastenausgleichs sollen diejenigen räumlichen Besonderheiten jedes Kantons, welche zu finanziellen Mehrbelastungen führen, möglichst einfach und genau abbilden. Während der Projektphase wurde in den NFA-Gremien intensiv über die richtigen Messgrössen diskutiert. Die heute gültigen Indikatoren entsprechen somit einem politischen Konsens zwischen Bund und Kantonen bzw. zwischen den Kantonen.</p><p>1. Weil sich der Lastenausgleich insgesamt möglichst genau an den effektiven Sonderlasten der Kantone orientieren muss, wurde bereits vor Einführung der NFA eine externe Studie in Auftrag gegeben, welche die Kostenrelevanz der Indikatoren im Lastenausgleich untersucht. Die Studie hat gezeigt, dass die Sonderlasten mit dem heutigen System gut abgebildet werden. Sie wurde für den ersten Wirksamkeitsbericht wiederholt und bestätigte die entsprechenden Resultate. Für den zweiten Wirksamkeitsbericht, welcher im Frühjahr 2014 in die Vernehmlassung geht, wird wiederum eine Aktualisierung der Analyse mit den neuesten verfügbaren Daten durchgeführt, wie dies von der Interpellantin gefordert wird.</p><p>Der geografisch-topografische Lastenausgleich ist als ein Gesamtsystem zu betrachten, das die Gesamtheit der Sonderlasten, welche aufgrund der topografischen Gegebenheiten entstehen, möglichst genau abbilden soll. Eine Analyse der Kostenrelevanz ist aus methodischen Gründen über den gesamten geografisch-topografischen Lastenausgleich vorzunehmen. Die Frage, ob jeder der vier Indikatoren seine individuellen Sonderlasten genau abbildet, steht nicht im Zentrum. Wollte man die Relevanz einzelner Indikatoren genauer untersuchen, müsste man auch die dazugehörigen Zusatzausgaben bestimmen können, was aber gerade bei einem Indikator wie der Siedlungshöhe kaum möglich wäre.</p><p>2. Jeder der gewählten Indikatoren im Lastenausgleich deckt gewisse kostentreibende Besonderheiten der Kantone ab. Der Indikator "Siedlungshöhe" umfasst insbesondere die höheren Kosten für den Winterdienst sowie höhere Investitions- und Unterhaltskosten für die Infrastruktur in den alpinen Gebieten. Aus diesem Grund ist der Anteil der Wohnbevölkerung mit einer Wohnhöhe von über 800 Metern über Meer eine gute Messgrösse.</p><p>Die von der Interpellantin angesprochene spezielle Topografie des Kantons Tessin mit der Vielzahl von Tälern führt tatsächlich zu abgeltungsberechtigten Sonderlasten. In der Terminologie der NFA liegen diese aber hauptsächlich bei den sogenannten "Kosten der Steilheit" (z. B. Kosten der Waldbewirtschaftung oder des Gewässerbaus) und den "Kosten der Weite" (z. B. Bau und Unterhalt der Strasseninfrastruktur, Lasten der Ver- und Entsorgung und höhere Kosten im Schulwesen). Beim Indikator "Steilheit" steht der Kanton Tessin bezüglich der ausgeschütteten Lastenausgleichsmittel nach den grossen Gebirgskantonen Graubünden und Wallis an dritter Stelle. Insgesamt erhält der Kanton im Jahr 2013 Ausgleichszahlungen in der Höhe von 14,4 Millionen Franken.</p><p>Nach Vorliegen des zweiten Wirksamkeitsberichtes wird sich der Bundesrat dazu äussern, ob er Anpassungen im Lastenausgleich für notwendig erachtet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich wird der Teilindikator "Siedlungshöhe" allgemein definiert als "Anteil der Wohnbevölkerung gemäss Volkszählung mit einer Wohnhöhe von über 800 Metern über Meer an der gesamten Wohnbevölkerung".</p><p>Dieser Indikator berücksichtigt die mit der Siedlungshöhe verbundenen Problematiken nur teilweise. Eine starke Belastung bestimmter Bevölkerungsgruppen lässt sich zwar durchaus auf die absolute Siedlungshöhe zurückführen, aber auch auf die Höhenunterschiede und die Geländeform. Im Tessin lebt der grösste Teil der Bevölkerung in der Talebene, wo sich auch das zentrale Wirtschaftsleben abspielt; daneben gibt es aber auch zahlreiche Täler und Tälchen. Die Lasten für Infrastruktur und Verkehr liegen im Tessin somit weit über dem Durchschnitt. Diese Lasten werden mit der gegenwärtigen Ausgestaltung des Finanzausgleichs nicht berücksichtigt.</p><p>Die absolute Siedlungshöhe reicht daher meiner Ansicht nach nicht aus, um die geografisch-topografische Belastung zu charakterisieren, die mithilfe dieses Indikators ausgeglichen werden soll. Der Indikator muss um weitere Geländeeigenschaften ergänzt werden, die in gewissen Kantonen die Kosten stark beeinflussen.</p><p>Im Tessin, wo die Siedlungen zwischen 250 und 1250 Meter über Meer liegen, ist es offensichtlich viel teurer, die nötigen Infrastrukturen und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, als in einem Kanton, in dem die Höhendifferenzen zwischen den Siedlungen geringer sind, selbst wenn die Siedlungen über 800 Meter über Meer liegen. Die absolute Siedlungshöhe scheint als Kriterium fragwürdig, wenn davon Kantone profitieren, die einen starken Bergtourismus kennen. Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, im nächsten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich die Schwächen des Teilindikators "Siedlungshöhe" (geografisch-topografischer Lastenausgleich) zu analysieren?</p><p>2. Hält er es nicht für nötig, den Indikator "Siedlungshöhe" zu ersetzen oder zu ergänzen durch einen Indikator, der die Geländeform stärker berücksichtigt, insbesondere die Höhenunterschiede zwischen den Siedlungen eines Kantons, und der so die Lasten besser abbildet, die der Bevölkerung in einem bergigen Kanton mit vielen Höhenunterschieden durch die Bereitstellung der nötigen Infrastrukturen und Dienstleistungen entstehen?</p>
  • Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung. Teilindikator "Siedlungshöhe" des geografisch-topografischen Lastenausgleichs ergänzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Indikatoren des geografisch-topografischen Lastenausgleichs sollen diejenigen räumlichen Besonderheiten jedes Kantons, welche zu finanziellen Mehrbelastungen führen, möglichst einfach und genau abbilden. Während der Projektphase wurde in den NFA-Gremien intensiv über die richtigen Messgrössen diskutiert. Die heute gültigen Indikatoren entsprechen somit einem politischen Konsens zwischen Bund und Kantonen bzw. zwischen den Kantonen.</p><p>1. Weil sich der Lastenausgleich insgesamt möglichst genau an den effektiven Sonderlasten der Kantone orientieren muss, wurde bereits vor Einführung der NFA eine externe Studie in Auftrag gegeben, welche die Kostenrelevanz der Indikatoren im Lastenausgleich untersucht. Die Studie hat gezeigt, dass die Sonderlasten mit dem heutigen System gut abgebildet werden. Sie wurde für den ersten Wirksamkeitsbericht wiederholt und bestätigte die entsprechenden Resultate. Für den zweiten Wirksamkeitsbericht, welcher im Frühjahr 2014 in die Vernehmlassung geht, wird wiederum eine Aktualisierung der Analyse mit den neuesten verfügbaren Daten durchgeführt, wie dies von der Interpellantin gefordert wird.</p><p>Der geografisch-topografische Lastenausgleich ist als ein Gesamtsystem zu betrachten, das die Gesamtheit der Sonderlasten, welche aufgrund der topografischen Gegebenheiten entstehen, möglichst genau abbilden soll. Eine Analyse der Kostenrelevanz ist aus methodischen Gründen über den gesamten geografisch-topografischen Lastenausgleich vorzunehmen. Die Frage, ob jeder der vier Indikatoren seine individuellen Sonderlasten genau abbildet, steht nicht im Zentrum. Wollte man die Relevanz einzelner Indikatoren genauer untersuchen, müsste man auch die dazugehörigen Zusatzausgaben bestimmen können, was aber gerade bei einem Indikator wie der Siedlungshöhe kaum möglich wäre.</p><p>2. Jeder der gewählten Indikatoren im Lastenausgleich deckt gewisse kostentreibende Besonderheiten der Kantone ab. Der Indikator "Siedlungshöhe" umfasst insbesondere die höheren Kosten für den Winterdienst sowie höhere Investitions- und Unterhaltskosten für die Infrastruktur in den alpinen Gebieten. Aus diesem Grund ist der Anteil der Wohnbevölkerung mit einer Wohnhöhe von über 800 Metern über Meer eine gute Messgrösse.</p><p>Die von der Interpellantin angesprochene spezielle Topografie des Kantons Tessin mit der Vielzahl von Tälern führt tatsächlich zu abgeltungsberechtigten Sonderlasten. In der Terminologie der NFA liegen diese aber hauptsächlich bei den sogenannten "Kosten der Steilheit" (z. B. Kosten der Waldbewirtschaftung oder des Gewässerbaus) und den "Kosten der Weite" (z. B. Bau und Unterhalt der Strasseninfrastruktur, Lasten der Ver- und Entsorgung und höhere Kosten im Schulwesen). Beim Indikator "Steilheit" steht der Kanton Tessin bezüglich der ausgeschütteten Lastenausgleichsmittel nach den grossen Gebirgskantonen Graubünden und Wallis an dritter Stelle. Insgesamt erhält der Kanton im Jahr 2013 Ausgleichszahlungen in der Höhe von 14,4 Millionen Franken.</p><p>Nach Vorliegen des zweiten Wirksamkeitsberichtes wird sich der Bundesrat dazu äussern, ob er Anpassungen im Lastenausgleich für notwendig erachtet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich wird der Teilindikator "Siedlungshöhe" allgemein definiert als "Anteil der Wohnbevölkerung gemäss Volkszählung mit einer Wohnhöhe von über 800 Metern über Meer an der gesamten Wohnbevölkerung".</p><p>Dieser Indikator berücksichtigt die mit der Siedlungshöhe verbundenen Problematiken nur teilweise. Eine starke Belastung bestimmter Bevölkerungsgruppen lässt sich zwar durchaus auf die absolute Siedlungshöhe zurückführen, aber auch auf die Höhenunterschiede und die Geländeform. Im Tessin lebt der grösste Teil der Bevölkerung in der Talebene, wo sich auch das zentrale Wirtschaftsleben abspielt; daneben gibt es aber auch zahlreiche Täler und Tälchen. Die Lasten für Infrastruktur und Verkehr liegen im Tessin somit weit über dem Durchschnitt. Diese Lasten werden mit der gegenwärtigen Ausgestaltung des Finanzausgleichs nicht berücksichtigt.</p><p>Die absolute Siedlungshöhe reicht daher meiner Ansicht nach nicht aus, um die geografisch-topografische Belastung zu charakterisieren, die mithilfe dieses Indikators ausgeglichen werden soll. Der Indikator muss um weitere Geländeeigenschaften ergänzt werden, die in gewissen Kantonen die Kosten stark beeinflussen.</p><p>Im Tessin, wo die Siedlungen zwischen 250 und 1250 Meter über Meer liegen, ist es offensichtlich viel teurer, die nötigen Infrastrukturen und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, als in einem Kanton, in dem die Höhendifferenzen zwischen den Siedlungen geringer sind, selbst wenn die Siedlungen über 800 Meter über Meer liegen. Die absolute Siedlungshöhe scheint als Kriterium fragwürdig, wenn davon Kantone profitieren, die einen starken Bergtourismus kennen. Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, im nächsten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich die Schwächen des Teilindikators "Siedlungshöhe" (geografisch-topografischer Lastenausgleich) zu analysieren?</p><p>2. Hält er es nicht für nötig, den Indikator "Siedlungshöhe" zu ersetzen oder zu ergänzen durch einen Indikator, der die Geländeform stärker berücksichtigt, insbesondere die Höhenunterschiede zwischen den Siedlungen eines Kantons, und der so die Lasten besser abbildet, die der Bevölkerung in einem bergigen Kanton mit vielen Höhenunterschieden durch die Bereitstellung der nötigen Infrastrukturen und Dienstleistungen entstehen?</p>
    • Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung. Teilindikator "Siedlungshöhe" des geografisch-topografischen Lastenausgleichs ergänzen

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