Massaker in Ashraf
- ShortId
-
13.3786
- Id
-
20133786
- Updated
-
28.07.2023 07:21
- Language
-
de
- Title
-
Massaker in Ashraf
- AdditionalIndexing
-
08;multinationale Truppe;politische Gewalt;Flüchtling;Irak;Gute Dienste;Beilegung der Streitigkeiten
- 1
-
- L05K0303010602, Irak
- L03K040301, politische Gewalt
- L04K01080101, Flüchtling
- L05K0401030301, multinationale Truppe
- L03K100108, Gute Dienste
- L04K04010301, Beilegung der Streitigkeiten
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Jahrelang wurden in dem Camp Ashraf in Irak Flüchtlinge aufgenommen, die Mitglieder oder Anhänger der Volksmudschahidin (MEK) sind, einer iranischen Oppositionsbewegung. Iran gefiel nicht, dass einige seiner Staatsangehörigen, insbesondere aus der genannten Bewegung, nach Irak geflüchtet sind. Im Laufe der Jahre hat Iran deshalb wiederholt Druck ausgeübt, damit die irakische Regierung das Lager bedrängt und letztlich schliesst. So wurde erreicht, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des Camps Ashraf in das wesentlich weiter von der iranisch-irakischen Grenze entfernt liegende Camp Liberty zwangsumgesiedelt wurden. Am 17. August wurde eine Übereinkunft zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Vereinigten Staaten, der Uno und der irakischen Regierung abgeschlossen, derzufolge 100 Bewohnerinnen und Bewohner so lange in Ashraf bleiben dürfen, bis alle beweglichen und unbeweglichen Güter verkauft oder weggebracht worden sind. In der Nacht vom 31. August auf den 1. September 2013 sind diese Personen jedoch Opfer eines Angriffs der irakischen Armee und der Spezialeinheit des irakischen Premierministers (Swat) geworden. Im Vorfeld ist der Strom abgeschaltet, sind die Wasserleitungen blockiert und ist die Lieferung von Lebensmitteln verhindert worden, um das Camp für den Angriff vorzubereiten. Zunächst wurde das Camp mit Granatwerfern beschossen, dann griffen die Truppen die Häuser an, indem sie RPG-7-Raketen abfeuerten, und schossen dann direkt auf die Menschen in ihren Wohnungen. Verwundete wurden mit einem Kopfschuss getötet. Man kann hier von kollektiver Exekution sprechen. Manchen Opfern wurden erst die Hände auf den Rücken gebunden, bevor sie erschossen wurden. Auf der Suche nach weiteren Einwohnern suchten die Angreifer das Spital auf; dort schossen sie auf die Verletzten und töteten sie dann per Kopfschuss. Überlebende haben ausgesagt, dass der Polizeikommandant der Provinz Diyala, General Jamil Chemari, seit dem Vorabend des Angriffs in Ashraf stationiert war, um diesen zusammen mit Offizieren zu leiten, darunter Hauptmann Heydar Azab (der bereits von der spanischen Justiz wegen seiner Beteiligung an den vorigen beiden Massakern in Ashraf gesucht wird). 52 Leichen von Bewohnern des Camps Ashraf sind identifiziert worden; darüber hinaus gibt es Vermisste. Die Angreifer haben zudem einen Grossteil der Güter verbrannt; das Camp war von dicken Rauchwolken bedeckt. Das offizielle iranische Fernsehen liess verlauten, dass Dutzende Mitglieder der MEK bei dem Angriff der Bevölkerung und der irakischen Dschihad-Truppen auf das Camp Ashraf getötet wurden. Die Iranische Revolutionsgarde hat sich in einer Mitteilung erfreut gezeigt über den Tod von 70 Mitgliedern der MEK im Camp Ashraf.</p>
- <p>1. Gemäss den Informationen des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) und der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Irak (Unami) wurden am 1. September 2013 tatsächlich 52 der noch im Lager ansässigen Bewohnerinnen und Bewohner getötet. Zudem werden nach Uno-Angaben sieben Personen vermisst. Zum heutigen Zeitpunkt ist es schwierig, den Sachverhalt zu ermitteln und die Verantwortlichkeiten abzuklären. Deshalb ist es wichtig, dass die irakischen Behörden alle notwendigen Massnahmen ergreifen, damit die Fakten ermittelt und alle mutmasslichen Rechtsverletzungen untersucht werden können, wie dies die Hochkommissarin für Menschenrechte gefordert hat.</p><p>2. Die Sicherheit der ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner des Camps Ashraf liegt in der Verantwortung Iraks, solange sie auf dem irakischen Territorium leben. Die Uno richtete am 12. September 2013 denn auch einen Appell an die irakischen Behörden, um sicherzustellen, dass die Sicherheit dieser Personen nach deren vorübergehender Verlegung in das Camp Hurriya gewährleistet ist. Zudem lancierte sie einen Appell an die internationale Gemeinschaft, damit ein definitiver Aufenthaltsort für diese Personen gefunden werden kann. Von fast 3200 internierten Asylsuchenden haben bis jetzt 210 Personen im Ausland Zuflucht gefunden.</p><p>3. In der Tat muss die Schweiz, wie die anderen Vertragsstaaten der Genfer Konventionen, die humanitären Normen respektieren bzw. sich für deren Respektierung starkmachen. Folglich setzt sich die Schweiz dafür ein, dass die Regeln der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts respektiert werden. Die irakischen Behörden wurden unmittelbar nach den Ereignissen des 1. September 2013 an ihre Pflichten erinnert, dies anlässlich einer Demarche beim irakischen Botschafter in Jordanien, bei der Erläuterungen zum Sachverhalt und zu den irakischen Absichten gefordert wurden. Irak bestätigte bei dieser Gelegenheit seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem UNHCR.</p><p>4. Das EDA verfolgt die Situation aufmerksam durch seine Kontakte mit dem IKRK, dem UNHCR und der Unami sowie über seine Vertretung in Amman, die mit dem Botschafter Iraks in Kontakt ist. Das EDA hat mehrmals seinen Willen und seine Bereitschaft zur Unterstützung des UNHCR und der Unami zum Ausdruck gebracht.</p><p>5./6. Gemäss dem Völkerrecht müssen alle geltend gemachten Rechtsverletzungen untersucht werden, damit die mutmasslichen Täter vor Gericht gestellt werden können. Die Schweiz erinnert sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene regelmässig an diese Pflicht. Die irakische Regierung hat erklärt, dass sie eine Untersuchung zur Ermittlung der Fakten angeordnet hat, und die Uno entsandte Ermittler vor Ort. Die Schweiz wird die Situation auch weiterhin aufmerksam verfolgen. Die aktuell bekannten Resultate dieses komplexen Prozesses sind weiterhin ungenügend.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, auf folgende Fragen zu antworten:</p><p>1. Kann er die in der untenstehenden Begründung dargelegten Fakten bestätigen?</p><p>2. Wäre es nicht geboten, die ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner des Camps Ashraf mit Blauhelmen zu beschützen und schnellstmöglich ausserhalb von Irak in Sicherheit zu bringen?</p><p>3. Sollte nicht gefordert werden, dass gemäss Genfer Abkommen IV unter Aufsicht des UNHCR sämtliche Geiseln befreit, die Verletzten medizinisch versorgt und die Verstorbenen menschenwürdig begraben werden?</p><p>4. Ist die Schweiz bereit, ihre Guten Dienste anzubieten, um eine befriedigende Lösung zu finden?</p><p>5. Was kann unternommen werden, damit die Urheber dieser Verbrechen angemessen bestraft werden?</p><p>6. Insbesondere, wie ist zu erreichen, dass eine unabhängige Untersuchung durchgeführt wird, die die genauen Fakten abklärt und feststellt, wer dafür verantwortlich ist?</p>
- Massaker in Ashraf
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Jahrelang wurden in dem Camp Ashraf in Irak Flüchtlinge aufgenommen, die Mitglieder oder Anhänger der Volksmudschahidin (MEK) sind, einer iranischen Oppositionsbewegung. Iran gefiel nicht, dass einige seiner Staatsangehörigen, insbesondere aus der genannten Bewegung, nach Irak geflüchtet sind. Im Laufe der Jahre hat Iran deshalb wiederholt Druck ausgeübt, damit die irakische Regierung das Lager bedrängt und letztlich schliesst. So wurde erreicht, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des Camps Ashraf in das wesentlich weiter von der iranisch-irakischen Grenze entfernt liegende Camp Liberty zwangsumgesiedelt wurden. Am 17. August wurde eine Übereinkunft zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Vereinigten Staaten, der Uno und der irakischen Regierung abgeschlossen, derzufolge 100 Bewohnerinnen und Bewohner so lange in Ashraf bleiben dürfen, bis alle beweglichen und unbeweglichen Güter verkauft oder weggebracht worden sind. In der Nacht vom 31. August auf den 1. September 2013 sind diese Personen jedoch Opfer eines Angriffs der irakischen Armee und der Spezialeinheit des irakischen Premierministers (Swat) geworden. Im Vorfeld ist der Strom abgeschaltet, sind die Wasserleitungen blockiert und ist die Lieferung von Lebensmitteln verhindert worden, um das Camp für den Angriff vorzubereiten. Zunächst wurde das Camp mit Granatwerfern beschossen, dann griffen die Truppen die Häuser an, indem sie RPG-7-Raketen abfeuerten, und schossen dann direkt auf die Menschen in ihren Wohnungen. Verwundete wurden mit einem Kopfschuss getötet. Man kann hier von kollektiver Exekution sprechen. Manchen Opfern wurden erst die Hände auf den Rücken gebunden, bevor sie erschossen wurden. Auf der Suche nach weiteren Einwohnern suchten die Angreifer das Spital auf; dort schossen sie auf die Verletzten und töteten sie dann per Kopfschuss. Überlebende haben ausgesagt, dass der Polizeikommandant der Provinz Diyala, General Jamil Chemari, seit dem Vorabend des Angriffs in Ashraf stationiert war, um diesen zusammen mit Offizieren zu leiten, darunter Hauptmann Heydar Azab (der bereits von der spanischen Justiz wegen seiner Beteiligung an den vorigen beiden Massakern in Ashraf gesucht wird). 52 Leichen von Bewohnern des Camps Ashraf sind identifiziert worden; darüber hinaus gibt es Vermisste. Die Angreifer haben zudem einen Grossteil der Güter verbrannt; das Camp war von dicken Rauchwolken bedeckt. Das offizielle iranische Fernsehen liess verlauten, dass Dutzende Mitglieder der MEK bei dem Angriff der Bevölkerung und der irakischen Dschihad-Truppen auf das Camp Ashraf getötet wurden. Die Iranische Revolutionsgarde hat sich in einer Mitteilung erfreut gezeigt über den Tod von 70 Mitgliedern der MEK im Camp Ashraf.</p>
- <p>1. Gemäss den Informationen des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) und der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Irak (Unami) wurden am 1. September 2013 tatsächlich 52 der noch im Lager ansässigen Bewohnerinnen und Bewohner getötet. Zudem werden nach Uno-Angaben sieben Personen vermisst. Zum heutigen Zeitpunkt ist es schwierig, den Sachverhalt zu ermitteln und die Verantwortlichkeiten abzuklären. Deshalb ist es wichtig, dass die irakischen Behörden alle notwendigen Massnahmen ergreifen, damit die Fakten ermittelt und alle mutmasslichen Rechtsverletzungen untersucht werden können, wie dies die Hochkommissarin für Menschenrechte gefordert hat.</p><p>2. Die Sicherheit der ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner des Camps Ashraf liegt in der Verantwortung Iraks, solange sie auf dem irakischen Territorium leben. Die Uno richtete am 12. September 2013 denn auch einen Appell an die irakischen Behörden, um sicherzustellen, dass die Sicherheit dieser Personen nach deren vorübergehender Verlegung in das Camp Hurriya gewährleistet ist. Zudem lancierte sie einen Appell an die internationale Gemeinschaft, damit ein definitiver Aufenthaltsort für diese Personen gefunden werden kann. Von fast 3200 internierten Asylsuchenden haben bis jetzt 210 Personen im Ausland Zuflucht gefunden.</p><p>3. In der Tat muss die Schweiz, wie die anderen Vertragsstaaten der Genfer Konventionen, die humanitären Normen respektieren bzw. sich für deren Respektierung starkmachen. Folglich setzt sich die Schweiz dafür ein, dass die Regeln der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts respektiert werden. Die irakischen Behörden wurden unmittelbar nach den Ereignissen des 1. September 2013 an ihre Pflichten erinnert, dies anlässlich einer Demarche beim irakischen Botschafter in Jordanien, bei der Erläuterungen zum Sachverhalt und zu den irakischen Absichten gefordert wurden. Irak bestätigte bei dieser Gelegenheit seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem UNHCR.</p><p>4. Das EDA verfolgt die Situation aufmerksam durch seine Kontakte mit dem IKRK, dem UNHCR und der Unami sowie über seine Vertretung in Amman, die mit dem Botschafter Iraks in Kontakt ist. Das EDA hat mehrmals seinen Willen und seine Bereitschaft zur Unterstützung des UNHCR und der Unami zum Ausdruck gebracht.</p><p>5./6. Gemäss dem Völkerrecht müssen alle geltend gemachten Rechtsverletzungen untersucht werden, damit die mutmasslichen Täter vor Gericht gestellt werden können. Die Schweiz erinnert sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene regelmässig an diese Pflicht. Die irakische Regierung hat erklärt, dass sie eine Untersuchung zur Ermittlung der Fakten angeordnet hat, und die Uno entsandte Ermittler vor Ort. Die Schweiz wird die Situation auch weiterhin aufmerksam verfolgen. Die aktuell bekannten Resultate dieses komplexen Prozesses sind weiterhin ungenügend.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, auf folgende Fragen zu antworten:</p><p>1. Kann er die in der untenstehenden Begründung dargelegten Fakten bestätigen?</p><p>2. Wäre es nicht geboten, die ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner des Camps Ashraf mit Blauhelmen zu beschützen und schnellstmöglich ausserhalb von Irak in Sicherheit zu bringen?</p><p>3. Sollte nicht gefordert werden, dass gemäss Genfer Abkommen IV unter Aufsicht des UNHCR sämtliche Geiseln befreit, die Verletzten medizinisch versorgt und die Verstorbenen menschenwürdig begraben werden?</p><p>4. Ist die Schweiz bereit, ihre Guten Dienste anzubieten, um eine befriedigende Lösung zu finden?</p><p>5. Was kann unternommen werden, damit die Urheber dieser Verbrechen angemessen bestraft werden?</p><p>6. Insbesondere, wie ist zu erreichen, dass eine unabhängige Untersuchung durchgeführt wird, die die genauen Fakten abklärt und feststellt, wer dafür verantwortlich ist?</p>
- Massaker in Ashraf
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