Rayonverbote für Asylsuchende
- ShortId
-
13.3798
- Id
-
20133798
- Updated
-
28.07.2023 07:19
- Language
-
de
- Title
-
Rayonverbote für Asylsuchende
- AdditionalIndexing
-
2811;Flüchtlingsbetreuung;Gemeinde;Asylbewerber/in;Kampf gegen die Diskriminierung;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Freiheitsbeschränkung
- 1
-
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
- L06K080701020106, Gemeinde
- L04K05010105, Freiheitsbeschränkung
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-4. Der Bundesrat hält fest, dass die Grundrechte der Asylsuchenden jederzeit gewahrt werden und dass weder in Bremgarten noch in einer anderen Asylunterkunft des Bundes die Asylsuchenden generell von einem Rayonverbot betroffen sind. Eine Ein- oder Ausgrenzung wird im Einzelfall förmlich verfügt und kann gerichtlich angefochten werden. Die Anordnung einer Ein- oder Ausgrenzung kommt beispielsweise dann infrage, wenn eine asylsuchende Person die öffentliche Sicherheit und Ordnung stört oder gefährdet (Art. 74 Abs. 1 Bst. a des Ausländergesetzes, AuG).</p><p>In der Vereinbarung zwischen dem Bund und der Stadt Bremgarten wird festgehalten, dass auf Wunsch der Stadt Bremgarten hin die Asylsuchenden werktags bestimmte Schul- und Sportanlagen nicht ohne die Zustimmung der Behörden betreten sollen. Diese Formulierung soll für eine geordnete Nutzung jener Schul- oder Sportanlagen sorgen, die auch der Allgemeinheit nicht unbeschränkt zur Verfügung stehen, weil sie durch Vereine, andere Nutzer oder die Schule selbst belegt sind. Der Zugang zu diesen Anlagen bleibt also den Asylsuchenden nicht verwehrt, aber der Besuch durch grössere Gruppen von Asylsuchenden soll geordnet und nach Absprache mit den Behörden erfolgen. Wenn einzelne Asylsuchende in Bremgarten Schul- und Sportanlagen benutzen wollen, können sie das spontan und ohne Anmeldung tun.</p><p>5. Der Bundesrat hat keine Kenntnis eines solchen Verbots. Ein solches generelles Verbot wäre nicht zulässig. Lediglich individuelle Ein- und Ausgrenzungen gemäss Artikel 74 AuG sind möglich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Sommer erregte eine Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und der Gemeinde Bremgarten betreffend eine Asylunterkunft grosses Aufsehen. In den Medien war davon die Rede, dass Asylsuchenden das Betreten des Schwimmbades und von Sportanlagen verboten oder nur unter restriktiven Bedingungen möglich sei. Es war unklar oder wurde unterschiedlich beurteilt, ob es sich um ein Rayonverbot, eine Vorschrift oder eine Empfehlung handelt. Die Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und der Gemeinde Bremgarten wurde in der Zwischenzeit auf der Website des Bundesamtes für Migration für die Öffentlichkeit einsehbar. </p><p>Damit für die Zukunft weitere Missverständnisse ausgeschlossen werden, wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten.</p><p>1. Kann er versichern, dass bei bisherigen und zukünftigen Asylunterkünften weder in den Vereinbarungen zwischen dem Bundesamt für Migration und den Gemeinden noch in dazugehörigen Hausordnungen Asylsuchenden untersagt wird, sich an bestimmten Orten in den Gemeinden aufzuhalten?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass Rayonverbote immer nur individuell ausgesprochen werden können, wenn eine Person die öffentliche Ruhe oder Sicherheit stört oder gefährdet, und dazu dienen sollen, die Kriminalität zu bekämpfen?</p><p>3. Teilt er die Ansicht, dass das Verbot des Schwimmbadbesuchs für Asylsuchende diskriminierend wäre?</p><p>4. Kann er klar ausschliessen, dass alle bisherigen und weiteren Vereinbarungen zwischen dem Bundesamt für Migration und den Gemeinden, in welchen sich Asylunterkünfte befinden, keine Rayonverbote oder ähnliche Massnahmen enthalten werden?</p><p>5. Nothilfebezügerinnen und -bezügern in einer Gemeinde im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist es verboten, sich ausserhalb der Gemeinde aufzuhalten. Hat er Kenntnis davon? Auf welcher Rechtsgrundlage basiert dieses Verbot?</p>
- Rayonverbote für Asylsuchende
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-4. Der Bundesrat hält fest, dass die Grundrechte der Asylsuchenden jederzeit gewahrt werden und dass weder in Bremgarten noch in einer anderen Asylunterkunft des Bundes die Asylsuchenden generell von einem Rayonverbot betroffen sind. Eine Ein- oder Ausgrenzung wird im Einzelfall förmlich verfügt und kann gerichtlich angefochten werden. Die Anordnung einer Ein- oder Ausgrenzung kommt beispielsweise dann infrage, wenn eine asylsuchende Person die öffentliche Sicherheit und Ordnung stört oder gefährdet (Art. 74 Abs. 1 Bst. a des Ausländergesetzes, AuG).</p><p>In der Vereinbarung zwischen dem Bund und der Stadt Bremgarten wird festgehalten, dass auf Wunsch der Stadt Bremgarten hin die Asylsuchenden werktags bestimmte Schul- und Sportanlagen nicht ohne die Zustimmung der Behörden betreten sollen. Diese Formulierung soll für eine geordnete Nutzung jener Schul- oder Sportanlagen sorgen, die auch der Allgemeinheit nicht unbeschränkt zur Verfügung stehen, weil sie durch Vereine, andere Nutzer oder die Schule selbst belegt sind. Der Zugang zu diesen Anlagen bleibt also den Asylsuchenden nicht verwehrt, aber der Besuch durch grössere Gruppen von Asylsuchenden soll geordnet und nach Absprache mit den Behörden erfolgen. Wenn einzelne Asylsuchende in Bremgarten Schul- und Sportanlagen benutzen wollen, können sie das spontan und ohne Anmeldung tun.</p><p>5. Der Bundesrat hat keine Kenntnis eines solchen Verbots. Ein solches generelles Verbot wäre nicht zulässig. Lediglich individuelle Ein- und Ausgrenzungen gemäss Artikel 74 AuG sind möglich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Sommer erregte eine Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und der Gemeinde Bremgarten betreffend eine Asylunterkunft grosses Aufsehen. In den Medien war davon die Rede, dass Asylsuchenden das Betreten des Schwimmbades und von Sportanlagen verboten oder nur unter restriktiven Bedingungen möglich sei. Es war unklar oder wurde unterschiedlich beurteilt, ob es sich um ein Rayonverbot, eine Vorschrift oder eine Empfehlung handelt. Die Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und der Gemeinde Bremgarten wurde in der Zwischenzeit auf der Website des Bundesamtes für Migration für die Öffentlichkeit einsehbar. </p><p>Damit für die Zukunft weitere Missverständnisse ausgeschlossen werden, wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten.</p><p>1. Kann er versichern, dass bei bisherigen und zukünftigen Asylunterkünften weder in den Vereinbarungen zwischen dem Bundesamt für Migration und den Gemeinden noch in dazugehörigen Hausordnungen Asylsuchenden untersagt wird, sich an bestimmten Orten in den Gemeinden aufzuhalten?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass Rayonverbote immer nur individuell ausgesprochen werden können, wenn eine Person die öffentliche Ruhe oder Sicherheit stört oder gefährdet, und dazu dienen sollen, die Kriminalität zu bekämpfen?</p><p>3. Teilt er die Ansicht, dass das Verbot des Schwimmbadbesuchs für Asylsuchende diskriminierend wäre?</p><p>4. Kann er klar ausschliessen, dass alle bisherigen und weiteren Vereinbarungen zwischen dem Bundesamt für Migration und den Gemeinden, in welchen sich Asylunterkünfte befinden, keine Rayonverbote oder ähnliche Massnahmen enthalten werden?</p><p>5. Nothilfebezügerinnen und -bezügern in einer Gemeinde im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist es verboten, sich ausserhalb der Gemeinde aufzuhalten. Hat er Kenntnis davon? Auf welcher Rechtsgrundlage basiert dieses Verbot?</p>
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