Unternehmenssteuerreform III. Steuerausfälle für die Städte

ShortId
13.3801
Id
20133801
Updated
28.07.2023 07:35
Language
de
Title
Unternehmenssteuerreform III. Steuerausfälle für die Städte
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;Staatssteuer;ausländisches Unternehmen;Kapitalgewinnsteuer;Standort des Betriebes;Steuereinnahmen;Reform;Unternehmensverlagerung;Stadt;Gesetzesevaluation
1
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K08020310, Reform
  • L04K11020505, Steuereinnahmen
  • L05K0102020102, Stadt
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L04K11070210, Staatssteuer
  • L04K11070406, Kapitalgewinnsteuer
  • L05K0703040304, Unternehmensverlagerung
  • L05K0703040302, Standort des Betriebes
  • L05K0703060101, ausländisches Unternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vorbemerkung: Der Zwischenbericht des Steuerungsorgans hat die strategische Stossrichtung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) definiert. Die konkreten Massnahmen sind jedoch noch nicht festgelegt und befinden sich derzeit in der Erarbeitung. Aus diesem Grunde sind die finanziellen Auswirkungen der Reform noch weitgehend offen.</p><p>1. Soweit mit neuen Sondermassnahmen oder mit Gewinnsteuersenkungen nicht eine ähnlich wettbewerbsfähige Steuerbelastung resultiert wie im geltenden Recht, besteht ein Risiko, dass die betroffenen Unternehmen Funktionen an andere Standorte verlagern oder sogar ganz wegziehen. Nebst Verlagerungen vom In- ins Ausland können Verschiebungen zwischen den Kantonen stattfinden. Die Abklärung dieses Risikos und der damit verbundenen Mindereinnahmen sind wesentliche Elemente der Evaluation der USR III. Dabei ist zu beachten, dass der Bund den Kantonen keine Steuersenkungen vorschreiben kann. Vielmehr entscheiden die Kantone autonom, ob sie in Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile ihrer spezifischen Situation die kantonalen Gewinnsteuern senken oder nicht.</p><p>2. Die Modellrechnungen, welche im Rahmen der Evaluation der USR III durchgeführt werden, konzentrieren sich auf Massnahmenkombinationen, die ernsthaft in Betracht gezogen werden. Dabei ist aufzuzeigen, inwieweit die im geltenden Recht abzuschaffenden Instrumente durch neue gezielte steuerliche Massnahmen ersetzt werden können. Je mehr die neuen Regelungen die abzuschaffenden Instrumente zu ersetzen vermögen, desto weniger werden generelle Gewinnsteuersenkungen notwendig sein.</p><p>3. Mindereinnahmen und volkswirtschaftliche Verluste von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen können durch die Verlagerung bestimmter Unternehmensfunktionen oder durch die Abwanderung der Gesellschaft insgesamt entstehen. Ohne neue gezielte Massnahmen oder Gewinnsteuersenkungen werden insbesondere die folgenden Unternehmensfunktionen potenziell verlagert: die konzerninterne Finanzierung; die Immaterialgüterverwaltung sowie der internationale Grosshandel (einschliesslich des internationalen Rohwarenhandels).</p><p>4. Zu den nichtsteuerlichen Standortfaktoren zählen nebst der vom Interpellanten angesprochenen Qualität der staatlichen Regulierungen und der Vermeidung bürokratischer Leerläufe etwa: zentrale Lage mit vorzüglicher internationaler Verkehrsanbindung; ausgebaute Infrastruktur; gutes Bildungssystem; Mehrsprachigkeit; innovativer Forschungsplatz; bestehende Technologiecluster; hohe Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte; flexibler Arbeitsmarkt; leistungsfähiges Bankensystem; hohe Lebensqualität; politische Stabilität und sozialer Friede. Kennzeichnend für diese Standortfaktoren ist einerseits, dass sie sich häufig nicht kurzfristig verbessern lassen, und andererseits, dass sie für weniger mobile Gesellschaften eine wesentlich grössere Rolle spielen als für mobile Gesellschaften. Von daher lassen sich steuerliche Standortvorteile im Fall der mobilen Gesellschaften nur beschränkt durch nichtsteuerliche Standortfaktoren ersetzen. Die Verbesserung der nichtsteuerlichen Rahmenbedingungen bildet nichtsdestotrotz eine permanente Aufgabe der Wirtschaftspolitik in Bereichen wie der Infrastruktur, der Bildung und Forschung, der Wachstumspolitik, der administrativen Vereinfachung, des freien Personenverkehrs, der Reformen im Finanzsektor oder der Umweltpolitik.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat im Mai den Zwischenbericht des Steuerungsorgans zuhanden des EFD über "Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit (Unternehmenssteuerreform III)" veröffentlicht. Dort werden Massnahmen aus drei Bereichen empfohlen: die Einführung neuer Sonderregelungen, eine Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze sowie weitere steuerliche Massnahmen zur Erhöhung der Standortattraktivität. Laut Zwischenbericht führen diese Massnahmen zu bedeutenden Steuerausfällen bei den Kantonen. Deshalb erlaube ich mir, den Bundesrat zu fragen:</p><p>1. Die Erfahrungen der Kantone, welche die Pauschalbesteuerung abgeschafft haben, zeigen widersprüchliche Resultate. Ist er bereit, vertieft abzuklären, wie gross die effektive Gefahr von Abwanderung von Unternehmen ist bzw. mit welchen Ausfällen effektiv zu rechnen wäre, falls die kantonalen Gewinnsteuersätze nicht gesenkt werden?</p><p>2. Ist er bereit, in eine Modellrechnung den Fall aufzunehmen, dass die kantonalen Gewinnsteuern nur moderat gesenkt würden?</p><p>3. Kann er Angaben darüber machen, welche Typen von Firmen voraussichtlich abwandern, falls die Gewinnsteuern nur unbedeutend gesenkt werden? Wie beurteilt er die volkswirtschaftliche Bedeutung der möglichen Abwanderungen (Anzahl gefährdete Arbeitsplätze, Verluste von Steuereinnahmen usw.) sowie Folgen auf das Image des Wirtschaftsstandortes?</p><p>4. Welche anderen Standortfaktoren ausser der steuerlichen Belastung sind für ausländische Firmen von Bedeutung (bürokratische Hindernisse, Einholen von Genehmigungen, gesetzliche Rahmenbedingungen usw.) und könnten zugunsten der Standortattraktivität verbessert werden?</p>
  • Unternehmenssteuerreform III. Steuerausfälle für die Städte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vorbemerkung: Der Zwischenbericht des Steuerungsorgans hat die strategische Stossrichtung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) definiert. Die konkreten Massnahmen sind jedoch noch nicht festgelegt und befinden sich derzeit in der Erarbeitung. Aus diesem Grunde sind die finanziellen Auswirkungen der Reform noch weitgehend offen.</p><p>1. Soweit mit neuen Sondermassnahmen oder mit Gewinnsteuersenkungen nicht eine ähnlich wettbewerbsfähige Steuerbelastung resultiert wie im geltenden Recht, besteht ein Risiko, dass die betroffenen Unternehmen Funktionen an andere Standorte verlagern oder sogar ganz wegziehen. Nebst Verlagerungen vom In- ins Ausland können Verschiebungen zwischen den Kantonen stattfinden. Die Abklärung dieses Risikos und der damit verbundenen Mindereinnahmen sind wesentliche Elemente der Evaluation der USR III. Dabei ist zu beachten, dass der Bund den Kantonen keine Steuersenkungen vorschreiben kann. Vielmehr entscheiden die Kantone autonom, ob sie in Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile ihrer spezifischen Situation die kantonalen Gewinnsteuern senken oder nicht.</p><p>2. Die Modellrechnungen, welche im Rahmen der Evaluation der USR III durchgeführt werden, konzentrieren sich auf Massnahmenkombinationen, die ernsthaft in Betracht gezogen werden. Dabei ist aufzuzeigen, inwieweit die im geltenden Recht abzuschaffenden Instrumente durch neue gezielte steuerliche Massnahmen ersetzt werden können. Je mehr die neuen Regelungen die abzuschaffenden Instrumente zu ersetzen vermögen, desto weniger werden generelle Gewinnsteuersenkungen notwendig sein.</p><p>3. Mindereinnahmen und volkswirtschaftliche Verluste von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen können durch die Verlagerung bestimmter Unternehmensfunktionen oder durch die Abwanderung der Gesellschaft insgesamt entstehen. Ohne neue gezielte Massnahmen oder Gewinnsteuersenkungen werden insbesondere die folgenden Unternehmensfunktionen potenziell verlagert: die konzerninterne Finanzierung; die Immaterialgüterverwaltung sowie der internationale Grosshandel (einschliesslich des internationalen Rohwarenhandels).</p><p>4. Zu den nichtsteuerlichen Standortfaktoren zählen nebst der vom Interpellanten angesprochenen Qualität der staatlichen Regulierungen und der Vermeidung bürokratischer Leerläufe etwa: zentrale Lage mit vorzüglicher internationaler Verkehrsanbindung; ausgebaute Infrastruktur; gutes Bildungssystem; Mehrsprachigkeit; innovativer Forschungsplatz; bestehende Technologiecluster; hohe Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte; flexibler Arbeitsmarkt; leistungsfähiges Bankensystem; hohe Lebensqualität; politische Stabilität und sozialer Friede. Kennzeichnend für diese Standortfaktoren ist einerseits, dass sie sich häufig nicht kurzfristig verbessern lassen, und andererseits, dass sie für weniger mobile Gesellschaften eine wesentlich grössere Rolle spielen als für mobile Gesellschaften. Von daher lassen sich steuerliche Standortvorteile im Fall der mobilen Gesellschaften nur beschränkt durch nichtsteuerliche Standortfaktoren ersetzen. Die Verbesserung der nichtsteuerlichen Rahmenbedingungen bildet nichtsdestotrotz eine permanente Aufgabe der Wirtschaftspolitik in Bereichen wie der Infrastruktur, der Bildung und Forschung, der Wachstumspolitik, der administrativen Vereinfachung, des freien Personenverkehrs, der Reformen im Finanzsektor oder der Umweltpolitik.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat im Mai den Zwischenbericht des Steuerungsorgans zuhanden des EFD über "Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit (Unternehmenssteuerreform III)" veröffentlicht. Dort werden Massnahmen aus drei Bereichen empfohlen: die Einführung neuer Sonderregelungen, eine Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze sowie weitere steuerliche Massnahmen zur Erhöhung der Standortattraktivität. Laut Zwischenbericht führen diese Massnahmen zu bedeutenden Steuerausfällen bei den Kantonen. Deshalb erlaube ich mir, den Bundesrat zu fragen:</p><p>1. Die Erfahrungen der Kantone, welche die Pauschalbesteuerung abgeschafft haben, zeigen widersprüchliche Resultate. Ist er bereit, vertieft abzuklären, wie gross die effektive Gefahr von Abwanderung von Unternehmen ist bzw. mit welchen Ausfällen effektiv zu rechnen wäre, falls die kantonalen Gewinnsteuersätze nicht gesenkt werden?</p><p>2. Ist er bereit, in eine Modellrechnung den Fall aufzunehmen, dass die kantonalen Gewinnsteuern nur moderat gesenkt würden?</p><p>3. Kann er Angaben darüber machen, welche Typen von Firmen voraussichtlich abwandern, falls die Gewinnsteuern nur unbedeutend gesenkt werden? Wie beurteilt er die volkswirtschaftliche Bedeutung der möglichen Abwanderungen (Anzahl gefährdete Arbeitsplätze, Verluste von Steuereinnahmen usw.) sowie Folgen auf das Image des Wirtschaftsstandortes?</p><p>4. Welche anderen Standortfaktoren ausser der steuerlichen Belastung sind für ausländische Firmen von Bedeutung (bürokratische Hindernisse, Einholen von Genehmigungen, gesetzliche Rahmenbedingungen usw.) und könnten zugunsten der Standortattraktivität verbessert werden?</p>
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