Förderung des Gerätebenzins
- ShortId
-
13.3802
- Id
-
20133802
- Updated
-
28.07.2023 07:37
- Language
-
de
- Title
-
Förderung des Gerätebenzins
- AdditionalIndexing
-
52;Motor;Gesundheitsrisiko;Haushaltsartikel;luftverunreinigender Stoff;Gartenbau;Gütezeichen;Abgas;Luftreinhaltung;Benzin;landwirtschaftliches Gerät
- 1
-
- L06K170401010101, Benzin
- L05K1401010108, Gartenbau
- L04K07050803, Haushaltsartikel
- L06K060201010101, Abgas
- L05K0705020605, Motor
- L04K06010411, Luftreinhaltung
- L05K0701010304, Gütezeichen
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L05K0602010101, luftverunreinigender Stoff
- L06K140108020202, landwirtschaftliches Gerät
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gerätebenzin ist 10-mal weniger gesundheitsgefährdend bzw. krebserregend als Normalbenzin. Deshalb eignet es sich besonders für handgeführte Geräte wie Motorsägen und Rasenmäher, bei denen sich die Betreiber längere Zeit in der Abgaswolke aufhalten.</p><p>Das Parlament hat das Postulat des Ständerates 05.3476 bzw. des Nationalrates 06.3000 angenommen, und der Bundesrat hat am 18. September 2009 unter anderem beschlossen, dass das Bafu die Informationstätigkeit weiterführt und sich dafür einsetzt, dass Ökolabels die Verwendung von Gerätebenzin verlangen.</p><p>Das Bafu hat angekündigt: Falls der Einsatz von Gerätebenzin mit den beschlossenen Massnahmen bis 2012 nicht wie im Bericht dargelegt um 200 Prozent gesteigert werden kann, wird das UVEK beauftragt, eine Änderung der Luftreinhalte-Verordnung vorzubereiten, die den Einsatz von Gerätebenzin unter gewissen Bedingungen vorschreibt.</p><p>Heute müssen wir feststellen, dass der Gerätebenzin-Absatz seit 2007 um maximal 15 Prozent zugenommen hat, über die vergangenen Jahre gleich geblieben ist bzw. sogar ein Absatzrückgang zu verzeichnen ist. Damit ist der vom Bafu angestrebte Absatz für Gerätebenzin bei Weitem verfehlt worden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der lufthygienischen Problematik der benzinbetriebenen Arbeitsgeräte bewusst. Er hat deshalb auf den 1. Januar 2011 die entsprechenden Abgasvorschriften der Europäischen Union, welche die Kohlenwasserstoffemissionen und damit die krebserregenden Benzolemissionen der Arbeitsgeräte vermindern, übernommen. Weiter unterstützt er, wie im Bericht "Nichtfiskalische Massnahmen zur Förderung von aromatenfreiem Gerätebenzin" vom September 2009 </p><p>(http://www.geraetebenzin.ch/fileadmin/media-daten/broschuere/Nichtfiskalische Massnahmen.pdf) beschrieben, verschiedene Massnahmen zur Förderung der Verwendung von aromatenfreiem Gerätebenzin, wie z. B. die finanzielle Unterstützung der Kampagne zur Förderung der Verwendung von Gerätebenzin oder der Einsatz von Gerätebenzin in der Bundesverwaltung.</p><p>Vor allem bei professionellen Nutzern von Arbeitsgeräten, die den Abgasen in einem besonders hohen Masse ausgesetzt sind, ist Gerätebenzin mittlerweile aufgrund seiner Vorteile breit akzeptiert. Die Importstatistik zeigt denn auch einen weiterhin steigenden Absatz von Gerätebenzin. Bei der Beurteilung der Absatzentwicklung gilt es zu berücksichtigen, dass heute dank besseren Akkus auch im professionellen Bereich vermehrt Elektrogeräte eingesetzt werden und dass die neuen Arbeitsgeräte deutlich weniger Treibstoff verbrauchen.</p><p>Um die Verhältnismässigkeit eines Gerätebenzin-Obligatoriums oder eines Informationsklebers beurteilen zu können, sind aktuelle Daten über den Bestand und die Betriebszeiten der Arbeitsgeräte in der Schweiz notwendig. Diese Daten werden zurzeit vom Bundesamt für Umwelt im Rahmen der Aktualisierung des Berichtes "Treibstoffverbrauch und Schadstoff-Emissionen des Offroad-Sektors" erhoben. Der Bericht dazu soll Ende 2014 publiziert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>Ist es nicht Zeit, dass das Bafu für handgeführte Geräte wie Heckenscheren, Rasentrimmer und Rasenmäher</p><p>1. ein Gerätebenzin-Obligatorium in die LRV aufnimmt?</p><p>2. veranlasst, dass im Handel auf jedem einzelnen Gerät ein Kleber mit der Aufschrift "Für Ihre Gesundheit nur mit Gerätebenzin betreiben!" angebracht wird?</p>
- Förderung des Gerätebenzins
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gerätebenzin ist 10-mal weniger gesundheitsgefährdend bzw. krebserregend als Normalbenzin. Deshalb eignet es sich besonders für handgeführte Geräte wie Motorsägen und Rasenmäher, bei denen sich die Betreiber längere Zeit in der Abgaswolke aufhalten.</p><p>Das Parlament hat das Postulat des Ständerates 05.3476 bzw. des Nationalrates 06.3000 angenommen, und der Bundesrat hat am 18. September 2009 unter anderem beschlossen, dass das Bafu die Informationstätigkeit weiterführt und sich dafür einsetzt, dass Ökolabels die Verwendung von Gerätebenzin verlangen.</p><p>Das Bafu hat angekündigt: Falls der Einsatz von Gerätebenzin mit den beschlossenen Massnahmen bis 2012 nicht wie im Bericht dargelegt um 200 Prozent gesteigert werden kann, wird das UVEK beauftragt, eine Änderung der Luftreinhalte-Verordnung vorzubereiten, die den Einsatz von Gerätebenzin unter gewissen Bedingungen vorschreibt.</p><p>Heute müssen wir feststellen, dass der Gerätebenzin-Absatz seit 2007 um maximal 15 Prozent zugenommen hat, über die vergangenen Jahre gleich geblieben ist bzw. sogar ein Absatzrückgang zu verzeichnen ist. Damit ist der vom Bafu angestrebte Absatz für Gerätebenzin bei Weitem verfehlt worden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der lufthygienischen Problematik der benzinbetriebenen Arbeitsgeräte bewusst. Er hat deshalb auf den 1. Januar 2011 die entsprechenden Abgasvorschriften der Europäischen Union, welche die Kohlenwasserstoffemissionen und damit die krebserregenden Benzolemissionen der Arbeitsgeräte vermindern, übernommen. Weiter unterstützt er, wie im Bericht "Nichtfiskalische Massnahmen zur Förderung von aromatenfreiem Gerätebenzin" vom September 2009 </p><p>(http://www.geraetebenzin.ch/fileadmin/media-daten/broschuere/Nichtfiskalische Massnahmen.pdf) beschrieben, verschiedene Massnahmen zur Förderung der Verwendung von aromatenfreiem Gerätebenzin, wie z. B. die finanzielle Unterstützung der Kampagne zur Förderung der Verwendung von Gerätebenzin oder der Einsatz von Gerätebenzin in der Bundesverwaltung.</p><p>Vor allem bei professionellen Nutzern von Arbeitsgeräten, die den Abgasen in einem besonders hohen Masse ausgesetzt sind, ist Gerätebenzin mittlerweile aufgrund seiner Vorteile breit akzeptiert. Die Importstatistik zeigt denn auch einen weiterhin steigenden Absatz von Gerätebenzin. Bei der Beurteilung der Absatzentwicklung gilt es zu berücksichtigen, dass heute dank besseren Akkus auch im professionellen Bereich vermehrt Elektrogeräte eingesetzt werden und dass die neuen Arbeitsgeräte deutlich weniger Treibstoff verbrauchen.</p><p>Um die Verhältnismässigkeit eines Gerätebenzin-Obligatoriums oder eines Informationsklebers beurteilen zu können, sind aktuelle Daten über den Bestand und die Betriebszeiten der Arbeitsgeräte in der Schweiz notwendig. Diese Daten werden zurzeit vom Bundesamt für Umwelt im Rahmen der Aktualisierung des Berichtes "Treibstoffverbrauch und Schadstoff-Emissionen des Offroad-Sektors" erhoben. Der Bericht dazu soll Ende 2014 publiziert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>Ist es nicht Zeit, dass das Bafu für handgeführte Geräte wie Heckenscheren, Rasentrimmer und Rasenmäher</p><p>1. ein Gerätebenzin-Obligatorium in die LRV aufnimmt?</p><p>2. veranlasst, dass im Handel auf jedem einzelnen Gerät ein Kleber mit der Aufschrift "Für Ihre Gesundheit nur mit Gerätebenzin betreiben!" angebracht wird?</p>
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