Nichts überstürzen bei der Ausdehnung von Vote électronique
- ShortId
-
13.3808
- Id
-
20133808
- Updated
-
16.05.2024 13:13
- Language
-
de
- Title
-
Nichts überstürzen bei der Ausdehnung von Vote électronique
- AdditionalIndexing
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34;04;Software;Computerkriminalität;angewandte Informatik;Datenschutz;erleichterte Stimmabgabe;Akzeptanz
- 1
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- L04K08010104, erleichterte Stimmabgabe
- L04K05020513, Datenschutz
- L04K12030301, Computerkriminalität
- L04K08020201, Akzeptanz
- L04K12030101, angewandte Informatik
- L04K12030202, Software
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Durch die Medien wurde kürzlich bekannt, dass ein Hacker es geschafft hat, sich in das Genfer System zur elektronischen Stimmabgabe zu hacken, wenn auch glücklicherweise aus pädagogischen Gründen und nicht in böswilliger Absicht. Die Schwachstelle, über die er ins System gelangt ist, war allerdings schon seit Längerem bekannt und wird als "Geburtsfehler" dieses Systems erachtet. Die jüngsten Skandale über das Eindringen ausländischer, insbesondere US-amerikanischer Geheimdienste in die elektronische Privatsphäre von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zeigen darüber hinaus, dass das Stimmgeheimnis bei der Stimmabgabe via Internet nicht gewährleistet ist. Eine solche Bedrohung für die Demokratie ist nicht hinnehmbar.</p><p>Trotz allem kündigt der Bundesrat im dritten Bericht des Bundesrates zu Vote électronique vom 14. Juni 2013 an, er werde es den Kantonen ab dem 1. Januar 2014 bewilligen, den Anteil an Stimmberechtigten, die ihre Stimme elektronisch abgeben dürfen, zu erhöhen. Die Sicherheitsanalyse über die Schwachstelle im Genfer System wird allerdings erst nach diesem Termin vorliegen. Es kann also sein, dass der Bundesrat, indem er bewilligt, dass ein grösserer Anteil der Stimmberechtigten die Stimme elektronisch abgeben darf (bis zu 50 Prozent!), die Zuverlässigkeit einer Vielzahl von Stimmabgaben aufs Spiel setzt, was dazu führen kann, dass das Ergebnis eines oder mehrerer Urnengänge verfälscht wird. Diese Vorgehensweise steht darüber hinaus dem im dritten Bericht mehrfach wiederholten Motto "Sicherheit vor Tempo" diametral entgegen. Da die Sicherheit in diesem Falle offensichtlich nicht gewährleistet ist, ist Schnelligkeit hier schädlich. Unter den beschriebenen Umständen erfüllt die Ausdehnung der Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe die Bedingung nach Artikel 8a Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte nicht, der zufolge "Missbräuche ausgeschlossen bleiben" müssen.</p>
- <p>Vorab gilt es festzuhalten, dass es keinen erfolgreichen Hackerangriff auf das Genfer System gab. Ein Angriff wurde lediglich auf einem nachgebauten System simuliert.</p><p>Der Client, d. h. die Plattform der Stimmberechtigten, ist bei jedem System die wohl grösste Schwachstelle, weil er ausserhalb des Wirkungskreises des Systembetreibers liegt. Dies ist auch den Betreibern der Systeme zur elektronischen Stimmabgabe (in diesem Fall die für Wahlen und Abstimmungen zuständigen Behörden von Bund und Kantonen) bekannt. Aus diesem Grund wurde bisher nur ein stark limitiertes Elektorat zur elektronischen Stimmabgabe zugelassen (maximal 30 Prozent des kantonalen bzw. maximal 10 Prozent des gesamtschweizerischen Elektorats). Wie der Bundesrat im dritten Bericht zu Vote électronique aufgezeigt hat, werden diese Limiten nur erhöht, wenn auch die neuen, noch höheren Sicherheitsanforderungen an die Systeme umgesetzt werden. Im Zentrum der neuen Sicherheitsanforderungen steht die Verifizierbarkeit. Dabei handelt es sich um eine in der technischen Literatur anerkannte Methode zur Nachvollziehbarkeit der korrekten Übermittlung und Auswertung der elektronischen Stimmen. Dies schafft grösstmögliche Transparenz unter Wahrung des Stimmgeheimnisses und damit auch Vertrauen. Die Verifizierbarkeit ist denn auch die Lösung für Angriffe wie den kürzlich simulierten.</p><p>Die Rechtsgrundlagen für die elektronische Stimmabgabe werden entsprechend angepasst und sollen auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt werden. Künftig werden systemspezifische Limiten zur Anwendung kommen. Mit Systemen, welche die individuelle Verifizierbarkeit anbieten, dürfen bis zu 50 Prozent des kantonalen Elektorats in die Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe einbezogen werden. Es gilt aber auch dann noch eine gesamtschweizerische Limite von 30 Prozent.</p><p>Das gesamte Elektorat darf erst dann vom dritten, komplementären Stimmkanal profitieren, wenn die Systeme vollständig, d. h. individuell und universell, verifizierbar sind. Ausserdem wurden weitere Sicherheitsanforderungen wie z. B. die Durchführung regelmässiger Systemkontrollen durch vom Bund anerkannte Stellen als Voraussetzung für die Erhöhung der bestehenden Limiten definiert.</p><p>In diesem Sinne wird dem Motto "Sicherheit vor Tempo" nach wie vor Rechnung getragen. Das von der Schweiz gewählte schrittweise Vorgehen bei der Einführung des neuen Stimmkanals hat sich auch im internationalen Vergleich bewährt und soll beibehalten werden. Bei der Definition der neuen Sicherheitsstandards wurden im Übrigen auch die Empfehlungen der OSZE/ODIHR im Nachgang zur Beobachtung der Nationalratswahlen 2011 berücksichtigt. Die neuen Anforderungen der Schweiz berücksichtigen also die internationalen Standards. Ausserdem wurde die Wissenschaft eng bei der Festlegung der künftigen Standards sowie der Überarbeitung der Rechtsgrundlagen einbezogen.</p><p>Aus all diesen Gründen ist es gerechtfertigt, am geplanten Vorgehen festzuhalten. Dies gilt umso mehr, als die Einführung der elektronischen Stimmabgabe vor allem für Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie für Stimmberechtigte mit einer Behinderung von grosser Bedeutung ist: Für sie kann die zeitgerechte bzw. autonome Stimmabgabe nur dank diesem Stimmkanal sichergestellt werden.</p><p>Gemäss Angaben der Kantone wird die Umsetzung der individuellen Verifizierbarkeit und damit eine erste Ausdehnung auf bis zu maximal 50 Prozent frühestens Ende 2014 möglich sein. Eine Ausdehnung auf 100 Prozent der Stimmberechtigten dank der Einführung vollständig verifizierbarer Systeme ist nicht vor 2018 realistisch.</p><p>Im Übrigen wird auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Glättli 13.3812 verwiesen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat soll darauf verzichten, den Kantonen zu bewilligen, den Anteil an Stimmberechtigten, die zur elektronischen Stimmabgabe zugelassen sind, von 30 auf 50 Prozent zu erhöhen. Er verzichtet damit auf die für den 1. Januar 2014 geplante Änderung der Verordnung über die politischen Rechte, die im dritten Bericht des Bundesrates zu Vote électronique vom 14. Juni 2013 angekündigt wurde.</p>
- Nichts überstürzen bei der Ausdehnung von Vote électronique
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Durch die Medien wurde kürzlich bekannt, dass ein Hacker es geschafft hat, sich in das Genfer System zur elektronischen Stimmabgabe zu hacken, wenn auch glücklicherweise aus pädagogischen Gründen und nicht in böswilliger Absicht. Die Schwachstelle, über die er ins System gelangt ist, war allerdings schon seit Längerem bekannt und wird als "Geburtsfehler" dieses Systems erachtet. Die jüngsten Skandale über das Eindringen ausländischer, insbesondere US-amerikanischer Geheimdienste in die elektronische Privatsphäre von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zeigen darüber hinaus, dass das Stimmgeheimnis bei der Stimmabgabe via Internet nicht gewährleistet ist. Eine solche Bedrohung für die Demokratie ist nicht hinnehmbar.</p><p>Trotz allem kündigt der Bundesrat im dritten Bericht des Bundesrates zu Vote électronique vom 14. Juni 2013 an, er werde es den Kantonen ab dem 1. Januar 2014 bewilligen, den Anteil an Stimmberechtigten, die ihre Stimme elektronisch abgeben dürfen, zu erhöhen. Die Sicherheitsanalyse über die Schwachstelle im Genfer System wird allerdings erst nach diesem Termin vorliegen. Es kann also sein, dass der Bundesrat, indem er bewilligt, dass ein grösserer Anteil der Stimmberechtigten die Stimme elektronisch abgeben darf (bis zu 50 Prozent!), die Zuverlässigkeit einer Vielzahl von Stimmabgaben aufs Spiel setzt, was dazu führen kann, dass das Ergebnis eines oder mehrerer Urnengänge verfälscht wird. Diese Vorgehensweise steht darüber hinaus dem im dritten Bericht mehrfach wiederholten Motto "Sicherheit vor Tempo" diametral entgegen. Da die Sicherheit in diesem Falle offensichtlich nicht gewährleistet ist, ist Schnelligkeit hier schädlich. Unter den beschriebenen Umständen erfüllt die Ausdehnung der Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe die Bedingung nach Artikel 8a Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte nicht, der zufolge "Missbräuche ausgeschlossen bleiben" müssen.</p>
- <p>Vorab gilt es festzuhalten, dass es keinen erfolgreichen Hackerangriff auf das Genfer System gab. Ein Angriff wurde lediglich auf einem nachgebauten System simuliert.</p><p>Der Client, d. h. die Plattform der Stimmberechtigten, ist bei jedem System die wohl grösste Schwachstelle, weil er ausserhalb des Wirkungskreises des Systembetreibers liegt. Dies ist auch den Betreibern der Systeme zur elektronischen Stimmabgabe (in diesem Fall die für Wahlen und Abstimmungen zuständigen Behörden von Bund und Kantonen) bekannt. Aus diesem Grund wurde bisher nur ein stark limitiertes Elektorat zur elektronischen Stimmabgabe zugelassen (maximal 30 Prozent des kantonalen bzw. maximal 10 Prozent des gesamtschweizerischen Elektorats). Wie der Bundesrat im dritten Bericht zu Vote électronique aufgezeigt hat, werden diese Limiten nur erhöht, wenn auch die neuen, noch höheren Sicherheitsanforderungen an die Systeme umgesetzt werden. Im Zentrum der neuen Sicherheitsanforderungen steht die Verifizierbarkeit. Dabei handelt es sich um eine in der technischen Literatur anerkannte Methode zur Nachvollziehbarkeit der korrekten Übermittlung und Auswertung der elektronischen Stimmen. Dies schafft grösstmögliche Transparenz unter Wahrung des Stimmgeheimnisses und damit auch Vertrauen. Die Verifizierbarkeit ist denn auch die Lösung für Angriffe wie den kürzlich simulierten.</p><p>Die Rechtsgrundlagen für die elektronische Stimmabgabe werden entsprechend angepasst und sollen auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt werden. Künftig werden systemspezifische Limiten zur Anwendung kommen. Mit Systemen, welche die individuelle Verifizierbarkeit anbieten, dürfen bis zu 50 Prozent des kantonalen Elektorats in die Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe einbezogen werden. Es gilt aber auch dann noch eine gesamtschweizerische Limite von 30 Prozent.</p><p>Das gesamte Elektorat darf erst dann vom dritten, komplementären Stimmkanal profitieren, wenn die Systeme vollständig, d. h. individuell und universell, verifizierbar sind. Ausserdem wurden weitere Sicherheitsanforderungen wie z. B. die Durchführung regelmässiger Systemkontrollen durch vom Bund anerkannte Stellen als Voraussetzung für die Erhöhung der bestehenden Limiten definiert.</p><p>In diesem Sinne wird dem Motto "Sicherheit vor Tempo" nach wie vor Rechnung getragen. Das von der Schweiz gewählte schrittweise Vorgehen bei der Einführung des neuen Stimmkanals hat sich auch im internationalen Vergleich bewährt und soll beibehalten werden. Bei der Definition der neuen Sicherheitsstandards wurden im Übrigen auch die Empfehlungen der OSZE/ODIHR im Nachgang zur Beobachtung der Nationalratswahlen 2011 berücksichtigt. Die neuen Anforderungen der Schweiz berücksichtigen also die internationalen Standards. Ausserdem wurde die Wissenschaft eng bei der Festlegung der künftigen Standards sowie der Überarbeitung der Rechtsgrundlagen einbezogen.</p><p>Aus all diesen Gründen ist es gerechtfertigt, am geplanten Vorgehen festzuhalten. Dies gilt umso mehr, als die Einführung der elektronischen Stimmabgabe vor allem für Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie für Stimmberechtigte mit einer Behinderung von grosser Bedeutung ist: Für sie kann die zeitgerechte bzw. autonome Stimmabgabe nur dank diesem Stimmkanal sichergestellt werden.</p><p>Gemäss Angaben der Kantone wird die Umsetzung der individuellen Verifizierbarkeit und damit eine erste Ausdehnung auf bis zu maximal 50 Prozent frühestens Ende 2014 möglich sein. Eine Ausdehnung auf 100 Prozent der Stimmberechtigten dank der Einführung vollständig verifizierbarer Systeme ist nicht vor 2018 realistisch.</p><p>Im Übrigen wird auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Glättli 13.3812 verwiesen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat soll darauf verzichten, den Kantonen zu bewilligen, den Anteil an Stimmberechtigten, die zur elektronischen Stimmabgabe zugelassen sind, von 30 auf 50 Prozent zu erhöhen. Er verzichtet damit auf die für den 1. Januar 2014 geplante Änderung der Verordnung über die politischen Rechte, die im dritten Bericht des Bundesrates zu Vote électronique vom 14. Juni 2013 angekündigt wurde.</p>
- Nichts überstürzen bei der Ausdehnung von Vote électronique
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