Impfung gegen humane Papilloma-Viren. Schluss mit dem Sonderstatus
- ShortId
-
13.3809
- Id
-
20133809
- Updated
-
28.07.2023 07:33
- Language
-
de
- Title
-
Impfung gegen humane Papilloma-Viren. Schluss mit dem Sonderstatus
- AdditionalIndexing
-
2841;junger Mensch;Versicherungsleistung;Prävention;Krankenversicherung;Krebs;Impfung;Frau
- 1
-
- L06K010505070101, Impfung
- L04K01050110, Krebs
- L05K0107010301, Frau
- L05K0107010204, junger Mensch
- L05K0105050702, Prävention
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit 2008 können sich Mädchen im Schulalter und junge Frauen bis 26 Jahre kostenlos gegen humane Papilloma-Viren (HPV) impfen lassen, dies im Rahmen von kantonalen Impfprogrammen, die durch das KVG vorgesehen sind. Die Impfung dient dazu, die Häufigkeit von Zervixkarzinomen zu senken und damit das Leben vieler Frauen zu retten. Der ursprünglich hohe Preis des Impfstoffs (Fr. 236.85 pro Dosis und drei nach Impfschema vorgesehene Dosen) führte dazu, dass die Kantone mit dem Bundesamt für Gesundheit spezielle Bedingungen für die Ausführung dieses Impfprogramms festlegten mit dem Ziel, die Kosten zu senken und eine gute Durchimpfung zu erreichen. Der kantonal zentralisierte Einkauf, die Rechnungsstellung auf kantonaler Ebene und die komplizierten Zahlungsabwicklungen bedeuten für die Gesundheitsdienste der Kantone jedoch eine personelle und finanzielle Zusatzbelastung. So hat sich eine parallel zur standardmässigen Abwicklung laufende Verrechnungsschiene gebildet, was nicht mit der ursprünglichen Zielsetzung vereinbar ist. Die Kosten des Impfstoffs sind inzwischen auf 65 Franken pro Dosis gesunken, und im Impfschema sind nurmehr zwei Dosen vorgesehen. Die Durchimpfung nimmt langsam zu, aber die Informationsvermittlung zum Impfprogramm müsste aktiver betrieben werden. Da jedoch viele Ressourcen für administrative Belange gebunden sind, fehlen die Mittel bei der Information über die Impfprogramme und beim Monitoring der Durchimpfung. Angesichts dieser Erfahrungen scheint es deshalb jetzt angebracht, den Sonderstatus der HPV-Impfung abzuschaffen, sie zu vereinfachen und dem standardmässigen Vorgehen anzupassen, wie es z. B. bei der Hepatitis-B-Impfung (reduzierter Preis für Präventionsprogramme) oder bei der Grippeimpfung üblich ist.</p>
- <p>Die Kostenübernahme bei HPV-Impfungen für Mädchen im Schulalter sowie Mädchen und Frauen im Alter von 15 bis 26 Jahren durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wurde ab 2008 auf Impfungen im Rahmen von kantonalen Impfprogrammen eingeschränkt, da mit der mehrheitlich auf den Schulgesundheitsdiensten der Kantone basierenden Hepatitis-B-Impfung gute Erfahrungen hinsichtlich Durchimpfungsrate (die Durchimpfungsraten sind dabei durchschnittlich höher in Kantonen, die Impfungen durch Schulgesundheitsdienste implementiert haben) und mit der Möglichkeit eines zentralen Engroseinkaufs der Impfstoffe durch die Kantone günstigere Preiskonditionen erzielt werden konnten. Nur durch dieses Vorgehen konnte insbesondere die Wirtschaftlichkeit der Kostenübernahme durch die OKP gewährleistet werden.</p><p>Der Bundesrat ist sich der seitens der Kantone geäusserten Problematik bezüglich der Vorgabe des zentralen Einkaufs bewusst. Die Optimierung der Rahmenbedingungen für kantonale Impfprogramme im Spannungsfeld zwischen Public-Health-Zielsetzungen und wirtschaftlichem Umgang mit den Prämiengeldern stellt eine Herausforderung dar. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft derzeit, wie die Vorgaben verändert werden können, um den Spielraum der Kantone zu erhöhen und die Abwicklung der Programme zu vereinfachen, und steht hierzu im Kontakt mit den Kantonen.</p><p>Das vom Motionär genannte Vorbild des Abgeltungsmodells für die Hepatitis-B-Impfung basiert auf einem festgelegten Preis für den Impfstoff, der dem Preis für eine Einzeldosis entspricht. In der Limitierung zum Impfstoff wird aber festgehalten, dass dieser Preis für Reihenimpfungen für Jugendliche im Alter von 11 bis 15 Jahren nicht zur Anwendung kommt und ein reduzierter Preis gilt, wenn gleichzeitig mindestens 100 Dosen bestellt werden. Gleichzeitig wird auf die Tarifverträge zwischen Versicherern und zuständigen Behörden verwiesen. Diese Regelung wurde in den Neunzigerjahren so vorgesehen. Sie entspricht jedoch nicht mehr den heute gültigen gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen, insbesondere im Bereich der Regelungen für die Festsetzung und regelmässige Überprüfung der Preise der Spezialitätenliste. Diese Regelung kann so nicht für die HPV-Impfung übernommen werden. Sobald eine neue, angepasste Lösung für die HPV-Impfung gefunden ist, wird im Sinne einer Harmonisierung auch die entsprechende Anpassung bei der Hepatitis-B-Impfung vorzusehen sein.</p><p>Der Bundesrat unterstützt entsprechend das Anliegen bezüglich Vereinfachung der Abwicklung der Programme, für das bereits Abklärungen des BAG eingeleitet worden sind, lehnt jedoch aus den dargelegten Gründen eine Regelung analog der Hepatitis-B-Impfung in der Spezialitätenliste ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Artikel 12a Buchstabe k KLV (SR 832.112.31) Ziffer 2 Buchstabe b zu streichen (zentralisierter Einkauf des Impfstoffs) und die beiden Impfstoffe zum reduzierten Preis für Impfprogramme (limitatio) in die Spezialitätenliste aufzunehmen. So könnte auch die Zervixkarzinom-Impfung wie eine Standardimpfung gehandhabt werden, was den Kantonen Einsparungen ermöglichen würde. Die eingesparten Mittel könnten für die Informationsvermittlung und die Organisation von Präventionskampagnen eingesetzt werden.</p>
- Impfung gegen humane Papilloma-Viren. Schluss mit dem Sonderstatus
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit 2008 können sich Mädchen im Schulalter und junge Frauen bis 26 Jahre kostenlos gegen humane Papilloma-Viren (HPV) impfen lassen, dies im Rahmen von kantonalen Impfprogrammen, die durch das KVG vorgesehen sind. Die Impfung dient dazu, die Häufigkeit von Zervixkarzinomen zu senken und damit das Leben vieler Frauen zu retten. Der ursprünglich hohe Preis des Impfstoffs (Fr. 236.85 pro Dosis und drei nach Impfschema vorgesehene Dosen) führte dazu, dass die Kantone mit dem Bundesamt für Gesundheit spezielle Bedingungen für die Ausführung dieses Impfprogramms festlegten mit dem Ziel, die Kosten zu senken und eine gute Durchimpfung zu erreichen. Der kantonal zentralisierte Einkauf, die Rechnungsstellung auf kantonaler Ebene und die komplizierten Zahlungsabwicklungen bedeuten für die Gesundheitsdienste der Kantone jedoch eine personelle und finanzielle Zusatzbelastung. So hat sich eine parallel zur standardmässigen Abwicklung laufende Verrechnungsschiene gebildet, was nicht mit der ursprünglichen Zielsetzung vereinbar ist. Die Kosten des Impfstoffs sind inzwischen auf 65 Franken pro Dosis gesunken, und im Impfschema sind nurmehr zwei Dosen vorgesehen. Die Durchimpfung nimmt langsam zu, aber die Informationsvermittlung zum Impfprogramm müsste aktiver betrieben werden. Da jedoch viele Ressourcen für administrative Belange gebunden sind, fehlen die Mittel bei der Information über die Impfprogramme und beim Monitoring der Durchimpfung. Angesichts dieser Erfahrungen scheint es deshalb jetzt angebracht, den Sonderstatus der HPV-Impfung abzuschaffen, sie zu vereinfachen und dem standardmässigen Vorgehen anzupassen, wie es z. B. bei der Hepatitis-B-Impfung (reduzierter Preis für Präventionsprogramme) oder bei der Grippeimpfung üblich ist.</p>
- <p>Die Kostenübernahme bei HPV-Impfungen für Mädchen im Schulalter sowie Mädchen und Frauen im Alter von 15 bis 26 Jahren durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wurde ab 2008 auf Impfungen im Rahmen von kantonalen Impfprogrammen eingeschränkt, da mit der mehrheitlich auf den Schulgesundheitsdiensten der Kantone basierenden Hepatitis-B-Impfung gute Erfahrungen hinsichtlich Durchimpfungsrate (die Durchimpfungsraten sind dabei durchschnittlich höher in Kantonen, die Impfungen durch Schulgesundheitsdienste implementiert haben) und mit der Möglichkeit eines zentralen Engroseinkaufs der Impfstoffe durch die Kantone günstigere Preiskonditionen erzielt werden konnten. Nur durch dieses Vorgehen konnte insbesondere die Wirtschaftlichkeit der Kostenübernahme durch die OKP gewährleistet werden.</p><p>Der Bundesrat ist sich der seitens der Kantone geäusserten Problematik bezüglich der Vorgabe des zentralen Einkaufs bewusst. Die Optimierung der Rahmenbedingungen für kantonale Impfprogramme im Spannungsfeld zwischen Public-Health-Zielsetzungen und wirtschaftlichem Umgang mit den Prämiengeldern stellt eine Herausforderung dar. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft derzeit, wie die Vorgaben verändert werden können, um den Spielraum der Kantone zu erhöhen und die Abwicklung der Programme zu vereinfachen, und steht hierzu im Kontakt mit den Kantonen.</p><p>Das vom Motionär genannte Vorbild des Abgeltungsmodells für die Hepatitis-B-Impfung basiert auf einem festgelegten Preis für den Impfstoff, der dem Preis für eine Einzeldosis entspricht. In der Limitierung zum Impfstoff wird aber festgehalten, dass dieser Preis für Reihenimpfungen für Jugendliche im Alter von 11 bis 15 Jahren nicht zur Anwendung kommt und ein reduzierter Preis gilt, wenn gleichzeitig mindestens 100 Dosen bestellt werden. Gleichzeitig wird auf die Tarifverträge zwischen Versicherern und zuständigen Behörden verwiesen. Diese Regelung wurde in den Neunzigerjahren so vorgesehen. Sie entspricht jedoch nicht mehr den heute gültigen gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen, insbesondere im Bereich der Regelungen für die Festsetzung und regelmässige Überprüfung der Preise der Spezialitätenliste. Diese Regelung kann so nicht für die HPV-Impfung übernommen werden. Sobald eine neue, angepasste Lösung für die HPV-Impfung gefunden ist, wird im Sinne einer Harmonisierung auch die entsprechende Anpassung bei der Hepatitis-B-Impfung vorzusehen sein.</p><p>Der Bundesrat unterstützt entsprechend das Anliegen bezüglich Vereinfachung der Abwicklung der Programme, für das bereits Abklärungen des BAG eingeleitet worden sind, lehnt jedoch aus den dargelegten Gründen eine Regelung analog der Hepatitis-B-Impfung in der Spezialitätenliste ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Artikel 12a Buchstabe k KLV (SR 832.112.31) Ziffer 2 Buchstabe b zu streichen (zentralisierter Einkauf des Impfstoffs) und die beiden Impfstoffe zum reduzierten Preis für Impfprogramme (limitatio) in die Spezialitätenliste aufzunehmen. So könnte auch die Zervixkarzinom-Impfung wie eine Standardimpfung gehandhabt werden, was den Kantonen Einsparungen ermöglichen würde. Die eingesparten Mittel könnten für die Informationsvermittlung und die Organisation von Präventionskampagnen eingesetzt werden.</p>
- Impfung gegen humane Papilloma-Viren. Schluss mit dem Sonderstatus
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