Vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen und mehr Verkehrssicherheit

ShortId
13.3818
Id
20133818
Updated
20.05.2026 21:03
Language
de
Title
Vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen und mehr Verkehrssicherheit
AdditionalIndexing
48;Auto;Europakompatibilität;Kontrolle;Zulassung des Fahrzeugs;Vereinfachung von Verfahren;Sicherheit im Strassenverkehr;Angleichung der Normen;Verwaltungstätigkeit;Angleichung der Rechtsvorschriften
1
  • L04K18020307, Zulassung des Fahrzeugs
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L05K1803010101, Auto
  • L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K09020206, Europakompatibilität
  • L06K070601020101, Angleichung der Normen
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die strassenverkehrsamtliche Prüfung von in der EU genehmigten Neufahrzeugen stellt ein bürokratisches Handelshemmnis dar (sogenannte Typenschein-X-Fahrzeuge mit COC), das weder die Verkehrssicherheit erhöht noch eine sonstige Daseinsberechtigung geniesst. Die gigantischen diesbezüglich verwendeten Ressourcen der Strassenverkehrsämter (2012: über 23 000 Neuwagenprüfungen und geschätzte 20 000 Prüfungen mit Fahrzeugen mit weniger als 2000 Kilometern) könnten mit der Abschaffung dieser Prüfpflicht für die periodischen Prüfungen von Gebrauchtwagen verwendet werden, bei welchen ein grosser Überhang besteht. Somit wird die Verkehrssicherheit von älteren Fahrzeugen nachhaltig verbessert, ohne dass neue Ressourcen geschaffen werden müssen, und das Ziel Via sicura unterstützt. Als Folge nehmen für die Bürger die Wartezeiten und Bürokratie von Neuwagenzulassungen ab, und es führt zu günstigeren Konsumentenpreisen.</p>
  • <p>Seit dem 1. Mai 2012 kontrollieren die schweizerischen Zulassungsbehörden bei direkt importierten neuen Personenwagen mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung nur noch, ob das Fahrzeug mit den Angaben auf den Dokumenten übereinstimmt (Identifikationsprüfung). Auf alle anderen Prüfungen wird verzichtet.</p><p>Im Revisionsverfahren, das zu dieser Vereinfachung geführt hat, wurde ausserdem die Möglichkeit einer Delegation der Identifikationsprüfung an Dritte vorgeschlagen. Die Mehrheit der Kantone lehnte den Vorschlag indessen ab, weil sie, gestützt auf die Erfahrungen mit der Selbstabnahme von in der Schweiz typengenehmigten Fahrzeugen, mit einer grossen Fehlerquote bei der Datenerfassung rechneten. Diese Fehler würden erst bei der ersten periodischen Nachprüfung nach vier Jahren entdeckt und hätten im schlimmsten Fall zur Folge, dass das Fahrzeug ausser Verkehr gesetzt werden muss, beispielsweise weil geltende Abgasvorschriften nicht eingehalten werden. Nicht zuletzt im Interesse des Konsumentenschutzes hat der Bundesrat deshalb auf die Delegation der Identifikationsprüfung an Dritte verzichtet.</p><p>Das Anliegen des Motionärs, alle in der EU genehmigten Fahrzeuge mit einem Alter bis zu 12 Monaten und einem Kilometerstand bis 2000 Kilometer auf dem Papierweg zuzulassen, geht noch deutlich weiter als die damals vorgeschlagene Möglichkeit einer Delegation der Identifikationsprüfung an Dritte. Es müsste mit noch mehr Fehlern und in der Folge mit einem noch grösseren Zusatzaufwand für Kantone und Halter gerechnet werden. Im Interesse der Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes und des Konsumentenschutzes lehnt der Bundesrat deshalb das Anliegen der Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass in der EU genehmigte Neufahrzeuge ohne strassenverkehrsamtliche Prüfung an den Zulassungsschaltern in Verkehr gesetzt werden können. Diese Zulassungsvereinfachung betrifft Neuwagen und Fahrzeuge bis maximal 12 Monate mit einem maximalen Kilometerstand von bis zu 2000 Kilometern.</p>
  • Vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen und mehr Verkehrssicherheit
State
Abschreibungsantrag liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die strassenverkehrsamtliche Prüfung von in der EU genehmigten Neufahrzeugen stellt ein bürokratisches Handelshemmnis dar (sogenannte Typenschein-X-Fahrzeuge mit COC), das weder die Verkehrssicherheit erhöht noch eine sonstige Daseinsberechtigung geniesst. Die gigantischen diesbezüglich verwendeten Ressourcen der Strassenverkehrsämter (2012: über 23 000 Neuwagenprüfungen und geschätzte 20 000 Prüfungen mit Fahrzeugen mit weniger als 2000 Kilometern) könnten mit der Abschaffung dieser Prüfpflicht für die periodischen Prüfungen von Gebrauchtwagen verwendet werden, bei welchen ein grosser Überhang besteht. Somit wird die Verkehrssicherheit von älteren Fahrzeugen nachhaltig verbessert, ohne dass neue Ressourcen geschaffen werden müssen, und das Ziel Via sicura unterstützt. Als Folge nehmen für die Bürger die Wartezeiten und Bürokratie von Neuwagenzulassungen ab, und es führt zu günstigeren Konsumentenpreisen.</p>
    • <p>Seit dem 1. Mai 2012 kontrollieren die schweizerischen Zulassungsbehörden bei direkt importierten neuen Personenwagen mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung nur noch, ob das Fahrzeug mit den Angaben auf den Dokumenten übereinstimmt (Identifikationsprüfung). Auf alle anderen Prüfungen wird verzichtet.</p><p>Im Revisionsverfahren, das zu dieser Vereinfachung geführt hat, wurde ausserdem die Möglichkeit einer Delegation der Identifikationsprüfung an Dritte vorgeschlagen. Die Mehrheit der Kantone lehnte den Vorschlag indessen ab, weil sie, gestützt auf die Erfahrungen mit der Selbstabnahme von in der Schweiz typengenehmigten Fahrzeugen, mit einer grossen Fehlerquote bei der Datenerfassung rechneten. Diese Fehler würden erst bei der ersten periodischen Nachprüfung nach vier Jahren entdeckt und hätten im schlimmsten Fall zur Folge, dass das Fahrzeug ausser Verkehr gesetzt werden muss, beispielsweise weil geltende Abgasvorschriften nicht eingehalten werden. Nicht zuletzt im Interesse des Konsumentenschutzes hat der Bundesrat deshalb auf die Delegation der Identifikationsprüfung an Dritte verzichtet.</p><p>Das Anliegen des Motionärs, alle in der EU genehmigten Fahrzeuge mit einem Alter bis zu 12 Monaten und einem Kilometerstand bis 2000 Kilometer auf dem Papierweg zuzulassen, geht noch deutlich weiter als die damals vorgeschlagene Möglichkeit einer Delegation der Identifikationsprüfung an Dritte. Es müsste mit noch mehr Fehlern und in der Folge mit einem noch grösseren Zusatzaufwand für Kantone und Halter gerechnet werden. Im Interesse der Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes und des Konsumentenschutzes lehnt der Bundesrat deshalb das Anliegen der Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass in der EU genehmigte Neufahrzeuge ohne strassenverkehrsamtliche Prüfung an den Zulassungsschaltern in Verkehr gesetzt werden können. Diese Zulassungsvereinfachung betrifft Neuwagen und Fahrzeuge bis maximal 12 Monate mit einem maximalen Kilometerstand von bis zu 2000 Kilometern.</p>
    • Vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen und mehr Verkehrssicherheit

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