Gegen eine doppelte Typengenehmigung von Fahrzeugen
- ShortId
-
13.3819
- Id
-
20133819
- Updated
-
28.07.2023 07:29
- Language
-
de
- Title
-
Gegen eine doppelte Typengenehmigung von Fahrzeugen
- AdditionalIndexing
-
48;15;Auto;Motorfahrzeug;Europakompatibilität;Verwaltungsformalität;Zulassung des Fahrzeugs;technisches Handelshemmnis;Vereinfachung von Verfahren;Kraftfahrzeugindustrie;Angleichung der Normen;Verwaltungstätigkeit;Angleichung der Rechtsvorschriften
- 1
-
- L04K18020307, Zulassung des Fahrzeugs
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L05K1803010101, Auto
- L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
- L04K08060113, Verwaltungsformalität
- L04K09020206, Europakompatibilität
- L06K070601020101, Angleichung der Normen
- L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
- L04K18030101, Motorfahrzeug
- L06K070102010104, technisches Handelshemmnis
- L05K0705020701, Kraftfahrzeugindustrie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Schweizer Typengenehmigungsverfahren, welches die Übereinstimmung von Fahrzeugtypen mit geltenden Gesetzesauflagen bescheinigt (welche sich auf die EU-Richtlinien stützen), stellt eine unnötige Doppelspurigkeit gegenüber der EU-Prüfung dar. Diese doppelte Prüfung generiert sowohl in der Privatwirtschaft wie auf Bundes- und Kantonsebene hohe Kosten, welche durch eine entsprechende Anpassung dieser nicht mehr zeitgemässen nationalen Regulierung verhindert werden könnten. Bei Fahrzeugen, welche in der EU genehmigt wurden, liefert die Schweizer Typenprüfung keine neuen Erkenntnisse und stellt lediglich eine Handelsschranke auf, die der Cassis-de-Dijon-Philosophie widerspricht. Folglich ist der Typenschein ersatzlos zu streichen, und an dessen Stelle tritt die EU-Genehmigungsnummer. Dies führt zu günstigeren Konsumentenpreisen und ist ein weiterer Schritt gegen die Hochpreisinsel Schweiz.</p>
- <p>Die vom Motionär vermutete Doppelspurigkeit existiert nicht. In der Schweiz werden weder eine doppelte Fahrzeugprüfung noch eine doppelte Typengenehmigung durchgeführt. Motorfahrzeuge fallen unter das im Rahmen der Bilateralen I zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft abgeschlossene Abkommen vom 21. Juni 1999 über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA; SR 0.946.526.81). Fahrzeugtypen mit einer sogenannten EG-Gesamtgenehmigung werden von der Schweiz anerkannt. Für solche Fahrzeugtypen wird vom Bund lediglich ein Datenblatt erstellt, auf welchem die im Interesse aller Beteiligten (Fahrzeug- und Versicherungswirtschaft, Bundesbehörden, kantonale Behörden) erforderlichen Daten aus der umfangreichen EG-Gesamtgenehmigung herausgefiltert werden. Das Datenblatt gibt zudem Auskunft darüber, wer für die Auslieferung typgleicher Fahrzeuge verantwortlich ist und beim Auftreten von serienmässigen verkehrs- oder umweltrelevanten Mängeln für die Instandstellung zu sorgen hat (Rückrufverfahren).</p><p>Das Bundesamt für Strassen stellt das Datenblatt den kantonalen Vollzugsbehörden elektronisch zur Verfügung. Es bildet die Grundlage für die Ausstellung der individuellen Fahrzeugdokumente. Die Angaben des Datenblatts dienen aber auch dem Fahrzeughandel für die Bereitstellung von Ersatz- und Ausrüstungsteilen sowie den Versicherern für die Berechnung der Versicherungsprämien. Auch die Berechnungen zu den Schadstoff- und Geräuschemissionen des Motorfahrzeugverkehrs sowie die Berechnungen im Rahmen des Vollzugs der Energieetikette und der CO2-Emissionsvorschriften basieren auf diesem Datenblatt.</p><p>Diese Praxis ist mit den Bestimmungen des MRA vereinbar und stellt aus Sicht des Bundesrates kein unverhältnismässiges Handelshemmnis dar.</p><p>Würde der Bund diese Daten nicht mehr zur Verfügung stellen, so müssten diese von der Wirtschaft und den Behörden in jedem Kanton einzeln erhoben werden. Auch aus Kostengründen soll deshalb die heutige zentrale Lösung beibehalten werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass in der EU genehmigte und geprüfte Neuwagen ohne erneute Genehmigung durch das Astra in der Schweiz zugelassen werden können.</p>
- Gegen eine doppelte Typengenehmigung von Fahrzeugen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Schweizer Typengenehmigungsverfahren, welches die Übereinstimmung von Fahrzeugtypen mit geltenden Gesetzesauflagen bescheinigt (welche sich auf die EU-Richtlinien stützen), stellt eine unnötige Doppelspurigkeit gegenüber der EU-Prüfung dar. Diese doppelte Prüfung generiert sowohl in der Privatwirtschaft wie auf Bundes- und Kantonsebene hohe Kosten, welche durch eine entsprechende Anpassung dieser nicht mehr zeitgemässen nationalen Regulierung verhindert werden könnten. Bei Fahrzeugen, welche in der EU genehmigt wurden, liefert die Schweizer Typenprüfung keine neuen Erkenntnisse und stellt lediglich eine Handelsschranke auf, die der Cassis-de-Dijon-Philosophie widerspricht. Folglich ist der Typenschein ersatzlos zu streichen, und an dessen Stelle tritt die EU-Genehmigungsnummer. Dies führt zu günstigeren Konsumentenpreisen und ist ein weiterer Schritt gegen die Hochpreisinsel Schweiz.</p>
- <p>Die vom Motionär vermutete Doppelspurigkeit existiert nicht. In der Schweiz werden weder eine doppelte Fahrzeugprüfung noch eine doppelte Typengenehmigung durchgeführt. Motorfahrzeuge fallen unter das im Rahmen der Bilateralen I zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft abgeschlossene Abkommen vom 21. Juni 1999 über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA; SR 0.946.526.81). Fahrzeugtypen mit einer sogenannten EG-Gesamtgenehmigung werden von der Schweiz anerkannt. Für solche Fahrzeugtypen wird vom Bund lediglich ein Datenblatt erstellt, auf welchem die im Interesse aller Beteiligten (Fahrzeug- und Versicherungswirtschaft, Bundesbehörden, kantonale Behörden) erforderlichen Daten aus der umfangreichen EG-Gesamtgenehmigung herausgefiltert werden. Das Datenblatt gibt zudem Auskunft darüber, wer für die Auslieferung typgleicher Fahrzeuge verantwortlich ist und beim Auftreten von serienmässigen verkehrs- oder umweltrelevanten Mängeln für die Instandstellung zu sorgen hat (Rückrufverfahren).</p><p>Das Bundesamt für Strassen stellt das Datenblatt den kantonalen Vollzugsbehörden elektronisch zur Verfügung. Es bildet die Grundlage für die Ausstellung der individuellen Fahrzeugdokumente. Die Angaben des Datenblatts dienen aber auch dem Fahrzeughandel für die Bereitstellung von Ersatz- und Ausrüstungsteilen sowie den Versicherern für die Berechnung der Versicherungsprämien. Auch die Berechnungen zu den Schadstoff- und Geräuschemissionen des Motorfahrzeugverkehrs sowie die Berechnungen im Rahmen des Vollzugs der Energieetikette und der CO2-Emissionsvorschriften basieren auf diesem Datenblatt.</p><p>Diese Praxis ist mit den Bestimmungen des MRA vereinbar und stellt aus Sicht des Bundesrates kein unverhältnismässiges Handelshemmnis dar.</p><p>Würde der Bund diese Daten nicht mehr zur Verfügung stellen, so müssten diese von der Wirtschaft und den Behörden in jedem Kanton einzeln erhoben werden. Auch aus Kostengründen soll deshalb die heutige zentrale Lösung beibehalten werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass in der EU genehmigte und geprüfte Neuwagen ohne erneute Genehmigung durch das Astra in der Schweiz zugelassen werden können.</p>
- Gegen eine doppelte Typengenehmigung von Fahrzeugen
Back to List