Umsetzung von Artikel 50 der Bundesverfassung. Erfahrungen

ShortId
13.3820
Id
20133820
Updated
25.06.2025 00:05
Language
de
Title
Umsetzung von Artikel 50 der Bundesverfassung. Erfahrungen
AdditionalIndexing
04;12;Autonomie;Agglomeration;Verfassungsartikel;Gemeinde;Auslegung des Rechts;Berggebiet;Stadt;Gesetzesevaluation
1
  • L05K0102020102, Stadt
  • L04K01020201, Agglomeration
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L06K080701020102, Autonomie
  • L04K06030102, Berggebiet
  • L05K0503010203, Verfassungsartikel
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L04K05030201, Auslegung des Rechts
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Jahr 2000 ist die neue Bundesverfassung in Kraft getreten. Unter anderem wurde ein "Städte- und Gemeindeartikel" eingeführt. Artikel 50 der Bundesverfassung lautet wie folgt:</p><p>Abs. 1</p><p>Die Gemeindeautonomie ist nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet.</p><p>Abs. 2</p><p>Der Bund beachtet bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden.</p><p>Abs. 3</p><p>Er nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete.</p><p>Nachdem die Verfassung seit über zehn Jahren in Kraft ist, ist eine solche Evaluation angezeigt und kann auf langjährige Erfahrungen abgestützt werden. Sie soll aufzeigen, welches die Folgen des neuen Verfassungsartikels sind, wie er von den Bundesstellen interpretiert wird und welche konkrete Bedeutung der Artikel hat. Dabei wird auch zu untersuchen sein, ob die in den Artikel gesetzten Erwartungen erfüllt wurden und wie sich der neue Verfassungsartikel auf die politischen Entscheidprozesse ausgewirkt hat. Schliesslich sollen Verbesserungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Artikel 50 der Bundesverfassung aufgezeigt werden.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, über die Wirkung von Artikel 50 BV Bericht zu erstatten. </p>
  • Umsetzung von Artikel 50 der Bundesverfassung. Erfahrungen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20133835
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Jahr 2000 ist die neue Bundesverfassung in Kraft getreten. Unter anderem wurde ein "Städte- und Gemeindeartikel" eingeführt. Artikel 50 der Bundesverfassung lautet wie folgt:</p><p>Abs. 1</p><p>Die Gemeindeautonomie ist nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet.</p><p>Abs. 2</p><p>Der Bund beachtet bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden.</p><p>Abs. 3</p><p>Er nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete.</p><p>Nachdem die Verfassung seit über zehn Jahren in Kraft ist, ist eine solche Evaluation angezeigt und kann auf langjährige Erfahrungen abgestützt werden. Sie soll aufzeigen, welches die Folgen des neuen Verfassungsartikels sind, wie er von den Bundesstellen interpretiert wird und welche konkrete Bedeutung der Artikel hat. Dabei wird auch zu untersuchen sein, ob die in den Artikel gesetzten Erwartungen erfüllt wurden und wie sich der neue Verfassungsartikel auf die politischen Entscheidprozesse ausgewirkt hat. Schliesslich sollen Verbesserungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Artikel 50 der Bundesverfassung aufgezeigt werden.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, über die Wirkung von Artikel 50 BV Bericht zu erstatten. </p>
    • Umsetzung von Artikel 50 der Bundesverfassung. Erfahrungen

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