Finanzierungsschlüssel für die universitäre Ausbildung zusätzlicher Ärztinnen und Ärzte

ShortId
13.3831
Id
20133831
Updated
28.07.2023 07:27
Language
de
Title
Finanzierungsschlüssel für die universitäre Ausbildung zusätzlicher Ärztinnen und Ärzte
AdditionalIndexing
2841;Studium;Universität;Kostenrechnung;Arbeitskräftebedarf;Kanton;medizinischer Unterricht;Arzt/Ärztin
1
  • L04K13020306, medizinischer Unterricht
  • L04K13020110, Studium
  • L05K1302050105, Universität
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Dialog nationale Gesundheitspolitik möchte die Abschlusszahlen in der Humanmedizin möglichst auf 1200 bis 1300 pro Jahr steigern. Die Situation ist insofern unbefriedigend, weil dazu bei den betroffenen Universitätskantonen nur die Grundbeiträge des Bundes zur Verfügung stehen, die zudem immanent von Sparpaketen, die als Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakete daherkommen, bedroht werden. Im besten Fall führt dies zu einer Gewichtsverschiebung innerhalb der Universitäten, im schlechtesten Fall zu weniger Mitteln als budgetiert. Erschwerend kommt dazu, dass keine verlässlichen Zahlen zu den tatsächlich zu erwartenden Kosten zusätzlicher Ausbildungsplätze an Universitäten vorliegen.</p><p>Der Bundesrat soll deshalb zum einen bis Mitte kommenden Jahres die effektiven Kosten zusätzlicher Ausbildungsplätze in der Humanmedizin erheben, damit in diesem Punkt Klarheit herrscht.</p><p>Da der Bundesrat zum andern verschiedentlich gesagt hat, er wolle sich an solchen zusätzlichen Kosten allenfalls frühestens in der BFI-Periode 2017-2020 beteiligen, muss die Diskussion über einen möglichen neuen Finanzierungsschlüssel schon vorher einsetzen, um den betroffenen Kantonen und Universitäten mit einer Vorlaufzeit von ein bis zwei Jahren die Aufstockung ihrer Kapazitäten zu ermöglichen. Deshalb soll der Bundesrat bis Ende 2014 einen neuen Finanzierungsschlüssel vorschlagen, der in die BFI-Periode 2017-2020 einfliessen soll.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat verschiedentlich festgehalten, dass in der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten Handlungsbedarf besteht. Die Verantwortung für die kantonalen Universitäten und die Universitätsspitäler und damit für die Medizinerinnen- und Medizinerausbildung liegt bei den Kantonen. Der Bund ist gemäss der geltenden Kompetenzordnung subsidiär und hauptsächlich über die Grundbeiträge gemäss Universitätsförderungsgesetz vom 8. Oktober 1999 (UFG) beteiligt. Für diese ist in der Periode 2013-2016 ein substanzielles jährliches Wachstum von 3,7 Prozent vorgesehen.</p><p>Mit diesen Grundbeiträgen sowie mit den zusätzlichen interkantonalen Mitteln erhalten die Trägerkantone während der laufenden Periode bereits eine substanzielle finanzielle Unterstützung für die sukzessive Erhöhung der Anzahl Studienplätze in der Humanmedizin. Über die projektgebundenen Beiträge nach UFG finanziert er zudem ein Zusammenarbeitsprojekt zur Stärkung der Hausarztmedizin mit 4 Millionen Franken.</p><p>Gemäss aktueller Planung wird am 1. Januar 2015 das Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz vom 30. September 2011 (HFKG) in Kraft treten und das UFG ablösen. Die Finanzierungsbestimmungen werden erst später, voraussichtlich auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten. Mit der Vorbereitung der Grundlagen für die detaillierte Festlegung der HFKG-Finanzierungsbestimmungen zuhanden des Bundesrates und der zukünftigen Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) ist eine Arbeitsgruppe betraut, die neben dem federführenden Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation Vertretungen der Kantone, aller Hochschultypen und weiterer Bundesstellen umfasst. Die dafür wichtige Festlegung der Referenzkosten (auf der Basis der Kosten pro Student oder Studentin), der Disziplinen- und Fachbereichsgruppen sowie deren Gewichtung liegt in der Kompetenz der Plenarversammlung der SHK, der neben dem Bund alle Kantone angehören. Es wird also in der Kompetenz dieses Organs liegen, die Medizinstudierenden, falls sich dies auf der Basis der tatsächlichen Ausbildungskosten und allfälliger zusätzlicher hochschulpolitischer Erwägungen als angezeigt erweisen wird, stärker zu gewichten, als dies heute gemäss UFG der Fall ist.</p><p>Auch die Vorbereitungen zur BFI-Botschaft 2017-2020 sind bereits im Gang. Die Schweizerische Universitätskonferenz hat dazu am 26. September 2013 der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (Crus) ein Mandat erteilt, bis Ende 2014 eine strategische Planung 2017-2020 vorzulegen. Diese soll die strategischen Ziele für die Jahre 2017 bis 2020 und konkrete Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele aufführen. Insbesondere soll die Strategie Aussagen über einen möglichen Beitrag der universitären Hochschulen zur Linderung des Ärztemangels (z. B. Erhöhung der Ausbildungskapazität in Humanmedizin, Differenzierung der medizinischen Ausbildung für die Versorgung bzw. die Forschung) sowie über die effektiven Kosten dieser Massnahmen enthalten. Auf dieser Basis ist der Bedarf an Bundesmitteln nach HFKG für die BFI-Periode 2017-2020 anzugeben.</p><p>An den Forderungen des Postulates wird also bereits intensiv gearbeitet. Aus diesem Grund erachtet es der Bundesrat als nicht opportun, vorzeitig in die Aufgaben der Hochschulkonferenz sowie die Arbeiten der Crus einzugreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Universitätskantonen, die das Studium der Medizin anbieten,</p><p>1. bis Mitte 2014 die effektiven Kosten zusätzlicher universitärer Ausbildungsplätze für Medizinerinnen und Mediziner zu erheben; und</p><p>2. bis Ende 2014 einen neuen Finanzierungsschlüssel für diese universitäre Ausbildung vorzuschlagen.</p>
  • Finanzierungsschlüssel für die universitäre Ausbildung zusätzlicher Ärztinnen und Ärzte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Dialog nationale Gesundheitspolitik möchte die Abschlusszahlen in der Humanmedizin möglichst auf 1200 bis 1300 pro Jahr steigern. Die Situation ist insofern unbefriedigend, weil dazu bei den betroffenen Universitätskantonen nur die Grundbeiträge des Bundes zur Verfügung stehen, die zudem immanent von Sparpaketen, die als Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakete daherkommen, bedroht werden. Im besten Fall führt dies zu einer Gewichtsverschiebung innerhalb der Universitäten, im schlechtesten Fall zu weniger Mitteln als budgetiert. Erschwerend kommt dazu, dass keine verlässlichen Zahlen zu den tatsächlich zu erwartenden Kosten zusätzlicher Ausbildungsplätze an Universitäten vorliegen.</p><p>Der Bundesrat soll deshalb zum einen bis Mitte kommenden Jahres die effektiven Kosten zusätzlicher Ausbildungsplätze in der Humanmedizin erheben, damit in diesem Punkt Klarheit herrscht.</p><p>Da der Bundesrat zum andern verschiedentlich gesagt hat, er wolle sich an solchen zusätzlichen Kosten allenfalls frühestens in der BFI-Periode 2017-2020 beteiligen, muss die Diskussion über einen möglichen neuen Finanzierungsschlüssel schon vorher einsetzen, um den betroffenen Kantonen und Universitäten mit einer Vorlaufzeit von ein bis zwei Jahren die Aufstockung ihrer Kapazitäten zu ermöglichen. Deshalb soll der Bundesrat bis Ende 2014 einen neuen Finanzierungsschlüssel vorschlagen, der in die BFI-Periode 2017-2020 einfliessen soll.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat verschiedentlich festgehalten, dass in der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten Handlungsbedarf besteht. Die Verantwortung für die kantonalen Universitäten und die Universitätsspitäler und damit für die Medizinerinnen- und Medizinerausbildung liegt bei den Kantonen. Der Bund ist gemäss der geltenden Kompetenzordnung subsidiär und hauptsächlich über die Grundbeiträge gemäss Universitätsförderungsgesetz vom 8. Oktober 1999 (UFG) beteiligt. Für diese ist in der Periode 2013-2016 ein substanzielles jährliches Wachstum von 3,7 Prozent vorgesehen.</p><p>Mit diesen Grundbeiträgen sowie mit den zusätzlichen interkantonalen Mitteln erhalten die Trägerkantone während der laufenden Periode bereits eine substanzielle finanzielle Unterstützung für die sukzessive Erhöhung der Anzahl Studienplätze in der Humanmedizin. Über die projektgebundenen Beiträge nach UFG finanziert er zudem ein Zusammenarbeitsprojekt zur Stärkung der Hausarztmedizin mit 4 Millionen Franken.</p><p>Gemäss aktueller Planung wird am 1. Januar 2015 das Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz vom 30. September 2011 (HFKG) in Kraft treten und das UFG ablösen. Die Finanzierungsbestimmungen werden erst später, voraussichtlich auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten. Mit der Vorbereitung der Grundlagen für die detaillierte Festlegung der HFKG-Finanzierungsbestimmungen zuhanden des Bundesrates und der zukünftigen Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) ist eine Arbeitsgruppe betraut, die neben dem federführenden Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation Vertretungen der Kantone, aller Hochschultypen und weiterer Bundesstellen umfasst. Die dafür wichtige Festlegung der Referenzkosten (auf der Basis der Kosten pro Student oder Studentin), der Disziplinen- und Fachbereichsgruppen sowie deren Gewichtung liegt in der Kompetenz der Plenarversammlung der SHK, der neben dem Bund alle Kantone angehören. Es wird also in der Kompetenz dieses Organs liegen, die Medizinstudierenden, falls sich dies auf der Basis der tatsächlichen Ausbildungskosten und allfälliger zusätzlicher hochschulpolitischer Erwägungen als angezeigt erweisen wird, stärker zu gewichten, als dies heute gemäss UFG der Fall ist.</p><p>Auch die Vorbereitungen zur BFI-Botschaft 2017-2020 sind bereits im Gang. Die Schweizerische Universitätskonferenz hat dazu am 26. September 2013 der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (Crus) ein Mandat erteilt, bis Ende 2014 eine strategische Planung 2017-2020 vorzulegen. Diese soll die strategischen Ziele für die Jahre 2017 bis 2020 und konkrete Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele aufführen. Insbesondere soll die Strategie Aussagen über einen möglichen Beitrag der universitären Hochschulen zur Linderung des Ärztemangels (z. B. Erhöhung der Ausbildungskapazität in Humanmedizin, Differenzierung der medizinischen Ausbildung für die Versorgung bzw. die Forschung) sowie über die effektiven Kosten dieser Massnahmen enthalten. Auf dieser Basis ist der Bedarf an Bundesmitteln nach HFKG für die BFI-Periode 2017-2020 anzugeben.</p><p>An den Forderungen des Postulates wird also bereits intensiv gearbeitet. Aus diesem Grund erachtet es der Bundesrat als nicht opportun, vorzeitig in die Aufgaben der Hochschulkonferenz sowie die Arbeiten der Crus einzugreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Universitätskantonen, die das Studium der Medizin anbieten,</p><p>1. bis Mitte 2014 die effektiven Kosten zusätzlicher universitärer Ausbildungsplätze für Medizinerinnen und Mediziner zu erheben; und</p><p>2. bis Ende 2014 einen neuen Finanzierungsschlüssel für diese universitäre Ausbildung vorzuschlagen.</p>
    • Finanzierungsschlüssel für die universitäre Ausbildung zusätzlicher Ärztinnen und Ärzte

Back to List