Unterstützung für US-schweizerische Doppelbürger

ShortId
13.3836
Id
20133836
Updated
28.07.2023 07:24
Language
de
Title
Unterstützung für US-schweizerische Doppelbürger
AdditionalIndexing
24;doppelte Staatsangehörigkeit;Steuererhebung;Steuerpflichtige/r;Schweizer/in;Vereinfachung von Verfahren;USA;Steuerrecht
1
  • L05K0506010602, doppelte Staatsangehörigkeit
  • L05K0506010605, Schweizer/in
  • L04K03050305, USA
  • L04K11070605, Steuerpflichtige/r
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Offensichtlich sind sich viele US-Doppelbürger ihrer Steuerpflicht in den USA nicht bewusst und haben deshalb unbeabsichtigt gegen US-Steuergesetz verstossen. Die bisher nicht bezahlten Steuern können im Rahmen einer Selbstanzeige nachbezahlt werden, wobei in der Regel neben einer Busse auch Zinsen zu bezahlen sind. Viele US-schweizerische Doppelbürger möchten die Situation bereinigen und im Zuge davon auch auf ihre amerikanische Staatsbürgerschaft verzichten.</p><p>In der Praxis zeigt sich, dass diese Situation zu grosser Verunsicherung führt und dass die Situation nicht einfach mit der "Rückgabe des US-Passes" bereinigt werden kann. Zudem ist der Verzicht auf die amerikanische Staatsbürgerschaft offensichtlich erst nach einem relativ langwierigen und administrativ aufwendigen Prozedere möglich.</p><p>Es ist deshalb angezeigt, US-schweizerischen Doppelbürgern, die unbeabsichtigt gegen US-Steuergesetz verstossen haben, in einem administrativ einfachen Verfahren zu ermöglichen, ihre Situation zu legalisieren und bei Bedarf auf die US-Staatsbürgerschaft zu verzichten. Der Bundesrat wird ersucht darzulegen, welche Handlungsmöglichkeiten in diesem Zusammenhang offenstehen und welche Massnahmen er unter Einbezug der Finanzinstitute umzusetzen beabsichtigt.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass schweizerisch-amerikanische Doppelbürger oft unbewusst oder ungewollt ihre US-Steuerpflicht nicht wahrgenommen und somit gegen US-Steuergesetze verstossen haben. Die korrekte Erfüllung der Steuerpflicht in den USA ist Ausfluss der Pflichten, die diese Personen als Bürger der USA zu erfüllen haben, und steht somit nicht im Einflussbereich der Schweizer Behörden. Dasselbe gilt für die Modalitäten des Verzichts auf die US-Staatsbürgerschaft, welche die Erfüllung der Steuerpflicht voraussetzt.</p><p>Das amerikanische Recht bietet US-Steuerpflichtigen, welche ihren US-Steuerpflichten nicht nachgekommen sind, zwei Möglichkeiten, um ihre Steuersituation zu bereinigen:</p><p>1. Offenlegungsprogramm (Offshore Voluntary Disclosure Program)</p><p>US-Steuerpflichtige können sich bei der US-Steuerbehörde für das Offenlegungsprogramm anmelden. Dabei werden US-Steuern (unter Anrechnung eventueller ausserhalb der USA bezahlten Steuern), Zinsen und eine Busse erhoben. Im Gegenzug verzichten die USA auf eine Strafanzeige.</p><p>2. Vereinfachtes Offenlegungsprogramm für nichtansässige Personen (Streamlined Filing Compliance Procedure for Non-Resident U.S. Taxpayers)</p><p>Seit dem 1. September 2012 bietet die US-Steuerbehörde für im Ausland ansässige US-Steuerpflichtige ein administrativ vereinfachtes Programm an. Die Teilnahme an diesem vereinfachten Programm setzt voraus, dass die in den USA steuerpflichtige Person seit dem 1. Januar 2009 nicht in den USA ansässig ist, für denselben Zeitraum keine US-Steuererklärung ausgefüllt hat und sie ein geringes Compliance-Risiko darstellt. Ein geringes Compliance-Risiko bedeutet, dass die steuerpflichtige Person keine hohen Compliance-Risiko-Indizien aufweist und ihre Steuerschuld pro Jahr nicht mehr als 1500 Dollar beträgt. Zudem verzichtet die steuerpflichtige Person mit ihrer Anmeldung am vereinfachten Programm auf eine Teilnahme am ordentlichen Offenlegungsprogramm. Anders als beim ordentlichen Offenlegungsprogramm können die US-Behörden jedoch Strafanzeige gegen steuerpflichtige Personen vornehmen, sofern diese von der US-Steuerbehörde kein geringes Compliance-Risiko attestiert bekommen.</p><p>Der Bundesrat wird sich weiterhin für die Belange von Doppelbürgern einsetzen, wobei den Grenzen des Einflussbereichs der Schweizer Behörden Rechnung zu tragen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Was beabsichtigt der Bundesrat zu unternehmen, damit US-schweizerische Doppelbürger ihrer allfälligen Steuerpflicht in den USA abwicklungsmässig unbürokratisch nachkommen und einen Verzicht auf die US-Staatsbürgerschaft ohne administrative Hürden umsetzen können?</p>
  • Unterstützung für US-schweizerische Doppelbürger
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Offensichtlich sind sich viele US-Doppelbürger ihrer Steuerpflicht in den USA nicht bewusst und haben deshalb unbeabsichtigt gegen US-Steuergesetz verstossen. Die bisher nicht bezahlten Steuern können im Rahmen einer Selbstanzeige nachbezahlt werden, wobei in der Regel neben einer Busse auch Zinsen zu bezahlen sind. Viele US-schweizerische Doppelbürger möchten die Situation bereinigen und im Zuge davon auch auf ihre amerikanische Staatsbürgerschaft verzichten.</p><p>In der Praxis zeigt sich, dass diese Situation zu grosser Verunsicherung führt und dass die Situation nicht einfach mit der "Rückgabe des US-Passes" bereinigt werden kann. Zudem ist der Verzicht auf die amerikanische Staatsbürgerschaft offensichtlich erst nach einem relativ langwierigen und administrativ aufwendigen Prozedere möglich.</p><p>Es ist deshalb angezeigt, US-schweizerischen Doppelbürgern, die unbeabsichtigt gegen US-Steuergesetz verstossen haben, in einem administrativ einfachen Verfahren zu ermöglichen, ihre Situation zu legalisieren und bei Bedarf auf die US-Staatsbürgerschaft zu verzichten. Der Bundesrat wird ersucht darzulegen, welche Handlungsmöglichkeiten in diesem Zusammenhang offenstehen und welche Massnahmen er unter Einbezug der Finanzinstitute umzusetzen beabsichtigt.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass schweizerisch-amerikanische Doppelbürger oft unbewusst oder ungewollt ihre US-Steuerpflicht nicht wahrgenommen und somit gegen US-Steuergesetze verstossen haben. Die korrekte Erfüllung der Steuerpflicht in den USA ist Ausfluss der Pflichten, die diese Personen als Bürger der USA zu erfüllen haben, und steht somit nicht im Einflussbereich der Schweizer Behörden. Dasselbe gilt für die Modalitäten des Verzichts auf die US-Staatsbürgerschaft, welche die Erfüllung der Steuerpflicht voraussetzt.</p><p>Das amerikanische Recht bietet US-Steuerpflichtigen, welche ihren US-Steuerpflichten nicht nachgekommen sind, zwei Möglichkeiten, um ihre Steuersituation zu bereinigen:</p><p>1. Offenlegungsprogramm (Offshore Voluntary Disclosure Program)</p><p>US-Steuerpflichtige können sich bei der US-Steuerbehörde für das Offenlegungsprogramm anmelden. Dabei werden US-Steuern (unter Anrechnung eventueller ausserhalb der USA bezahlten Steuern), Zinsen und eine Busse erhoben. Im Gegenzug verzichten die USA auf eine Strafanzeige.</p><p>2. Vereinfachtes Offenlegungsprogramm für nichtansässige Personen (Streamlined Filing Compliance Procedure for Non-Resident U.S. Taxpayers)</p><p>Seit dem 1. September 2012 bietet die US-Steuerbehörde für im Ausland ansässige US-Steuerpflichtige ein administrativ vereinfachtes Programm an. Die Teilnahme an diesem vereinfachten Programm setzt voraus, dass die in den USA steuerpflichtige Person seit dem 1. Januar 2009 nicht in den USA ansässig ist, für denselben Zeitraum keine US-Steuererklärung ausgefüllt hat und sie ein geringes Compliance-Risiko darstellt. Ein geringes Compliance-Risiko bedeutet, dass die steuerpflichtige Person keine hohen Compliance-Risiko-Indizien aufweist und ihre Steuerschuld pro Jahr nicht mehr als 1500 Dollar beträgt. Zudem verzichtet die steuerpflichtige Person mit ihrer Anmeldung am vereinfachten Programm auf eine Teilnahme am ordentlichen Offenlegungsprogramm. Anders als beim ordentlichen Offenlegungsprogramm können die US-Behörden jedoch Strafanzeige gegen steuerpflichtige Personen vornehmen, sofern diese von der US-Steuerbehörde kein geringes Compliance-Risiko attestiert bekommen.</p><p>Der Bundesrat wird sich weiterhin für die Belange von Doppelbürgern einsetzen, wobei den Grenzen des Einflussbereichs der Schweizer Behörden Rechnung zu tragen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Was beabsichtigt der Bundesrat zu unternehmen, damit US-schweizerische Doppelbürger ihrer allfälligen Steuerpflicht in den USA abwicklungsmässig unbürokratisch nachkommen und einen Verzicht auf die US-Staatsbürgerschaft ohne administrative Hürden umsetzen können?</p>
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