Konsumenten- und Produzentenschutz. Wie ist der Stand der Dinge bei den geschützten Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen?
- ShortId
-
13.3837
- Id
-
20133837
- Updated
-
24.06.2025 23:36
- Language
-
de
- Title
-
Konsumenten- und Produzentenschutz. Wie ist der Stand der Dinge bei den geschützten Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen?
- AdditionalIndexing
-
55;Ursprungsbezeichnung;Konsumenteninformation;Handel mit Agrarerzeugnissen;Agrarproduktionspolitik;Gütezeichen;Nahrungsmittel;Konsumentenschutz
- 1
-
- L05K0701060301, Konsumentenschutz
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L04K14010401, Agrarproduktionspolitik
- L06K070106030101, Konsumenteninformation
- L05K0701010304, Gütezeichen
- L05K0701010310, Ursprungsbezeichnung
- L03K140203, Nahrungsmittel
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>In den letzten Jahren haben sowohl der Bundesrat als auch das Parlament Beschlüsse gefasst, mit denen der Konsumenten- und der Produzentenschutz verbessert werden. Es wurden dazu Gesetze geändert und Abkommen abgeschlossen, namentlich die Swissness-Vorlage, das Lebensmittelgesetz und die bilateralen Abkommen. Auf dem Markt finden sich immer mehr landwirtschaftliche Erzeugnisse mit einer geschützten Bezeichnung, und ihr Anteil am Markt nimmt stetig zu.</p><p>Für den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung und die Kontrolle von deren Einhaltung sind in erster Linie die Kantone zuständig. Der Bundesrat sorgt für die Aufsicht und die Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren. Hingegen fehlt im heutigen Zeitalter der Globalisierung und der damit verbundenen Zunahme der Warenflüsse auf dem Schweizer Markt eine Gesamtsicht im Bereich der geschützten Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Eine vollständige und zentralisierte Zusammenstellung der Anzeigen, der zutage getretenen Betrugsfälle und der von den zuständigen Behörden getroffenen Sanktionen würde Informationen liefern über den Stand der Dinge und die Entwicklung über die Jahre hinweg.</p><p>Die Resultate könnten der Öffentlichkeit in einem jährlichen Bericht zugänglich gemacht werden und würden es den betroffenen Kreisen ermöglichen, sich ein klares Bild der Lage zu machen und wenn nötig in Kenntnis der Sache zu handeln. Ein solcher Bericht würde das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die Lebensmittel, die auf dem Schweizer Markt in Verkehr gebracht werden, stärken. Der Bund seinerseits würde über gut abgestützte Daten verfügen für die Beziehungen mit den ausländischen Partnern, gegenüber denen er mit dem Abschluss von bilateralen Abkommen Verpflichtungen eingegangen ist, so zum Beispiel mit dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (Anhang 12 des Agrarabkommens, in Kraft seit dem 1. Dezember 2011) und dem Abkommen zwischen der Schweiz und Russland über den Schutz der geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen (in Kraft seit dem 1. September 2011).</p>
- <p>Der Bundesrat verfügt auf gesetzlicher wie auf organisatorischer Ebene über verschiedene Instrumente, die die Lebensmittelsicherheit fördern und den Schutz vor einer betrügerischen oder irreführenden Verwendung von Bezeichnungen bei der Lebensmittelkennzeichnung verstärken. So sollen mit der Revision des Lebensmittelgesetzes insbesondere Bestimmungen eingeführt werden, die den Austausch und die Übermittlung von Daten zwischen den zuständigen Behörden von Bund und Kantonen erleichtern, und die vom Parlament verabschiedete Swissness-Vorlage enthält genauere Kriterien, um die Herkunft von Produkten und Dienstleistungen - namentlich auch Agrarerzeugnissen - zu definieren.</p><p>Der Bundesrat beauftragt das Bundesamt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, einen einmaligen Bericht zu verfassen, der die heutige Situation bezüglich der Betrugsaufdeckung und insbesondere der Wirksamkeit der verschiedenen involvierten Instrumente und Institutionen darlegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der die Tätigkeit von Kantonen und Bund bei der Aufdeckung und Bestrafung von Betrugsfällen im Zusammenhang mit geschützten Bezeichnungen von in- und ausländischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen untersucht, so die Ursprungsbezeichnungen und die geografischen Angaben, die Bezeichnungen "Berg" und "Alp" und auch die Bezeichnungen von biologischen Erzeugnissen und Lebensmitteln. Der Bericht soll zudem die verschiedenen Massnahmen aufführen, die der Bund im Ausland ergriffen hat, um die Bezeichnungen zu schützen. Schliesslich soll der Bericht, wenn nötig, Massnahmen vorschlagen, mit denen allfällige Lücken geschlossen werden können.</p>
- Konsumenten- und Produzentenschutz. Wie ist der Stand der Dinge bei den geschützten Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In den letzten Jahren haben sowohl der Bundesrat als auch das Parlament Beschlüsse gefasst, mit denen der Konsumenten- und der Produzentenschutz verbessert werden. Es wurden dazu Gesetze geändert und Abkommen abgeschlossen, namentlich die Swissness-Vorlage, das Lebensmittelgesetz und die bilateralen Abkommen. Auf dem Markt finden sich immer mehr landwirtschaftliche Erzeugnisse mit einer geschützten Bezeichnung, und ihr Anteil am Markt nimmt stetig zu.</p><p>Für den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung und die Kontrolle von deren Einhaltung sind in erster Linie die Kantone zuständig. Der Bundesrat sorgt für die Aufsicht und die Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren. Hingegen fehlt im heutigen Zeitalter der Globalisierung und der damit verbundenen Zunahme der Warenflüsse auf dem Schweizer Markt eine Gesamtsicht im Bereich der geschützten Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Eine vollständige und zentralisierte Zusammenstellung der Anzeigen, der zutage getretenen Betrugsfälle und der von den zuständigen Behörden getroffenen Sanktionen würde Informationen liefern über den Stand der Dinge und die Entwicklung über die Jahre hinweg.</p><p>Die Resultate könnten der Öffentlichkeit in einem jährlichen Bericht zugänglich gemacht werden und würden es den betroffenen Kreisen ermöglichen, sich ein klares Bild der Lage zu machen und wenn nötig in Kenntnis der Sache zu handeln. Ein solcher Bericht würde das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die Lebensmittel, die auf dem Schweizer Markt in Verkehr gebracht werden, stärken. Der Bund seinerseits würde über gut abgestützte Daten verfügen für die Beziehungen mit den ausländischen Partnern, gegenüber denen er mit dem Abschluss von bilateralen Abkommen Verpflichtungen eingegangen ist, so zum Beispiel mit dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (Anhang 12 des Agrarabkommens, in Kraft seit dem 1. Dezember 2011) und dem Abkommen zwischen der Schweiz und Russland über den Schutz der geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen (in Kraft seit dem 1. September 2011).</p>
- <p>Der Bundesrat verfügt auf gesetzlicher wie auf organisatorischer Ebene über verschiedene Instrumente, die die Lebensmittelsicherheit fördern und den Schutz vor einer betrügerischen oder irreführenden Verwendung von Bezeichnungen bei der Lebensmittelkennzeichnung verstärken. So sollen mit der Revision des Lebensmittelgesetzes insbesondere Bestimmungen eingeführt werden, die den Austausch und die Übermittlung von Daten zwischen den zuständigen Behörden von Bund und Kantonen erleichtern, und die vom Parlament verabschiedete Swissness-Vorlage enthält genauere Kriterien, um die Herkunft von Produkten und Dienstleistungen - namentlich auch Agrarerzeugnissen - zu definieren.</p><p>Der Bundesrat beauftragt das Bundesamt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, einen einmaligen Bericht zu verfassen, der die heutige Situation bezüglich der Betrugsaufdeckung und insbesondere der Wirksamkeit der verschiedenen involvierten Instrumente und Institutionen darlegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der die Tätigkeit von Kantonen und Bund bei der Aufdeckung und Bestrafung von Betrugsfällen im Zusammenhang mit geschützten Bezeichnungen von in- und ausländischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen untersucht, so die Ursprungsbezeichnungen und die geografischen Angaben, die Bezeichnungen "Berg" und "Alp" und auch die Bezeichnungen von biologischen Erzeugnissen und Lebensmitteln. Der Bericht soll zudem die verschiedenen Massnahmen aufführen, die der Bund im Ausland ergriffen hat, um die Bezeichnungen zu schützen. Schliesslich soll der Bericht, wenn nötig, Massnahmen vorschlagen, mit denen allfällige Lücken geschlossen werden können.</p>
- Konsumenten- und Produzentenschutz. Wie ist der Stand der Dinge bei den geschützten Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen?
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