Einnahme von Folsäure vor der Schwangerschaft

ShortId
13.3838
Id
20133838
Updated
28.07.2023 07:23
Language
de
Title
Einnahme von Folsäure vor der Schwangerschaft
AdditionalIndexing
2841;Präventivmedizin;Gynäkologie;Prävention;Embryo;Mutterschaft;Informationskampagne;Vitamin;angeborene Krankheit
1
  • L05K0107030401, Mutterschaft
  • L04K01050206, Gynäkologie
  • L05K0105050702, Prävention
  • L05K0105050701, Präventivmedizin
  • L05K1201020301, Informationskampagne
  • L06K010401030201, angeborene Krankheit
  • L06K010703040101, Embryo
  • L05K0105030106, Vitamin
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Laut BAG leiden in der Schweiz pro Jahr 50 bis 60 ungeborene Kinder unter einer Spina bifida, einer Fehlbildung des Rückenmarks mit schweren Folgen. Etwa 30 Prozent dieser Fehlbildungen und der Gesamtheit der Neuralrohrdefekte (NRD) - wozu auch die Anenzephalie gehört - könnten durch die Einnahme von Folsäure schon vor der Schwangerschaft (und während der ersten zwölf Schwangerschaftswochen) vermieden werden. Mit dieser prophylaktischen Massnahme kann auch das Auftreten weiterer Fehlbildungen wie beispielsweise der Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder von angeborenen Herzfehlern vermieden werden.</p><p>Auf der anderen Seite zeigen Zahlen aus dem Jahr 2009, dass nur gerade knapp 40 Prozent der Frauen vor der Schwangerschaft ein Folsäurepräparat einnehmen. Ende 2008 wurden deshalb im Auftrag des BAG eine Broschüre zuhanden der Gesundheitsfachleute und ein Faltblatt zuhanden der Frauen publiziert. Heute, annähernd fünf Jahre nach dieser Informationskampagne, ist es an der Zeit zu erfahren, welche Wirkung diese gezeitigt hat.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass Schwangerschaften nicht immer planbar sind, drängt es sich auf, weitere Massnahmen zur Prävention von NRD ins Auge zu fassen. In der Liste möglicher Massnahmen in der besagten Broschüre (S. 66) figuriert auch der Zusatz von Folsäure zu bestimmten Lebensmitteln. Gewisse Länder haben in diesem Sinne beschlossen, dem Brotmehl Folsäure beizufügen, was eine wirksame und kostengünstige Massnahme ist.</p><p>Gemäss einem juristischen Gutachten aus dem Jahr 2006, das im Anschluss an den Bericht der Eidgenössischen Ernährungskommission und an das Postulat Wiederkehr 97.3501 erstellt wurde, ist der generelle Zusatz von Folsäure zu einem Grundnahrungsmittel in der Schweiz im Rahmen der geltenden Gesetzgebung nicht möglich. Laut dieser Expertise wäre es angezeigt zu prüfen, ob nicht - gestützt auf Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe b der Bundesverfassung - ein Bundesgesetz zum Schutz vor nichtansteckenden Krankheiten erlassen werden sollte. Nach dem Scheitern des Präventionsgesetzes stellt sich die Frage, welche Handlungsperspektiven sich auftun, namentlich ob der Bundesrat die Absicht hat, ein Spezialgesetz zur Prävention dieser Art von Fehlbildungen auszuarbeiten.</p>
  • <p>1. Die Daten des Bundesamtes für Statistik zeigen, dass die Zahl der Neugeborenen mit Spina bifida in den letzten Jahren relativ stabil geblieben ist (2009: 20; 2010: 16; 2011: 20).</p><p>Der sechste schweizerische Ernährungsbericht (SEB; 2012) fasst die Ernährungssituation der Schweizer Wohnbevölkerung, die beobachteten Veränderungen bei den Essgewohnheiten sowie deren Auswirkungen auf die Gesundheit zusammen. Der Bericht zeigt, dass die Folsäurezufuhr ungenügend ist (Verzehr von 295 Mikrogramm pro Tag statt der empfohlenen 400 Mikrogramm pro Tag). Die Lage hat sich somit seit dem fünften SEB und der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2002 nicht verbessert. Es ist nicht bekannt, welche Rolle Folsäurepräparate in der Gesamtzufuhr spielen. Seit dem fünften SEB wurden keine aktuellen Daten zum Zusatz von Folsäure vor und zu Beginn der Schwangerschaft zwecks Vorbeugung von Neuralrohrdefekten veröffentlicht.</p><p>Der Anteil der Frauen, die heute in der Schweiz vor und zu Beginn der Schwangerschaft ein Folsäurepräparat einnehmen, ist nicht bekannt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) arbeitet derzeit an der Lancierung der nächsten Ausgabe des Monitorings Stillen. Aufgrund der für 2015 erwarteten Ergebnisse können der Anteil der Frauen, die ein Folsäurepräparat einnehmen, sowie der Zeitpunkt des Einnahmebeginns ("mindestens ein Monat vor der Schwangerschaft", "vor der achten Schwangerschaftswoche" oder "nach der achten Schwangerschaftswoche") ermittelt werden.</p><p>Der Bundesrat kann sich nicht zur Wirkung der Informationsmassnahmen des BAG äussern. Er kann jedoch bestätigen, dass die Information zu den Folsäurepräparaten die betroffenen Gesundheitsfachleute sowie die breite Öffentlichkeit erreicht hat. Die Broschüre für die Gesundheitsfachleute und das Faltblatt für die Frauen, die vom BAG 2008 herausgegeben wurden, wurden in etwa 3000 (2000 deutsch, 900 französisch, 300 italienisch) bzw. 60 000 (38 000 deutsch, 16 000 französisch, 3000 italienisch) Exemplaren gedruckt. Die Unterlagen werden auf der Website des BAG noch etwa 30-mal pro Tag heruntergeladen. Die Information wurde von den Partnern des BAG - der Schweizerischen Stiftung zur Förderung des Stillens, der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung (SGE) und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, die den Expertenbrief Nr. 33 (2010) zur Präkonzeptionsberatung verfasst (und an alle ihre Mitglieder abgegeben) hat - weiterverbreitet.</p><p>2. Neben den Informationsmassnahmen konzentriert sich das BAG auch auf die Kennzeichnung. Im Unterschied zur Europäischen Union erlaubt das BAG die Verwendung folgender Angabe auf den Lebensmitteln: "wird für die Entwicklung des Neuralrohrs des ungeborenen Kindes benötigt", gemäss Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (SR 817.022.21; Anhang 8, Art. 29f Abs. 2; Art. 29h Abs. 2).</p><p>Wie in der vorliegenden Interpellation erwähnt, ist der Gesetzesrahmen festgelegt. In Erwartung der Ergebnisse des nächsten Monitorings Stillen führt das BAG seine Tätigkeit im Rahmen der Schweizer Ernährungsstrategie 2013-2016 weiter. Diese stützt ihre Handlungsfelder auf die wichtigsten Schlussfolgerungen des sechsten SEB ab, nach dem die Gesamtbevölkerung nicht genügend Früchte und Gemüse isst, was einer der vier Hauptrisikofaktoren für nichtübertragbare Krankheiten ist. Früchte und Gemüse sind eine natürliche Folsäurequelle. Die Aufgabe des BAG besteht somit darin, eine ausgewogene Ernährung im Sinne der Schweizer Lebensmittelpyramide, die 2011 vom BAG und von der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung (SGE) gemeinsam erarbeitet wurde, vermehrt zu fördern.</p><p>Angesichts der vom BAG und von anderen Beteiligten unternommenen Anstrengungen fasst der Bundesrat derzeit keine zusätzlichen Massnahmen ins Auge.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hoch ist in der Schweiz der Anteil der Frauen, die schon vor einer Schwangerschaft Folsäurepräparate einnehmen, um damit der Spina bifida ("offener Rücken") und anderen Fehlbildungen beim Kind vorzubeugen? Hat sich die betreffende Informationskampagne des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) positiv ausgewirkt?</p><p>2. Plant der Bundesrat zusätzliche Massnahmen in diesem Bereich? Falls ja, welche? Werden auch spezialgesetzliche Vorschriften über die Prävention bestimmter Fehlbildungen erwogen?</p>
  • Einnahme von Folsäure vor der Schwangerschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Laut BAG leiden in der Schweiz pro Jahr 50 bis 60 ungeborene Kinder unter einer Spina bifida, einer Fehlbildung des Rückenmarks mit schweren Folgen. Etwa 30 Prozent dieser Fehlbildungen und der Gesamtheit der Neuralrohrdefekte (NRD) - wozu auch die Anenzephalie gehört - könnten durch die Einnahme von Folsäure schon vor der Schwangerschaft (und während der ersten zwölf Schwangerschaftswochen) vermieden werden. Mit dieser prophylaktischen Massnahme kann auch das Auftreten weiterer Fehlbildungen wie beispielsweise der Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder von angeborenen Herzfehlern vermieden werden.</p><p>Auf der anderen Seite zeigen Zahlen aus dem Jahr 2009, dass nur gerade knapp 40 Prozent der Frauen vor der Schwangerschaft ein Folsäurepräparat einnehmen. Ende 2008 wurden deshalb im Auftrag des BAG eine Broschüre zuhanden der Gesundheitsfachleute und ein Faltblatt zuhanden der Frauen publiziert. Heute, annähernd fünf Jahre nach dieser Informationskampagne, ist es an der Zeit zu erfahren, welche Wirkung diese gezeitigt hat.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass Schwangerschaften nicht immer planbar sind, drängt es sich auf, weitere Massnahmen zur Prävention von NRD ins Auge zu fassen. In der Liste möglicher Massnahmen in der besagten Broschüre (S. 66) figuriert auch der Zusatz von Folsäure zu bestimmten Lebensmitteln. Gewisse Länder haben in diesem Sinne beschlossen, dem Brotmehl Folsäure beizufügen, was eine wirksame und kostengünstige Massnahme ist.</p><p>Gemäss einem juristischen Gutachten aus dem Jahr 2006, das im Anschluss an den Bericht der Eidgenössischen Ernährungskommission und an das Postulat Wiederkehr 97.3501 erstellt wurde, ist der generelle Zusatz von Folsäure zu einem Grundnahrungsmittel in der Schweiz im Rahmen der geltenden Gesetzgebung nicht möglich. Laut dieser Expertise wäre es angezeigt zu prüfen, ob nicht - gestützt auf Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe b der Bundesverfassung - ein Bundesgesetz zum Schutz vor nichtansteckenden Krankheiten erlassen werden sollte. Nach dem Scheitern des Präventionsgesetzes stellt sich die Frage, welche Handlungsperspektiven sich auftun, namentlich ob der Bundesrat die Absicht hat, ein Spezialgesetz zur Prävention dieser Art von Fehlbildungen auszuarbeiten.</p>
    • <p>1. Die Daten des Bundesamtes für Statistik zeigen, dass die Zahl der Neugeborenen mit Spina bifida in den letzten Jahren relativ stabil geblieben ist (2009: 20; 2010: 16; 2011: 20).</p><p>Der sechste schweizerische Ernährungsbericht (SEB; 2012) fasst die Ernährungssituation der Schweizer Wohnbevölkerung, die beobachteten Veränderungen bei den Essgewohnheiten sowie deren Auswirkungen auf die Gesundheit zusammen. Der Bericht zeigt, dass die Folsäurezufuhr ungenügend ist (Verzehr von 295 Mikrogramm pro Tag statt der empfohlenen 400 Mikrogramm pro Tag). Die Lage hat sich somit seit dem fünften SEB und der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2002 nicht verbessert. Es ist nicht bekannt, welche Rolle Folsäurepräparate in der Gesamtzufuhr spielen. Seit dem fünften SEB wurden keine aktuellen Daten zum Zusatz von Folsäure vor und zu Beginn der Schwangerschaft zwecks Vorbeugung von Neuralrohrdefekten veröffentlicht.</p><p>Der Anteil der Frauen, die heute in der Schweiz vor und zu Beginn der Schwangerschaft ein Folsäurepräparat einnehmen, ist nicht bekannt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) arbeitet derzeit an der Lancierung der nächsten Ausgabe des Monitorings Stillen. Aufgrund der für 2015 erwarteten Ergebnisse können der Anteil der Frauen, die ein Folsäurepräparat einnehmen, sowie der Zeitpunkt des Einnahmebeginns ("mindestens ein Monat vor der Schwangerschaft", "vor der achten Schwangerschaftswoche" oder "nach der achten Schwangerschaftswoche") ermittelt werden.</p><p>Der Bundesrat kann sich nicht zur Wirkung der Informationsmassnahmen des BAG äussern. Er kann jedoch bestätigen, dass die Information zu den Folsäurepräparaten die betroffenen Gesundheitsfachleute sowie die breite Öffentlichkeit erreicht hat. Die Broschüre für die Gesundheitsfachleute und das Faltblatt für die Frauen, die vom BAG 2008 herausgegeben wurden, wurden in etwa 3000 (2000 deutsch, 900 französisch, 300 italienisch) bzw. 60 000 (38 000 deutsch, 16 000 französisch, 3000 italienisch) Exemplaren gedruckt. Die Unterlagen werden auf der Website des BAG noch etwa 30-mal pro Tag heruntergeladen. Die Information wurde von den Partnern des BAG - der Schweizerischen Stiftung zur Förderung des Stillens, der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung (SGE) und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, die den Expertenbrief Nr. 33 (2010) zur Präkonzeptionsberatung verfasst (und an alle ihre Mitglieder abgegeben) hat - weiterverbreitet.</p><p>2. Neben den Informationsmassnahmen konzentriert sich das BAG auch auf die Kennzeichnung. Im Unterschied zur Europäischen Union erlaubt das BAG die Verwendung folgender Angabe auf den Lebensmitteln: "wird für die Entwicklung des Neuralrohrs des ungeborenen Kindes benötigt", gemäss Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (SR 817.022.21; Anhang 8, Art. 29f Abs. 2; Art. 29h Abs. 2).</p><p>Wie in der vorliegenden Interpellation erwähnt, ist der Gesetzesrahmen festgelegt. In Erwartung der Ergebnisse des nächsten Monitorings Stillen führt das BAG seine Tätigkeit im Rahmen der Schweizer Ernährungsstrategie 2013-2016 weiter. Diese stützt ihre Handlungsfelder auf die wichtigsten Schlussfolgerungen des sechsten SEB ab, nach dem die Gesamtbevölkerung nicht genügend Früchte und Gemüse isst, was einer der vier Hauptrisikofaktoren für nichtübertragbare Krankheiten ist. Früchte und Gemüse sind eine natürliche Folsäurequelle. Die Aufgabe des BAG besteht somit darin, eine ausgewogene Ernährung im Sinne der Schweizer Lebensmittelpyramide, die 2011 vom BAG und von der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung (SGE) gemeinsam erarbeitet wurde, vermehrt zu fördern.</p><p>Angesichts der vom BAG und von anderen Beteiligten unternommenen Anstrengungen fasst der Bundesrat derzeit keine zusätzlichen Massnahmen ins Auge.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hoch ist in der Schweiz der Anteil der Frauen, die schon vor einer Schwangerschaft Folsäurepräparate einnehmen, um damit der Spina bifida ("offener Rücken") und anderen Fehlbildungen beim Kind vorzubeugen? Hat sich die betreffende Informationskampagne des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) positiv ausgewirkt?</p><p>2. Plant der Bundesrat zusätzliche Massnahmen in diesem Bereich? Falls ja, welche? Werden auch spezialgesetzliche Vorschriften über die Prävention bestimmter Fehlbildungen erwogen?</p>
    • Einnahme von Folsäure vor der Schwangerschaft

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