Auffällige Erhöhung der Reserven der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Jahr 2012

ShortId
13.3839
Id
20133839
Updated
28.07.2023 07:23
Language
de
Title
Auffällige Erhöhung der Reserven der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Jahr 2012
AdditionalIndexing
2841;Krankenkasse;Betriebsrücklage;Fonds
1
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L05K0703020104, Betriebsrücklage
  • L04K11090203, Fonds
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Damit sie auf lange Frist ihre Liquidität wahren können, auferlegt das KVG den Krankenversicherern die Pflicht, Mindestreserven anzulegen. Diese Reserven mögen unerlässlich sein, die Art, wie sie - und davon ausgehend auch die Prämien - festgelegt werden, ist allerdings undurchsichtig. Abhängig davon, in welchem Kanton die Versicherten leben und bei welcher Krankenkasse sie versichert sind, führt die Berechnung der Reserven zu einer haarsträubenden Ungleichbehandlung. Ein einziger Fonds, in den alle Kassen ihre Mindestreserven einzahlen, würde zu einer höheren Transparenz führen und eine wirksamere Aufsicht ermöglichen. Die Risiken würden schweizweit auf alle Versicherten verteilt. Die Reserven würden unabhängig von einem möglichen Wechsel der Krankenkasse festgelegt, was auch die Schwierigkeiten der Übertragung bei einem Kantonswechsel beseitigen würde. Der Bundesrat hätte die Kompetenz, die Reservequote abhängig von der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen festzulegen. Ein einziger Fonds für alle Reserven würde es erlauben, die heute bei einigen Krankenkassen offenkundig übertrieben hohen Reserven zu verringern, und er hätte einen ausgleichenden Einfluss auf die Erhöhung der Prämien aller Versicherten.</p>
  • <p>Um die finanzielle Situation der Krankenversicherer so transparent wie möglich darzustellen, gelten seit dem 1. Januar 2012 die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach Swiss GAAP FER 41. Diese verlangen, dass in der ganzen Bilanz Marktwerte zu verwenden sind. Bis zum Jahr 2011 mussten die Versicherer nach dem Vorsichtsprinzip zum Anschaffungswert bilanzieren. Diese Neubewertung aller Positionen hat zur Folge, dass Kapitalanlagen aufgewertet und stille Reserven auf den Rückstellungen aufgelöst wurden. Somit bewirkt die Umstellung der Rechnungslegung, dass höhere Reserven ausgewiesen werden. Tatsächlich sind aber nicht mehr Reserven vorhanden, sondern diese werden nur in der Bilanz sichtbar.</p><p>Diesen transparent ausgewiesenen Reserven stehen aber auch neue Reserveanforderungen gegenüber, die die vom Versicherer eingegangenen Risiken abbilden. Seit dem Jahr 2012 wird die Mindesthöhe der Reserven individuell für jeden Versicherer und risikobasiert mit dem KVG-Solvenztest ermittelt. Die Reserveanforderungen steigen dadurch tendenziell, und ein direkter Vergleich mit dem bisherigen Soll-Wert ist nicht mehr möglich. Da sich insbesondere die Werte der Kapitalanlagen, je nach Verhalten der Kapitalmärkte, sehr rasch ändern können, sind die Reserven neu viel volatiler und können rasch wieder wegschmelzen.</p><p>Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach zur Schaffung eines Reservefonds für alle Krankenversicherer geäussert, so letztmals in seinen Antworten zur Interpellation Stahl 12.3386 und zu den Postulaten Marra 12.3061 und Poggia 11.4089, aber auch bereits zu den Postulaten Rossini 04.3759 und Recordon 09.4192, welche das Parlament abgelehnt hat. In seinen Antworten legte der Bundesrat dar, dass die Schaffung eines nationalen Reservefonds für alle Versicherer für Krankenkassen ein Anreiz sein könnte, ihre Prämien zu tief anzusetzen, zu hohe Markt- und Kreditrisiken einzugehen oder die Versicherungsrisiken zu unterschätzen, da allfällige Verluste durch diesen Fonds getragen würden (Moral-Hazard-Effekt). Dies würde den im KVG verankerten Grundsätzen des Wettbewerbs und der Verantwortlichkeit der Krankenversicherer widersprechen, da sich gewisse Akteure weniger vorsichtig verhalten könnten, als wenn sie die negativen Konsequenzen ihrer Entscheide individuell zu tragen hätten. Der Bundesrat befürchtet, dass durch eine Zentralisierung der Reserven ein systemisches Risiko entstehen könnte. Um dafür gewappnet zu sein, wäre ein zusätzlicher Reservebedarf erforderlich, was den Interessen der Versicherten klar zuwiderlaufen würde. Zudem wäre es schwierig festzulegen, nach welchen Kriterien die Krankenversicherer in diese gemeinsamen Reserven einzahlen müssten. Die Folge könnte sein, dass die Reservebildung zufällig erfolgen würde und das ausgewogene Verhältnis zwischen kantonalen Prämien und kantonalen Gesundheitsausgaben beeinträchtigt würde, wenn deren Differenzbetrag in einen Reservepool fliessen würde. Die anvisierte Gerechtigkeit könnte deshalb gerade nicht erreicht werden.</p><p>Aus all diesen Gründen ist der Bundesrat nach wie vor gegen die Schaffung eines nationalen Reservefonds für alle Versicherer.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss der im September 2013 erschienenen Statistik 2012 des Bundesamtes für Gesundheit zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung haben die Reserven pro versicherte Person zwischen 2011 und 2012 um 73,3 Prozent zugenommen. Bis zum 31. Dezember sind diese Reserven pro versicherte Person von 472 neu auf 818 Franken gestiegen. Die Reserven reichen somit für die Leistungen nicht nur während zwei, sondern während vier Versicherungsmonaten. Wie erklärt sich der Bundesrat diese beträchtliche Erhöhung der Reserven? Ist er unter diesen Umständen immer noch dagegen, einen einzigen Fonds für die Reserven aller Krankenkassen, die eine Krankenpflegeversicherung anbieten, zu äufnen?</p>
  • Auffällige Erhöhung der Reserven der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Jahr 2012
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Damit sie auf lange Frist ihre Liquidität wahren können, auferlegt das KVG den Krankenversicherern die Pflicht, Mindestreserven anzulegen. Diese Reserven mögen unerlässlich sein, die Art, wie sie - und davon ausgehend auch die Prämien - festgelegt werden, ist allerdings undurchsichtig. Abhängig davon, in welchem Kanton die Versicherten leben und bei welcher Krankenkasse sie versichert sind, führt die Berechnung der Reserven zu einer haarsträubenden Ungleichbehandlung. Ein einziger Fonds, in den alle Kassen ihre Mindestreserven einzahlen, würde zu einer höheren Transparenz führen und eine wirksamere Aufsicht ermöglichen. Die Risiken würden schweizweit auf alle Versicherten verteilt. Die Reserven würden unabhängig von einem möglichen Wechsel der Krankenkasse festgelegt, was auch die Schwierigkeiten der Übertragung bei einem Kantonswechsel beseitigen würde. Der Bundesrat hätte die Kompetenz, die Reservequote abhängig von der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen festzulegen. Ein einziger Fonds für alle Reserven würde es erlauben, die heute bei einigen Krankenkassen offenkundig übertrieben hohen Reserven zu verringern, und er hätte einen ausgleichenden Einfluss auf die Erhöhung der Prämien aller Versicherten.</p>
    • <p>Um die finanzielle Situation der Krankenversicherer so transparent wie möglich darzustellen, gelten seit dem 1. Januar 2012 die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach Swiss GAAP FER 41. Diese verlangen, dass in der ganzen Bilanz Marktwerte zu verwenden sind. Bis zum Jahr 2011 mussten die Versicherer nach dem Vorsichtsprinzip zum Anschaffungswert bilanzieren. Diese Neubewertung aller Positionen hat zur Folge, dass Kapitalanlagen aufgewertet und stille Reserven auf den Rückstellungen aufgelöst wurden. Somit bewirkt die Umstellung der Rechnungslegung, dass höhere Reserven ausgewiesen werden. Tatsächlich sind aber nicht mehr Reserven vorhanden, sondern diese werden nur in der Bilanz sichtbar.</p><p>Diesen transparent ausgewiesenen Reserven stehen aber auch neue Reserveanforderungen gegenüber, die die vom Versicherer eingegangenen Risiken abbilden. Seit dem Jahr 2012 wird die Mindesthöhe der Reserven individuell für jeden Versicherer und risikobasiert mit dem KVG-Solvenztest ermittelt. Die Reserveanforderungen steigen dadurch tendenziell, und ein direkter Vergleich mit dem bisherigen Soll-Wert ist nicht mehr möglich. Da sich insbesondere die Werte der Kapitalanlagen, je nach Verhalten der Kapitalmärkte, sehr rasch ändern können, sind die Reserven neu viel volatiler und können rasch wieder wegschmelzen.</p><p>Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach zur Schaffung eines Reservefonds für alle Krankenversicherer geäussert, so letztmals in seinen Antworten zur Interpellation Stahl 12.3386 und zu den Postulaten Marra 12.3061 und Poggia 11.4089, aber auch bereits zu den Postulaten Rossini 04.3759 und Recordon 09.4192, welche das Parlament abgelehnt hat. In seinen Antworten legte der Bundesrat dar, dass die Schaffung eines nationalen Reservefonds für alle Versicherer für Krankenkassen ein Anreiz sein könnte, ihre Prämien zu tief anzusetzen, zu hohe Markt- und Kreditrisiken einzugehen oder die Versicherungsrisiken zu unterschätzen, da allfällige Verluste durch diesen Fonds getragen würden (Moral-Hazard-Effekt). Dies würde den im KVG verankerten Grundsätzen des Wettbewerbs und der Verantwortlichkeit der Krankenversicherer widersprechen, da sich gewisse Akteure weniger vorsichtig verhalten könnten, als wenn sie die negativen Konsequenzen ihrer Entscheide individuell zu tragen hätten. Der Bundesrat befürchtet, dass durch eine Zentralisierung der Reserven ein systemisches Risiko entstehen könnte. Um dafür gewappnet zu sein, wäre ein zusätzlicher Reservebedarf erforderlich, was den Interessen der Versicherten klar zuwiderlaufen würde. Zudem wäre es schwierig festzulegen, nach welchen Kriterien die Krankenversicherer in diese gemeinsamen Reserven einzahlen müssten. Die Folge könnte sein, dass die Reservebildung zufällig erfolgen würde und das ausgewogene Verhältnis zwischen kantonalen Prämien und kantonalen Gesundheitsausgaben beeinträchtigt würde, wenn deren Differenzbetrag in einen Reservepool fliessen würde. Die anvisierte Gerechtigkeit könnte deshalb gerade nicht erreicht werden.</p><p>Aus all diesen Gründen ist der Bundesrat nach wie vor gegen die Schaffung eines nationalen Reservefonds für alle Versicherer.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss der im September 2013 erschienenen Statistik 2012 des Bundesamtes für Gesundheit zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung haben die Reserven pro versicherte Person zwischen 2011 und 2012 um 73,3 Prozent zugenommen. Bis zum 31. Dezember sind diese Reserven pro versicherte Person von 472 neu auf 818 Franken gestiegen. Die Reserven reichen somit für die Leistungen nicht nur während zwei, sondern während vier Versicherungsmonaten. Wie erklärt sich der Bundesrat diese beträchtliche Erhöhung der Reserven? Ist er unter diesen Umständen immer noch dagegen, einen einzigen Fonds für die Reserven aller Krankenkassen, die eine Krankenpflegeversicherung anbieten, zu äufnen?</p>
    • Auffällige Erhöhung der Reserven der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Jahr 2012

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