Babyfenster. Ein Fenster zur Vergangenheit

ShortId
13.3840
Id
20133840
Updated
28.07.2023 07:25
Language
de
Title
Babyfenster. Ein Fenster zur Vergangenheit
AdditionalIndexing
12;28;Geburt;ausgesetztes Kind;frühe Kindheit;Rechte des Kindes;Evaluation;Abstammung
1
  • L06K010703040102, Geburt
  • L05K0107010203, frühe Kindheit
  • L05K0103030102, ausgesetztes Kind
  • L04K05020508, Rechte des Kindes
  • L04K01030101, Abstammung
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das mittelalterliche System der Babyklappen ist in der Schweiz erstmals wieder im Jahr 2001 angewendet worden. Lange Zeit auf einen Ort (Einsiedeln) beschränkt, breitet es sich seit 2012 immer mehr aus: Neue Einrichtungen wurden in Davos und Olten eröffnet, diesmal in öffentlichen Spitälern. Bald werden weitere Babyfenster folgen, da namentlich das Zürcher Parlament kürzlich eine solche Einrichtung beschlossen hat.</p><p>Babyfenster bereiten jedoch zahlreiche Probleme ethischer, menschlicher und rechtlicher Natur. Sie stehen im Widerspruch zum Recht des Kindes, seine Identität zu kennen, wie dies der Uno-Ausschuss für die Rechte des Kindes unterstreicht. Sie setzen voraus, dass Mütter unter sehr prekären Umständen und in völliger Isolation gebären. Sie bergen möglicherweise sogar die Gefahr, dass ein Neugeborenes einer besonders verletzlichen - minderjährigen oder heimlich eingewanderten - Mutter entgegen ihrem Willen weggenommen wird. Auf landesrechtlicher Ebene laufen sie namentlich der Pflicht zur Meldung der Geburt (Art. 34 der Zivilstandsverordnung) zuwider.</p><p>Gleichzeitig können Babyfenster das Problem der Tötung von Neugeborenen offenbar nicht lösen: Die Frauen, die ihr Baby töten, sind nicht diejenigen, die es in ein Babyfenster legen würden. So hat in Deutschland und Österreich die grosse Zahl von Babyklappen nicht dazu geführt, dass die Todesfälle von Neugeborenen abgenommen haben. Deutschland ist übrigens daran, vom System der Babyklappen wegzukommen.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Meier-Schatz 13.3418 unterstrichen hat, kann eine Frau in der Schweiz ihr Kind unter medizinischer Betreuung und durch das medizinische Berufsgeheimnis geschützt im Spital gebären und es danach zur Adoption freigeben. Es muss folglich alles unternommen werden, um verletzliche Frauen und Familien auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen und sie vor, während und nach der Schwangerschaft zu begleiten. Selbst die Möglichkeit zur anonymen Geburt ist zu prüfen, wie dies der Bundesrat beabsichtigt.</p><p>In seiner Stellungnahme zur Motion 05.3310 betont der Bundesrat den rechtswidrigen Charakter der Babyfenster und die zahlreichen damit verbundenen Probleme. Er spielt darin aber auch den Ball den Kantonen zu. Nun hat aber das Problem seither eine nationale Dimension angenommen. Es bedarf somit zweifellos einer Antwort auf derselben Stufe.</p>
  • <p>Die neuesten Vorkommnisse in der Schweiz haben gezeigt, dass sich nach wie vor Fälle ereignen, in denen Mütter in Not ihre Kinder nach der Geburt aussetzen. So wurde im Juli ein Neugeborenes in einem Einkaufszentrum in Thun ausgesetzt und im Januar dieses Jahres ein Neugeborenes in einem parkierten Auto in Lugano zurückgelassen. Nur dank des raschen Auffindens durch Drittpersonen konnten diese Kinder lebend geborgen werden. Die Frage der Einrichtung von Babyfenstern wurde daher in vielen Kantonen thematisiert, und teilweise wurde bereits mit deren Umsetzung begonnen.</p><p>Die Mutter, welche ihr Neugeborenes im Babyfenster ablegt, verstösst zwar gegen die Meldepflicht, was nach Ansicht des Bundesrates jedoch vernachlässigbar ist in Anbetracht der Tatsache, dass das Leben des Kindes auf dem Spiel steht (wie der Fall aus dem Kanton Tessin zeigt). Das Leben des Kindes ist in den Persönlichkeitsrechten höher einzustufen als dessen Recht auf Kenntnis der Abstammung. Damit liegt das Babyfenster zwar rechtlich in einer Grauzone, dies ist jedoch kein Grund, die Einrichtung von Babyfenstern zu verbieten.</p><p>Im Vordergrund steht die Notwendigkeit, in Notfallsituationen situationsgerechte Hilfe sowohl für die Frau als auch für deren Kind anzubieten. Dies beinhaltet in erster Linie die Unterstützung und Förderung von Einrichtungen, welche Schwangeren und Müttern in Not beistehen und diese entsprechend beraten können. Der persönliche Kontakt und die empathische Begleitung erlauben es, Frauen in konflikthaften Lebenssituationen alternative Angebote und Handlungsspielräume aufzuzeigen. Dies zeigt eine Erhebung in Deutschland, wonach in 500 durch eine Hilfsstelle betreuten Fällen von Niemandskindern letztendlich nur 23 Mütter in der Anonymität geblieben sind.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in der Antwort auf die erwähnte Interpellation Meier-Schatz ausgeführt hat, bestehen zurzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass die Einrichtung von Babyfenstern zu einem Anstieg von Fällen geführt hat, in denen sich Mütter unter Verheimlichung ihrer Identität ihres Kindes entledigen wollten.</p><p>Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Kantone zuständig sind, entsprechende Beratungsstellen und Notrufnummern für Schwangere und Mütter in Not einzurichten sowie sonstige den Bedürfnissen angepasste Massnahmen zu ergreifen, wozu mitunter auch die Einrichtung von Babyfenstern gehört. Ein Eingreifen in die kantonalen Aufgaben erachtet der Bundesrat daher nicht als opportun, zumal mit der vertraulichen Geburt bereits ein gutes Betreuungsangebot für Schwangere in Not besteht. Zu prüfen wäre sodann, ob künftig nicht auch eine Möglichkeit zur anonymen Geburt geschaffen werden könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kann mir der Bundesrat sagen, was er davon hält, dass in einer wachsenden Zahl von Kantonen Babyfenster oder Babyklappen angeboten werden? Was gedenkt er angesichts dieses Phänomens zu unternehmen?</p>
  • Babyfenster. Ein Fenster zur Vergangenheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das mittelalterliche System der Babyklappen ist in der Schweiz erstmals wieder im Jahr 2001 angewendet worden. Lange Zeit auf einen Ort (Einsiedeln) beschränkt, breitet es sich seit 2012 immer mehr aus: Neue Einrichtungen wurden in Davos und Olten eröffnet, diesmal in öffentlichen Spitälern. Bald werden weitere Babyfenster folgen, da namentlich das Zürcher Parlament kürzlich eine solche Einrichtung beschlossen hat.</p><p>Babyfenster bereiten jedoch zahlreiche Probleme ethischer, menschlicher und rechtlicher Natur. Sie stehen im Widerspruch zum Recht des Kindes, seine Identität zu kennen, wie dies der Uno-Ausschuss für die Rechte des Kindes unterstreicht. Sie setzen voraus, dass Mütter unter sehr prekären Umständen und in völliger Isolation gebären. Sie bergen möglicherweise sogar die Gefahr, dass ein Neugeborenes einer besonders verletzlichen - minderjährigen oder heimlich eingewanderten - Mutter entgegen ihrem Willen weggenommen wird. Auf landesrechtlicher Ebene laufen sie namentlich der Pflicht zur Meldung der Geburt (Art. 34 der Zivilstandsverordnung) zuwider.</p><p>Gleichzeitig können Babyfenster das Problem der Tötung von Neugeborenen offenbar nicht lösen: Die Frauen, die ihr Baby töten, sind nicht diejenigen, die es in ein Babyfenster legen würden. So hat in Deutschland und Österreich die grosse Zahl von Babyklappen nicht dazu geführt, dass die Todesfälle von Neugeborenen abgenommen haben. Deutschland ist übrigens daran, vom System der Babyklappen wegzukommen.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Meier-Schatz 13.3418 unterstrichen hat, kann eine Frau in der Schweiz ihr Kind unter medizinischer Betreuung und durch das medizinische Berufsgeheimnis geschützt im Spital gebären und es danach zur Adoption freigeben. Es muss folglich alles unternommen werden, um verletzliche Frauen und Familien auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen und sie vor, während und nach der Schwangerschaft zu begleiten. Selbst die Möglichkeit zur anonymen Geburt ist zu prüfen, wie dies der Bundesrat beabsichtigt.</p><p>In seiner Stellungnahme zur Motion 05.3310 betont der Bundesrat den rechtswidrigen Charakter der Babyfenster und die zahlreichen damit verbundenen Probleme. Er spielt darin aber auch den Ball den Kantonen zu. Nun hat aber das Problem seither eine nationale Dimension angenommen. Es bedarf somit zweifellos einer Antwort auf derselben Stufe.</p>
    • <p>Die neuesten Vorkommnisse in der Schweiz haben gezeigt, dass sich nach wie vor Fälle ereignen, in denen Mütter in Not ihre Kinder nach der Geburt aussetzen. So wurde im Juli ein Neugeborenes in einem Einkaufszentrum in Thun ausgesetzt und im Januar dieses Jahres ein Neugeborenes in einem parkierten Auto in Lugano zurückgelassen. Nur dank des raschen Auffindens durch Drittpersonen konnten diese Kinder lebend geborgen werden. Die Frage der Einrichtung von Babyfenstern wurde daher in vielen Kantonen thematisiert, und teilweise wurde bereits mit deren Umsetzung begonnen.</p><p>Die Mutter, welche ihr Neugeborenes im Babyfenster ablegt, verstösst zwar gegen die Meldepflicht, was nach Ansicht des Bundesrates jedoch vernachlässigbar ist in Anbetracht der Tatsache, dass das Leben des Kindes auf dem Spiel steht (wie der Fall aus dem Kanton Tessin zeigt). Das Leben des Kindes ist in den Persönlichkeitsrechten höher einzustufen als dessen Recht auf Kenntnis der Abstammung. Damit liegt das Babyfenster zwar rechtlich in einer Grauzone, dies ist jedoch kein Grund, die Einrichtung von Babyfenstern zu verbieten.</p><p>Im Vordergrund steht die Notwendigkeit, in Notfallsituationen situationsgerechte Hilfe sowohl für die Frau als auch für deren Kind anzubieten. Dies beinhaltet in erster Linie die Unterstützung und Förderung von Einrichtungen, welche Schwangeren und Müttern in Not beistehen und diese entsprechend beraten können. Der persönliche Kontakt und die empathische Begleitung erlauben es, Frauen in konflikthaften Lebenssituationen alternative Angebote und Handlungsspielräume aufzuzeigen. Dies zeigt eine Erhebung in Deutschland, wonach in 500 durch eine Hilfsstelle betreuten Fällen von Niemandskindern letztendlich nur 23 Mütter in der Anonymität geblieben sind.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in der Antwort auf die erwähnte Interpellation Meier-Schatz ausgeführt hat, bestehen zurzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass die Einrichtung von Babyfenstern zu einem Anstieg von Fällen geführt hat, in denen sich Mütter unter Verheimlichung ihrer Identität ihres Kindes entledigen wollten.</p><p>Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Kantone zuständig sind, entsprechende Beratungsstellen und Notrufnummern für Schwangere und Mütter in Not einzurichten sowie sonstige den Bedürfnissen angepasste Massnahmen zu ergreifen, wozu mitunter auch die Einrichtung von Babyfenstern gehört. Ein Eingreifen in die kantonalen Aufgaben erachtet der Bundesrat daher nicht als opportun, zumal mit der vertraulichen Geburt bereits ein gutes Betreuungsangebot für Schwangere in Not besteht. Zu prüfen wäre sodann, ob künftig nicht auch eine Möglichkeit zur anonymen Geburt geschaffen werden könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kann mir der Bundesrat sagen, was er davon hält, dass in einer wachsenden Zahl von Kantonen Babyfenster oder Babyklappen angeboten werden? Was gedenkt er angesichts dieses Phänomens zu unternehmen?</p>
    • Babyfenster. Ein Fenster zur Vergangenheit

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