Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit
- ShortId
-
13.3841
- Id
-
20133841
- Updated
-
25.06.2025 00:22
- Language
-
de
- Title
-
Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit
- AdditionalIndexing
-
34;Expertenkommission;Evaluation;Datenschutz;Politikberatung;Datenverarbeitung;Technologiebewertung
- 1
-
- L06K080602020101, Expertenkommission
- L03K120304, Datenverarbeitung
- L04K05020513, Datenschutz
- L04K08020302, Evaluation
- L06K070601050404, Technologiebewertung
- L04K08020323, Politikberatung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Enthüllungen von Edward Snowden zeigen, dass die Grundannahmen, von denen auch in der Schweiz auf dem Gebiet der Datenbearbeitung und Datensicherheit ausgegangen wurde, nicht mehr zutreffen. Zwar übersteigen die Dimensionen der aufgeworfenen Probleme die schweizerischen Grenzen bei Weitem. Trotzdem ist die Schweiz als wirtschaftlich hochentwickeltes Land gut beraten, sich ein eigenes Bild zu machen. Dafür bedarf es vor allfälligen Schlussfolgerungen der qualifizierten Beurteilung geeigneter Experten.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis, die aus der Motion hervorgeht. Er hat mit seiner nationalen Strategie vom 27. Juni 2012 zum Schutz vor Cyberrisiken (NCS, BBl 2013 563) bereits bekräftigt, dass der Schutz der Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen im nationalen Interesse der Schweiz liegt. Dazu gehört auch der Schutz der Integrität der Netze und Basisdienste, die zur Datenbearbeitung dienen.</p><p>Mehrere Massnahmen der NCS decken die Anliegen der Motion weitgehend ab. Letztere hält zunächst richtig fest, dass die Probleme der Datensicherheit nicht an der schweizerischen Grenze haltmachen. Der Bundesrat unterstützt deshalb im Rahmen der NCS aktiv internationale Initiativen zum Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter.</p><p>Die NCS sieht des Weiteren vor, dass die verantwortlichen Bundesstellen sich untereinander und mit Akteuren ausserhalb der Bundesverwaltung zu aktuellen und zu erforschenden Entwicklungen im Zusammenhang mit Cyberrisiken austauschen. Bei Bedarf sollen diese Stellen auch Forschungsaufträge erteilen oder selbst forschen. In diesem Rahmen kann ein Auftrag zur Prüfung der künftigen Bedürfnisse bei der Datenbearbeitung und Datensicherheit erteilt werden, ohne dass dafür eine Expertenkommission eingesetzt wird. Es gibt bereits heute Fachgruppen, in denen Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und aus den Kantonen vertreten sind. Diese sind im Umsetzungsplan der NCS beschrieben.</p><p>Der Bundesrat stuft Cyberrisiken als spezielle Gefährdungen im Rahmen bestehender Prozesse und Strukturen ein. Massnahmen zur sicheren Datenbearbeitung müssen somit von den Betroffenen in Eigenverantwortung beschlossen und umgesetzt werden. In der Bundesverwaltung wird diesen Risiken im Rahmen der bestehenden Vorgaben begegnet. Der Bundesrat hat aber neuen Bedarf für den Bund festgestellt. Er hat in der Folge das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen, der Bundeskanzlei und weiteren Bundesbehörden sowie unter Beizug von Experten den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Informationssicherheit auszuarbeiten. Darin sind ebenfalls Massnahmen vorgesehen, welche einige Anliegen der Motion betreffen. Der Gesetzentwurf wird Anfang 2014 vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt.</p><p>Schliesslich hält der Bundesrat auch die Datenschutzgesetzgebung für revisionsbedürftig. Die Bedrohungen im Bereich Datenschutz haben sich aufgrund der fortschreitenden technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen seit einigen Jahren akzentuiert. Der Bundesrat hat daher das EJPD beauftragt, gesetzgeberische Massnahmen zur Stärkung des Datenschutzes zu prüfen.</p><p>Der Bundesrat ist somit der Ansicht, dass die erforderlichen Erkenntnisse, Empfehlungen und Massnahmen bereits durch die NCS, durch die geltenden Vorgaben sowie durch das künftige Informationssicherheitsgesetz sichergestellt werden. In der Einsetzung einer Expertenkommission vermag er keinen zusätzlichen Mehrwert zu erkennen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit eine interdisziplinäre Expertenkommission einzusetzen, die folgende Fragen bearbeiten soll:</p><p>1. Wie sind die technologischen und politischen Entwicklungen auf dem Gebiet der Datenbearbeitung zu beurteilen?</p><p>2. Was bedeuten diese Entwicklungen für die schweizerische Wirtschaft, die Gesellschaft und den Staat?</p><p>3. Wie ist der gegenwärtige Rechtsrahmen mit Blick auf diese Entwicklung zu beurteilen?</p><p>4. Welche Empfehlungen ergeben sich daraus für die Schweiz? Auf nationaler Ebene? Mit Blick auf mögliche Initiativen auf internationaler Ebene?</p>
- Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Enthüllungen von Edward Snowden zeigen, dass die Grundannahmen, von denen auch in der Schweiz auf dem Gebiet der Datenbearbeitung und Datensicherheit ausgegangen wurde, nicht mehr zutreffen. Zwar übersteigen die Dimensionen der aufgeworfenen Probleme die schweizerischen Grenzen bei Weitem. Trotzdem ist die Schweiz als wirtschaftlich hochentwickeltes Land gut beraten, sich ein eigenes Bild zu machen. Dafür bedarf es vor allfälligen Schlussfolgerungen der qualifizierten Beurteilung geeigneter Experten.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis, die aus der Motion hervorgeht. Er hat mit seiner nationalen Strategie vom 27. Juni 2012 zum Schutz vor Cyberrisiken (NCS, BBl 2013 563) bereits bekräftigt, dass der Schutz der Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen im nationalen Interesse der Schweiz liegt. Dazu gehört auch der Schutz der Integrität der Netze und Basisdienste, die zur Datenbearbeitung dienen.</p><p>Mehrere Massnahmen der NCS decken die Anliegen der Motion weitgehend ab. Letztere hält zunächst richtig fest, dass die Probleme der Datensicherheit nicht an der schweizerischen Grenze haltmachen. Der Bundesrat unterstützt deshalb im Rahmen der NCS aktiv internationale Initiativen zum Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter.</p><p>Die NCS sieht des Weiteren vor, dass die verantwortlichen Bundesstellen sich untereinander und mit Akteuren ausserhalb der Bundesverwaltung zu aktuellen und zu erforschenden Entwicklungen im Zusammenhang mit Cyberrisiken austauschen. Bei Bedarf sollen diese Stellen auch Forschungsaufträge erteilen oder selbst forschen. In diesem Rahmen kann ein Auftrag zur Prüfung der künftigen Bedürfnisse bei der Datenbearbeitung und Datensicherheit erteilt werden, ohne dass dafür eine Expertenkommission eingesetzt wird. Es gibt bereits heute Fachgruppen, in denen Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und aus den Kantonen vertreten sind. Diese sind im Umsetzungsplan der NCS beschrieben.</p><p>Der Bundesrat stuft Cyberrisiken als spezielle Gefährdungen im Rahmen bestehender Prozesse und Strukturen ein. Massnahmen zur sicheren Datenbearbeitung müssen somit von den Betroffenen in Eigenverantwortung beschlossen und umgesetzt werden. In der Bundesverwaltung wird diesen Risiken im Rahmen der bestehenden Vorgaben begegnet. Der Bundesrat hat aber neuen Bedarf für den Bund festgestellt. Er hat in der Folge das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen, der Bundeskanzlei und weiteren Bundesbehörden sowie unter Beizug von Experten den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Informationssicherheit auszuarbeiten. Darin sind ebenfalls Massnahmen vorgesehen, welche einige Anliegen der Motion betreffen. Der Gesetzentwurf wird Anfang 2014 vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt.</p><p>Schliesslich hält der Bundesrat auch die Datenschutzgesetzgebung für revisionsbedürftig. Die Bedrohungen im Bereich Datenschutz haben sich aufgrund der fortschreitenden technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen seit einigen Jahren akzentuiert. Der Bundesrat hat daher das EJPD beauftragt, gesetzgeberische Massnahmen zur Stärkung des Datenschutzes zu prüfen.</p><p>Der Bundesrat ist somit der Ansicht, dass die erforderlichen Erkenntnisse, Empfehlungen und Massnahmen bereits durch die NCS, durch die geltenden Vorgaben sowie durch das künftige Informationssicherheitsgesetz sichergestellt werden. In der Einsetzung einer Expertenkommission vermag er keinen zusätzlichen Mehrwert zu erkennen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit eine interdisziplinäre Expertenkommission einzusetzen, die folgende Fragen bearbeiten soll:</p><p>1. Wie sind die technologischen und politischen Entwicklungen auf dem Gebiet der Datenbearbeitung zu beurteilen?</p><p>2. Was bedeuten diese Entwicklungen für die schweizerische Wirtschaft, die Gesellschaft und den Staat?</p><p>3. Wie ist der gegenwärtige Rechtsrahmen mit Blick auf diese Entwicklung zu beurteilen?</p><p>4. Welche Empfehlungen ergeben sich daraus für die Schweiz? Auf nationaler Ebene? Mit Blick auf mögliche Initiativen auf internationaler Ebene?</p>
- Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit
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