Velo-Nationalstrassennetz. Eine Chance für die Schweiz?
- ShortId
-
13.3846
- Id
-
20133846
- Updated
-
28.07.2023 07:22
- Language
-
de
- Title
-
Velo-Nationalstrassennetz. Eine Chance für die Schweiz?
- AdditionalIndexing
-
48;Strassennetz;Radweg;Verkehrsplanung;Velo;Finanzierung
- 1
-
- L04K18030102, Strassennetz
- L05K1803010207, Radweg
- L05K1803010501, Velo
- L04K18020208, Verkehrsplanung
- L03K110902, Finanzierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss heutiger Aufgabenteilung sind Planung, Bau, Betrieb, Unterhalt und Signalisation von Velowegnetzen in erster Linie Sache der Kantone und Gemeinden. Vor diesem Hintergrund kann der Bundesrat die einzelnen Fragen zur Realisierung und Finanzierung eines nationalen Velonetzes wie folgt beantworten:</p><p>1. Der Bund arbeitet bei der Koordination und Realisierung des nationalen Veloroutennetzes "Veloland Schweiz" bereits heute eng mit den Kantonen zusammen. Er unterstützt beispielsweise die Arbeiten der Stiftung Schweizmobil, die sich für die Koordination und Verbesserung der Langsamverkehrsangebote in Freizeit und Tourismus einsetzt. Ferner hat der Bund die Voraussetzungen für eine schweizweit einheitliche und verbindliche Signalisation aller Langsamverkehrswegnetze von Schweizmobil geschaffen und in den Rechtsgrundlagen verankert. Schliesslich leistet er auch finanzielle Beiträge an das von Schweizmobil angestossene Projekt "Veloland 2030", das in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine flächendeckende Qualitätsverbesserung des nationalen Veloroutennetzes anstrebt.</p><p>Vereinzelt wurden für Velorouten mit touristischer Bedeutung auch Mittel der neuen Regionalpolitik (NRP) verwendet, sofern damit die touristische Wertschöpfungskette gestärkt werden konnte und die Projekte den regionalwirtschaftlichen Entwicklungsstrategien entsprachen.</p><p>2. In erster Linie planen und entscheiden die Kantone und Gemeinden, ob und wo sie auf ihrem Verkehrsnetz für die verschiedenen Verkehrsträger und Verkehrsmittel baulich oder mittels Markierung klar getrennte Abschnitte oder Netzelemente vorsehen. Eine für alle Verkehrsteilnehmenden einfach erkennbare Verkehrstrennung kann dabei in zahlreichen Fällen sinnvoll und nötig sein, beispielsweise bei grossen Verkehrsmengen, hohen Geschwindigkeitsunterschieden oder komplexen Verkehrssituationen. In vielen anderen Fällen ist eine strikte Verkehrstrennung unter Berücksichtigung der örtlichen Umstände weder sinnvoll noch nötig. Der Bund empfiehlt deshalb nicht eine grundsätzliche und flächendeckende Verkehrstrennung, sondern an das jeweilige lokale oder regionale Verkehrssystem angepasste Lösungen.</p><p>3. Der Bund richtet heute gestützt auf das Infrastrukturfondsgesetz vom 6. Oktober 2006 (IFG; SR 725.13) Beiträge an Velo- und andere Langsamverkehrsinfrastrukturen aus, wenn diese im Perimeter von Städten und Agglomerationen liegen. Diese Bundesbeiträge werden gestützt auf Agglomerationsprogramme ausgerichtet. Da sich über 75 Prozent der Gesamtbevölkerung und etwa 80 Prozent aller Arbeitsplätze in diesen urbanen Gebieten befinden, können so die meisten Veloverkehrsbedürfnisse im Bereich des Alltagsverkehrs abgedeckt werden. Zudem berücksichtigt der Bund als Eigentümer und Bauherr der Nationalstrassen die Bedürfnisse des Veloverkehrs, beispielsweise auf Nationalstrassen mit Mischverkehr oder im Bereich von Autobahnanschlüssen. Fallweise können im Bereich der genannten Anlagen kantonale oder kommunale Velowegprojekte unterstützt werden, wenn diese zur Entlastung der Nationalstrasse, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit oder der Netzqualität beitragen. Keine Möglichkeit für Bundesbeiträge bestehen zurzeit für Veloinfrastrukturen ausserhalb dieser beiden geografisch begrenzten Gebiete.</p><p>4. Siehe Einleitung und Ziffer 3. Die Entwicklung der Velowegnetze obliegt den Kantonen und Gemeinden. Anders als im Bereich der Fuss- und Wanderwege (Art. 88 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft) besteht beim Velo auf Bundesebene auch keine Rechtsgrundlage, welche die Kantone verpflichtet, ein flächendeckendes Velowegnetzangebot für den Alltags- und den Freizeitverkehr zu schaffen. Der Bund hat deshalb keine Möglichkeiten und Kompetenzen, sich mehr als heute an der Entwicklung dieses Netzangebots zu beteiligen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Obschon man in der Schweiz seit Jahrzehnten von Veloförderung spricht, geschieht in der Realität viel zu wenig. Das Potenzial dieses Verkehrsmittels wird längst nicht ausgeschöpft. Die Benutzung des Velos stagniert. Bei Kindern und Jugendlichen ist sie laut neuesten Zahlen sogar rückläufig. In Schweizer Städten bewegt sich der Anteil des Velos an den Wegetappen bloss zwischen 3 Prozent in St. Gallen und 16 Prozent in Basel. Erfahrungen zeigen, dass der Velogebrauch massiv zunimmt, wenn die nötige Infrastruktur vorhanden ist: sichere und durchgehende Radwege auf eigenem Trassee.</p><p>Auch auf dem Land bestehen Bedürfnisse nach Ausbau. Das gilt auch für das touristische Netz der nationalen Velorouten. Seit 1998 das "Veloland Schweiz" eröffnet wurde, wurde die Infrastruktur nur punktuell verbessert. Durch die Zunahme des motorisierten Individualverkehrs werden diese Routen entwertet. Laut einer Studie der Stiftung Schweizmobil sind 300 bis 500 Millionen Franken nötig, um die Qualität des Netzes ausserhalb der Agglomerationen zu optimieren. Durch Elektrovelos entstehen neue Bedürfnisse, da die Velo-Pendlerdistanzen zunehmen. </p><p>Die Kantone und die meisten Städte können diesen Anforderungen innert nützlicher Frist nicht gerecht werden. Der Bund muss sich über die punktuellen Massnahmen einzelner Agglomerationsprogramme hinaus an der Realisierung von Velo-Infrastrukturen beteiligen. Er muss zusammen mit den Kantonen ein nationales Netz von sicheren und attraktiven Velowegen planen und mitfinanzieren, das die Bedürfnisse in Städten und Agglomerationen wie auch auf dem Land befriedigt: ein Velo-Nationalstrassennetz! </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zur Realisierung eines nationalen Velonetzes zu beantworten:</p><p>1. Ist er zur Zusammenarbeit mit den Kantonen für ein Netz von sicheren und attraktiven Velorouten von nationaler Bedeutung und für die Beseitigung der Lücken im Netz bereit?</p><p>2. Sieht er die Wichtigkeit einer eigenen Trassierung des Netzes?</p><p>3. Bestehen finanzielle Möglichkeiten des Bundes für dieses Netz, wie zum Beispiel die Finanzierung durch die Mineralölsteuer?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, ein Netz zu erarbeiten, welches sowohl die Bedürfnisse der Radfahrerinnen und Radfahrer in Städten und Agglomerationen (Pendler, Einkaufsverkehr, Schulen) wie auch die touristischen Routen des Velolands Schweiz befriedigt, und diese Bedürfnisse wo sinnvoll miteinander zu verknüpfen?</p>
- Velo-Nationalstrassennetz. Eine Chance für die Schweiz?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss heutiger Aufgabenteilung sind Planung, Bau, Betrieb, Unterhalt und Signalisation von Velowegnetzen in erster Linie Sache der Kantone und Gemeinden. Vor diesem Hintergrund kann der Bundesrat die einzelnen Fragen zur Realisierung und Finanzierung eines nationalen Velonetzes wie folgt beantworten:</p><p>1. Der Bund arbeitet bei der Koordination und Realisierung des nationalen Veloroutennetzes "Veloland Schweiz" bereits heute eng mit den Kantonen zusammen. Er unterstützt beispielsweise die Arbeiten der Stiftung Schweizmobil, die sich für die Koordination und Verbesserung der Langsamverkehrsangebote in Freizeit und Tourismus einsetzt. Ferner hat der Bund die Voraussetzungen für eine schweizweit einheitliche und verbindliche Signalisation aller Langsamverkehrswegnetze von Schweizmobil geschaffen und in den Rechtsgrundlagen verankert. Schliesslich leistet er auch finanzielle Beiträge an das von Schweizmobil angestossene Projekt "Veloland 2030", das in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine flächendeckende Qualitätsverbesserung des nationalen Veloroutennetzes anstrebt.</p><p>Vereinzelt wurden für Velorouten mit touristischer Bedeutung auch Mittel der neuen Regionalpolitik (NRP) verwendet, sofern damit die touristische Wertschöpfungskette gestärkt werden konnte und die Projekte den regionalwirtschaftlichen Entwicklungsstrategien entsprachen.</p><p>2. In erster Linie planen und entscheiden die Kantone und Gemeinden, ob und wo sie auf ihrem Verkehrsnetz für die verschiedenen Verkehrsträger und Verkehrsmittel baulich oder mittels Markierung klar getrennte Abschnitte oder Netzelemente vorsehen. Eine für alle Verkehrsteilnehmenden einfach erkennbare Verkehrstrennung kann dabei in zahlreichen Fällen sinnvoll und nötig sein, beispielsweise bei grossen Verkehrsmengen, hohen Geschwindigkeitsunterschieden oder komplexen Verkehrssituationen. In vielen anderen Fällen ist eine strikte Verkehrstrennung unter Berücksichtigung der örtlichen Umstände weder sinnvoll noch nötig. Der Bund empfiehlt deshalb nicht eine grundsätzliche und flächendeckende Verkehrstrennung, sondern an das jeweilige lokale oder regionale Verkehrssystem angepasste Lösungen.</p><p>3. Der Bund richtet heute gestützt auf das Infrastrukturfondsgesetz vom 6. Oktober 2006 (IFG; SR 725.13) Beiträge an Velo- und andere Langsamverkehrsinfrastrukturen aus, wenn diese im Perimeter von Städten und Agglomerationen liegen. Diese Bundesbeiträge werden gestützt auf Agglomerationsprogramme ausgerichtet. Da sich über 75 Prozent der Gesamtbevölkerung und etwa 80 Prozent aller Arbeitsplätze in diesen urbanen Gebieten befinden, können so die meisten Veloverkehrsbedürfnisse im Bereich des Alltagsverkehrs abgedeckt werden. Zudem berücksichtigt der Bund als Eigentümer und Bauherr der Nationalstrassen die Bedürfnisse des Veloverkehrs, beispielsweise auf Nationalstrassen mit Mischverkehr oder im Bereich von Autobahnanschlüssen. Fallweise können im Bereich der genannten Anlagen kantonale oder kommunale Velowegprojekte unterstützt werden, wenn diese zur Entlastung der Nationalstrasse, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit oder der Netzqualität beitragen. Keine Möglichkeit für Bundesbeiträge bestehen zurzeit für Veloinfrastrukturen ausserhalb dieser beiden geografisch begrenzten Gebiete.</p><p>4. Siehe Einleitung und Ziffer 3. Die Entwicklung der Velowegnetze obliegt den Kantonen und Gemeinden. Anders als im Bereich der Fuss- und Wanderwege (Art. 88 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft) besteht beim Velo auf Bundesebene auch keine Rechtsgrundlage, welche die Kantone verpflichtet, ein flächendeckendes Velowegnetzangebot für den Alltags- und den Freizeitverkehr zu schaffen. Der Bund hat deshalb keine Möglichkeiten und Kompetenzen, sich mehr als heute an der Entwicklung dieses Netzangebots zu beteiligen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Obschon man in der Schweiz seit Jahrzehnten von Veloförderung spricht, geschieht in der Realität viel zu wenig. Das Potenzial dieses Verkehrsmittels wird längst nicht ausgeschöpft. Die Benutzung des Velos stagniert. Bei Kindern und Jugendlichen ist sie laut neuesten Zahlen sogar rückläufig. In Schweizer Städten bewegt sich der Anteil des Velos an den Wegetappen bloss zwischen 3 Prozent in St. Gallen und 16 Prozent in Basel. Erfahrungen zeigen, dass der Velogebrauch massiv zunimmt, wenn die nötige Infrastruktur vorhanden ist: sichere und durchgehende Radwege auf eigenem Trassee.</p><p>Auch auf dem Land bestehen Bedürfnisse nach Ausbau. Das gilt auch für das touristische Netz der nationalen Velorouten. Seit 1998 das "Veloland Schweiz" eröffnet wurde, wurde die Infrastruktur nur punktuell verbessert. Durch die Zunahme des motorisierten Individualverkehrs werden diese Routen entwertet. Laut einer Studie der Stiftung Schweizmobil sind 300 bis 500 Millionen Franken nötig, um die Qualität des Netzes ausserhalb der Agglomerationen zu optimieren. Durch Elektrovelos entstehen neue Bedürfnisse, da die Velo-Pendlerdistanzen zunehmen. </p><p>Die Kantone und die meisten Städte können diesen Anforderungen innert nützlicher Frist nicht gerecht werden. Der Bund muss sich über die punktuellen Massnahmen einzelner Agglomerationsprogramme hinaus an der Realisierung von Velo-Infrastrukturen beteiligen. Er muss zusammen mit den Kantonen ein nationales Netz von sicheren und attraktiven Velowegen planen und mitfinanzieren, das die Bedürfnisse in Städten und Agglomerationen wie auch auf dem Land befriedigt: ein Velo-Nationalstrassennetz! </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zur Realisierung eines nationalen Velonetzes zu beantworten:</p><p>1. Ist er zur Zusammenarbeit mit den Kantonen für ein Netz von sicheren und attraktiven Velorouten von nationaler Bedeutung und für die Beseitigung der Lücken im Netz bereit?</p><p>2. Sieht er die Wichtigkeit einer eigenen Trassierung des Netzes?</p><p>3. Bestehen finanzielle Möglichkeiten des Bundes für dieses Netz, wie zum Beispiel die Finanzierung durch die Mineralölsteuer?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, ein Netz zu erarbeiten, welches sowohl die Bedürfnisse der Radfahrerinnen und Radfahrer in Städten und Agglomerationen (Pendler, Einkaufsverkehr, Schulen) wie auch die touristischen Routen des Velolands Schweiz befriedigt, und diese Bedürfnisse wo sinnvoll miteinander zu verknüpfen?</p>
- Velo-Nationalstrassennetz. Eine Chance für die Schweiz?
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