Die IV ist ein Stigma im Bewerbungsprozess
- ShortId
-
13.3849
- Id
-
20133849
- Updated
-
28.07.2023 07:21
- Language
-
de
- Title
-
Die IV ist ein Stigma im Bewerbungsprozess
- AdditionalIndexing
-
15;28;behinderte/r Arbeitnehmer/in;Invalidität;regionales Arbeitsvermittlungszentrum;geschützter Arbeitsplatz;Stellengesuch;berufliche Wiedereingliederung
- 1
-
- L05K0702020310, Stellengesuch
- L05K0104010302, Invalidität
- L05K0702020105, behinderte/r Arbeitnehmer/in
- L05K0702030310, geschützter Arbeitsplatz
- L06K070203030501, berufliche Wiedereingliederung
- L06K070202030402, regionales Arbeitsvermittlungszentrum
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die IV-Stellen haben bis heute eine Vielzahl von Massnahmen und Aktivitäten umgesetzt, um eng mit den Arbeitgebern zusammenzuarbeiten. Damit das nötige Vertrauensverhältnis für eine noch breitere Zusammenarbeit gestärkt wird, muss diese Partnerschaft weiter konsolidiert werden. Das braucht Zeit. Gegenwärtig ist es somit verfrüht, neue Konzepte zu entwickeln, wie dies die Interpellation fordert.</p><p>2. Die jüngsten IV-Revisionen beinhalteten zahlreiche Massnahmen, die darauf zielten, die Wiedereingliederung von Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung zu vereinfachen. Dazu zählen insbesondere der Arbeitsversuch, der Einarbeitungszuschuss, die Entschädigung für Beitragserhöhungen und vor allem eine Schutzfrist für ehemalige IV-Rentnerinnen und -Rentner. In erster Linie sollen all diese Massnahmen sowohl die versicherten Personen als auch die Arbeitgeber bei einem beruflichen Wiedereinstieg schützen.</p><p>Stichhaltige Daten zu sammeln braucht Zeit. Deshalb wird frühestens Ende 2014 die erste Evaluation zu den Auswirkungen dieser Massnahmen vorliegen. Eine Gesamtevaluation der IV-Revision 6a ist für 2019 geplant. Der Bundesrat wird die Ergebnisse der laufenden Massnahmen genau verfolgen und gegebenenfalls Korrekturmassnahmen in die Wege leiten.</p><p>3. Nach Ansicht des Bundesrates sind die Bemühungen der IV-Stellen zuhanden der Arbeitgeber keineswegs ungenügend. Die unternommenen Schritte sind insgesamt vielversprechend, und es lässt sich heute nicht sagen, dass die erhofften Auswirkungen nicht eintreten werden. Es ist daher nicht sinnvoll, die Verantwortung für die Betreuung und Vermittlung von Personen mit gesundheitlicher, vor allem psychischer Beeinträchtigung an andere Stellen zu übertragen. Es ist zudem wichtig, dass die IV-Stellen sowohl die Arbeitgeber als auch die Versicherten bei deren Arbeitsintegration unterstützen können. So positionieren sie sich als starker Partner für die Arbeitgeber.</p><p>4. Die IV muss sich als unverzichtbare Partnerin für die Arbeitgeber positionieren, wenn deren Mitarbeitende mit gesundheitlichen Problemen konfrontiert sind. Über Forschungs- und Pilotprojekte kann die IV das nötige Fachwissen für eine optimale Abwicklung solcher Situationen vertiefen. Zudem müssen die IV-Stellen ein solides Netzwerk mit den Arbeitgebern aufbauen, das auf einer guten Vertrauensbasis beruht. So lassen sich die Zielsetzungen der IV-Revision 6a erfüllen. Daneben wird das Bundesamt für Sozialversicherungen im Rahmen seiner Aufsichtsaufgaben die Praktiken der IV-Stellen prüfen und die Ereignisse evaluieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Auf den 1. Januar 2012 hat die IV-Revision 6a die eingliederungsorientierte Rentenrevision eingeführt. Gezielte integrationsfördernde Instrumente sollen es ermöglichen, dass auch bisherige Rentenbezügerinnen und -bezüger mit entsprechendem Potenzial wieder eingegliedert werden können. Sie sollen mit Unterstützung der IV wieder oder vermehrt erwerbsfähig werden, sodass sie keine Rente oder nur mehr eine tiefere benötigen. Aus dem Startjahr können noch keine aussagekräftigen Angaben zum Erfolg gemacht werden. Aber die befürchteten Schwierigkeiten zeichnen sich bereits ab. Den ersten Schritt auf dem Weg zurück in den Arbeitsprozess bewältigen die Betroffenen gut mit Trainingsarbeitsplätzen und Arbeitsversuchen. Der zweite Schritt - also die erfolgreiche Suche nach einer neuen festen Arbeitsstelle - gelingt sehr selten. Grund dafür sind die fehlenden Arbeitgeber, welche die Chance geben für einen Neustart nach einer oder zu einer Krankheit und bereit sind, für offene Stellen auch Personen mit IV-Bezug zu berücksichtigen.</p><p>Es fehlen auch die Signale für einen Haltungswechsel der Partner in der Wirtschaft, deren freiwilliges Commitment in Aussicht gestellt wurde anstelle einer Pflichtquote. Die derzeitige Wirtschaftslage verschärft das Problem zusätzlich, sodass der Erfolg der IV-Revision auf dem Spiele steht.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Existiert ein Konzept, um in Unternehmen wie auch in der Gesellschaft wirksam verankern zu können, dass die Integration von Menschen mit oder nach IV-Rentenbezug eine gemeinsame Aufgabe und Verantwortung ist?</p><p>2. Wann hat er vor, konkret ein Massnahmenpaket zu schnüren, um den vorausgesehenen und nun sich bestätigenden Knackpunkt bei der Arbeitsintegration in den Griff zu bekommen?</p><p>3. Im Konzept der IV-Stellen für die Wiedereingliederung liegt der Schwerpunkt richtigerweise bei den Massnahmen der Befähigung und Erhöhung der Vermittlungschancen der Betroffenen im Arbeitsmarkt. Die konkrete Arbeitsvermittlung und der Aufbau des Netzwerkes mit der Wirtschaft jedoch zeigen sich als ungenügend. Gefragt sind leistungsstarke Kompetenzzentren, die spezifisch IV-Klienten betreuen. Vorgeschlagen werden vonseiten der Wirtschaft die RAV. Wie stellt sich der Bundesrat zu diesem Vorschlag oder einer Alternative?</p><p>4. Mit welchen Massnahmen will er die IV-Revision 6a zum geplanten Erfolg führen?</p>
- Die IV ist ein Stigma im Bewerbungsprozess
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die IV-Stellen haben bis heute eine Vielzahl von Massnahmen und Aktivitäten umgesetzt, um eng mit den Arbeitgebern zusammenzuarbeiten. Damit das nötige Vertrauensverhältnis für eine noch breitere Zusammenarbeit gestärkt wird, muss diese Partnerschaft weiter konsolidiert werden. Das braucht Zeit. Gegenwärtig ist es somit verfrüht, neue Konzepte zu entwickeln, wie dies die Interpellation fordert.</p><p>2. Die jüngsten IV-Revisionen beinhalteten zahlreiche Massnahmen, die darauf zielten, die Wiedereingliederung von Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung zu vereinfachen. Dazu zählen insbesondere der Arbeitsversuch, der Einarbeitungszuschuss, die Entschädigung für Beitragserhöhungen und vor allem eine Schutzfrist für ehemalige IV-Rentnerinnen und -Rentner. In erster Linie sollen all diese Massnahmen sowohl die versicherten Personen als auch die Arbeitgeber bei einem beruflichen Wiedereinstieg schützen.</p><p>Stichhaltige Daten zu sammeln braucht Zeit. Deshalb wird frühestens Ende 2014 die erste Evaluation zu den Auswirkungen dieser Massnahmen vorliegen. Eine Gesamtevaluation der IV-Revision 6a ist für 2019 geplant. Der Bundesrat wird die Ergebnisse der laufenden Massnahmen genau verfolgen und gegebenenfalls Korrekturmassnahmen in die Wege leiten.</p><p>3. Nach Ansicht des Bundesrates sind die Bemühungen der IV-Stellen zuhanden der Arbeitgeber keineswegs ungenügend. Die unternommenen Schritte sind insgesamt vielversprechend, und es lässt sich heute nicht sagen, dass die erhofften Auswirkungen nicht eintreten werden. Es ist daher nicht sinnvoll, die Verantwortung für die Betreuung und Vermittlung von Personen mit gesundheitlicher, vor allem psychischer Beeinträchtigung an andere Stellen zu übertragen. Es ist zudem wichtig, dass die IV-Stellen sowohl die Arbeitgeber als auch die Versicherten bei deren Arbeitsintegration unterstützen können. So positionieren sie sich als starker Partner für die Arbeitgeber.</p><p>4. Die IV muss sich als unverzichtbare Partnerin für die Arbeitgeber positionieren, wenn deren Mitarbeitende mit gesundheitlichen Problemen konfrontiert sind. Über Forschungs- und Pilotprojekte kann die IV das nötige Fachwissen für eine optimale Abwicklung solcher Situationen vertiefen. Zudem müssen die IV-Stellen ein solides Netzwerk mit den Arbeitgebern aufbauen, das auf einer guten Vertrauensbasis beruht. So lassen sich die Zielsetzungen der IV-Revision 6a erfüllen. Daneben wird das Bundesamt für Sozialversicherungen im Rahmen seiner Aufsichtsaufgaben die Praktiken der IV-Stellen prüfen und die Ereignisse evaluieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Auf den 1. Januar 2012 hat die IV-Revision 6a die eingliederungsorientierte Rentenrevision eingeführt. Gezielte integrationsfördernde Instrumente sollen es ermöglichen, dass auch bisherige Rentenbezügerinnen und -bezüger mit entsprechendem Potenzial wieder eingegliedert werden können. Sie sollen mit Unterstützung der IV wieder oder vermehrt erwerbsfähig werden, sodass sie keine Rente oder nur mehr eine tiefere benötigen. Aus dem Startjahr können noch keine aussagekräftigen Angaben zum Erfolg gemacht werden. Aber die befürchteten Schwierigkeiten zeichnen sich bereits ab. Den ersten Schritt auf dem Weg zurück in den Arbeitsprozess bewältigen die Betroffenen gut mit Trainingsarbeitsplätzen und Arbeitsversuchen. Der zweite Schritt - also die erfolgreiche Suche nach einer neuen festen Arbeitsstelle - gelingt sehr selten. Grund dafür sind die fehlenden Arbeitgeber, welche die Chance geben für einen Neustart nach einer oder zu einer Krankheit und bereit sind, für offene Stellen auch Personen mit IV-Bezug zu berücksichtigen.</p><p>Es fehlen auch die Signale für einen Haltungswechsel der Partner in der Wirtschaft, deren freiwilliges Commitment in Aussicht gestellt wurde anstelle einer Pflichtquote. Die derzeitige Wirtschaftslage verschärft das Problem zusätzlich, sodass der Erfolg der IV-Revision auf dem Spiele steht.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Existiert ein Konzept, um in Unternehmen wie auch in der Gesellschaft wirksam verankern zu können, dass die Integration von Menschen mit oder nach IV-Rentenbezug eine gemeinsame Aufgabe und Verantwortung ist?</p><p>2. Wann hat er vor, konkret ein Massnahmenpaket zu schnüren, um den vorausgesehenen und nun sich bestätigenden Knackpunkt bei der Arbeitsintegration in den Griff zu bekommen?</p><p>3. Im Konzept der IV-Stellen für die Wiedereingliederung liegt der Schwerpunkt richtigerweise bei den Massnahmen der Befähigung und Erhöhung der Vermittlungschancen der Betroffenen im Arbeitsmarkt. Die konkrete Arbeitsvermittlung und der Aufbau des Netzwerkes mit der Wirtschaft jedoch zeigen sich als ungenügend. Gefragt sind leistungsstarke Kompetenzzentren, die spezifisch IV-Klienten betreuen. Vorgeschlagen werden vonseiten der Wirtschaft die RAV. Wie stellt sich der Bundesrat zu diesem Vorschlag oder einer Alternative?</p><p>4. Mit welchen Massnahmen will er die IV-Revision 6a zum geplanten Erfolg führen?</p>
- Die IV ist ein Stigma im Bewerbungsprozess
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