Bitcoins und Geldwäschereigesetz
- ShortId
-
13.3854
- Id
-
20133854
- Updated
-
28.07.2023 07:36
- Language
-
de
- Title
-
Bitcoins und Geldwäschereigesetz
- AdditionalIndexing
-
24;Geldwäscherei;elektronisches Geld;Zahlungsverkehr;Wirtschaftsstrafrecht;Treuhandgesellschaft;automatisierte Bankdienstleistung;Marktzugang;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- 1
-
- L05K1106020104, Geldwäscherei
- L06K050102010208, Wirtschaftsstrafrecht
- L06K110302010202, elektronisches Geld
- L04K11040203, automatisierte Bankdienstleistung
- L05K0701030311, Marktzugang
- L05K1103020104, Zahlungsverkehr
- L05K0703060207, Treuhandgesellschaft
- L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./3./4. Die Online-Währung Bitcoin wirft sowohl in wirtschaftlicher als auch in regulatorischer und operationeller Hinsicht grundsätzliche Fragen auf. Der Bundesrat erachtet es folglich als sinnvoll, diese Fragen in einem Bericht zu erörtern, und hat beantragt, das entsprechende Postulat Schwaab 13.3687 anzunehmen. Grundsätzlich gilt gemäss Geldwäschereigesetz (GwG), dass, wenn in der Schweiz berufsmässige Finanzintermediationstätigkeiten ausgeübt werden, sich die betroffenen Finanzintermediäre direkt der Aufsicht der Finma unterstellen bzw. einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen müssen, damit diese die Einhaltung der GwG-Sorgfaltspflichten überwachen. Das GwG und die aktuellen Ausführungsbestimmungen enthalten Vorschriften, welche bei gewissen Geschäftsmodellen mit Bitcoin zur Anwendung kommen könnten. Die rechtliche Situation von Bitcoin und damit verbundene Geschäftsmodelle werden zurzeit von der Finma untersucht. Je nach konkreter Ausgestaltung könnten Aktivitäten im Zusammenhang mit Bitcoin in der Schweiz einer Bewilligung der Finma bedürfen und müssten damit die dafür erforderlichen finanzmarktgesetzlichen Voraussetzungen, inklusive derjenigen den Markteintritt betreffend, erfüllen. Aufgrund des Berichtes und der Schlussfolgerungen der Finma wird der Bundesrat dannzumal in der Lage sein, zu beurteilen, ob im Zusammenhang mit Bitcoin ein Handlungsbedarf besteht.</p><p>2. Soweit sich die jeweiligen Anbieter im Ausland befinden, gibt es grundsätzlich keine GwG-Überwachungskompetenz der zuständigen Schweizer Behörden. Kommt es konkret zu Geldwäsche, sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Diesen stehen bei Strafverfolgungen gegebenenfalls die Mittel der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie gedenkt der Bundesrat das Geldwäschereigesetz in Bezug auf die zunehmende Bedeutung von Bitcoins und ähnlichen elektronischen Zahlungsmitteln umzusetzen?</p><p>2. Wie will er ausländische Anbieter von solchen modernen Zahlungsmitteln überwachen und sanktionieren?</p><p>3. Welche Rolle kommt bei der Überwachung der Finma und den SRO zu?</p><p>4. Wer überwacht den Markteintritt solcher Organisationen? Wie und aufgrund welcher Rechtsgrundlage will der Bund solchen modernen Zahlungssystemen den Marktzutritt verbieten? </p>
- Bitcoins und Geldwäschereigesetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./3./4. Die Online-Währung Bitcoin wirft sowohl in wirtschaftlicher als auch in regulatorischer und operationeller Hinsicht grundsätzliche Fragen auf. Der Bundesrat erachtet es folglich als sinnvoll, diese Fragen in einem Bericht zu erörtern, und hat beantragt, das entsprechende Postulat Schwaab 13.3687 anzunehmen. Grundsätzlich gilt gemäss Geldwäschereigesetz (GwG), dass, wenn in der Schweiz berufsmässige Finanzintermediationstätigkeiten ausgeübt werden, sich die betroffenen Finanzintermediäre direkt der Aufsicht der Finma unterstellen bzw. einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen müssen, damit diese die Einhaltung der GwG-Sorgfaltspflichten überwachen. Das GwG und die aktuellen Ausführungsbestimmungen enthalten Vorschriften, welche bei gewissen Geschäftsmodellen mit Bitcoin zur Anwendung kommen könnten. Die rechtliche Situation von Bitcoin und damit verbundene Geschäftsmodelle werden zurzeit von der Finma untersucht. Je nach konkreter Ausgestaltung könnten Aktivitäten im Zusammenhang mit Bitcoin in der Schweiz einer Bewilligung der Finma bedürfen und müssten damit die dafür erforderlichen finanzmarktgesetzlichen Voraussetzungen, inklusive derjenigen den Markteintritt betreffend, erfüllen. Aufgrund des Berichtes und der Schlussfolgerungen der Finma wird der Bundesrat dannzumal in der Lage sein, zu beurteilen, ob im Zusammenhang mit Bitcoin ein Handlungsbedarf besteht.</p><p>2. Soweit sich die jeweiligen Anbieter im Ausland befinden, gibt es grundsätzlich keine GwG-Überwachungskompetenz der zuständigen Schweizer Behörden. Kommt es konkret zu Geldwäsche, sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Diesen stehen bei Strafverfolgungen gegebenenfalls die Mittel der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie gedenkt der Bundesrat das Geldwäschereigesetz in Bezug auf die zunehmende Bedeutung von Bitcoins und ähnlichen elektronischen Zahlungsmitteln umzusetzen?</p><p>2. Wie will er ausländische Anbieter von solchen modernen Zahlungsmitteln überwachen und sanktionieren?</p><p>3. Welche Rolle kommt bei der Überwachung der Finma und den SRO zu?</p><p>4. Wer überwacht den Markteintritt solcher Organisationen? Wie und aufgrund welcher Rechtsgrundlage will der Bund solchen modernen Zahlungssystemen den Marktzutritt verbieten? </p>
- Bitcoins und Geldwäschereigesetz
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