Unbeschränkte Gültigkeit von Briefmarken

ShortId
13.3856
Id
20133856
Updated
28.07.2023 07:35
Language
de
Title
Unbeschränkte Gültigkeit von Briefmarken
AdditionalIndexing
34;Post;Leistungsauftrag;Briefmarke;Frist
1
  • L05K1202020201, Briefmarke
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L04K12020202, Post
  • L05K0503020802, Frist
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Immer wieder kommt es vor, dass Bürgerinnen und Bürger Briefmarken verwenden, die nach Angaben der Post nicht mehr gültig sind. Es kommt zu Strafportos usw. Es ist für Normalbürger eine Zumutung, vor Gebrauch einer Briefmarke deren Gültigkeit abklären zu müssen, auch wenn dies heute mit Internet einfacher zu handhaben ist. Es sind aber nicht alle Leute in der Schweiz des Internets kundig. Kommt dazu, dass die Normalbürger Briefmarken in der Meinung gekauft haben, dass sie dafür von der Post eine Leistung erhalten würden. Auf den Briefmarken ist die beschränkte Gültigkeit, soweit mir bekannt, nicht aufgeführt, auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind darauf nicht abgedruckt. Diese können gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen über den Umtausch von Wertzeichen beim Geschäftsbereich Poststellen und Verkauf zudem jederzeit von der Post einseitig geändert werden. Die Bürger werden somit um die vermeintlich gekaufte Leistung der Post geprellt. Eigentlich sollten solche Verluste sogar steuerlich geltend gemacht werden können. Noch weniger verständlich ist der Unterhalt eines Markenumtauschbüros der Post in Basel. An dieses können Umtauschbegehren eingereicht werden. Dort können noch gültige Wertzeichen im Betrage von mindestens 50 Franken eingereicht werden. Nach Abzug von 10 Prozent des Frankaturwerts bzw. mindestens 25 Franken wird der Restwert nicht in bar, sondern wiederum in Form von Briefmarken vergütet. Wenn jemand somit Briefmarken für 51 Franken umtauschen will, dann erhält er dafür Briefmarken im Wert von 26 Franken zurück. Für wie dumm hält der Bundesrat eigentlich die Bevölkerung? Solche Unsinn-Büros sind zu schliessen.</p>
  • <p>Der Bundesrat führt die Schweizerische Post AG über die Vorgabe von strategischen Zielen für die Jahre 2013 bis 2016. Auf das operative Geschäft der Post nimmt der Bundesrat grundsätzlich keinen Einfluss.</p><p>Seit 1960 sind sämtliche Dauer- und Sondermarken der Post (seit 1964 auch die Briefmarken von Pro Patria und Pro Juventute) unbeschränkt gültig. Diese Marken können bis zu einem Wert von 50 Franken am Postschalter gratis und zum vollen Gegenwert gegen eine aktuelle Dauerserie umgetauscht werden. Liegt der Wert der umzutauschenden Marken über 50 Franken, sind diese beim Umtauschbüro der Post in Basel einzureichen. In diesem Zusammenhang wird der Post oft Sammlerware zum Umtausch vorgelegt, welche genau geprüft werden muss, um Missbräuche zu verhindern. Da diese Prüfung durch das Umtauschbüro der Post aufwendig ist und Spezialwissen erfordert, kann sie nicht gratis angeboten werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat hat im Leistungsauftrag an die Post die unbeschränkte Gültigkeit von Briefmarken zu verankern.</p>
  • Unbeschränkte Gültigkeit von Briefmarken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Immer wieder kommt es vor, dass Bürgerinnen und Bürger Briefmarken verwenden, die nach Angaben der Post nicht mehr gültig sind. Es kommt zu Strafportos usw. Es ist für Normalbürger eine Zumutung, vor Gebrauch einer Briefmarke deren Gültigkeit abklären zu müssen, auch wenn dies heute mit Internet einfacher zu handhaben ist. Es sind aber nicht alle Leute in der Schweiz des Internets kundig. Kommt dazu, dass die Normalbürger Briefmarken in der Meinung gekauft haben, dass sie dafür von der Post eine Leistung erhalten würden. Auf den Briefmarken ist die beschränkte Gültigkeit, soweit mir bekannt, nicht aufgeführt, auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind darauf nicht abgedruckt. Diese können gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen über den Umtausch von Wertzeichen beim Geschäftsbereich Poststellen und Verkauf zudem jederzeit von der Post einseitig geändert werden. Die Bürger werden somit um die vermeintlich gekaufte Leistung der Post geprellt. Eigentlich sollten solche Verluste sogar steuerlich geltend gemacht werden können. Noch weniger verständlich ist der Unterhalt eines Markenumtauschbüros der Post in Basel. An dieses können Umtauschbegehren eingereicht werden. Dort können noch gültige Wertzeichen im Betrage von mindestens 50 Franken eingereicht werden. Nach Abzug von 10 Prozent des Frankaturwerts bzw. mindestens 25 Franken wird der Restwert nicht in bar, sondern wiederum in Form von Briefmarken vergütet. Wenn jemand somit Briefmarken für 51 Franken umtauschen will, dann erhält er dafür Briefmarken im Wert von 26 Franken zurück. Für wie dumm hält der Bundesrat eigentlich die Bevölkerung? Solche Unsinn-Büros sind zu schliessen.</p>
    • <p>Der Bundesrat führt die Schweizerische Post AG über die Vorgabe von strategischen Zielen für die Jahre 2013 bis 2016. Auf das operative Geschäft der Post nimmt der Bundesrat grundsätzlich keinen Einfluss.</p><p>Seit 1960 sind sämtliche Dauer- und Sondermarken der Post (seit 1964 auch die Briefmarken von Pro Patria und Pro Juventute) unbeschränkt gültig. Diese Marken können bis zu einem Wert von 50 Franken am Postschalter gratis und zum vollen Gegenwert gegen eine aktuelle Dauerserie umgetauscht werden. Liegt der Wert der umzutauschenden Marken über 50 Franken, sind diese beim Umtauschbüro der Post in Basel einzureichen. In diesem Zusammenhang wird der Post oft Sammlerware zum Umtausch vorgelegt, welche genau geprüft werden muss, um Missbräuche zu verhindern. Da diese Prüfung durch das Umtauschbüro der Post aufwendig ist und Spezialwissen erfordert, kann sie nicht gratis angeboten werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat hat im Leistungsauftrag an die Post die unbeschränkte Gültigkeit von Briefmarken zu verankern.</p>
    • Unbeschränkte Gültigkeit von Briefmarken

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