Liegenschaften der Armee

ShortId
13.3861
Id
20133861
Updated
28.07.2023 07:37
Language
de
Title
Liegenschaften der Armee
AdditionalIndexing
09;2846;Landeigentum der öffentlichen Hand;militärische Anlage;Gemeinde;Bodenmarkt;Kanton;Verzeichnis;Bundesbauten
1
  • L04K04020105, militärische Anlage
  • L04K01020403, Bodenmarkt
  • L06K050701090102, Landeigentum der öffentlichen Hand
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L06K070503030301, Bundesbauten
  • L06K080701020108, Kanton
  • L06K080701020106, Gemeinde
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die meisten Immobilien des VBS liegen ausserhalb der Bauzone oder in einer Zone für öffentliche Bauten. Aufgrund der Zuständigkeitsordnung für die Raumplanung bestimmen die Kantone und Gemeinden im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben massgeblich, welche künftigen Nutzungen möglich sind. Zudem haben die anderen Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes sowie die Kantone und Gemeinden beim Verkauf von Liegenschaften nach der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (SR 172.010.21) Vorrang. Die Kantone und Gemeinden haben somit eine starke Stellung, um ihre Interessen einzubringen. Für das VBS ist deshalb die Zusammenarbeit zentral. Armasuisse führt seit 2005 mit den von den Kantonen bezeichneten Ansprechstellen Gespräche über die Entwicklung der Immobilien im Dispositionsbestand.</p><p>2. Die Kantone werden periodisch über den Dispositionsbestand in ihrem Kanton informiert. Sie verfügen über eine Liste als Grundlage für die Gespräche mit Armasuisse. Privaten wird nur bei konkreten Anfragen Auskunft gegeben, insbesondere weil der grösste Teil des Bestands ausserhalb der Bauzone liegt und Umnutzungen deshalb nur sehr beschränkt möglich sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Angesichts der zurzeit laufenden Restrukturierung beabsichtigt die Schweizer Armee, in den nächsten Jahren eine gewisse Anzahl Liegenschaften zum Verkauf freizugeben.</p><p>1. Wie beabsichtigt das VBS sicherzustellen, dass die Interessen der Kantone und Gemeinden berücksichtigt werden?</p><p>2. Besteht eine Liste des Dispositionsbestandes, und kann diese verfügbar gemacht werden, oder ist der Bundesrat, falls dies nicht der Fall ist, bereit, so bald wie möglich eine solche Liste vorzulegen?</p>
  • Liegenschaften der Armee
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die meisten Immobilien des VBS liegen ausserhalb der Bauzone oder in einer Zone für öffentliche Bauten. Aufgrund der Zuständigkeitsordnung für die Raumplanung bestimmen die Kantone und Gemeinden im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben massgeblich, welche künftigen Nutzungen möglich sind. Zudem haben die anderen Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes sowie die Kantone und Gemeinden beim Verkauf von Liegenschaften nach der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (SR 172.010.21) Vorrang. Die Kantone und Gemeinden haben somit eine starke Stellung, um ihre Interessen einzubringen. Für das VBS ist deshalb die Zusammenarbeit zentral. Armasuisse führt seit 2005 mit den von den Kantonen bezeichneten Ansprechstellen Gespräche über die Entwicklung der Immobilien im Dispositionsbestand.</p><p>2. Die Kantone werden periodisch über den Dispositionsbestand in ihrem Kanton informiert. Sie verfügen über eine Liste als Grundlage für die Gespräche mit Armasuisse. Privaten wird nur bei konkreten Anfragen Auskunft gegeben, insbesondere weil der grösste Teil des Bestands ausserhalb der Bauzone liegt und Umnutzungen deshalb nur sehr beschränkt möglich sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Angesichts der zurzeit laufenden Restrukturierung beabsichtigt die Schweizer Armee, in den nächsten Jahren eine gewisse Anzahl Liegenschaften zum Verkauf freizugeben.</p><p>1. Wie beabsichtigt das VBS sicherzustellen, dass die Interessen der Kantone und Gemeinden berücksichtigt werden?</p><p>2. Besteht eine Liste des Dispositionsbestandes, und kann diese verfügbar gemacht werden, oder ist der Bundesrat, falls dies nicht der Fall ist, bereit, so bald wie möglich eine solche Liste vorzulegen?</p>
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